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Die Inquisiten in ihren Verhören

Der Post-Raub in der Subach begangen von acht Straßenräubern von denen fünf am siebenten October 1824 zu Gießen durch das Schwerdt vom Leben zum Tode gebracht worden sind – Carl Franz, 1825

Hans Jacob Geiz.

Frage: Ob sein Sohn Jacob eine Uhr besitze?

Antwort: Derselbe trage eine Uhr, welche jedoch sein Eigentum sei.

Frage: Wie lange sein Sohn diese Uhr trage?

Antwort: Schon seit mehreren Jahren.

Frage: Wo er diese Uhr herhabe?

Antwort: Er habe dieselbe zu Engelbach auf einem Schießen gewonnen.

Jacob Geiz

Frage: Wo er am Sonntag vor Pfingsten gewesen sei?

Antwort: Darauf könne er sich wegen Länge der Zeit nicht mehr besinnen.

Frage: Ob er eine Uhr besitze?

Antwort: Ja.

Frage: Wo er diese Uhr herhabe?

Antwort: Er habe solche auf einem Schießen zu Kombach gewonnen.

Frage: Ob er dies beweisen könne?

Antwort: Ja, mit Ludwig Acker von Kombach, welcher diese Uhr habe ausschießen lassen.

Frage: Wie lange dieses her sei?

Antwort: Er glaube drei Jahre.

Frage: Ob sein Vater auch eine Uhr besitze?

Antwort: Vor langer Zeit habe er in Friedberg von einem Juden eine tombackene Uhr gekauft und seinem Vater geschenkt. Ob derselbe solche noch besitze, wisse er nicht.

Ludwig Acker.

Frage: Ob er eine Uhr habe ausschießen lassen?

Antwort: Ja, im Jahr 1816 oder 1817.

Frage: Wie diese Uhr beschaffen gewesen sei?

Antwort: Es sei eine silberne englische Uhr gewesen, welche nicht auf dem Zifferblatt, sondern hinten aufgezogen worden und zwei Gehäuse gehabt habe.

Frage: Wer diese Uhr beim Schießen gewonnen habe?

Antwort: Hans Jacob Geiz, oder dessen Sohn Jacob; beide hatten gemeinschaftlich geschossen.

Jacob Geiz

Frage: Wie die Uhr, die er auf dem Schießen zu Kombach gewonnen, ausgesehen habe?

Antwort: Darauf könne er sich nicht mehr besinnen.

Frage: Ob dieselbe auf dem Zifferblatt oder hinten aufgezogen worden sei?

Antwort: Er glaube auf dem Zifferblatt, doch könne er es nicht mit Gewissheit sagen.

Frage: Ob die Uhr, welche ihm abgenommen worden, diejenige sei, welche er in Kombach gewonnen?

Antwort: Er habe eine Uhr in Kombach, sein Vater eine in Engelbach gewonnen; eine von diesen beiden Uhren sei verkauft worden, welche davon, wisse er nicht mehr.

Frage: Die Uhr, welche in Engelbach ausgespielt worden, habe von dem Herrn Stadtschreiber Burk hergerührt. Diesem habe man nun die ihm abgenommene Uhr vorgezeigt, er sie aber nicht für diejenige erkannt, welche in Engelbach ausgeschossen worden. Acker von Kombach behaupte, dass die Uhr, die er habe ausschießen lassen, hinten aufgezogen werde. Da nun die bei ihm vorgefundene Uhr auf dem Zifferblatte aufgezogen werde, so könne dieselbe keine von beiden sein. Was er hierzu sage?

Antwort: Er wisse ganz gewiss, dass die ihm abgenom­mene Uhr eine von diesen beiden sei.

Jost Wege von Kombach

Frage: Wo er den Sonntag vor Pfingsten gewesen sei?

Antwort: Zu Haus. Den Morgen wäre er auf der Weide und den Nachmittag im Walde bei der Katzbach gewesen, um Lohe zu besehen, welche sein Vater nach Biedenkopf zu fahren, akkordiert gehabt.

Frage: Ob er um Pfingsten verreist gewesen sei?

