Am 4. Oktober 1757 wurden in Neustadt zwei Männer und eine Frau vom „hochnothpeinlichen Halßgericht“ wegen Diebstahl und anderer Delikte zum Tode verurteilt und anschließend enthauptet. Ein Bericht des löwenstein-wertheimischen Amtmanns auf dem Breuberg, den der Referent vortrug, lässt erkennen, dass einer der Delinquenten „den Kopff zu tief gehalten“ hatte, also musste der Scharfrichter noch zu einem zweiten Hieb ausholen.
Ein eigenes Centgericht hatte Neustadt mit dem Schloß Breuberg, Haibach, den Höfen Arnheiten, Wolfen und Hardt. Der Richtplatz des Gerichts befand sich südwestlich von Neustadt nach Dusenbach zu. In der Neustädter Urkunde vom 22. 06.1378 wird den Grafen von Wertheim das Recht, in Neustadt „Stock und Galgen“ zu haben, verliehen. Dies bedeutet in der Rechtssprache des Mittelalters die Verleihung des Blutbannes.
Die letzte Hinrichtung in Neustadt fand am 17.07.1812 statt. Gerichtet wurden zwei Mitglieder der Hölzerlipps -Bande Christian Haag, genannt „der dicke Bu“ und Caspar Mündörfer, genannt „Bürstenkasper“ oder „der dinne Bu“. Die beiden waren wegen Straßenraubs von der Justizkanzlei in Michelstadt zum Tode verurteilt worden.
Zeitreise ins Jahr 1812
Inzwischen war auch das gegen Caspar Mündörfer und Christian Haag (welche außer den in diesem Werke aufgezählten keine weitere bedeutenden Verbrechen einbekannt hatten) von der Justiz-Kanzlei zu Michelstadt ausgesprochene Todesurteil von seiner Königlichen Hoheit dem Großherzoge zu Hessen gnädigst bestätigt worden. Der peinliche Richter, Herr Brill zu Darmstadt, benachrichtigte nicht nur den Verfasser von dieser erfolgten höchsten Bestätigung des Urteils, sondern forderte ihn auch zugleich amtlich auf, sich gemeinschaftlich mit ihm auf den Breuberg zu begeben, um dort den Versuch zu machen, ob nicht von den Inquisiten, in den letzten Stunden ihres Lebens, noch nähere die Darmstädter und hiesigen Gauner betreffende Angaben, weitere Anzeigen von Kochemer
Häusern c., oder sonstige interessante Notizen zu erhalten seien.
So zweckmäßig es dem Verfasser schien, dieser Aufforderung zu entsprechen, so wollte und durfte er es doch nicht unternehmen, derselben so geradezu nachzukommen; – er fragte daher, da der angegebene Zweck vor der Hand bloß als polizeiliche Maßnahme betrachtet werden musste, bei großherzoglichem Neckarkreis – Directorio um Verhaltungsvorschrift an. Diese Stelle, deren Feuereifer für die Beförderung der öffentlichen Sicherheit man bereits aus dem ersten Theile eben so gut kennt, als er im Großherzogthume selbst und in allen Nachbarstaaten anerkannt und geschätzt wird, fand es höchst zweckmäßig, der Aufforderung des Herrn peinlichen Richters zu entsprechen, und beauftragte den Verfasser förmlich dazu.
Am 15. Juli 1812 begab sich der Verfasser [Dr. Ludwig Pfister, Stadtdirektor zu Heidelberg] nach Darmstadt und nach dort mit dem peinlichen Gerichte genommener Rücksprache zu, gleich mit demselben am 16. Juli auf den Breuberg. Der gräflich Erbach-Schönbergische Herr Regierungsrath und Justizamtmann Neidhard, welcher die Untersuchung gegen Mindörfer und Haag geführt hat, empfing uns eben so ausgezeichnet freundschaftlich, als thätig er die Hand bat, um zu Erreichung des angegebenen gemeinnützigen Zweckes mitzuwirken. Die Inquisiten waren bei unserer Ankunft gerade beschäftigt, ihre Beichte (beide waren katholisch) abzulegen, um dann unmittelbar darauf das Abendmahl zu empfangen. Zwei würdige katholische Geistliche, die großherzoglich Frankfurtischen Herren Pfarrer von Eisenbach und Mömmlingen waren von der gemeinschaftlichen Justiz) Wer dieses in einer Entfernung von 7 Stunden von Darmstadt im Odenwalde auf einem hohen, steilen, völlig isolirt liegenden Berge stehende Bergschloß kennt; wer weiß, dass in den in den Ruinen desselben angebrachten Wohnungen Niemand wohnt als der gräflich Erbachische, dann der fürstlich Löwensteinische Beamte, und ein Receptor; dass diesen Beamten selbst das allernötigste Bedürfnis, das Wasser, fehlt, und täglich durch 3 Esel, welche die Untertanen der Herrschaft Breuberg zu unterhalten haben (also eigentliche wahre Amtsesel), aus dem am Fuße des Berg liegenden Städtchen Neustadt zugetragen werden muss; – wer ferner weiß, dass die Amtsuntertanen nicht nur um ihre Rechts- und sonstigen Angelegenheiten zu betreiben, diesen steilen Berg in den Rauhestein wie in den heißesten Tagen zu erklimmen haben; sondern dass sie auch gehalten sind, alle herrschaftlichen bedeutenden Fruchtgefälle in der Frohne diesen Berg hinauf und wieder herunter zu führen, der wird gewiss die Beamten sowohl als die Untertanen bemitleiden, und wünschen, dass dem Übelstande Beider abgeholfen werden möge.
