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Actenmäßige Nachrichten von dem Räubergesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern Besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben Von C.F. Brill, Großherzogl. Hessischem Kriminal-Richter zu Darmstadt. Zweite Abtheilung. Darmstadt 1815

Von den acht Räubern, deren Verbrechen bisher vorgekommen sind, wurden J. A. Heusner, Johann Adam Grasmann, Martin Rupprecht, Jakob Erbeldinger und Georg Tascher durch Urteil Großherzogl. Hofgerichts da hier vom 20ten Juni vorigen Jahrs zum Tode, und zwar Heusner zum Strang, die vier andern zum Schwert mit der Schärfung verurteilt, dass deren Köpfe demnächst auf den Pfahl zu stecken sein und zugleich angeordnet, dass die Hinrichtung in der umgewandten Reihe, wie sie aufgeführt sind, geschehen solle. Am 25ten Juni wurde diese Straferkenntnis den Inquisiten bekannt gemacht, nachdem ihnen vorher ihre Verbrechen vorgehalten, und ihnen gezeigt worden war, dass jeder von ihnen mehrere Verbrechen begangen habe, auf deren einzelne die Gesetze die Todesstrafe verordneten. Nach den in dem hiesigen Staat bestehenden Gesetzen hat jeder Verbrecher, der in eine Zuchthausstrafe von zwei Jahren und drüber verurteilt wird, das Rechtsmittel der Revision an Großherzogl. Ober-Appellationsgericht. Da man den Inquisiten nach geschehener Publikation dieses bekannt machte, erklärten Grasmann, Rupprecht, Erbeldinger und Tascher, dass sie glaubten die ihnen zuerkannte Todesstrafe nicht verdient zu haben, und an den höheren Richter sich wenden wollten. Nur Heusner deklariete, dass er einsehe, dass er nach seinen Verbrechen den Tod leiden müsse, und nur bitte, dass ihm die Gnade zu Teil werde, dass er nicht mit dem Strang, sondern mit dem Schwert hingerichtet werde. Es war ihm, so wie den andern, vorher bekannt gemacht, dass nach dem Gesetz zehn Tage gestattet seien, um sich an den höheren Richter wenden zu können – den andern, insbesondere dem Grasmann und Rupprecht, stellte er vor, dass sie nach den Verbrechen, welche sie verübt hätten, weder hoffen könnten, dass sie bei dem höheren Richter eine gelindere Strafe erwarten würden, noch hoffen dürfen, dass ihnen Gnade zu Teil werde; es ist zu viel, sagte er, was wir getan haben. Heusner rief bewegt aus: ,,zehn Tage! das ist eine halbe Ewigkeit!“ Sein Mädchen und dessen künftige Erziehung war ihm jederzeit ein besonderes Anliegen, und er bat den Verfasser mehrmals, dass das Kind seiner Mutter nicht wieder zurückgegeben werden möge, indem er bemerkte, dass es sonst verloren sei, und seinem Verderben sicher entgegen gehe. Diese Bitte wiederholte er auch jetzt, und da ihm der Verfasser das Versprechen gab, dass er für die Erziehung des Kindes sorgen werde; so erklärte er: dann sei er ruhig und wolle gern den Tod leiden. Durch die Zusprache des ihm beigegebenen Defensors wurde er indes dom nachher bestimmt, das Rechtsmittel der Revision zu ergreifen, besonders in Beziehung einer Abänderung in der Todesstrafe.

Am 26sten Oktober wurde vom Großherzogl. Ober-Appellationsgericht, als Revisions-Richter die von Großherzogl. Hofgericht erteilte Straferkenntnis gegen die fünf Inquisiten bestätigt, und von ihrer Königl. Hoheit dem Großherzog die höchstlandesherrliche Konfirmation jedoch dahin erteilt, dass die Strafe des Stranges in die des Schwerts umgeändert, und zugleich verordnet wurde, dass die Köpfe nach der Hinrichtung nicht auf Pfähle gesteckt, sondern mit den Körpern begraben werden sollen.