Antwort: Darauf könne er sich nicht besinnen.

Frage: Ob er denn nicht zu der angegebenen Zeit mit dem Jakob Geiz verreist gewesen sei?

Antwort: Ja, wie ihm so eben beifalle.

Frage: Wann das gewesen sei?

Antwort: Er könne sich nicht darauf besinnen, ob es vor, oder nach Pfingsten gewesen sei.

Frage: Wo er gewesen sei?

Antwort: Bei dem Jacob seinem Bruder Heinrich in Mühlheim.

Frage: Wie lange er sich daselbst aufgehalten?

Antwort: Den einen Tag gegen Mittag seien sie hingekommen und den andern Tag gegen Mittag wieder weggegangen.

Frage: Wo er auf seiner Reise über Nacht geblieben?

Antwort: Das könne er, indem er keinen Bescheid wisse, nicht sagen.

Frage: Wie viel Geld er auf die Reise nach Mühlheim mitgenommen?

Antwort: Zehn bis zwölf Gulden; gewiss wisse er es nicht.

Frage: Wo er dieses hergehabt habe?

Antwort: Sebastian Damm von Elmshausen habe ihn geschlagen gehabt und sei schuldig gewesen, ihm alle Kosten zu ersetzen, wo er ihm denn 15 Gulden ausbezahlt habe.

Frage: Ob er denn nicht auch an andern Orten, als in Mühlheim gewesen sei?

Antwort: Ja, auch in Frankfurt und Bornheim, wie ihm dünke.

Frage: Ob er auf seiner Reise nicht auch in Butzbach eingekehrt sei?

Antwort: Wenn die Dragoner da lagen, so sei er auf seinem Hinwege da eingekehrt, und habe da übernachtet.

Frage: Warum er dies nicht gleich gesagt habe?

Antwort: Es sei ihm nicht eingefallen.

Frage: Sie hatte damals für ihren Stand einen bedeutenden Aufwand gemacht. Er solle daher sagen, woher er das Geld gehabt habe?

Ant­wort: Da er eine Uhr zu Mühlheim gekauft, so habe er in Butzbach keinen Kreuzer mehr gehabt.

Frage: Ob er einem Mann in Wolfsgruben Geld geliehen habe?

Antwort: Ja zwei Gulden.

Frage: Auf welche Veranlassung?

Antwort: Derselbe habe in’s Dreschen gehen wollen, kein Geld dazu gehabt und ihn darum gebeten.

Frage: Ob er damals zwei Geldbeutel bei sich gehabt?

Antwort: Er glaube dies nicht, indem er keine zwei Geldbeutel besitze.

Frage: Es sei doch angezeigt worden, dass er damals zwei Beutel aus der Tasche gezogen?

Antwort: Er führe gewöhnlich einen Tabaksbeutel bei sich und dies könne wohl der zweite gewesen sein.

Heinrich Geiz.

Frage: Ob ihn sein Bruder Jacob in Mühlheim besucht habe?

Ant­wort: Ja, mit dem Jost Wege von Kombach.

Frage: Wann das gewesen?

Antwort: Nach seiner am 30sten Juli stattgehabten Kopulation.

Frage: Wie lange dieselben bei ihm geblieben?

Antwort: Den einen Abend seien sie gekommen, den ganzen andern Tag da geblieben und den dritten morgens wieder weggegangen.

Frage: Ob sein Bruder nicht mehrmals in diesem Sommer bei ihm gewesen sei?

Antwort: Nein, nur einmal.

Frage: Seine eigene Frau sage, ihr Schwager Jacob sei zweimal in Mühlheim gewesen?

Antwort: Seine Frau möge sagen, was sie wolle, sein Bruder sei nur einmal bei ihm gewesen.

Frage: Ob er mit seinem Bruder und Jost Wege, wie sie ihn besucht, in Frankfurt und Bornheim gewesen sei?

Antwort: Ja.

Jacob Geiz.

Frage: Ob er voriges Jahr um Pfingsten verreist gewesen sei?

Ant­wort: Nein.