Kanzlei zu Michelstadt, da sich in der Herrschaft Breuberg kein katholischer Geistlicher befindet, ersucht worden, den Inquisiten in ihren letzten Stunden beizustehen. Mit dem ausgezeichnetsten Eifer unterzogen sie sich diesem schweren Berufe. Einverstanden mit bei den Geistlichen, wählte man zu Anstellung des beabsichtigten Versuches den Zeitpunkt unmittelbar nach der Beichte, und vor dem Empfange des Abendmahls. – Beide Inquisiten versicherten einmütig, dass sie weder gegen die Darmstädter noch gegen die hiesigen Inquisiten etwas Weiteres anzugeben wüssten; und dass sie auch weder gegen ihre noch freien Kameraden weitere Verbrechen angeben, noch nähere Notizen von Kochemer Häusern liefern könnten.
Dass man in diesem so feierlichen als schauerlichen Momente bloß bescheiden fragen, nicht aber zudringlich inquirieren dürfe; – dass man den Zustand des Verbrechers, der nach seinen Religionsbegriffen sich soeben mit seinem Gotte ausgesöhnt hat, respektieren müsse, wird wohl der Kriminalist eben so tief als der Laie in diesem Amte fühlen; – selbst den Inquisiten bemerkte man, dass man dieses tue, und ihre Angabe in diesem Momente gleich einer beschworenen Aussage achte. Sie versicherten Beide: nicht das Mindeste mehr angeben zu können.
Unmittelbar hierauf trat der eine Geistliche in priesterlicher Kleidung mit den konsekrierten Hostien ein; die Kerzen brannten zu bei den Seiten des aufgestellten Kruzifixes; der Kerker verwandelte sich in diesem Augenblicke in eine heilige Stätte. Die Priester verrichteten knieend mit den Inquisiten die Gebete, und reichten dann diesen das Abendmahl. Mündörfer betete, mit sichtbarer Rührung, am ganzen Körper zitternd, leise die Gebete nach. Christian Haag hin gegen bemühte sich, sie laut und schnell nachzusprechen, unterließ keine Bekreuzigung, kein Brustklopfen, und schien, obschon er eine zerknischte Miene anzunehmen suchte, das, was er Tat, nicht aus Überzeugung, sondern nur darum zu thun, weil er glaubte, sich dadurch zu empfehlen. Unmittelbar nach dieser heiligen Handlung reichte Caspar Mündörfer, noch knieend, dem Herrn Regierungsrate Neidhardt die zitternde Hand, hat ihn wegen der Mühe, welche er ihm gemacht habe, um Verzeihung, und dankte ihm für alle ihm erzeugte Wohltaten. – Wer fordert, dass der Criminalrichter empfindungslos sein, dass er kein Gefühl für fremde Leiden haben soll, der hat gewiss kein menschliches Herz, und erscheint, wenigstens in meinen Augen, eben so verächtlich, als der Criminalrichter selbst, welcher das aes triplex circa pectus für das nothdürftigste Erfordernis seines Amts, für die köstlichste Insignie seiner Würde hält. Wer so nicht denkt und ist, wird die Träne der Empfindung der innigsten Rührung, welche Mündörfers Benehmen dem Herrn Regierungsrathe Neidhardt entlockte, nicht als Schwäche des Charakters, sondern als den schönsten und köstlichsten Beweis seines edlen Herzens
und seines sanftmütigen Gemühtes anerkennen; wird jedem Inquisiten solch einen Richter, und dem Fürsten und dem Lande Glück wünschen, welche Mehrere seiner Art besitzen.
