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Die Verbrechen des Johann Martin Rupprecht

vulgo Hessen-Martin

Die Lebensgeschichte Johann Martin Rupprechts, genannt Hessen-Martin, bietet wenig Besonderes und entspricht im Wesentlichen dem typischen Verlauf einer kriminellen Laufbahn. Rupprecht wurde in ein Milieu von Gaunern hineingeboren, zog zunächst mit seinen Eltern umher und führte früh ein unstetes Leben. Bereits in jungen Jahren lebte er mit einer Partnerin zusammen und setzte mit ihr sowohl das Vagantenleben als auch wiederholte strafbare Handlungen fort. Er wurde mehrfach festgenommen und wieder freigelassen, bis es schließlich zu einer dauerhaften Inhaftierung kam.

Im Oktober 1810 wurden Martin Rupprecht und seine Partnerin in Romsthal – einem Stadtteil von Bad Soden-Salmünster im hessischen Main-Kinzig-Kreis – verhaftet und an das peinliche Gericht in Gießen überstellt, nachdem die dortige Regierung auch sein Signalement hatte ausschreiben lassen. Von Gießen wurde Rupprecht an den damaligen königlichen Generalprokurator Freiherrn Carl von Hanstein in Marburg weitergeleitet. Dort gestand Rupprecht nach anfänglichem, hartnäckigem Leugnen lediglich seine Beteiligung an sieben Diebstählen. Die schwereren Vergehen, die ihm von in Darmstadt und Heidelberg inhaftierten Mitbeschuldigten zur Last gelegt worden waren, bestritt er weiterhin konsequent.

Um 1810 diente das Alte Schloss am Brandplatz in Gießen unter anderem als Amtssitz, Polizeistation und Lagerkammer. Zu dieser Zeit war es auch der Sitz des Hofgerichts Gießen, das als Ober- und Hofgericht für die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (später Großherzogtum Hessen) in Oberhessen fungierte.

Dies veranlasste den Generalprokurator in Marburg, beim peinlichen Gericht in Gießen die Rücküberstellung Rupprechts zu beantragen, um ihn dort mithilfe einer ebenfalls inhaftierten Mitschuldigen zu einem umfassenderen Geständnis zu bewegen. Das Gericht in Gießen lehnte diesen Antrag jedoch ab, da Rupprecht keiner in der Provinz Oberhessen begangenen Straftat beschuldigt werde. Daraufhin wandte sich der Generalprokurator an das peinliche Gericht in Darmstadt, stellte dort denselben Antrag und hatte Erfolg. Rupprecht wurde am 3. Dezember 1811 nach Darmstadt überführt.

Bei seiner Ankunft in Darmstadt befand sich Johann Adam Heußner gerade im Verhör. Man entschloss sich daher zu einer sofortigen Gegenüberstellung, um zu prüfen, ob Rupprecht seine Bekanntschaft mit Heußner sowie seine frühere Identität innerhalb der Räubergruppe anerkennen würde. Man ging davon aus, dass eine solche Anerkennung den Weg zu weitergehenden Geständnissen erleichtern könne.

Dieser Versuch blieb jedoch ohne Erfolg. Sowohl Rupprecht als auch seine Partnerin bestritten jede Bekanntschaft mit Heußner, obwohl beide von ihm eindeutig erkannt und angesprochen worden waren. Der Verfasser brach daraufhin die Konfrontation ab, da nicht zu erwarten war, dass Rupprecht auf diesem Wege zu einem Geständnis eines gemeinsam begangenen Verbrechens bewegt werden könne. Die Untersuchung gegen Heußner und weitere Mitangeklagte wurde zunächst fortgesetzt, in der Hoffnung, zu einem späteren Zeitpunkt unter günstigeren Umständen erneut vorgehen zu können.

Um 1810 in Darmstadt wurden schwere Strafsachen (peinliche Gerichtsbarkeit) grundsätzlich nach der peinlichen Gerichtsordnung und der Neuordnung von 1803 vor dem Hofgericht verhandelt. Dieses Gericht war erste Instanz für schwere Strafsachen im Großherzogtum Hessen-Darmstadt und dem Oberappellationsgericht Darmstadt (seit 1781 im Kollegiengebäude) untergeordnet. Die Untersuchungshaft und Verhöre fanden nicht im eigentlichen Gerichtssaal, sondern im städtischen Arrest- und Gefängnisgebäude (Runder Turm/Stockhaus/Stadtmauer) statt.