Frage: Wie er diesen Umstand in Abrede stellen wolle, da ihm durch unverwerfliche Zeugen erwiesen werden könnte?

Antwort: Das sei die Unwahrheit.

Frage: Ob er denn nicht zu der angegebenen Zeit durch Butzbach gekommen sei?

Antwort: Nein.

Frage: Ob er denn nicht mit dem Jost Wege durch Butzbach gekom­men sei?

Antwort: Ja, das sei wahr. Doch sei dies wenigstens zwei oder drei Monate nach Pfingsten gewesen.

Frage: Wo er damals gewesen sei?

Antwort: Bei seinem Bruder in Mühlheim.

Frage: Er sei verflossenes Jahr von einem glaubwürdigen Manne drei Tage nach Pfingsten in Butzbach gesehen worden?

Antwort: Das sei die Unwahrheit.

Frage: Wo er auf seiner Reise nach Mühlheim übernachtet habe?

Antwort: Das wisse er nicht mehr.

Frage: Ob er einmal oder zweimal in Mühlheim gewesen sei?

Antwort: Früherhin sei er wohl mehrmals daselbst gewesen, im verflossenen Jahre aber nur einmal.

Frage: Ob er verflossenes Jahr auf seiner Reise in Butzbach die Dra­goner F*** und W*** gesprochen habe?

Antwort: Ja.

Frage: Wenn er diese zwei Männer auf seiner Reise nach Mühlheim gesprochen habe, so könne es nicht möglich sein, dass er im Juli nach Mühlheim gereist sei?

Antwort: Ja, es sei im Monat Juli gewesen.

Frage: Diese Dragoner hatten mit einem körperlichen Eid beschworen, dass sie ihn und den Wege acht, höchstens vierzehn Tage nach Pfingsten gesehen und gesprochen hatten?

Antwort: Wenn dieselben dies beschworen hatten, so hatten sie falsch geschworen.

Frage: Ob er auf seiner Reise nach Mühlheim nicht auch in Frank­furt und Bornheim gewesen sei?

Antwort: Er könne sich nicht mehr darauf besinnen.

Frage: Wie er dies in Abrede stellen wolle, da es doch sein Bruder und der Wege angegeben habe?

Antwort: Er wolle es nicht geradezu in Abrede stellen, nur könne er sich nicht mehr darauf besinnen.

Frage: Wer in Butzbach die Zeche bezahlt habe?

Antwort: (mit lachender Miene) Ei, wie weiß ich das noch?

Frage: Es sei erwiesen, dass sie in Butzbach so gelebt hätten, dass es mit ihren Vermögensverhältnissen in gar keinem Verhältnisse stehe?

Antwort: Sie hätten nicht gut gelebt.

Jost Wege von Kombach.

Frage: Warum er in Mühlheim eine Uhr gekauft habe?

Antwort: Er habe die Uhr seines Vaters auf dem Johannimarkt zu Biedenkopf im Trunk verloren und deshalb in Mühlheim bei einem Juden eine andere gekauft.

Frage: Was er für die Uhr, die er in Mühlheim gekauft, gegeben habe?

Antwort: So viel er sich noch entsinne, 7 fl. 30 kr. oder 8 fl.

Frage: Ob die Uhr, die er in Mühlheim gekauft, dieselbe sei, welche bei der ersten Visitation in seinem Hause gefunden worden?

Antwort: Ja, es sei die nämliche.

Frage: Warum er denn früher einmal behauptet, dass diese Uhr sein Vater vor langen Jahren einmal mitgebracht hatte? Antwort: Da sein Vater nicht gewußt, dass er dessen Uhr verloren gehabt, so habe er sich aus Furcht es nicht zu sagen getraut.

Frage: Seine Antwort verdiene gar keine Berücksichtigung, indem es höchst selten sei, dass eine Uhr gerade so aussehe, als die andere und sein Vater auf jeden Fall es hatte merken müssen?

Antwort: Die gekaufte Uhr habe gerade so ausgesehen, wie die, welche er verloren gehabt.

Frage: In welchen Münzsorten er die Uhr bezahlt habe?