Christian Haag ahmte dem Mündörfer in seinem ebengedachten Benehmen nach, und obschon seine Deprecation und sein Dank, als er sie vortrug, unverkennbar von Herzen gienge, so zeigte sich doch
deutlich, dass sein eignes Herz ihn zu beidem nicht angetrieben haben würde, dass nur Mündörfers Beispiel ihn dazu verleitet habe, und dass seine vorzüglichste Absicht nur die war, nicht hinter Mündörfer zurück zu bleiben.
Mündörfer bat den Verfasser, seinen Anverwandten in der Nähe von Heidelberg seinen Tod zu melden, und sie Namens seiner um Verzeihung zu bitten, auch Grüße an seine in Heidelberg ein sitzenden Kameraden zu bestellen. Von daher nahm ich die Veranlassung, den Haag zu fragen: Ob nicht auch er einen Gruß nach Heidelberg zu bestellen habe? Er besann sich einige Zeit, und erklärte dann: “Den Oesterlein mögen Sie grüßen.” Nach einigen Augenblicken setzte er bei: ” auch den Veit (Krämer) können Sie meinetwegen ” grüßen, obschon er mich und viele Kameraden in das Unglück gebracht hat. -“
Ich bemerkte ihm, dass in dem gegenwärtigen Momente eine Äußerung dieser Art verrate, dass seine Reumütigkeit noch nicht tief genug Wurzel geschlagen habe, u. dgl.; und nun erklärte er: “Ich verzeihe ihm, grüßen Sie ihn und alle die Andern. Es wird “keiner von mir sagen können, dass ich je in Unfrieden mit ihm gelebt, oder Händel mit ihm angefangen habe.”
” Das sagt auch keiner” sprach ich, “aber das sagen Alle einstimmig: du seist ein ganzer Kerl auf dem Platze gewesen.” “Das war ich auch! – ” rief Haag mit wohlgefälligem Lachen, und schlug dabei in die Hände, “das war ich auch! Wenn ich nicht so “viele Courage gehabt hätte, so wäre ich nicht überall vorn gewesen, und nicht in mein gegenwärtiges Unglück gekommen.” würde, wann ich mich mit ihm tiefer über seine Courage eingelassen hätte, höchstwahrscheinlich bis zur mussthwilligen Laune übergangen sein; – allein ich fand es unschick ich, in diesem Augenblicke, in Anwesenheit der Geistlichen, so weit zu gehen. Der dick: Bub nahm hiernächst von seiner auf dem Breuberg verhafteten Konkubine und seinem Kinde mit auffallender Kälte Abschied. Nachmittags besuchte ich beide Inquisitoren einmal; sie waren beruhigt, und versicherten wiederholt, nichts Weiteres angeben zu können. Die Geistlichen setzten ihre Gebete und Tröstungen fort, und brachten abwechselnd selbst die Nacht bei den Inquisiten zu. Am 17ten Juli, Morgens um 5 Uhr, erschien die Zentmannschaft, welche die Inquisiten eskortieren sollte, auf dem Breuberg;- der zu ihrem Transporte bestimmte Wagen fuhr vor; beide Inquisiten verlangten aber, den Weg zu Fuße zu machen, welches ihnen bewilliget wurde. Der Transport ging vordersamst in das am Fuße des Breubergs liegende Städtchen Neustadt auf das Rathaus, wo den Inquisiten die Sterbekleider angelegt wurden. – Während dieses geschah, hatte sich, nach alter Sitte, das Zentgericht unter dem Vorsitze des Beamten auf einem öffentlichen Platze versammelt, um das per Pleonasmum sogenannte hochnoth peinliche Halsgericht zu halten. Der Defensor beider Inquisiten hatte noch einmal, besonders für Mündörfer, Gnade bei dem Souverän nach gesucht; – es erfolgte über eine abschlägige Verbescheidung. Beide Inquisiten erschienen nun vor dem Gerichte, und wiederholten hier das Geständnis ihrer Verbrechen. Mindörfer, welchem seine Vergehen zuerst vorgehalten worden waren, fügte der Bestätigung der selben das Einbekenntnis eines weitern von ihm verübten, unbedeutsamen Bettdiebstahls sei. Dieses war für den dicken Buben, welcher sich, in immer noch fortwährender Hoffnung auf Gnade, wahrscheinlich von Mündörfer an Reumütigkeit und Aufrichtigkeit nicht übertreffen lassen, vielmehr diesen hierin selbst übertreffen wollte, – der Beweggrund, auch zu weitern Geständnissen zu schreiten. Er bekannte nun die lange Reihe der oben bereits unter Bemerkung des Zeitpunkts des Bekenntnisses aufgezählten Vergehen, und fügte diesen dann auch noch das weitere Geständnis bei: “dass er den Juden bei Königstein totgeschlagen habe.”
