vulgo Schinderhannes, Krämer-Jacob, Jacob Ofenloch
Johann Bückler, besser bekannt als „Schinderhannes“, zählt zu den bekanntesten deutschen Banditen der Neuzeit. Zwischen 1796 und 1802 terrorisierte er zusammen mit seiner Bande die Rheinstraße zwischen Mainz und Koblenz. Seine Person und die ihn umgebende Legendbildung werfen ein besonderes Licht auf die gesellschaftlichen Umbrüche der Zeit um 1800, die durch die Französische Revolution und die dadurch bedingten territorialen und politischen Veränderungen am linksrheinischen Rheinland hervorgerufen wurden.
Lange Zeit herrschte Unsicherheit über das genaue Geburtsdatum. Bückler selbst schien es nicht so genau zu wissen und gab da und dort auch unterschiedliche Alterszahlen an. Weitere Daten beruhten auf einer Kombination aus späteren Prozessangaben, kirchlichen Einträgen und regionalen Nachforschungen. Mittlerweile ist man sich aber sicher: [1] geboren wurde Johann Bückler am 24. Oktober 1777 in Miehlen im Rhein-Lahn-Kreis.

Geburtseintrag im Kirchenbuch von Miehlen, https://www.archion.de/p/84a20c1822/
Bild 71: aetas den 24ten Octob, nomen Friedrich Phillip, parentes Johannes Bickler Anna Maria, susceptores 1) Friedrich Bickler von Mertzhausen 2) Elisab. Kathar. Johannes Buschen Fr (3) Joh. Phil Bingel v. Singhofen
Die Widersprüche bei Namen und Alter resultieren laut GENSICKE [2] aus der familiären Ablehnung des Vaters: Sein Namenswunsch (Johannes) wurde zunächst blockiert und erst später durchgesetzt. Zudem manipulierte er Zeitangaben zur Hochzeit, um die voreheliche Zeugung seines Sohnes zu vertuschen.
Das sogenannte Geburtshaus des Schinderhannes befindet sich direkt am Mühlbach in der Hauptstraße 60. Zwar lässt sich seine Geburt in genau diesem Gebäude archivalisch nicht zweifelsfrei belegen, doch wird das Haus seit langem von der Gemeinde und der regionalen Geschichtsforschung als sein Geburtshaus angesehen.

Im Laufe der Zeit wurde das Gebäude mehrfach verändert, blieb aber in seiner Grundstruktur erhalten. In den Jahren 1977/78 erfolgte eine umfassende Renovierung, um den historischen Bau zu sichern und für eine neue Nutzung herzurichten. Seit 1995 wird das Haus als Gemeindebücherei genutzt und trägt heute offiziell den Namen „Schinderhannes-Haus“.
Sein Familienhintergrund ist hingegen in seinen Grundzügen relativ klar: Der Vater, Johannes Bückler, war Abdecker oder Schinder, also mit der Beseitigung von Tierkadavern betraut, ein damals notwendiger, aber sozial stigmatisierter Beruf. Aus dieser Tätigkeit leitet sich der Spitzname „Schinderhannes“ ab. Die Familie gehörte damit zur unteren sozialen Schicht, lebte unter prekären Verhältnissen und war in einem Milieu angesiedelt, das von Instabilität, Armut und sozialer Randständigkeit geprägt war. Über die genaue Zahl von Geschwistern, die Wohnsituation und konkrete Kindheitserlebnisse lässt sich auf Grundlage der greifbaren Quellen wenig Sicheres sagen; vieles, was in späteren populären Darstellungen über eine „schwere, aber fröhliche Kindheit“ oder frühe „Auflehnung gegen die Obrigkeit“ erzählt wird, ist eher literarisch ausgeschmückt als durch zeitgenössische Dokumente belegt.