Antwort: Darauf könne er sich nicht mehr besinnen.

Frage: Ob es denn nicht zwei Brabanter Thaler gewesen seien?

Antwort: Er habe zwei Brabanter Thaler gehabt, ob er sie aber für die Uhr oder sonst ausgegeben, darauf könne er sich nicht besinnen.

Frage: Wo er diese zwei Brabanter hergehabt habe?

Antwort: Sein Vater habe von dem Sebastian Damm das in seinem vorigen Verhör angegebene Geld in Empfang genommen und hierbei seien einige Brabanter Thaler gewesen.

Frage: Er sei ein unverschämter Lügner, wenn er behaupte, von dem Geld, welches der Sebastian Damm an ihn zu bezahlen gehabt, mit auf seine Reise nach Mühlheim genommen zu haben? es sei nämlich erwiesen, dass er höchstens acht bis vierzehn Tage nach Pfingsten durch Butzbach gegangen, und der Sebastian Damm habe das erwähnte Geld erst im Juli an seinen Vater bezahlt?

Antwort: Er sei nicht kurz nach Pfingsten, sondern nach Johanni nach Butzbach gegangen.

Frage: Nach seiner eigenen Behauptung könne er ebenwohl das mitgenommene Geld nicht von Damm gehabt haben, indem dieser erst auf Jakobi an seinen Vater das Geld bezahlt habe?

Antwort: Er habe die­ses Geld von seinem Vater zur Reise erhalten, ob dieses aber von dem Damm gewesen, könne er nicht behaupten.

Frage: Warum er denn früher behauptet, dass das Geld von Damm gewesen?

Antwort: Er habe geglaubt, dass sein Vater das Geld von Damm in Empfang genommen habe.

Heinrich Geiz.

Verhör vom 16. September 1822.

Frage: Wann er das letztemal bei seinem Vater in Kombach gewesen sei?

Antwort: Im Monat Juni dieses Jahres.

Frage: Ob es auch im Monat Mai daselbst gewesen sei?

Antwort: Er sei in Kombach gewesen 1) wie er das Attestat abgeholt; 2) wie er die Schuldverschreibung seines Schwagers Soldan abgeholt und wie er sich seinen Taufschein habe ausfertigen lassen. Das erstemal sei er bei sei­nem Vater gewesen, das zweitemal bei seinem Schwager und das drittemal sei er, ohne einzukehren, bloß durch Kombach durchgegangen.

Frage: Wann er, um seinen Taufschein abzuholen, von Mühlheim weggegangen sei?

Antwort: Darauf könne er sich durchaus nicht besinnen; jedoch wisse er, dass er diesen Taufschein auf einen Montag geholt habe.

Frage: Wo er den Sonntag vor diesem Montag gewesen?

Antwort: Den Morgen sei er in Eckelshausen in der Kirche gewesen und des Nachmittags sei er spazieren gegangen.

Frage: Bei wem er in Kombach gewesen sei?

Antwort: Bei Johann Jost Linne, Johannes Bamberger und Johann Weigand.

Frage: Bei wem er in Eckelshausen gewesen sei?

Antwort: Bei dem Johannes Hampel habe er zu Mittag gegessen und Johannes Wer­ner habe ihn von Hause weggehen sehen.

Frage: Wo er die Nacht vom Samstag auf den Sonntag zugebracht habe?

Antwort: Im Stalle des Jost Brühl zu Kombach.

Frage: Ob er denn an diesem Sonntag gar nicht in das Haus seines Vaters gekommen sei?

Antwort: Er habe sich zwar zu jener Zeit einige Tage in dortiger Gegend aufgehalten, könne sich jedoch nicht besinnen, bei seinem Vater gewesen zu sein.

Frage: Ob er sich denn nun am Montag mit seinem Taufschein nach Mühlheim begeben habe?

Antwort: Er sei am Donnerstag erst weg und geradezu nach Mühlheim gegangen.

Frage : Ein Zeuge habe mit einem feierlichen Eid beschworen, dass er vor und nach diesem Sonntag bei seinem Vater gewesen sei?

