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Die Hinrichtung einer Räuberbande zu Darmstadt im Jahre 1814

Die Steckbriefe der Räuber wurden im ganzen Lande verteilt, die fünf Räuber und andere Komplicen schließlich gefangengenommen und in das Stockhaus zu Darmstadt gebracht. Das Stockhaus war das Gefängnis. Es befand sich im “Runden Turm”, der in der heutigen Rundeturm-Straße stand. Damals hieß die Straße “Runde-Turm-Gasse”. Der Runde Turm gehörte als Befestigungswerk zur Stadtmauer und war schon sehr alt.

Der Runde Turm und das Stockhaus

Im Jahre 1481 wurde er als der “Hohe Turm” bezeichnet und man darf wohl annehmen, daß er damals der höchste war. Sein Durchmesser betrug neun Meter. Lange Zeit diente er als Gefängnis. In seinem Erdgeschoß hatte er ein Verließ ohne Fenster. Im Jahre 1721 wurde er durch den Anbau des Stockhauses erweitert. Das Stockhaus enthielt im Erdgeschoß die Wohnung des Wärters und darüber sieben Zellen. Für zwei Zellen war jeweils ein Ofen vorhanden. Jede Zelle enthielt eine Nische mit einem Abort. Vom Stockhaus aus konnte man in die zwei über dem Verließ liegenden Zellen gehen. Inhaftierte wurden damals allgemein in “Ketten und Banden” gesetzt. Ober die hygienischen Verhältnisse in diesem Gefängnis können wir uns heute unschwer eine Vorstellung machen.

Plan von Darmstadt 1759

Etwa zwanzig Jahre zuvor war ein Räuber eingeliefert worden und mit ihm zwei weitere Täter. Das Trio hatte bei Eberstadt einen Postwagen überfallen. Die Täter Gundermann und Gansert wurden später im Wald zwischen Eberstadt und Bickenbach gehängt. Zur Hinrichtung des dritten Täters kam es gar nicht. Johannes Tobias Kiefer, genannt “Kazof”, weil er Metzger war, wurde im Darmstädter Stockhaus buchstäblich von Läusen getötet. Im ärztlichen Befund hieß es, “der ganze Körper war von Läusen über und über voll. Die Läuse hatten das linke Auge gänzlich ausgefressen, die Orbita (Augenhöhle) war ganz leer, auch das rechte Auge gänzlich ausgefressen, auf dem Kopf, Rücken und Füßen befanden sich an vielen Orten kleine Wunden, welche teils gekratzt, teils vom Ungeziefer gefressen gewesen.” Einen Tag später wurde der “Kadaver” in einem Gebund Stroh auf dem Schindskarren unter Läutung des Armesünderglöckchens aus der Stadt gefahren und unter dem Pfungstädter Galgen in einem tiefen Loch verscharrt.

Das Verhör

Heusner saß als erster ein. Er verriet Erbeldinger, worauf dieser zur “Spezial-Inquisition” eingeliefert wurde. Wir müssen darunter die damals noch übliche Folter verstehen. Als Grasmann eingeliefert wurde, leugnete er standhaft. Schließlich wurde er seinem Paten Heusner gegenübergestellt, stritt aber jedwede Bekanntschaft ab. Endlich sprach Heusner: “Petter! Wisst ihr, wo wir halten? Wir zackern (pflügen) an der letzten Furche!” Da fiel Grasmann halb ohnmächtig an die Wand und versprach, ebenfalls aufrichtig zu bekennen. Heusner selbst gestand zu Ende seines Verhörs: “Wenn man mich noch fünf Jahre ins Verhör nimmt, so kann ich am Ende dieser Zeit doch nicht behaupten, dass ich alles angegeben habe, denn an Kleinigkeiten kann ich mich unmöglich so genau erinnern.”
In dem Verhandlungsbericht hieß es weiter: “rascher leugnete alle Teilnahme an den Verbrechen mit ungemeiner Frechheit und Halsstarrigkeit solange ab, bis er ganz überwiesen war.” Auch Rupprecht leugnete zunächst standhaft. Just zu jener Zeit war seine Geliebte, das Gretchen eingeliefert worden. — “Eifersucht gegen seine Beischläferin, von der er wahrscheinlich wahrgenommen zu haben glaubte, dass sie mit anderen Gefangenen verliebte Gespräche führte, war der Beweg- grund zu seinem Geständnis.