Der Lebensweg Bücklers fällt in eine Zeit tiefgreifender politischer und sozialer Umbrüche. Der Hunsrück, das Nahegebiet und die angrenzenden Regionen standen im späten 18. und frühen 19. Jahrhundert unter dem Eindruck der Französischen Revolution und der französischen Expansion. Die linksrheinischen Gebiete wurden sukzessive in das französische Staats- und Rechtssystem integriert, mit neuen Verwaltungsstrukturen, Rechtsgrundlagen und einer veränderten Polizeiorganisation. Diese Umstellung verlief nicht überall glatt; traditionelle Herrschaftsstrukturen zerfielen, Zuständigkeiten überschnitten sich, und insbesondere Grenzräume zwischen verschiedenen Territorien boten zeitweise Lücken in der Kontrolle. Gleichzeitig verschärften sich ökonomische Probleme. Agrarkrisen, Bevölkerungswachstum und die Umbruchsituation verstärkten Armut und Unsicherheit in vielen ländlichen Regionen. In der Forschung gilt diese Konstellation als wesentlicher Rahmenfaktor für das verstärkte Auftreten von Räuberbanden und illegalen Netzwerken, ohne dass damit eine direkte „Zwangsläufigkeit“ im Sinne von: Armut = Räuberkarriere behauptet werden könnte.

Aus den späteren Prozessakten und Verhörprotokollen ergibt sich das Bild, dass Johann Bückler bereits in jungen Jahren mit der Obrigkeit in Konflikt geriet. Wiederholt ist in den Unterlagen von kleineren Diebstählen, Betrügereien und frühen Delikten die Rede. Diese Hinweise stammen allerdings meist aus retrospektiven Aussagen Bücklers und seiner Mitangeklagten während der großen Ermittlungs- und Prozesswelle um 1802/03. Da solche Aussagen unter Haftbedingungen, unter Androhung schwerer Strafen und in Erwartung möglicher Strafmilderung gemacht wurden, ist ihre Zuverlässigkeit im Detail begrenzt; auch fehlen oft ältere, unabhängig überprüfbare Gerichtsakte, die diese frühen Taten zweifelsfrei belegen würden. Insgesamt erscheint es aber plausibel und in der Forschung weitgehend unstrittig, dass Bückler schon vor seinem Auftreten als Anführer einer größeren Gruppe mehrfach straffällig geworden war und Haft- sowie Fluchterfahrungen gesammelt hatte.
Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus seinem Umfeld ein Netz von Komplizen, das in der zeitgenössischen und späteren Überlieferung als „Bande des Schinderhannes“ bezeichnet wird. Die Akten zeichnen ein Bild von Aktivitäten, die sich über größere Teile des Hunsrücks, des Soonwaldes, des Taunus und der Nahe- sowie mittleren Rheingegend erstreckten. Das Deliktsspektrum reichte von Vieh- und Pferdediebstählen über Einbrüche, Raubüberfälle und Erpressung bis hin zu Hehlerei und der Zusammenarbeit mit Hehlerkreisen in Dörfern und Kleinstädten. Auch gewaltsame Übergriffe auf Personen sind belegt, teilweise mit schweren Verletzungen oder tödlichem Ausgang; in anderen Fällen blieb es bei Drohungen und Einschüchterung. Wie viele einzelne Taten genau auf die Bande zurückgehen und in wie vielen Fällen Bückler persönlich beteiligt oder anwesend war, lässt sich aus den vorhandenen Unterlagen nicht mit Sicherheit bestimmen. Die Ermittlungsbehörden hatten ein erkennbares Interesse, aus einer Vielzahl von Einzelvorgängen eine große, zusammenhängende „Räuberbande“ zu konstruieren und ihr einen klaren Anführer zuzuweisen, um die eigene Repressionspolitik zu legitimieren. Diese Tendenz erschwert es, im Nachhinein zwischen realen organisatorischen Strukturen und kriminalpolitischer Konstruktion zu unterscheiden.
