Zum Inhalt springen

Westlich von Steinheim im Walddistrikt Galgen unter dem Gailenberg (Name von Galgenberg).

Der Galgen wurde noch unter den Herren von Eppstein errichtet, die in Steinheim das Verwaltungszentrum und auch das über Todesstrafen entscheidende Hochgericht einrichteten (vor 1425). Nach der ersten bildlichen Darstellung, dem Mainzer Jurisdiktionalbuch Nr. 26 von 1579 (Staatsarchiv Würzburg), zu folgern, ist sein Bestand fast unverändert; erhalten blieben bis heute die zwei fünf Meter hohen, in vier Meter Abstand errichteten Rundpfeiler (Durchmesser 76cm) aus Blasenbasalt, während der einstige Querbalken und die Pfeilerspitzen die Zeit nicht überdauerten.

Steinheim war im Mittelalter auch Sitz eines Zentgerichtes. Dieses tagte unter einer siebenstämmigen Zentlinde vor dem Maintor. Die Zugehörigkeit der Orte zu den Zentgerichten wechselte in vielen Fällen häufig, oft auch mit dem Wechsel der Landesherren. Das ursprüngliche Zent Steinheim umfasste: Mühlheim, Dietesheim, Meielsheim, Lämmerspiel, Bieber, Heusenstamm, Obertshausen, Hausen, Rembrücken, Weiskirchen, Hainstadt und Klein-Auheim. Neben diesem Zentgericht als landesherrschaftlichem Hochgericht mit dem Blutbann existierten noch andere Gerichte im Zent Steinheim nämlich Hubengerichte in Bieber, Mühlheim, Lämmerspiel, Obertshausen, Hausen und Weiskirchen sowie Das Märkergericht in Bieber.

Steinheim

Aus dem Jahre 1734 ist uns ein Mainzer Urteil erhalten, das hier folgen soll:

Im Jahre 1732 lauerte der „Wegedieb Clomann“ mit einem Kumpel namens Lorenz und einer „Mittäterin“, die Margarete Will hieß, dem Reisewagen des Handelsmannes Mändel auf, der zur Frankfurter Herbstmesse fuhr. Ein Koffer, Geld und Kleidung wurden geraubt. Nur einem der drei Täter gelang die Flucht. Clomann und Margarete Will wurden gefaßt und in Haft genommen. Der Dieb saß im Verlies des Steinheimer Bergfrieds, seine Kumpanin im Zentgefängnis des Rathauses. Endlich – zwei Jahre später – kam Nachricht von der Kurmainzer Regierung, was mit den Gefangenen zu geschehen habe.
„In der Inquisitions-Sachen contra Johann Adam Clomann und Margaretha Willin wird auff die . .. zu recht erkandt, das erwehnter Clomann, weillen er nach langem hartneckigtem Leugnen endlich eingestanden hat, wie er anno 1732 wehrenden Frankfurter Herbst-Mess-Zeit . . . onweit Sachsenhausen vor dem Affenthor einen Coffre von einer von Darmstadt nacher Frankfurt gekommenen Chaise abgeschnitten und das darinn gefundene Geld ad 1137 Gulden nebst anderen Effekten und Kleidungen mit der coninquisitorischen Margaretha Willin und berührtem Lorenz (von Giessen) getheilet habe“.

Der Zentgraf und die Schöffen verurteilten den bereits vorbestraften Clomann zum Tode. Gleichzeitig befahlen sie den fünf Meter hohen Basaltsäulen des Galgens einen neuen hölzernen Querbalken aufzulegen. Acht Tage vor der Hinrichtung zogen alle Steinheimer Zünfte mit 20 Mann der Miliz und dem Zentgrafen, den Schöffen und dem
Amtsschreiber hinaus in den Wald zu dem etwa eine halbe Wegstunde entfernten Galgen. Einer nach dem anderen – in vorgeschriebener Reihenfolge – führte einen Beilhieb auf den neuen eichenen Querbalken aus. Diese “feierliche Handlung“ wurde mit einem Hammerschlag wiederholt, selbst die runden, fast dreiviertel Meter im Durchmesser aufragenden Steinsäulen erhielten einen symbolischen Schlag. Dann erst durfte der Querbalken auf die Säulen hinaufgezogen werden. Die Zünfte kehrten zu einem stärkenden Umtrunk ins „Stadtwirtshaus” ein.

Eine halbe Stunde Fußweg vom Rathaus zum Galgen

Am 19. September wurde die Zeremonie der öffentlichen Verurteilung vor dem Rathaus am Marktplatz durchgeführt. Vor dem schwarz verhängten Richtertisch stand der angeklagte Clomann. Der Zentgraf ergriff den Stab, der vor dem Kruzifix zwischen zwei brennenden Kerzen lag, zerbrach ihn und warf ihn dem Verurteilten vor die Füße und löschte die Kerzen aus. Die Komplizin, die am Pranger stehen mußte, wurde verurteilt, das Aufhängen des Clomann ansehen zu müssen. Danach… ,dreymahl umb selbigen mit Ruthen gestrichenn und nach dessen Vorgang gebrandmarket, endlich der hohen Ertzstifflichen Mainzischen Lande für ewig verwiesen werden“.

Unter dem Kurmainzer Rad 1581, Histirisches Oberursel
Kurmainzer Rad

Während das Armesünderglöckchen läutete, führte man die Verbrecher an Handschellen gefesselt durch das Obertor und Pfortenfeld auf dem Dietesheimer Weg zur Richtstätte im Walde. „Pater Battoni, der Pfarrer von Steinheim, betete kniend die Sterbegebete. Der Zentgraf gab das Zeichen, ein Trommelwirbel ertönte, und der Scharfrichter waltete seines Amtes“. Die „Mitschuldige” wurde mit Rutenschlägen auf den entblößten Rücken dreimal um den Galgen geführt, dann mit einem Stempeleisen (welches das Kurmainzer Rad trug) gebrandmarkt und endlich vom Henker an den Main geführt, wo man sie übersetzte und drüben „am rothen Steine” auf Hanauer Gebiet laufen ließ.

Abb. 43 bei Karl Frölich, Stätten mittelalterlicher Rechtspflege auf südwestdeutschem Boden, besonders in Hessen und den Nachbargebieten, 1938

Haasische Situationskarte” von Südhessen, Ausgabe um 1800
GPS-Koordinaten: 50.109722N, 8.886694E

Quellen