Am Mittwoch den 2ten November wurde den Delinquenten nach Vorschrift der in dem hiesigen Staat bestehenden Peinl. Gerichtsordnung ihre definitive Verurteilung zum Tode im Allgemeinen bekannt gemacht, ihnen angekündigt, dass ihre letzte Stunde Samstags den öten November schlage, sie ermahnt diese kurze Zeit dazu zu verwenden, die allenfalls von ihnen noch nicht einbekannte Verbrechen noch anzugeben, und sich als reuige Sünder zu Gott zu wenden, und ihn um Vergebung ihrer vielfältigen Übeltaten anzusehen: zugleich wurden sie aufgefordert, dass wenn einer oder der andere in Beziehung auf seine Familie etwas zu bitten habe, es vorzubringen.

Heusner blieb, seinem bisher gezeigten Betragen getreu, ruhig, und fragte nur: ob es denn also doch bei dem Strang bliebe? man gab ihm die Aussicht, dass er darin eine Abänderung erwarten dürfe. Erbeldinger erklärte mit Trotz: für seine Kinder würden höhere Personen schon sorgen. Tascher blieb stumm und sprach in seinem heimtückischen Ton nur die Worte: „ich hab die Strafe nicht verdient.“

Rupprecht erklärte: „ich bin mein Lebtage ein Spitzbube gewesen; ich muss doch einmal sterben und es ist einerlei, ob etwas später oder früher; je länger ich noch gelebt hätte, ein desto größerer Sünder würde ich geworden sein, denn gebessert würde ich mich doch nicht haben, wenn ich auch Gnade erhalten hätte.“

Grasmann weinte. Rupprecht verwies ihm dies mit den Worten: „wir sind Spitzbuben, und Spitzbuben dürfen nicht weinen, denn wir haben die Strafe verdient.“ Er bat gleich darauf mit dem Heusner um ein Glas Wein, damit sie noch einmal mit einander trinken könnten: man ließ Wein und Brot kommen; die Pursche tranken einander zu und wurden froher Dinge. Sie wurden dann zusammen auf das Rathaus in die für sie zubereitete Zimmer gebracht.

Noch während die Entscheidung der Strafe in revisorio anhängig war, hatte sich Herr Kirchenrat Haßlacher erboten, sie zuweilen zu besuchen, teils um sich auf den Fall der Bestätigung der Todesstrafe mit ihnen näher bekannt zu machen, und sich ihr Zutrauen zu erwerben, was, um mit Erfolg auf einen Verbrecher in den letzten Tagen einzuwirken, durchaus notwendig ist, teils um ihnen in ihrer Lage möglichen Trost durch Gründe der Religion zu geben. Man gestand hiernach dem Herrn Kirchenrat den freien Zutritt zu den vier Inquisiten die katholischer Religion waren zu, und mit sichtbarem Erfolg wusste derselbe durch sein christliches Benehmen und durch kleine Wohltaten, sich das volle Zutrauen derselben zu erwerben, und sie in den Stunden, in welchen sie der Gedanke an ihre Übeltaten und die sie erwartende Strafe ängstigte, was besonders bei Heusner häufig der Fall war, aufzurichten. Auch Tascher bat, als er die Besuche des Herrn Kirchenrat Haßlachers bei seinen Kameraden wahrnahm, dass auch ihn ein Geistlicher besuchen dürfe. Man bewilligte ihm dies, und mit großer Bereitwilligkeit übernahmen die hiesigen drei lutherische Stadtgeistlichen, Herr Inspector Lichthammer und die Herrn Pfarrer Neuling und Ludwig das Geschäft. Jeder dieser würdigen Geistlichen suchte dem Tascher begreiflich zu machen, dass er ein Übeltäter sei, und ihm nach seiner Lage Ermahnung und Trost zu geben; allein damit war ihm nicht gedient. „Hilfe will ich haben, was in der Bibel steht, weiß im auch.“ war stets seine Antwort.

Vorstellungen, die ihn zum Erkenntnis seiner Übeltaten – und das er durch sie auch gegen Gott sich versündigt habe, hätten bringen sollen und können, so liebevoll und zweckmäßig sie auch gemacht wurden, waren bei ihm tauben Ohren gepredigt; sein erstes und letztes Wort war und blieb: „Hilfe

will ich haben.“ Was der Kerl sich für Begriffe von seinen Verbrechen bildete, dazu mag folgende Anekdote dienen:

Herr Pfarrer Ludwig hatte ihn einst besucht, er war um Begriff wegzugehen, als ihm Tascher nachrief, er habe noch ein einziges Wort mit ihm zu reden. Herr Pfarrer Ludwig kehrte um, und Tascher machte nun den Antrag, er könne Ihro Königl. Hoheit dem Großherzogen für 100000 Gulden Gold machen, die nicht das Geringste kosteten, er wolle dagegen nur geholfen haben. Herr Pfarrer Ludwig bemerkte dem Tascher, wenn er Gold machen könne, so hätte er sich ja nur für 500 Gulden machen dürfen um nicht nötig gehabt zu haben, die Menschen auf der Landstraße anzupacken und auszuplündern; gleich fiel ihm nun Tascher in das Wort mit der Äußerung: „auf der Landstraße war es nicht, sondern auf einer Nebenstraße, die ja die Juden nicht zu gehen brauchten, (er meinte den Straßenraub auf der Neunkirchner Höhe). Zuletzt erklärte Tascher dem Herrn Inspektor Lichthammer, wenn er ihm nicht helfen könne, er ihn nur ein Buch geben solle und dann ganz wegbleiben könne; und als er gefragt wurde, ob er denn lesen könne? erklärte er : nein! das habe aber nichts zu sagen, er lasse sich von den bei ihm sitzenden Gefangenen vorlesen.

Zur Vorbereitung in den letzten drei Tagen waren dem J. A. Heusner, Herr Kirchenrat Haßlacher, dem J. A. Grasmann Herr Beneficiat Forcher von Heppenheim, dem M. Rupprecht Herr Stadtpfarrer Keller von Heppenheim, dem Erbeldinger Herr Feldprediger von Jaster daher beigegeben, die Vorbereitung des Taschers hatten die drei eben genannten lutherische Stadtgeistliche wechselweise übernommen. Am sichtbarsten, und ich darf sagen, mit wahrer Aufrichtigkeit, zeigten Heusner und Grasmann Reue über ihre Verbrechen, Rupprecht hielt sich mehr ans Trinken und Tabak rauchen, das ihm gegen alle Befehle in zu großem Überfluss aus der unrichtigen Meinung gereicht wurde, dem Delinquenten müsse in den letzten drei Tagen seines Lebens gegeben werden, was er verlange.

Erbeldinger blieb still und mit sich selbst beschäftigt: er hatte den Glauben gehabt, – dass er als Untertan, da er nicht gemordet habe nicht zum Tode verurteilt werden könne, Tascher blieb auf seinem alten harten Sinn, und wollte von geistlichen Ermahnungen nichts wissen, nur am vorletzten Tag gelang es den Herrn Geistlichen noch einigen Eindruck bei ihm hervorzubringen. Ein weiteres Verbrechen gab keiner der Delinquenten mehr an. Erbeldinger und Tascher, die sicherlich noch auf sich hatten, glaubten sichtbar immer noch an Begnadigung und fürchteten durch ein weiteres Bekenntnis sich den Weg dazu abzuschneiden. Heusner und Grasmann, sodann Rupprecht und Erbeldinger saßen zusammen, Tascher allein. Es geschah, dass erstere beide, die so wie die übrigen an, lange, an dem Fußboden befestigte Ketten gefesselt waren, sich zufällig in ihre Ketten verwickelt hatten. Heusner machte seinem Paten hierbei die Bemerkung: „Petter, mit Ketten haben wir angefangen, mit Ketten endigen wir.“

Am 4ten November empfingen die, der katholischen Religion zugetanen, das Heil. Abendmahl. Tascher wurde, da er in seinem Starrsinn durchaus nicht zu bestimmen war, sich als einen Sünder zu bekennen, viel weniger aber Reue über seine Verbrechen bezeugte, noch nicht würdig zu dem Genuss erkennt. Er wurde zuerst am Tage der Hinrichtung dazu gelassen, nachdem er den Tag vorher, da er die Absicht seiner Begnadigung immer mehr verschwinden sah, einige gute, reuevolle Empfindungen hatte blicken lassen.

Erbeldinger wurde während den letzten drei Tagen den seinen Kindern besucht, und die Szenen, die zwischen ihnen und ihrem Vater vorfielen, lassen sich eher empfinden, als beschreiben. Am Abend vor der Hinrichtung wurde auch der Frau und den Kindern des Taschers auf ihre Bitte zu diesem der Zutritt gestattet; er hatte aber kaum seine Frau erblickt, als er sie in seinem mürrischen Toni anfuhr: ,,du hast bisher nicht nach mir gefragt, was willst du jetzo? du hättest nun auch weg bleiben können.“