Die Figur des Johann Bückler erscheint in den Prozessunterlagen und in zeitgenössischen Berichten als eine Art Anführer und zentrale Gestalt in diesem Netzwerk. Mitangeklagte, Zeugen und Opfer nennen ihn häufig als Initiator, Rädelsführer oder Vordenker. Aus heutiger Sicht ist jedoch zu berücksichtigen, dass Beschuldigte in solchen Verfahren ein starkes Interesse daran haben konnten, Verantwortung auf eine deutlich markierte Schlüsselfigur abzuwälzen, um die eigene Rolle abzuschwächen. Daneben ist denkbar – und einzelne Aktenstellen deuten darauf hin –, dass bestimmte Überfälle oder Einbrüche von anderen Gruppenmitgliedern selbständig geplant wurden und Bücklers Rolle sich eher auf bestimmte Phasen oder Aspekte der Bandenaktivitäten konzentrierte. Die historische Forschung geht daher überwiegend davon aus, dass es sich weniger um eine klar hierarchische, durchorganisierte „Räuberkompanie“ handelte, als vielmehr um ein flexibles, in wechselnden Konstellationen agierendes Netzwerk, in dem Bückler ohne Zweifel eine prominente, aber nicht in jedem Detail klar bestimmbare Führungsposition innehatte.

Die Frage nach der Gewalt und der sozialen Zielrichtung der Taten ist ein zentraler Streitpunkt zwischen Legende und Quellenbefund. In der populären Überlieferung des 19. und 20. Jahrhunderts erscheint Schinderhannes häufig als „edler Räuber“, der vor allem Wohlhabende bestohlen, Armen geholfen und sich gegen eine als ungerecht empfundene Obrigkeit gerichtet habe. In Romanen, Erzählungen und späteren Filmen wird er als charmant, gewitzt und im Kern gutmütig gezeichnet. Die Prozessakten und zeitgenössischen Berichte zeichnen demgegenüber ein ambivalenteres Bild. Sie enthalten Hinweise auf harte Bedrohungsszenarien, auf Misshandlungen und einzelne Tötungsdelikte. Räuberüberfälle trafen keineswegs nur reiche Großbauern oder verhasste Beamte, sondern auch einfache Wirte, Händler oder Bauern, deren Besitz im regionalen Rahmen durchaus beträchtlich gewesen sein konnte, im Vergleich zur städtischen Elite aber bescheiden war. Dass einzelne Dorfgemeinschaften oder Personen die Bande unterstützten oder ihr stillschweigend Schutz gewährten, ist ebenfalls belegt, lässt sich aber genauso gut aus aventuellen Nutzenbeziehungen, aus Angst oder aus allgemeinem Misstrauen gegenüber der Obrigkeit erklären wie aus einer bewussten „sozialen“ Agenda der Räuber. Die verbreitete Deutung, Schinderhannes sei ein „Sozialbandit“ im Sinne eines systematisch im Interesse der Unterdrückten handelnden Räubers gewesen, findet in den Quellen nur begrenzte Stütze und wird in der neueren Forschung eher vorsichtig und differenzierend aufgenommen.
Auf seinem Weg kam es wiederholt zu Verhaftungen und Entweichungen. Verschiedene Akten und regionale Berichte erwähnen, dass Bückler schon vor dem großen Mainzer Prozess mehrfach in Haft geraten war und aus Gefängnissen oder auf Transporten fliehen konnte. Die nüchterne Tatsache, dass es solche Festnahmen und Fluchten gab, ist recht gut gesichert. Die in der Volksüberlieferung ausgeschmückten Versionen – waghalsige Sprünge, listige Täuschungen, spektakuläre Verkleidungen – sind dagegen nur schwer auf konkrete Belege zurückzuführen und dürften in vielen Fällen eher der mündlichen Erzähltradition und der romantisierenden Heimatliteratur entspringen. Dennoch trugen sie zur Ausbildung der Vorstellung bei, Schinderhannes sei ein besonders gewitzter und unbezwingbarer Gegenspieler der Obrigkeit gewesen.