Ein weiterer Versuch bestand darin, Heußner in räumliche Nähe Rupprechts zu bringen, um mögliche Gespräche mit anderen Gefangenen mitzuhören oder selbst Kontakt mit ihm aufzunehmen. Auch dieser Ansatz blieb erfolglos. Rupprecht verhielt sich durchgehend zurückhaltend und vermied jede Äußerung, die belastend hätte sein können. Gespräche, die Rückschlüsse auf seine Taten zugelassen hätten, fanden nicht statt.

Schließlich kam es durch einen persönlichen Konflikt zu einer Wendung. Rupprecht entwickelte Eifersucht gegenüber seiner Partnerin, von der er annahm, sie führe vertrauliche Gespräche mit anderen Gefangenen. Er brachte dies zur Anzeige. Nachdem ihm seitens der Behörden Abhilfe in Aussicht gestellt worden war, zeigte er sich kooperativer und legte schließlich ein Geständnis ab. Er räumte insgesamt 22 Straftaten ein, darunter elf Raubüberfälle und elf Diebstähle.


Durch Brill und Pfister wurden insgesamt 23 Verbrechen nachgewiesen und dokumentiert. Im Folgenden habe ich versucht, diese Verbrechen regional und zeitlich zu ordnen. Der jeweilige Link führt zur detaillierten Beschreibung des Verbrechens. Ein weiteres finden wir bei Schwencken und eines bei Grolmann.


1. Dezember 1778 – in Eckardtroth/Salmünster geboren

1794 – Landesverweis zu Ziegenhain

1795 – Landesverweis zu Kassel

9. Juni 1799 – Heirat mit Catharine WINDSTRUMPF in Friedberg-Stadt
Österreichisches Militär, Dessertation in Ulm, französisches Militär, abermalige Dessertation
Wetzlar

Ende September 1798 / 1799 – Diebstahl durch Einbruch und Einsteigen zu Ostheim

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 346 Nr. 17

1798 / 1799 – Diebstahl zu Wabern

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 346 Nr. 18

Weihnachten 1798 / 1799

Diebstahl durch Einbruch zu Unshausen

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 346 Nr. 19

Weihnachten 1798 / 1799 – Diebstahl zu Mosheim

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 347 Nr. 20

Datum nicht dokumentiert – Diebstahl zu Wittershausen

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 347 Nr. 21

Datum nicht dokumentiert – Diebstahl zu Altenburg bei Felsberg und in der nemlichen Nacht daselbst durch Einsteigen attentierter

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 348 Nr. 22

1801 – Landesverweis zu Kassel

1805 – Bienendiebstahl zu Haldorf [Kassel]

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 345 Nr. 16

Januar 1808 – Diebstahl bei der Witwe Ernst zu Herbelhausen

Schwencken: Aktenmäßige Nachrichten von dem Gauner- und Vagabunden-Gesindel, sowie von einzelnen professionierten Dieben, in den Ländern zwischen dem Rhein und der Elbe, §. V. Verbrechen, welche bei der in Marburg geführten Untersuchung wider die Bande des Anton Röttcher (die Lumpensämmler – Bande genannt) wider Bartel von der Velde u. A. vorgekommen sind, No.3

nach Pfingsten 1808 [5./6.Juni 1808] – Straßenraub im Altgronauer Wald

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 1 Seite 88 Nr. 13 (Heusner)

1809 – Straßenraub bei Steinau

PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald, enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 118 Nr. CV

2. Februar 1809 – Straßenraub im Wald bei Mittelgründau (Beraubung des Glaswagens und Todschlag des Fuhrmanns)

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 1 Seite 75 Nr. 9 (Heusner)

PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald, enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 111 Nr. XCVII

Mitte Mai 1809 – Diebstahl mit Führung von Waffen an einem Frachtwagen zu Okarben

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 342 Nr. 13

nach Pfingsten 1809 [21./22. Mai 1809] – Diebstahl durch Einbruch zu Münzenberg

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 340 Nr. 12

Juni 1809 – Attentierter Straßenraub im Wald bei Münzenberg

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 1 Seite 155 Nr. 41 (Heusner)

21. Juni 1809 – Straßenraub zwischen Butzbach und Wetzlar [unweit Klein-Rechtenbach auf der Alten Frankfurter Straße]

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 1 Seite 95 Nr. 15 (Heusner) | GROMANN, LUDWIG ADOLF: Aktenmässige Geschichte der Vogelsberger und Wetterauer Räuberbanden und mehrerer mit ihnen in Verbindung gestandener Verbrecher, Nebst Personal-Beschreibung vieler in alle Lande teutscher Mundart dermalen versprengter Diebe und Räuber, Giessen 1813, S. XXXIV. 1.