Weiter hieß es: Rupprecht reichte Peinlichem Richter (heute: Staatsanwalt die Hand und gab ihm das Versprechen, dass er das, was ihm zur Last falle, offen gestehen wolle, wenn man ihn in den folgenden Tagen ins Verhör nehme. Man versprach ihm dies und sein voriges mürrisches und zurückhaltendes Betragen änderte sich nun plötzlich; er bat, dass ihm Peinlicher Richter ein paar Groschen zu einem Schnaps schenken möge, das erstemal, dass er ein Anliegen vorbrachte. Man reichte ihm das Verlangte und erhielt dadurch, sowie in der Folge durch bewiesene kleine Gefälligkeiten, sein volles Zutrauen, das gehörigst benutzt, auch bei dem hartnäckigsten Verbrecher der sicherste Weg ist, ein offenes Bekenntnis zu erhalten.
Die schwache Seite Rupprechts ist ausnehmende Eitelkeit in seinem Anzuge. Da den Charakter eines Verbrechers zu kennen, nicht unnütz segn kann; So sei es mir erlaubt, hiervon ein Beispiel zu geben: Rupprecht hatte eine Jacke nötig. Er bat Peinlichen Richter, dass er ihm solche anmessen lassen möge, und bestellte sich hierbei besonders, dasselbige fein passend auf die Hüften und mit kleinen Falten in den Schössen gemacht werden möge: man gewährte ihm dies, und mit sichtbarer Selbstgefälligkeit betrachtete er sich, als er das erst mal solch anhabend in das Verhör kam.”

Ansicht von Darmstadt iim Landkalender von 1811

Der Prozess

Außer den bereits erwähnten Räubern Grasmann, Heusner, Erbeldinger, Rupprecht, Tascher. Kinzinger und Wehner war auch noch Johannes Lehn angeklagt, in Räuberkreisen “Spiel- Hannes” oder auch “Musikanten-Hannes” genannt.
Ein Prozess in heutigem Sinne gab es nicht. Die Gefangenen wurden langen Verhören und auch der Folter unterzogen und die teils umfassenden Geständnisse zur Grundlage des Urteils genommen. Einzige Nachrichtenverbindung in Zeit war die Postkutsche. Durch Gegenüberstellungen versuchte man. oft mit gutem Erfolg. Geständnisse zu erlangen. So kam es, dass die Delinquenten teils lange in Haft saßen. Grasmann und Heusner saßen seit März 1810. Rupprecht seit Dezember des gleichen Jahres im Stockhaus. Also volle vier Jahre! Wir wissen nicht, ob sie während dieser ganzen Zeit in “Ketten und Banden gesetzt”, also an Händen und Füßen gefesselt waren wie jener Tobias Kiefer, der dreißig Jahre zuvor so kurz in Ketten gehalten worden war, dass er sich nicht einmal mit den Fingern der Läuse erwehren konnte.

Das Urteil des Großherzoglichen Hofgerichtes wurde am 20. Juni 1814 in Abwesenheit der Angeklagten bekannt gegeben. Kinzinger, Lehn und Lehner wurden zu langen Kerkerstrafen verurteilt; die anderen fünf Räuber zum Tode.
Fünf Tage später erst wurden den Inquisiten das Urteil bekannt gegeben. “Nachdem ihnen vorher ihre Verbrechen vorgehalten und ihnen gezeigt worden war, dass jeder von ihnen mehrere Verbrechen begangen habe, auf deren einzelne die Gesetze die Todesstrafe verordneten”, wurden ihnen die Urteile verlesen.
Heusner wurde zum Tode durch den Strang verurteilt, Grasmann, Rupprecht, Erbeldinger und Tascher zum Tode durch das Schwert ” mit der Schärfung, dass deren Köpfe demnächst auf Pfähle zu stecken seien und zugleich angeordnet, dass die Hinrichtung in der umgewandten Reihe, wie sie aufgeführt, gestehen solle.”
Grasmann, Rupprecht, Erbeldinger und Tascher erklärten, dass sie die Todesstrafe nicht verdient hätten und verlangten Revision, auf deren Möglichkeit sie vorher aufmerksam gemacht worden waren. Heusner erklärte: “Ich sehe ein, dass ich nach meinen Verbrechen den Tod leiden muss. Ich bitte, dass mir die Gnade gewährt wird, dass ich nicht durch den Strang, sondern durch das Schwert hin gerichtet werde.” Nach dem damaligen Gesetz blieben zehn Zeit, die Revision zu beantragen. Auch Heusners Verteidiger beantragte sie, vor allem im Hinblick auf die Abänderung der Todesart.
Die Revisionsverhandlungen zogen sich vier Monate hin. Während dieser Zeit nahm sich die Kirche der Sünder an. Herr Kirchenrat Haßlacher “betreute zuweilen die vier katholischen Räuber. Mit sichtbarem Erfolg wusste der Herr Kirchenrat Haßlacher durch sein echt christliches Benehmen und durch seine Wohltaten, sich das volle Zutrauen der zum Tode Verurteilten zu erwerben, und sie in den Stunden, in welchen sie der Gedanke an ihre Übeltaten und die sie erwartende Strafe ängstigte, was besonders bei Heusner häufig der Fall war, aufzurichten.” Als Tascher von den Besuchen des Kirchenrates bei seinen Kameraden erfuhr, erbat er, “dass ihn auch ein Geistlicher besuchen dürfe.”