Die endgültige Ergreifung erfolgte unter französischer Herrschaft im linksrheinischen Gebiet, vermutlich im Jahr 1802. Genauere Details, etwa die Rolle bestimmter Informanten, die Höhe von Belohnungen oder innerbandeigene Verratskonstellationen, werden in der Literatur unterschiedlich dargestellt und sind nicht in allen Punkten zweifelsfrei überprüfbar, weil die zugrunde liegenden Polizeiberichte und Verhörprotokolle teilweise fragmentarisch sind oder sich widersprechen. Klar ist jedoch, dass die französischen Behörden aufgrund der Vielzahl an Straftaten und der öffentlichen Unruhe, die mit dem Namen Schinderhannes verbunden war, ein besonderes Interesse daran hatten, den Fall als demonstrativen Akt der Ordnungspolitik zu nutzen. Mit der Festnahme setzte eine breit angelegte Ermittlungs- und Prozesswelle ein, in deren Verlauf nicht nur Bückler selbst, sondern zahlreiche mutmaßliche Mittäter, Helfer und Hehler in Untersuchungshaft genommen wurden.

Der große Strafprozess gegen Johann Bückler und seine Mitangeklagten fand 1803 in Mainz statt, damals Verwaltungssitz im französischen System. Er gilt als einer der umfangreichsten Kriminalprozesse im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz zu dieser Zeit. Die Verfahrenspraxis befand sich in einer Übergangsphase zwischen älteren inquisitorischen Traditionen und den Prinzipien des französischen Strafrechts. Die Beweisführung stützte sich in hohem Maße auf Verhöre, Geständnisse und Mitbeschuldigtenaussagen, ergänzt um Zeugenaussagen von Opfern und Dorfbewohnern sowie um Sachbeweise, soweit solche zweifelsfrei zugeordnet werden konnten. Aus moderner Sicht ist dabei zu berücksichtigen, dass Geständnisse unter den Bedingungen langer Haft, drohender Todesstrafe und möglicher Versprechungen erheblicher Belastungen ausgesetzt waren. Selbst wenn explizite Folter für die fragliche Zeit und Region nicht flächendeckend nachweisbar ist, waren psychischer Druck, Isolation und Abhängigkeit von der Gnade des Gerichts Faktoren, die Aussagen beeinflussen konnten. Darüber hinaus hatten Mitangeklagte unter Umständen Anlass, ihre Beteiligung herunterzuspielen und die Schuld auf prominente Figuren wie Bückler zu schieben. Diese Konstellation macht es heute schwierig, aus den Prozessunterlagen eine exakte, widerspruchsfreie Tatbilanz und eine präzise Rollenverteilung zu rekonstruieren.
Trotz dieser methodischen Vorbehalte lässt sich der Ausgang des Verfahrens klar benennen. Johann Bückler wurde nach einer Reihe von Verhandlungen und Würdigungen der Beweislage als mehrfacher Räuber und Schwerverbrecher zum Tode verurteilt. Mit ihm wurden zahlreiche weitere Personen zu Todesstrafen oder langjährigen Freiheits- und Zuchthausstrafen verurteilt, wobei die genaue Zahl je nach Zählweise (Haupt- und Nebenverfahren) und Quelle geringfügig variiert.

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Am 21. November 1803 wurde Bückler in Mainz mit der Guillotine hingerichtet. Datum, Ort und Art der Hinrichtung sind durch mehrere voneinander unabhängige Quellen – Gerichtsprotokolle, zeitgenössische Berichte, später ausgewertete Verwaltungsunterlagen – gut belegt. Die Vollstreckung der Strafe war öffentlich und diente erkennbar als abschreckendes Exempel. Über die genaue Zahl der Zuschauer kursieren unterschiedliche, meist nicht überprüfbare Angaben; unstrittig ist, dass es sich um ein großes, öffentlichkeitswirksames Ereignis handelte.