Ende Juni 1809 – Tentierter großer Straßenraub in der Gegend von Gelnshausen

GROMANN, LUDWIG ADOLF: Aktenmässige Geschichte der Vogelsberger und Wetterauer Räuberbanden und mehrerer mit ihnen in Verbindung gestandener Verbrecher, Nebst Personal-Beschreibung vieler in alle Lande teutscher Mundart dermalen versprengter Diebe und Räuber, Giessen 1813

6. September 1809 – Versuchter Straßenraub zwischen Ettershausen und Habicht [Zeitlofs/Steinau]

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 1 Seite 156 Nr. 42 (Heusner)

26. September 1809 – Straßenraub zwischen Hainchen und Düdelsheim

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 1 Seite 110 Nr. 19 (Heusner)

PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald : enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 136 Nr. CXXXIX

27. September 1809 – Attentierter Straßenraub bei Vilbel

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 337 Nr. 9 | PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald : enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 85 Nr. XXXVI

Oktober 1809 – Verhaftung in Hüttengesäß, Auslieferung nach Langenselbold
Mainz (Gerichtsverhandlung), zurück nach Langenselbold
05. April 1810 – Flucht von Langenselbold

… „fing sogleich wieder das Rauberhandwerk an“ – steckbriefliche Suche

21. Mai 1810 – Straßenraub bei Bieber

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 326 Nr. 5 | PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald, enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 104 Nr. LXXIX

Juni 1810 – Verhaftung im Amt Windecken, nach Vernehmung nach Frankfurt, freigelassen

Juli 1810 – Straßenraub bei Hainchen

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern: besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben: Teil 2 Seite 336 Nr. 8

Juli 1810 – Diebstahl durch Einsteigen und Einbruch auf einem Dorf bei Homburg vor der Höhe

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern , besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 344 Nr. 14

10. August 1810 – Diebstahl zu Dörnigheim

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 344 Nr. 15

10. September 1810 – Straßenraub auf der langen Meile bei Homburg vor der Höhe und Bonamäs

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern, besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 332 Nr. 7 | PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald : enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 90 Nr. XLVII

30. September 1810 – Straßenraub hinter Aschaffenburg im Spessart und vorher attentierte Diebstähle an zwei Fuhrmannskarren

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern : besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben, Teil 2 Seite 328 Nr. 6 | PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald : enth. vorzügl. auch d. Geschichte d. Beraubung u. Ermordung d. Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf d. Bergstraße, Seite 70 Nr. XII


Oktober 1810 – Verhaftung in Romsthal und Auslieferung nach Langenselbold
14. Dezember 1810 – Verlegung nach Gießen
20. Dezember 1810 – Verlegung nach Marburg
03. Dezember 1811 – Verlegung ins Stockhaus Darmstadt – Anklage wegen 11 Straßenräubereien und 14 Diebstähle
20. Juni 1814 – Urteil des Großherzoglichen Hofgerichtes Darmstadt – Verurteilung zum Tode durch das Schwert, Revisionsverhandlungen des Urteils
26. Oktober 1814 – Bestätigung des Urteils in Darmstadt

05. November 1814 – Hinrichtung in Darmstadt


Brill schreibt zum Abschluss seiner Dokumentation: «Daß Rupprecht nicht noch manches schwere Verbrechen auf sich habe, möchte ich nicht behaupten: ich glaube vielmehr das Gegentheil; allein aus Mangel an deßfallsigen bestimmten Inzichten konnte die Untersuchung damit nicht aufgehalten werden, daß derselbe zu etwaigen deßfallsigen weiteren Bekenntnissen zu bestimmen versucht worden wäre.
Ich will nicht behaupten, dass Rupprecht seine sämtlichen Verbrechen von sich einbekannt hat, inzwischen hat er doch nicht nur die, welche von ihm bekannt waren, mit Offenherzigkeit eingestanden, sondern auch andere nicht bekannt gewesene angegeben und Mehrmalen erklärt, wenn man noch etwas von ihm wisse oder erfahre, man es ihm vorhalten möge, wo er denn, wenn er schuldig sei, mit gleicher Aufrichtigkeit die Wahrheit sagen wolle, da sein schlechter Kopf (er hat wirklich ein sehr schlechtes Gedächtnis) ich sich nicht auf alles besinnen lasse.»