Antwort: Das sei die Unwahrheit.

In seinem Verhör vom 21. October 1822

Frage: Man habe alle die von ihm selbst angegebenen Zeugen eidlich abhören lassen und es befinde sich nicht ein einziger unter denselben, welcher ihn an diesem Sonntag in Eckelshausen oder Kombach gesehen habe?

Antwort: Die Zeugen mögten sagen, was sie wollen; er sei an befragtem Sonntag in Eckelshausen oder Kombach gewesen.

Frage: Da er die abgehörten Zeugen selbst angegeben habe, so müsse er als vernünftiger Mensch einsehen, dass seine Behauptung durchaus keinen Glauben verdiene?

Antwort: Er müsse lediglich bei seinem Vorigen beharren.

In seinem Verhör vom 18. April 1823.

Frage: Er solle ganz genau angeben, wann er vor Pfingsten nach Kombach gekommen sei?

Antwort: Ganz genau könne er dies nicht; er glaube 8 bis 10 Tage vor Pfingsten.

Frage: Wo er den zweitletzten Sonntag vor Pfingsten gewesen sei?

Antwort: In Mühlheim.

Frage: Dies sei offenbar die Unwahrheit, indem durch unverwerfliche Zeugen der Ort dargethan sei, an welchem er sich an jenem Sonntag befunden habe?

Antwort: Er wisse nicht anders, als dass er in Mühl­heim gewesen sei.

Frage: Ob er denn nicht an gedachtem Sonntag in Wolfsgruben gewesen sei?

Antwort: Dieß könne der Fall sein.

Frage: Ob er nicht an diesem Abend bei dem Wirt Donges gewesen sei?

Antwort: Er sei damals, wie er sich zu Hause befunden, bei dem Wirt Donges gewesen; ob aber dies gerade an befragtem Sonntag gewesen, darauf könne er sich nicht besinnen.

Frage: Ob gerade damals nicht etwas Besonderes vorgefallen sei?

Antwort: Er könne sich auf nichts besinnen.

Frage: Ob er denn damals nicht mit einem schwarz gemachten Gesicht aus dem Haus des Donges gekommen und über die Straße gegangen sei?

Antwort: Nein.

Frage: Ob er nicht nachher zu mehreren Leuten hingetreten und gesagt habe: “Ob sie ihn nun kennten? Es habe kein Bauer darnach zu fragen?”

Antwort: Hierauf könne er sich durchaus nicht besinnen.

In seinem Verhör vom 25. April 1823

wurde dem Inquisiten ein Zeuge zur Konfrontation entgegengestellt.

Zeuge

Er könne dem ihm hier gegenüberstehenden Heinrich Geiz auf seinen geleisteten Eid in’s Gesicht sagen, dass derselbe vor Pfingsten vorigen Jahres sich in Kombach aufgehalten habe und in seinem elterlichen Hause aus- und eingegangen sei und dass er ihn am Sonntag vor Pfingsten nicht zu sehen bekommen habe.

Inquisit.

Er könne nicht in Abrede stellen, dass, wie er sich vor Pfingsten vorigen Jahres in dortiger Gegend aufgehalten, in seinem väterlichen Hause aus- und eingegangen sei; übrigens wiederhole er nochmals, dass er am Sonntag teils in Eckelshausen und in Kombach gewesen sei.

(Der Zeuge wurde entlassen und Inquisit weiter befragt.)

Frage: Der soeben ihm gegenüber gestellte Zeuge habe ihn vor dem Sonntag vor Pfingsten beständig in seinem elterlichen Hause ab- und zugehen sehn; den Sonntag selbst habe er ihn nicht gesehen. Da er nun durch die von ihm selbst angegebenen Zeugen seinen angeblichen Aufenthalt in Kombach und Eckelshausen nicht erwiesen habe, so solle er jetzt bestimmt sich ausweisen, wo er am Sonntag vor Pfingsten gewesen sei?

Antwort: Er wiederhole nochmals, dass er damals in Kombach und Eckelshausen gewesen sei.