Statistische Auswertung der Taten des Schinderhannes [6]
- 130 nachgewiesene Taten, die aber nicht alle Teil der Anklage in Mainz waren, denn in Mainz wurden nur die auf französischem Gebiet begangenen Taten geahndet,
- 41 mal waren die Opfer Juden, darin auch doppelte Anklagen wegen Raub und Mord,
- 25 Pferdediebstähle, in mindestens fünf Fällen wurden die Pferde in Semd weiterverkauft,
- 15 mal Erpressung, davon zehn an Juden,
- 13 mal Raubüberfall, davon zwei an Juden,
- 26 mal Straßenraub, z.T. mit Raubmord oder Erpressung, davon 17 Mal gegen Juden gerichtet,
- 8 mal Mord oder Raubmord, drei der Opfer Juden
- 26 mal Handel mit einem Hehler, davon war sechs Male der Hehler ein Jude, sechs Male war Johann Georg Scherer der Hehler.
Nach seinem Tod setzte relativ rasch ein Prozess der Legendenbildung ein, der bis heute anhält. Schon im 19. Jahrhundert erschienen Schriften, Erzählungen und später Heimatromane, in denen Schinderhannes als charismatischer, gewitzter Räuber Heldengestalt gewann. Im 20. Jahrhundert kamen Theaterstücke, Filme und touristische Inszenierungen hinzu; Orte, an denen er angeblich gehaust haben soll, wurden markiert, Wanderwege nach ihm benannt, Museen und Ausstellungen eingerichtet. Viele dieser Darstellungen vermischen belegte Vorgänge mit frei erfundenen Episoden – insbesondere in Bezug auf Liebesgeschichten, groß angelegte Verschwörungen gegen die Obrigkeit oder großzügige Wohltaten an Arme. Aus historischer Perspektive sind diese Texte und Inszenierungen weniger als Quelle für die tatsächliche Biographie Bücklers interessant, sondern vielmehr als Ausdruck der Art und Weise, wie ländliche Gesellschaften, regionale Öffentlichkeiten und spätere Generationen mit dem Thema Kriminalität, Gerechtigkeit und Obrigkeit umgingen.
In der neueren Forschung ist man sich daher weitgehend einig, dass zwischen einem relativ schmalen Kern gesicherter Fakten und einer breiten Schicht von Ausschmückungen zu unterscheiden ist. Zu diesem harten Kern gehören die früheren ungefähren biographischen Rahmendaten (Geburtszeitraum um 1777-1779, Herkunft aus einer Abdeckerfamilie im Hunsrück, kriminelle Aktivitäten im Hunsrück-Nahe-Raum, Verurteilung und Hinrichtung 1803 in Mainz), die Grundzüge der Deliktsformen (seriell organisierte Eigentumsdelikte mit teils massiver Gewaltanwendung), die Existenz eines kriminellen Netzwerks mit Bückler als prominenter Figur sowie die politische Aufladung des Prozesses im Kontext der französischen Herrschaft. Deutlich unsicherer bleiben hingegen Details seiner Kindheit und Jugend, die innere Struktur der Bande, die genaue Anzahl und Bewertung einzelner Taten sowie seine Motive und Einstellungen. Vorstellungen eines konsequenten „Rächers der Armen“ sind aus den Quellen nicht abzuleiten; zugleich wäre es verkürzend, ihn lediglich als eindimensionalen, grausamen Gewaltverbrecher zu zeichnen, da die soziale und politische Umgebung, das Verhältnis zur lokalen Bevölkerung und die Formen informeller Unterstützung komplexer waren, als einfache Täter‑Opfer-Schemata nahelegen.