Wer bedenkt, dass Christian Haag ungefähr 20 Stunden früher, unmittelbar nach der Beichte, vor und nach der Kommunion, wie der holt versicherte, dass er nicht das Mindeste mehr wisse; – der wird gewiss, so wie ich, in die Aufrichtigkeit der Bekehrung Haags den höchsten Zweifel setzen, und überzeugt sein, dass die Bekehrung solcher Menschen, in der Regel, bloße Grimasse sei. Denn man kann doch wohl bestimmt annehmen, dass es durchaus unmöglich sei, dass dem Haag das, was er vor dem feierlich gehegten Gericht bekannte, weder am Tage zu vor, noch eine Stunde früher, vor seinem Abgange von dem Breuberg, noch wenige Minuten zuvor, auf dem Rathause zu Neustadt, – sondern dass es ihm bestimmt nur in dem Augenblicke, als er vor das Halsgericht trat, – und dass ihm bei stimmt da erst auch der Totschlag des Juden, dessen Bekenntnis so oft von ihm gefordert worden war, beigefallen sei. Sein ganzes, hier weiter abgelegtes Geständnis hatte platterdings keine andere Tendenz, als entweder die: die Sache so lange aufzuhalten, dass die Mittagsstunde herbei komme (was ihm gelang, denn erst gegen 1 Uhr erfolgte die Hinrichtung) weil nach einem bestehenden Volksglauben der arme Sünder dadurch von der Todesstrafe befreit werden solle, wodurch sich auch das Verlangen: den Weg zu Fuße machen zu dürfen, näher erklären ließ; – oder die: einen auffallenden Beweis gänzlicher Offenherzigkeit zu geben, und dadurch desto sicherer die Begnadigung, auf welche er immer noch hoffte, zu erhalten.
Damit scheint freilich das Bekenntnis des Todschlags des Juden im Widerspruche zu stehen, weil dieses ihn eher der Gnade unwürdig, als würdig machen zu müssen schien. Allein man bedenke, dass er dieser Tat so zu sagen überwiesen war, – man berücksichtige, was ferner geschah, und man wird den Widerspruch gehoben finden. Mündörfer wurde nämlich, nachdem beide Inquisiten auf dem Richtplatze zuvor noch einmal gebeichtet und gebetet) hatten, und Haag ungefähr 20 Schritte vom Richtplatze entfernt worden war, und während des Folgenden von den Geistlichen unter halten wurde, zuerst hingerichtet. So treffend und schnell auch der Streich war, welcher seinen Kopf vom Rumpfe trennte, so hörte doch Haag das Zischen desselben; sank in die Kniee und rief aus:
“Ach Gott, der Caspar ist gerichtet; ich habe den Streich gehört. Man hat mir doch immer gesagt: der Großherzog habe sich verschworen, keinen Menschen hinrichten zu lassen; – O Weh! O Weh!” Er bat nun um die Erlaubnis, von dem Stuhle noch eine Rede halten zu dürfen, und erhielte sie. Er sprach auch wirklich, aber so unvernehmlich, dass man nur die Worte: “Ich bitte Freunde und Feinde um Verzeihung.” verstehen konnte.
Auch sein Kopf flog schnell vom Rumpfe, als ihn der Todes streich von der Hand des 65jährigen Scharfrichters Nord traf.
Auch auf die Gefahr hin, dass dieser Beitrag jetzt sehr lang wird – aber es passt einfach hierzu. Lesen wir dazu bei Pfister weiter:
Wäre es mit der Tendenz dieser Schrift vereinbar, so würde ich mich bemühen, die Szene auszumahlen, wo die alte Ehefrau des alten Scharfrichters, mit dem Ausdrucke der höchsten Freude und Zufriedenheit, zugleich aber auch mit jenem des höchsten Abscheus und Schreckens im Gesichte, vor ihren Mann, welcher das blutige Schwert noch in der Hand hielt, trat, und diesem ihre Zufriedenheit bezeigte; – oder jene, wo sie dem Beamten sagte.