Man hielt dem Inquisiten vor, dass, wenn er wirklich sich in Eckelshausen und Kombach befunden, so würde ihn doch wohl ein Mensch, indem sich die Leute in der dortigen Gegend an diesen Sonntag noch sehr wohl erinnerten, gesehen haben. Man könne sich daher bei der von ihm erteilten Antwort nicht beruhigen, und fordere ihn im Ernst auf, sich über seinen damaligen Aufenthalt auszuweisen?

Antwort: Er müsse lediglich bei seiner Aussage beharren.

Im Verhör vom 6.May 1823

wurden zwei andere Zeugen dem Inquisiten zur Konfrontation entgegengestellt.

Zeuge.

Einen Sonntag vor Pfingsten sei der hier ihm gegenüberstehende Heinrich Geiz eines Abends, wie es dämmerig gewesen, mit einem schwarzen Gesicht aus dem Haus des Donges gekommen und an ihm vorübergegangen. Nach Verlauf einer kurzen Zeit sei derselbe zurückgekommen und wieder weiß gewesen und habe ihn und seine Kameraden gefragt: “Kennt ihr mich jetzt?” und noch viele andere Ausdrücke gebraucht.

Inquisit.

Er entsinne sich noch sehr wohl, dass er den dritten Sonntag vor Pfingsten ins Donges Haus gewesen und nachher bei mehreren Leuten von Wolfsgruben, welche auf der Straße gestanden, vorbei gegangen sei. Wenn der Zeuge jedoch beschworen habe, dass er damals ein schwarzes Gesicht gehabt, so habe er falsch geschworen.

Zeuge.

Er wiederhole lediglich sein Voriges.

Inquisit.

Und wenn der Zeuge zehnmal schwöre, so schwöre derselbe zehnmal falsch.

Anderer Zeuge.

Er könne dem Inquisiten auf seinen geleisteten Eid in die Augen sagen, dass er an einem Sonntag Abend vor Pfingsten an ihm vorbeigegangen, bald aber wieder zurückgekommen sei, ihm auf die Brust gestoßen, und gesagt habe: “Kennt ihr mich nun? Ihr sollt mich gar nicht nennen. Ihr müßt wissen, dass ich dem Geiz sein Ältester bin.”

Inquisit.

Gegen die Aussage dieses Zeugen wisse er nichts zu erinnern, indem er an jenem Sonntag viel Branntwein getrunken hatte, berauscht gewesen sei und sich nicht mehr darauf entsinne.

Hans Jacob Geiz

In seinem Verhör vom 13. September 1822.

Frage : Wo er den Sonntag vor Pfingsten gewesen sei?

Antwort : So viel er wisse; zu Haus.

Frage: Es sei an diesem Tage ein Mann zu ihm gekommen und dieser habe ihn nicht zu Hause angetroffen?

Antwort: Ein Bursche von Allendorf, welchem er für Tuchmachen Geld schuldig gewesen, sei auf diesem Sonntag in sein Haus gekommen und habe nach ihm gefragt. Da er jedoch, um denselben zu bezahlen, kein Geld gehabt, so habe er sich verleugnen lassen.

Frage: Wo an diesem Sonntag sein Sohn Jacob gewesen sei?

Antwort: Vormittags sei derselbe mit dem Vieh auf der Weide gewesen, wo Nachmittags, wisse er nicht.

Frage: Ob er beweisen könne, dass er an diesem Sonntag zu Hause gewesen sei?

Antwort: Nein, das könne er nicht.

Verhör vom 9. Oktober 1822.

Frage: Man frage ihn wiederholt, ob er am Sonntag vor Pfingsten in Kombach gewesen sei?

Antwort: Ja, wie er bestimmt wisse.

Frage: Ein Mann habe mit einem körperlichen Eid beschworen, dass er an diesem Sonntag Morgen von Kombach weggegangen sei?

Antwort: Dies sei nicht wahr, er sei zu Haus gewesen.

Frage: Man sage ihm noch mehr, indem er an diesem Sonntag, wenigstens zwei bis drittehalb Stunden von Haus entfernt, in den breiten Erlen gesehen worden sei?