Fazit
Schinderhannes war kein „deutscher Robin Hood“, sondern ein brutaler Narzisst, der ausschließlich zur Finanzierung seines extrovertierten Lebensstils raubte, folterte und mordete. Er zeigte kein Mitleid mit Armen oder Witwen und besaß keinerlei „Räuberehre“, da er Kameraden oft aus reiner Eitelkeit verriet. Das Fazit bleibt jedoch eindeutig: Die mediale Verklärung dieses gewissenlosen Schwerverbrechers zum Helden ignoriert die historischen Fakten seiner enormen Gewaltbereitschaft.
- [1] VOGEL, Christian: Schinderhannes, Schwarzer Jonas und andere Räuber, die nie eine Bande waren, 2020, ISBN 978-3-945423-04-2, Seite 64 ff.
- [2] GENSICKE, Hellmuth: Kritische Studien zu Herkunft und Verwandtschaft des Schinderhannes (Johannes Bückler) in: Genealogisches Jahrbuch Band 12, 1972, S. 136 ff.
- [3] https://www.regionalgeschichte.net/bibliothek/biographien/bueckler-johannes.html
- [6] VOLLMER, Antje: Der Schinderhannes und seine Spießgesellen, in „gelurt“ 2023, S. 211 ff.
Ausstellung „Schinderhannes – Prozeß und Urteil 1803
Die Anziehungskraft, die Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, bereits zu Lebzeiten und erst recht nach seiner Guillotinierung in Mainz am 21. November 1803 auf die Menschen ausgeübt hat und ungebrochen bis heute weiter ausübt, stellt ein Faszinosum eigener Art dar. Seine Person musste sich im Laufe der letzten zwei Jahrhunderte die unterschiedlichsten ideologischen Inanspruchnahmen und Fehldeutungen gefallen lassen, sei es, dass ihn Deutschnationale zum Franzosenfeind oder die Nationalsozialisten zum Antisemiten machten. Den historischen Schinderhannes haben Wissenschaft und Heimatforschung erst vor gut 40 Jahren entdeckt. Gleichwohl hat sich ein Bild vom Schinderhannes gehalten, das dessen Verbrechen herunterspielt und ihn zum Helfer der Armen oder sogar zum gescheiterten Helden stilisiert. In Erinnerung an den Tod des Schinderhannes vor 200 Jahren hat das Stadtarchiv Mainz 2003 in einer Ausstellung jene Ereignisse gewürdigt, die maßgeblich dafür verantwortlich sind, dass der Schinderhannes fester Bestandteil unseres kollektiven Gedächtnisses wurde: die Inhaftierung, den Prozess und die Hinrichtung in Mainz. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei der Rolle der Medien und deren Anteil an der Entstehung des Schinderhannes-Bildes. Weitgehend ausgeblendet wurde dagegen die Zeit vor der Inhaftierung: Sein „Räuberleben“ ist in der Vergangenheit zur Genüge thematisiert worden. Das Stadthistorische Museum Mainz zeigt nun nochmals große Teile dieser Ausstellung, die einen Anstoß zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Person des Schinderhannes geben möchte.
Das Stadtarchiv Mainz hat die Ausstellung „Schinderhannes – Prozeß und Urteil 1803“ online veröffentlicht. Sie erreichen die Ausstellung unter folgendem Link: http://internet.mainz.de/schinderhannes/
So flog die Skelett-Verwechslung beim Schinderhannes auf – Rätsel um Schinderhannes-Skelett gelöst
Seit mehr als 200 Jahren denkt man in Heidelberg, die Knochen des legendären Räubers zu haben. Das stimmt auch. Allerdings ist das Skelett ein anderes als angenommen.
Heidelberg (dpa) – . Ein heute lebender Verwandter des berüchtigten deutschen Banditen Schinderhannes hat geholfen, unter den Gebeinen verschiedener Räuber das richtige auszumachen. Damit sei ein historischer Verwechslungsfall endlich geklärt, hieß es von der Universität Heidelberg. Eine Skelett-Replik des Räuberhauptmannes, der vor mehr als 200 Jahren westlich des Rheins sein Unwesen trieb, ist in der Medizinischen Fakultät der Uni zu sehen.
