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Der Galgen in Wörth am Main

Auf einer Anhöhe der Stadt, dem sogenannten „Galgenbuckel“, befindet sich das 1753 erbaute Denkmal eines Galgens. Die in Buntsandstein ausgeführten sieben Meter hohen Säulen des erneuerten Wörther Galgens wurden im Jahr 1754 unter der Leitung des Miltenberger Baumeisters Johann Martin Schmidt aufgerichtet. Das Zwerchholz für den Galgenstrick, das sich zwischen den zwei Türmen befand, maß 4,7 Meter.

Haasische Situationskarte von Südhessen, Ausgabe um 1800

Seit dem späten 13. Jahrhundert ist in Wörth ein Galgen belegt. Er muss mit der Verleihung der Stadtrechte angelegt worden sein, weil damals der Stadt die Hochgerichtsbarkeit verliehen worden war. Da Wörth ab dem 16. Jahrhundert der Mainzischen Verwaltung eingegliedert wurde, verlor die Stadt den Status als Gerichtsstätte, der nun bei Klingenberg lag. Erst nach 1750 durfte Wörth wieder einen Galgen errichten, und dies wohl nur aus Prestigegründen (an dem erneuerten Galgen kam nie jemand zu Tode). Der Galgen sollte für Straftäter abschreckend wirken.

Zwei 7 m hohe Rundpfeiler auf quadratischem Sockel, Abdeckung mit Kugelbekrönung, gegenüberliegende rechteckige Aussparungen für ehemalige Querbalken, Sandstein

Dieser Typ des Galgens, der in Wörth zu finden ist, aus zwei Stempeln und mit einem waagerechten Balken, war im 18. Jahrhundert sehr häufig zu finden (siehe auch Galgen in Kleinheubach).

Abb. 44 bei Karl Frölich, Stätten mittelalterlicher Rechtspflege auf südwestdeutschem Boden, besonders in Hessen und den Nachbargebieten, 1938

GPS-Koordinaten: 49.788044N, 9.156197E

Quellen