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Die Bergkuppe, auf der sich dieser Geopunkt befindet, liegt südlich der Stadt Lindenfels und an der heutigen Grenze zur Gemarkung von Fürth-Ellenbach. Lindenfels hatte keine eigene Richtstätte. Man benutzte gemeinsam mit der Talcent den Richtplatz auf dem Galgenberg an der Südgrenze der Lindenfelser Gemarkung in der Flur 45 (uffm Bühel in der Faustenbachshecken), dort wo die alten Wege von Fürth und Ellenbach über die Höhe nach Lindenfels führen. Heute sind auf dem Galgenplatz keine Reste des Hochgerichts mehr erhalten. Auf dem Haas’schen Prospekt von 1801 ist der Galgen jedoch noch eingezeichnet.

Haas’sche Situationskarte um 1800

Dieser Ort wird bis heute der „Galgenberg” genannt. Koordinaten: 49°40’18.1″N 8°46’36.1″E

Hier hatten die Stadt Lindenfels und die damals angrenzende Talzent (der Verbund der Orte Ellenbach, Eulsbach, Schlierbach, Winkel, Glattbach, Lauten-Weschnitz, Bonsweiher, Linnenbach, Erlenbach, Seidenbach und ganz am Ende des Kurfürstentums Pfalz auch Seidenbuch) gemeinsam eine Richtstätte. Die anderen Zenten des kurpfälzischen Oberamtes Lindenfels konnten diese Richtstätte mitnutzen. J. G: Widder schreibt 1786 z. B., dass der Galgen in Wald-Michelbach auf dem dortigen Galgenberg schon im 18. Jahrhundert zerfallen war. Ein kurfürstlicher Erlass regelte, dass, falls der Galgen abhebe oder umfalle, die Bürgerschaft der Talzent zusammen mit den Bürgern zu Lindenfels den Galgen wieder aufrichten müsste, die Kosten wären in gleicher Höhe zu tragen. Reste des hiesigen Galgens und seiner sonstigen Einrichtungen sind heute nicht mehr vorhanden.

Der Galgenberg – Karte aus dem späten 19. Jahrhundert

Wann der Stadt Lindenfels der Gerichtsbann verliehen wurde, läßt sich ebensowenig zuverlässig feststellen, wie die erstmalige Verleihung der Stadtrechte. In einer am 27. Februar 1404 in Heidelberg ausgestellten Urkunde setzt König Ruprecht fest, daß niemand die Bürger vor ein Landgericht, das königliche Hofgericht oder ein anderes Gericht laden darf, sondern sie nur vor Bürgermeister und Rat der Stadt Lindenfels verklagen darf. Mindestens von diesem Zeitpunkt an hatte die Stadt eigene Halsgerichtsbarkeit. Das Gericht tagte unter der Linde auf dem Marktplatz.

1613: Stock und Galgen und Leitern werden von der Statt und der Thal Centh bezahlet, die anderen Uncosten alss mit azung und dergleichen alles von der Pfaltz bezahlet. „

Über die Aufrichtung eines neuen Galgens im Jahre 1545 findet sich in der Lindenfelser Stadtrechnung folgender Eintrag:

1 Gulden geben Stro Hansen, dem Zymmermann, vom galgen zu machen. der stadt zu yrm theil – 12 alb. Wentzel Gampel gehen vom Galgen und den Leythern dar und dannen zu fuyren, da man den galgen uffschluge. – l Gulden 8 alb 4 pfg ist zu Kosten uff mit den Zymmerleuden holtz zu hauwen und den Galgen uffzuschlagen gangen. ” [1]

Der Galgen war das sichtbare Zeichen, dass die Stadt und das Zentgericht der Talzent die Hochgerichtsbarkeit ausüben durften. Charakteristisch für eine solche Hinrichtungsstätte war die Nähe zu Handelswegen, hier dem Weg zwischen Lindenfels und Fürth. Durch diese Zurschaustellung sollte ein Galgen Menschen mit kriminellen Absichten abschrecken.

Der Sage nach soll hier niemand gestorben sein, was auch glaubhaft klingt, denn das kurpfälzische Landrecht von 1610 sah vor, dass die Halsgerichtsbarkeit zwar von den örtlichen Gerichten entschieden werden durfte, jedoch bei verhängten Todesstrafen das Hofgericht in Heidelberg die Fälle mit seinen studierten Juristen prüfen musste. Die Zahl der Hinrichtungen war dadurch in der Kurpfalz deutlich geringer als in anderen Teilen Deutschlands. Nach 1777 sollte unter Oberamts-Verweser Morlock (Lindenfels) eine „Weibsperson” wegen Kindesmordes an diesem Galgen aufgehängt werden. Die Frau sei aber nach mündlicher Überlieferung unter dem Galgen begnadigt worden. Auf dem hiesigen Galgenberg soll neben dem Galgen und seiner zugehörigen Leiter ein „Stock“ vorhanden gewesen sein. In diesen konnten die Verurteilten zur Strafe eingespannt werden.

So könnte der einstige Lindenfelser Galgen ausgesehen haben (Wiedergabe der Zeichnung von F. Wartner mit frdl. Genehmigung des Vereins für Heimatgeschichte Mitterfels e. V.).

Auch ein Rad sei, laut mündlicher Erzählung aus dem 19. Jahrhundert, vorhanden gewesen. Hierfür fehlt aber sowohl der urkundliche Beweis als auch der aktenmäßige Anlass.
Wann der Lindenfelser Galgen erbaut wurde, bzw. jeweils erneuert werden musste, ist nicht zu ermitteln, auch, weil das Archiv der Talzent, welches sich in Ellenbach befand, verloren ging.
Aus den städtischen Akten ist lediglich im Jahr 1545 ein Eintrag in den Stadtrechnungen bekannt: ,…vom Galgen zu machen, der Stadt zu eym theyl (..) do man den Galgen vffschluge…”
Im Jahr 1806 wurde die Zehntgerichtsbarkeit aufgelöst. Lindenfels und sein Oberamt gehörten jetzt zum Großherzogtum Hessen, die Oberamtsstadt Lindenfels wurde später Kreisstadt.
Hinrichtungen wurden im Verlauf des 19. Jahrhunderts zunehmend in den Haftanstalten und nicht mehr auf öffentlichen Plätzen ausgeführt.

So hat Landrat Heim 1824 den letzten Galgen, der an diesem Ort stand, entfernen lassen. Im „Gräflich Erbachischen Wochenblatt“ vom 4. September 1824 wurden die drei Säulen „und bei 200 Pfund Eisen“ des Galgens zur Versteigerung ausgeschrieben. Es muss sich demnach und einen sogenannten dreischläfrigen Galgen mit 3 Säulen gehandelt haben, so wie sie in Beerfelden, Pfungstadt und Wörth erhalten geblieben sind.

Quellen:

[1] Rudolf Kunz: Die Gemarkung Lindenfels und ihre Namen: in: Bergsträßer Geschichtsblätter Nr. 12 (Jg. 1979)

[2] Galgen und Richtplätze um die Böllsteiner Höhe, Heinz Bormuth, Schnellertsbericht 1980, S. 12-25.
https://www.schnellerts.de/index.php/2018/04/03/galgen-und-richtplaetze-um-die-boellsteiner-hoehe/