Ich glaube hier die Criminalbeamten darauf aufmerksam machen zu müssen, dass die katholischen Geistlichen die Gebete mit den armen Sündern so lange fortsetzen, bis der Scharfrichter ihnen dieselben abfordert, weil ihr Stand es ihnen nicht erlaubt, durch früheres selbstiges Nachlassen im Gebet gewissermaßen zu Verkürzung der Lebensdauer der armen Sünder beizutragen.
“Nun dürfe doch wohl ihr Mann (ein schlichter Bauer) einen Degen und rote Hosen tragen?”
Ich übergehe beides; – wohl aber muss ich zwei andere Punkte berühren, welche auf mich und gewiss auf gar Viele den widrigsten Eindruck machten: In demselben Augenblicke, als die Köpfe der armen Sünder von dem Rumpfe fielen, und aus Letzter das Blut fontänenartig empor sprang, fassten Knechte des Scharfrichters jedes Mal ein Glas voll dieses Blutes auf, und ein nahe stehender Mensch trank es aus; – um sich dadurch von der fallen den Sucht zu heilen. So waren auch die Stücke des zerbrochenen Stabes von einer Weibsperson mit dem größesten Eifer unter den Füßen der Inquisiten hinweggerafft worden, um sie zu irgend einem, mir unbekannt gebliebenen, abergläubischen Endzwecke zu benutzen. Der Scharfrichter Nord hatte die Bestellung dieses Stabes selbst übernommen, um ja versichert zu sein, dass er so zugerichtet werde, damit am Bruche sich keine Splitter ergäben, weil dieses, wie er versicherte, ein böses Zeichen, ein Vorbild des Misslingens der Hinrichtung sein würde. – So schaffen sich die Menschen überall ihre Hoffnungen, – so überall ihre Quälgeister – Selbst! Unmittelbar nach der Hinrichtung ertönte in den Wirtshäusern Neustadts Saitenspiel; – und bachantische Tänze waren das Result tat des Eindrucks, welchen die Gräuelszene auf die Menge gemacht hatte. Ich schweige, – – um nicht zu viel zu sagen!
Das Justizamt Breuberg erteilte dem Verfasser, auf sein Begehren, sogleich einen Auszug des Protokolls über die letzten Geständnisse des Christian Haag – und da es immerhin, zwar nach meiner rechtlichen Meinung kaum glaublich, aber doch möglich wäre, dass das unumwundene Geständniß des dicken Buben: “Er habe den Juden bei Königstein totgeschlagen,” eine Milderung der Strafe Oesterleins erzeugen könnte; so beeilte ich mich, sogleich bei der Zurückkunft Großherzogl. Justizministerium jenen Auszug, mittelst Berichtes, durch Estafette vorzulegen.
Aberglaube und Zauberei in der Volksmedizin Sachsens von Carly Seyfarth
*** auch hier: Medicinisches, praktisches Handbuch: Band 2 1. Januar 1786, Jacobaer
Quellen
Quellen:
- Reinhard Köthe, Wenn es um Kopf und Kragen ging, https://www.echo-online.de/lokales/odenwaldkreis/hoechst-im-odenwald/wenn-es-um-kopf-und-kragen-ging_17531066
- Forschungsgemeinschaft Schnellerts e.V., Galgen und Richtplätze um die Böllsteiner Höhe, https://www.schnellerts.de/index.php/2018/04/03/galgen-und-richtplaetze-um-die-boellsteiner-hoehe/
- FRÖLICH, Karl, Stätten mittelalterlicher Rechtspflege auf südwestdeutschem Boden, besonders in Hessen und den Nachbargebieten (= Arbeiten zur rechtlichen Volkskunde Heft 1), 1938
- RIEBELING, Heinrich, Historische Rechtsmale in Hessen. Ein topographisches Handbuch zur Rechtsgeschichte.
- Neue Mosbacher Zeitung vom 27.12.1979, Der Schinderhannes hatte im Odenwald viele „Kollegen“
- Otto Beneke, Von unehrlichen Leuten: Kulturhistorische Studien und Geschichten …
- Dr. Ludwig Pfister, Stadtdirector zu Heidelberg, Nachtrag zu der aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwalde. Enthaltend vorzüglich auch die Geschichte der weitern Verhaftung, VerUrteilung und Hinrichtung der Mörder des Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur. Nebst einer neueren Sammlung und Verdollmetschung mehrerer Wörter aus der Jenischen oder Gauner-Sprache. Heidelberg, 1812
- https://www.kompass.de/wanderkarte/