Antwort: Dies sei die Unwahrheit und verlangte, dass ihm diese Zeugen vorgestellt würden,

und es wurde ihm ein Zeuge im Verhör vom 25. April 1823 zur Confrontation vorgestellt.

Zeuge.

Er könne dem Inquisiten ins Angesicht sagen, dass er am Sonntag vor Pfingsten zwischen drei und vier Uhr, mit einem blauen Kittel bekleidet und mit einem runden Hut und einem Büchsenranzen versehen, aus seinem Hause gegangen sei und ihn den ganzen Sonntag nicht mehr zu Hause gesehen habe.

Inquisit.

Er wolle nicht in Abrede stellen, dass er zu jener Zeit aus seinem Hause gegangen, doch wisse er gewiss, dass er an diesem Sonntag nicht aus der Kombacher Gemarkung gekommen sei.

(Der Zeuge wurde entlassen und Inquisit weiter verhört.)

Frage: In dieser Konfrontation habe er zugestanden, dass er am Sonntag vor Pfingsten aus seinem Haus gegangen sei. Er solle nunmehr bestimmt angeben, wo er hingegangen sei?

Antwort: Er könne dies unmöglich sagen.

Inquisit beharrte, trotz allen Vorstellungen, bei dieser Aussage.

Johannes Soldan.

In seinem Verhör vom 18. Mai 1823.

Frage: Ob er mit seiner Schwiegermutter, der Geizischen Ehefrau, von Geld gesprochen?

Antwort: Nein.

Frage: Ob nicht er oder seine Schwiegermutter gesagt: “Wenn nur auf unsere Leute, welche in Gießen sitzen, nichts herauskommt, so haben wir Geld genug?”

Antwort: Nein.

Frage: Ob nicht namentlich er, oder seine Schwiegermutter gesagt: ” Auf dem Acker in der Dotterstahl haben wir vier Topfe mit Geld stehen und einer ist bereits ausgegeben?”

Antwort: Nein.

Frage: Ob nicht namentlich gesagt worden: “Unsere Leute müssen sitzen und der garstige David von Dexbach, der doch an Allem schuld ist, geht frei herum?”

Antwort: Nein.

Frage: Wie er dies Alles in Abrede stellen wolle, da doch eine Person diese Unterredung mit angehört habe?

Antwort: Er verlange, dass ihm diese Person in die Augen gestellt werde.

Frage: Was er denn dazu sage, wenn man ihm bekannt mache, dass die zu Gießen sitzende Wegesche Ehefrau diese Unterredung mit ange­hört und angegeben habe?

Antwort: Er verlange wiederholt, dass er der Wegeschen Ehefrau in die Augen gestellt werde.

(Trotz der wirklich erfolgten Konfrontation mit der Wegeschen Ehe­frau, blieb Inquisit bei seiner Aussage.)

Ludwig Acker

In seinem Verhör vom 7. October 1823.

Frage: Ob er Vermögen besitze und von was er sich ernähre?

Ant­wort: Bis jetzt habe er, da er sein väterliches Vermögen nicht erhalten, kein Vermögen und ernähre sich von seiner Hände Arbeit.

Frage: Ob er baares Geld besitze?

Antwort: Er sei Willens, sich ein Haus zu bauen und habe die Zimmerarbeit bereits schon accordirt und 50 fl. darauf bezahlt, zu welchen 50 fl. sein Mädchen zu Eckelshausen beigetragen.

Frage: Ob er Geld ausgeliehen habe?

Antwort: Ja an den Soldaten W*** bei dem Leibregiment habe er 5 fl. ausgeliehen, das er während des Dreschens in Trebour verdient.

Frage: Ob er dem Johannes Hartmann Geld geliehen?

Antwort: Nein.

Frage: Dieser Johannes Hartmann habe ausdrücklich erklärt, dass er ihm Geld geliehen habe?

Antwort: Das könne er nicht begreifen.

Frage: Wo er den Sonntag vor Pfingsten gewesen?

Antwort: Den Morgen in Kombach und den Mittag in Eckelshausen.