Die letzten drei Tage

Die fünf Räuber erfuhren das Urteil vorerst jedoch nicht. Am Mittwoch, den 2. November, wurden sie vom Stockhaus auf das Rathaus gebracht und ihnen im großen Saal “ihre definitive Verurteilung zum Tode im Allgemeinen bekannt gemacht, ihnen angekündigt, dass ihre letzte Stunde samstags den 5ten November schlage, sie ermahnt, diese kurze Zeit dazu zu verwenden, die allenfalls von ihnen noch nicht einbekannten Verbrechen noch anzugeben und sich als reuige Sünder Gott zuzuwenden, und ihn um Vergebung ihrer vielfältigen Übeltaten anzuflehen. Zugleich wurden sie aufgefordert, dass wenn einer oder der andere in Beziehung auf seine Familie etwas zu bitten habe, es vorbringen solle.
Heusner blieb, seinem bisherigen Betragen getreu, ruhig und fragte nur: Also bleibt es bei dem Strang? Man gab ihm Auskunft, dass er darin eine Abänderung erwarten dürfe. Erbeldinger erklärte: Für meine Kinder werden schon höhere Personen sorgen!

Rathaus Darmstadt

Tascher blieb stumm und sprach in seinem heimtückischen Ton nur die Worte: Ich habe die Strafe nicht verdient. Rupprecht erklärte: Ich bin mein Lebtag ein Spitzbub gewesen; ich muss doch einmal sterben, und es ist einerlei, ob es früher oder später. Je länger ich noch gelebt hätte, ein desto größerer Sünder wäre ich geworden, denn gebessert würde ich mich nicht haben, wenn ich auch Gnade erhalte hätte.
Grasmann weinte. Rupprecht tröstete ihn mit den Worten: Wir sind Spitzbuben, und Spitzbuben dürfen nicht weinen, denn wir haben die Strafe verdient.
Er bat gleich darauf mit dem Heusner um ein Glas Wein, damit sie noch einmal miteinander trinken könnten. Man ließ Wein und Brot kommen. Die Burschen tranken einander zu und wurden froher Dinge. Sie wurden dann in die für sie zubereiteten Zimmer gebracht.
Während der letzten drei Tage wurden sie mehrmals von den Geistlichen besucht. Am sichtbarsten und mit wahrer Aufrichtigkeit zeigten Heusner und Grasmann Reue über ihre Verbrechen. Rupprecht hielt sich mehr ans Trinken und Rauchen, das ihm gegen alle Befehle in zu großem Überfluss aus der unrichtigen Meinung gereicht wurde, dem Delinquenten müsse in den letzten drei Tagen des Lebens gegeben werden, was er verlange.
Erbeldinger blieb still und mit sich selbst beschäftigt. Er hatte den Glauben, dass er als Untertan, da er nicht gemordet habe, auch nicht zum Tode verurteilt werden könne.
Tascher blieb auf seinem alten harten Sinne und wollte von geistlichen Ermahnungen nichts wissen, nur am vorletzten Tage gelang es den Herrn Geistlichen noch einigen Eindruck bei ihm hervorzubringen.
Ein weiteres Verbrechen gab keiner der Delinquenten mehr zu. Erbeldinger und Tascher, die sicherlich noch einiges auf sich hatten, glaubten sicht- bar immer noch an eine Begnadigung und fürchteten durch ein weiteres Bekenntnis sich dazu den Weg abzuschneiden.
Heusner und Grasmann, sodann Rupprecht und ,Erbeldinger saßen zusammen, Tascher allein. Es geschah, dass erstere beide, die so wie die übrigen an lange, an dem Fußboden befestigte Ketten geesselt waren, sich zufällig in ihre Ketten verwickelt hatten. Heusner machte seinem Paten hierbei die Bemerkung: Petter, mit Ketten haben wir angefangen, mit Ketten enden wir.

