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Der Richtplatz lag an der Südostgrenze von Ober-Kainsbach, am Westhang des Heidelberges. Man kann den einstigen Richtplatz noch heute recht gut an den Grenzsteinen erkennen, die 1741 zur Abgrenzung des Richtplatzes aufgestellt wurden. Der eigentliche Richtplatz umfaßte ca. 400 qm. Die Gewann (Flur 71) heißt auch heute noch „der Galgen“ .

Säulenstein des Galgen Ober-Kainsbach

1503 vermählte sich Maria, die Tochter des Grafen Michael III. von Wertheim mit Schenk Eberhard VIII. von Erbach. Als ihr Vater 1531 in sehr hohem Alter auf dem Breuberg starb, erhob sie Anspruch auf den 6. Teil seiner Hinterlassenschaft, was einen lang anhaltenden Rechtsstreit zur Folge hatte, der in letzter Instanz vor dem Hofgericht Speyer zu Gunsten der Grafentochter entschieden wurde.

Unter Vermittlung des Grafen Königstein-Stollberg kam es am 12. Februar 1551 auf dem Reichenberg zu einem Erbanspruch regelnden Vertrag, durch den die bis dahin zur breubergischen Zent Kirch-Brombach gehörenden Dörfer Ober-Kainsbach mit den beiden Gersprenz und dem Lohhof gegen rechte der Grafen zu Erbach in den breubergischen Dörfern Kimbach, Ober-Kinzig und langen-Brombach ausgetauscht wurden.

Schloss Reichenberg bei Reichelsheim

Das durch diesen Vertrag dem Grafenhaus Erbach zugefallene Gebiet wurde zur eigenständigen Zent Ober-Kainsbach erhoben und ein Zentschultheiß mit zugehörigen Zentschöffen berufen.

In dem 1574 von der Gräflich-Erbachischen Rentkammer Fürstenau für das „Amt Keinsbach“ erstellten Salbuch (Steuerliste) ist festgehalten: „ … (die Ober-Kainsbacher) haben ihr (eigen) Hals- und Centgericht. Mit Halsgericht, auch Blut- oder Malefizgericht genannt, war eine Richtstätte, ein Galgen gemeint, von dem wir allerdings erst 50 Jahre später genaueres erfahren. 1926 hielt der Pfarrer von der Au u.a. fest: „Im Jahre 1623/24 hören wir weniger von Durchmärschen fremder Truppen (…). In diese Zeit fällt auch die Errichtung zweier Galgen, der eine für Reichelsheim, der andere für Ober-Kainsbach. Das Holz dazu lieferte Endriß Haß aus Mossau für 6 Gulden, dass der Ober-Kainsbacher Zimmermann für 8 Gulden herrichtete. Und als dann beiderseits die Arbeiten am Hochgericht fertig waren, gabs ein kleines Fest, die dem Essen und Trinken die Hauptsache war.“ Die Ausgaben für das Richtfest betrugen 99 Gulden und 7 Albus, ein stattlicher Betrag kurz nach dem Ausbrauch des 30-jährigen Krieges.

1743 hat man das etwa 400 Quadratmeter große, zum Galgen und bis heute der Gemeinde gehörige Grundstück neu abgesteint. Die auf zwei der insgesamt vier Grenzsteinen eingemeißelte Jahreszahl 1743 lässt vermuten, dass zu dieser zeit der ehemalige Holzgerüstgalgen zu einem „dreischläfrigen“ Steinsäulengalgen umgerüstet wurde, so wie er auf einer historischen Landkarte aus dem Jahr 1801 dargestellt ist.

In der Haas’ schen Karte von 1801 ist der Ober-Kainsbacher Galgen noch eingezeichnet.

Mit der Aufhebung der feudalherrschaftlichen Gerichtsbarkeit und der Angliederung der Grafschaft Erbach an das Großherzogtum Hessen wurde der Galgen „Stillgelegt“ und die Säulensteine des Galgens von Bauern der Umgebung abtransportiert. Vier davon blieben erhalten. Einer steht wieder an seinem angestammten Platz, ein weiterer in Eulbach, im Park des grafen zu Erbach-Erbach und zwei dienen in Ober-Kainsbacher Bauernhöfen als Pfostenuntersatz in einer Toreinfahrt und einer Gartenumzäunung. Sechs weitere Säulensteine dieses Galgens dienten in Ober-Gersprenz bis vor einigen Jahren ebenfalls als Pfostenuntersatz, sie wurden zerschlagen und beim Bau einer Mauer mit verwendet.

Dass Nachrichten über den Vollzug der Todesstrafe durch Erhängen, der neben der Hinrichtung durch das Schwert bis ins 19. Jahrhundert hinein praktiziert wurde, nur in wenigen Fällen rein zufällig erhalten blieben, ist darauf zurückzuführen, dass die Kriminalakten aus den Archiven der ehemaligen Feudalherren herausgenommen und vernichtet wurden. Aus den erhalten gebliebenen Protokollen der Strafverfolgung ist ersichtlich, dass auch in der ehemaligen Grafschaft Erbach und der Herrschaft Breuberg Schuldgeständnisse unter dem Einfluss der Folter abgelegt wurden. Das Rechtsempfinden war grausam, schon kleine Vergehen wurden mit der Todesstrafe belegt. An den Galgen der Zentgerichte hingen weithin sichtbar oft unschuldige Menschen.


Der Ober-Kainsbacher Galgen muß allerdings später einmal in Stein erneuert worden sein, so ist dies jedenfalls in Ober-Kainsbach überliefert. Es ist das Verdienst Georg Daschers, Reste dieses steinernen Galgens gesichert zu haben. Im Hof Dingeldein, auf der Spreng und beim Gastwirt Dauernheim fand er gut behauene, walzenförmige Steine, etwa 30 cm hoch, mit ca. 43 cm ∅ und einem Umfang von ca. 145 cm, die nach jeweiliger lokaler Tradition vom einstigen Galgen stammen. Die Steine waren in den Höfen sekundär als Dengelstöcke oder Pfostenunterlagen verwendet worden. Sechs weitere Steine vom gleichen Aussehen sollen, wie Georg Dascher von einem alten Kainsbacher Bauern erfuhr, in dessen Hof als Pfostenunterlagen gedient haben. Später sind sie zerschlagen und vermauert worden. In der Familie des Bauern hält sich die Überlieferung, daß der Großvater einst die Steine vom Galgenplatz abgefahren habe. Dies könnte zeitlich in die 20-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts passen, in dem offenbar die meisten Galgen abgebaut wurden.

GPS Koordinaten: 49.7165806N, 8.9198306E

Quellen

  • Georg Dascher, Publikationen
  • Karl Frölich, Sätten mittelalterlicher Rechtspflege auf südwestdeutschen Boden, besonders in Hessen und den Nachbargebieten, 1938.
  • Forschungsgemeinschaft Schnellerts e.V., Galgen und Richtplätze um die Böllsteiner Höhe, https://www.schnellerts.de/index.php/2018/04/03/galgen-und-richtplaetze-um-die-boellsteiner-hoehe/
  • https://www.kompass.de/wanderkarte/