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Straßenraub bei Hainchen

Juli 1810

Teilnehmer:

Johann Martin Rupprecht hat diesen Straßenraub zuletzt noch angegeben. Er wurde von ihm, Schoden-Henrich und dem in Gießen verhafteten Ludwig Funk, etwa 12 Wochen oder etwas länger vor der letzten Arretierung des Rupprechts zu Romsthal, nahe bei dem Ort Hainchen, an einem Juden verübt, der einen benachbarten Markt besuchen wollte. Schoden-Henrich wusste, dass dieser Jude gewöhnlich den eingetreten gewesenen Markt (wo dieser gewesen, will Rupprecht eben so wenig bestimmt angeben, als den Ort nennen können, wo der Jude her gewesen ist) besuchte, und machte den andern den Vorschlag, demselben die Waren abzunehmen. Die Räuber postierten sich zwischen Hainchen und dem eine halbe Stunde davon entfernten Wohnort des Juden, ungefähr ein Paar Büchsenschuss weit von Hainchen entfernt, in ein auf einer Anhöhe gelegenes Wäldchen und warteten hier auf die Ankunft des Juden. Da dieser ihnen zu lange blieb, so gingen sie in dem Wäldchen fort so nahe gegen dessen Wohnort, dass sie in dasselbe hinein sehen konnten, kehrten aber, da der Jude ihnen hierbei nicht begegnete, wieder in die Nähe von Hainchen zurück. Schoden- Henrich und Ludwig Funk standen vorwärts auf der Schildwache, Rupprecht aber, der den Juden anpacken sollte, nahm seine Stelle weiter zurück nach Hainchen zu.

Endlich sahen sie den Juden in Begleitung eines Knaben von elf bis zwölf Jahren kommen, nahmen aber wahr, dass er keine Waren bei sich trug. Es wurde beschlossen, denselben dem ungeachtet anzupacken und ihm sein allenfalls bei sich habendes Geld abzunehmen. Schoden-Henrich und Ludwig Funk ließen den Juden bei sich vorübergehen, wie er aber dem Rupprecht näher kam, so rief ihn dieser an: „Halt Jud, geb’s Geld her!“  Dieser erklärte zwar, dass er kein Geld habe, allein Rupprecht packte ihn unter der Äußerung: „dann lass dich visitieren, wenn du kein Geld hast, kannst du dann wieder gehen“ und visitierte ihn durch. Er fand hierbei 18 fl. und etliche Kreuzer an Geld und eine silberne Uhr bei demselben, die er ihm abnahm. Geschlagen oder sonst misshandelt soll der Beraubte nicht worden sein. Die silberne Uhr unterschlug Rupprecht und brachte nur das geraubte Geld mit seinen Gesellen zur Teilung. Die Uhr besaß er noch bei seiner Arretierung zu Romsthal, wo sie ihm, ohne dass es jedoch bekannt wurde, woher er solche besaß, abgenommen wurde.

BRILL, CARL FRIEDRICH: Actenmässige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern : besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben: Teil 2 Seite 336 Nr. 8