Am 4. November empfingen die, die der katholischen Religion zugetan waren, das heilige Abendmahl. Tascher wurde, da er in seinem Starrsinn durchaus nicht zu bestimmen war, sich als Sünder zu bekennen, viel weniger aber noch Reue über seine Verbrechen bezeugte, noch nicht würdig zum Genus erkannt. Er wurde zuerst am Tage der Hinrichtung dazu zugelassen, nachdem er den Tag vorher, da er die Aussucht auf Begnadigung immer mehr schwinden sah, einige gute, reuevolle Empfindungen hatte blicken lassen.
Erbeldinger wurde während der letzten drei Tage von seinen Kindern besucht. Die Szenen, die zwischen ihnen und ihrem Vater vorfielen, ließen sich eher empfinden als beschreiben.
Am Abend vor der Hinrichtung wurde auch der Frau und den Kindern des Tascher auf ihre Bitte zu diesem der Zutritt gestattet. Kaum hatte er aber seine Frau erblickt, fuhr er sie in mürrischem Tone an: Du hast bisher nicht nach mir gefragt, was willst du jetzt? Du hättest nun auch wegbleiben können! Nur durch die ihm gemachte Vorstellung, dass seine Frau nicht vermögend gewesen sei, ihm während seines Arrestes etwas an Speise und Trank zuweilen zu bringen (das hatte Tascher im Sinn) und der Anblick seiner Kinder änderte ihn etwas um. Für letztere, besonders die beiden jüngeren, zeigte er viel Zuneigung. Man ließ ihm und seiner Familie Wein und Essen reichen, was sie miteinander mit Appetit verzehrten, als wenn sie ein Fest feierten.
Auch Heusners Frau, Grasmanns Tochter und Rupprechts Beischläferin wurden noch zu solchen gebracht. Erstere nahm mit Rührung von ihrem Manne Abschied. Grasmann gab seiner Tochter die dringendsten Ermahnungen, sich gut aufzuführen und böse Gesellschaften zu meiden, indem er sich selbst als Beispiel vorstellte, wie weit Laster und Verbrechen führen. Er bat sie, wenn sie an ihn denke, ein Vaterunser zu beten.
Rupprechts Beischläferin suchte ihre Zusammenkunft dazu zu benutzen, ihn zu bestimmen, seine gegen sie gemachten Angaben zurückzunehmen, was ihr jedoch nicht glückte.” So weit der zeitgenössische Bericht über die letzten drei Tage.

Die Hinrichtung

Samstag. den 5. November Anno 1814. Ein regnerisch-trüber Tag. Auf dem Marktplatz vor dem Rathaus zu Darmstadt ist ein kleines Podium aufgeschlagen. Rundum steht Militär mit aufgepflanzten Bajonetten. Dahinter, Tausende von Neugierigen. Auf dem Podium sitzt das Gericht.

In langen Sterbekleidern, an Händen und Füßen gefesselt. werden die fünf Räuber- von Geistlichen begleitet -durch die Rathaustür ins Freie geführt. Der Chronist berichtete: Taschers Starrsinn hatte sich in völligen Kleinmut umgewandelt. Die Geistlichen redeten ihm zu, zu seiner Stärkung ein Glas Wein zu trinken. Allein er wies mit bebender Stimme alles von sich: Ich kann nicht essen, und ich kann nicht trinken. Heusner erschien, ohne frech oder kleinmütig zu sein, mit gesetzter Standhaftigkeit, die er auch beibehielt, als der tödliche Streich fiel. Rupprecht, der die Nacht durch und den Tag vorher zu viel geistige Getränke genossen hatte, war etwas berauscht, zeigte in diesem Zustand Mut, der aber eher Frechheit war.”