Nur durch die ihm gemachte Vorstellung, dass seine Frau nicht vermögend gewesen sei, ihm während seines Arrestes etwas an Speise und Trank zuweilen zu bringen (das hatte Tascher im Sinn ) und der Anblick seiner Kinder änderte ihn etwas um. Für letztere besonders, die beiden Jüngern, zeigte er viel Zuneigung. Man ließ ihm und seiner Familie Wein und Essen reichen, was sie mit einander mit einem Appetit verzehrten, als wenn sie ein Fest feierten. Taschers Frau war gegen sein Schicksal so unempfindlich, dass sie die Unverschämtheit hatte den andern Tag mit ihren Kindern auf den Richtplatz zu ziehen, und die Hinrichtung zuzusehen.

Auch Heusners Frau, Grasmanns Mädchen und Rupprechts Beischläferin wurden noch zu solchen gebracht. Erstere nahm mit Rührung von ihrem Manne Abschied, und rief ahm insbesondere ins Gedächtnis, wie oft sie ihm im Anfang seines Räuberlebens gebeten habe, davon abzulassen und mit ihr in andere Gegenden zu ziehen, damit er aus seinen Gesellschaften komme. Grasmann gab seiner Tochter, welche der Verfasser schon seit einigen Jahren zu sich genommen hat, die dringendsten Ermahnungen sich gut aufzuführen und verboten Gesellschaften und ihren Anreizungen zu hüten, indem er sich selbst ihr als Beispiel vorstelle, wie weit Laster und Verbrechen führe: er bat sie, wenn sie an ihn denke, ein Vater Unser zu beten.

Rupprechts Beischläferin suchte ihre Zusammenkunft dazu zu benutzen, ihn zu bestimmen, seine gegen sie gemachte Angaben zurückzunehmen, was ihr jedoch nicht glückte.

Am 5ten Nov. wurde den Delinquenten die Straferkenntnis und erfolgte Allerhöchst Landesherrliche Bestätigung vor feierlich gehegtem Peinlichen Gericht auf öffentlichem Marktplatz publiziert. Sie erschienen, von ihren Geistlichen, wie sie oben genannt sind, geführt, in den Schranken. Taschers Starrsinn hatte sich, nachdem ihm das Sterbekleid angezogen worden war, in völlige Kleinmut umgewandelt. Die Geistlichen redeten ihm vor der feierlichen Urteilsverkündigung zu, zu seiner Stärkung ein Glas Wein zu trinken, allein mit bebender Stimme wies er unter den Worten: „ich kann nicht essen und kann nicht trinken,“ alles von sich. Rupprecht, der die Nacht durch und den Tag vorher zu viel geistige Getränke genossen hatte, war etwas berauscht, affektierte in diesem Zustand Mut, der aber eher Frechheit war. Nur Heusner erschien, ohne frech oder kleinmütig zu sein mit gesetzter Standhaftigkeit, die er auch beibehielt, bis der tödliche Streich fiel. Er und Grasmann dankten nach der Urteilsverkündigung für die gnädige Strafe.

Die Hinrichtung geschah an den fünf Verbrechern in nicht vollen siebzehn Minuten. Heusner war noch nicht von dem Wagen abgestiegen, als der Kopf des zuerst hingerichteten Taschers, der halb leblos das Schafott bestieg, fiel. Heusner sah dies in einem Blick und wandte das Gesicht weg. Als Rupprecht auf das Schafott geholt wurde, bemerkte Heusner dem Grasmann: „,Petter, jetzt kommt ihr“ und als dieser unmittelbar nachher abgeholt wurde, gab er ihm noch die Hand zur Versöhnung und küsste ihn mit der Äußerung: „ich komme euch gleich nach.“ Seinem Seelsorger, Herrn Kirchenrat Haßlacher, dankte er noch für seine Mühe und alles was er an ihm getan habe, mit dem Zusatz: ,,komme ich zu Gott, so werde ich an dessen Thron für Sie beten.“ und indem er das Schafott bestieg, überreichte er demselben sein Sacktuch, mit der Bitte es seiner Frau nebst seinem Kruzifix nach seinem Tode einzuhändigen, und ihr zu sagen, dass jenes seine letzten Tränen enthalte, dass sie das Kruzifix, so lang sie lebe, aufbewahren, und vor demselben für ihn beten solle.

So fielen die Köpfe dieser fünf Hauptverbrecher. Die noch Einsitzenden haben ihre Strafe ohne Aufschub zu erwarten.