Frage: Ob er dies beweisen könne?

Antwort: Ja, mit Johannes Fett, mit Johannes Werner, beide aus Kombach, und mit dem Wirt Heinrich aus Eckelshausen.

In seinem Verhör vom 8. October 1823.

Frage: Man habe den Johannes Hartmann nochmals vernommen und dieser bestehe darauf, dass er ihm Geld geliehen?

Antwort: Dies sei die Unwahrheit.

Frage: Hartmann erzähle diese Sache mit solchen Umständen, dass an der Wahrheit seiner Aussage kaum zu zweifeln sei. Uebrigens lasse es sich nicht vernünftig denken, dass sich ein Mensch als den Schuldner eines andern fälschlich darstellen solle?

Antwort: Er habe dem Hart­mann kein Geld geliehen.

Frage: Wann er nun wieder aus der Wetterau zurück nach Kombach gegangen sei?

Antwort: Er sei aus der Wetterau nicht mehr nach Kombach, sondern gerade nach Gießen gegangen.

Frage: Ob er denn nicht den Tag vorher, ehe er nach Gießen gekommen, den zweiten Wegeschen Sohn in Kombach gesprochen habe?

Antwort: Ja, er müsse eingestehen, dass er damals in Kombach gewesen und den zweiten Wegeschen Sohn gesprochen habe.

Frage: Ob er, wie er zu Haus gewesen, sein Mädchen zu Eckelshausen gesprochen?

Antwort: Ja.

Frage: Ob er, wie er damals von Haus weggegangen sei, dem zwei­ten Wegeschen Sohn einen Auftrag erteilt habe? Antwort: Nein.

Frage: Ob er dem zweiten Wegeschen Sohne kein Geld eingehändigt habe, um es seinem Mädchen in Eckelshausen zu geben?

Antwort: Nein.

In seinem Verhör vom 2. Juni 1823.

In diesem Verhöre wurde dem Inquisiten Hartmann und Wege zur Konfrontation gegenübergestellt und er gab in derselben zu, dem Hartmann 15 fl. für sein Mädchen eingehändigt zu haben.

Frage: Er solle sagen, wo er diese große Summe Geldes herhabe?

Antwort: Er habe dieselbe auf dem Tagelohn verdient.

Wie Inquisit abgeführt werden sollte, stieß er die Worte aus: “Ich will mich noch einmal beschlafen.”

Man gab sich Mühe, eine Aufklärung über diese Äußerung zu erhalten; jedoch vergeblich.

Man ließ am 6. Juni den Inquisiten befragen, ob er ein Verhör verlange?

worauf er erwiderte: “Ich will noch warten bis Morgen, wenn ich aber hinein muss, so muss ich hinein.”

In seinem Verhör vom 7. Juni 1822.

Frage: In diesem Verhör hielt man dem Inquisiten vor: Aus seinem ganzen Benehmen und seinen Äußerungen gehe hervor, dass ihm etwas auf dem Herzen drücken müsse. Er solle nunmehr durch ein offenes und freies Geständnisse seinem Herzen Luft machen.

Antwort: Zu viele Hunde seien des Hasen Tod.

Frage: Was er unter dieser Äußerung verstehe?

Antwort: Er fürchte sich vor Menschen.

Frage: Warum er sich vor Menschen fürchte?

Antwort: (Nach langem Besinnen) Er habe im Krautsgarten, welcher seinem Bruder gehöre, Geld vergraben.

Frage: Was das für Geld sei?

Antwort: Er wolle nunmehr seinem Herzen Luft machen und die Wahrheit sagen.

Acker gestand nun die Tat unumwunden und nach ihm gestanden alle Inquisiten. Aus ihren Bekenntnissen ging hervor, dass Johann Jost Wege von Kombach, der Vater, sowie seine Ehefrau und Hartmann – der so sehr gravierte Hartmann – unschuldig an diesem Verbrechen waren.

Wir gehen nun zu der Erzählung über, auf welche Art, nach den eignen Aussagen der Inquisiten, das Complott sich entsponnen und die Tat zur Ausführung gekommen ist.