Marktplatz Darmstadt

Ein Richter verlas den Delinquenten vor der Öffentlichkeit noch einmal das Urteil. Die Hinrichtung selbst fand aber nicht auf dem Marktplatz statt. Zwar hatte man früher schon auf dem Marktplatz Hexen verbrannt. aber später war es üblich geworden. derartige Gerichtsstätten an die Grenze der Gemarkung zu legen, um damit einmal dem Nachbarn die Gerichtshoheit zu zeigen. zum anderen aber auch, um die verscharrten Leichen möglichtst weit von den Häusern entfernt zu wissen.
So sieht man heute noch die z.B. noch die Reste des “Pfungstädter Galgens” an der Gemarkungsgrenze nach Eberstadt zu. Die Eberstädter hatten ihren Galgen an der Grenze zur damaligen selbständigen Gemeinde Bessungen. Noch am Anfang des 18. Jahrhunderts stand er auf der Flur “Galgen-Acker” in der Nähe des Haselberges im Winkel der heutigen Straßen “Steinern Kreuz”. “Am Kirschenhang” und “Auf der Marienhöhe”. Die Arheilger hatten keinen festen Galgen. In Ihrer Gerichtsordnung aus dem Jahre 1561 war nur festgelegt. wer bei der Errichtung des Galgens zu helfen hatte.
Die Hinrichtungsstätte für die fünf Räuber befand sich an der Grenze nach Bessungen. Die Hinrichtung fand dort statt, wo heute im Wolfskehl’schen Park auf der Anhöhe der Pavillon steht.

Angekettet auf einem von zwei Pferden gezogenen Leiterwagen, eskortiert von Hunderten von Soldaten und gefolgt von einer “unzähligen Menge Menschen” (darunter auch Taschers Frau mit den Kindern). setzte sich der Zug in Bewegung. Vom Marktplatz aus ging es in die Kirchgasse, die heutige Kirchstrasse. Von der nahen Stadtkirche läutete das Armesünderglöckchen. Dort, wo heute die Schulstraße auf die Kirchstraße stößt stand das “Bessunger Tor “, ein Teil der alten Stadtbefestigung. Jenseits des Tores war freies Feld. Nur vereinzelt standen Häuser dort. Der Zug führte durch das Bessunger Tor auf den Bessunger Weg, die heutige Karlstraße entlang zur Richtstätte. Dort hatte man ein hohes Gerüst erbaut, dass von zwei Treppen aus zugänglich war. Um das “Blutgerüst” stand ein Karree von Soldaten, dahinter die Zuschauer.
Als Scharfrichter fungierte wieder jener Herr Hofmann aus Frankfurt, der schon ein halbes Jahr zuvor im Eberstädter Wald den Branntweinbrenner Neußel mit einem Schwerthieb vom Leben in den Tod befördert hatte.

Im Jahre 1816 erschien im “Landkalender für das Großherzogtum Hessen” diese zeichnung mit der Überschrift: “Wie fünf Haupträuber, Johann Adam Heusner, Johann Adam Grasmann, Johann Martin Rupprecht, Jacob Erbeldinger und Georg Tascher am 5ten November 1814 in der Nähe von Darmstadt den Lohn für ihre Schandtaten empfangen haben.”

Die Hinrichtung ging schnell. “Sie war in nicht vollen siebzehn Minuten vollzogen”. Zuerst kam Tascher an die Reihe. “Er bestieg halb leblos das Schafott. Seine Frau war gegen sein Schicksal so unempfindlich. dass sie die Unverschämtheit hatte. auf den Richtplatz zu ziehen und mit ihren Kindern der Hinrichtung zuzusehen.” Als Taschers Kopf fiel. war Heusner noch nicht einmal vom Wagen abgestiegen. “Als er den Kopf fallen sah. wandte er das Gesicht weg.” Dann wurde Erbeldinger geköpft.
Als Rupprecht auf das Gerüst geholt wurde, bemerkte Heusner zu Grasmann: “Petter, jetzt kommt ihr!” Als die Gehilfen des Scharfrichters Grasmann packten, gab Heusner ihm noch einmal die Hand zur Versöhnung, küsste ihn und sprach: “Ich komme euch gleich nach”.

Seinem Seelsorger, Herrn Kirchenrat Haßlacher, dankte er noch für seine Mühe und alles, was er an ihm getan habe mit dem Zusatz: “Komme ich zu Gott, so werde ich vor dessen Thron für Sie beten.” Während er das Schafott bestieg, überreichte er dem neben ihm stehenden Geistlichen sein Taschentuch mit der Bitte, es seiner Frau nebst seinem Kruzifix nach seinem Tode zu geben und ihr zu sagen, dass jenes seine letzten Tränen enthalte, dass sie das Kruzifix, so lange sie lebe, aufbewahren und vor demselben für ihn beten solle.

So fielen die Köpfe dieser fünf Hauptverbrecher.