Ein Raubmörder als Namensgeber für Restaurants
Der Schinderhannes war einer der berüchtigtsten deutschen Räuber seiner Zeit. Vor mehr als 200 Jahren trieb er als Dieb, Räuber und Mörder sein Unwesen. Nach verherrlichenden Darstellungen in Literatur und Film ist er heute Namensgeber für Restaurants und einen Radweg.
Vermutlich Ende der 1770er Jahre wurde Johannes Bückler in der rheinland-pfälzischen Gemeinde Miehlen geboren. Die Familie zog in den Hunsrück. Den Namen Schinderhannes soll Bückler mit seiner Arbeit bei Abdeckern erklärt haben, also Beseitigern von Tierkadavern, die regional Schinder genannt wurden.
Mit seiner Bande überfiel der Räuberhauptmann Häuser reicher Kaufleute und erpresste mit Drohbriefen größere Geldsummen. „Insgesamt beging die Bande 211 Delikte in 6 Jahren, alle Versuche, sie dingfest zu machen, scheiterten“, wie es auf der Internetseite der Stadt Simmern heißt. Bückler und viele seiner Komplizen wurden schließlich doch gefangen, 1803 zum Tod durch das Fallbeil verurteilt und geköpft.

Was passierte in den zwei Jahrhunderten danach?
Der erste Lehrstuhlinhaber der Anatomie der Universität Heidelberg, Jacob Fidelis Ackermann, brachte nach Angaben der heutigen Uniklinik zwei Skelette in sein Institut. Diese sollten vom Schinderhannes und einem Mittäter namens Schwarzer Jonas stammen.
„Offenbar kam es jedoch zu Beginn des 19. Jahrhunderts unter Ackermanns Nachfolger Friedrich Tiedemann zu einer Verwechslung der Sammlungsnummern – und damit begann die falsche Zuordnung der Skelette“, erklärte die Uni kürzlich in einer Mitteilung.
Schon seit längerem gab es Skepsis um das Schinderhannes-Skelett, wie die Kuratorin der Anatomischen Sammlung, Sara Doll, der Deutschen Presse-Agentur sagte. Sie habe es dann genauer wissen wollen. „Ich habe einen Kurs für forensische Anthropologie besucht.“ Mit diesem Wissen habe sie angefangen, die Schädel zu untersuchen.
Ein Nachkomme half beim Klären
Chemische Analysen der Knochen, Bildgebungsverfahren und weitere Untersuchungen deuteten auf eine mögliche Verwechslung der beiden Skelette hin. Klarheit brachte ein heute lebender Familiennachfahre in fünfter Generation über einen genetischen Vergleich. Es handle sich um einen Nachkommen von Schinderhannes‘ Schwester, sagte Doll. Weitere Details verriet sie nicht.
Nach Angaben der Medizinischen Universität Innsbruck ist mit dieser Analyse nun endgültige Sicherheit erreicht. „Für mich ist es superwichtig zu wissen, wen ich hier habe“, sagte Doll.
Erste widersprüchliche Angaben wurden nun bereits geklärt: „Die Daten deuten darauf hin, dass Schinderhannes braune Augen, dunkle Haare und einen eher blassen Hautton hatte“, erklärte Walther Parson von der beteiligten Medizinischen Universität Innsbruck.
Kann ich mal selbst nachschauen?
Das echte Skelett wurde aus konservatorischen Gründen aus der Ausstellung in Heidelberg entfernt. Zu sehen ist in der Anatomischen Sammlung des Instituts für Anatomie und Zellbiologie aber eine Replik.
Das Hunsrück-Museum in Simmern wiederum hat Ende vergangenen Jahres das Fallbeil bekommen, das 1803 höchstwahrscheinlich den Schinderhannes köpfte. Ein ehemaliger Kriminaldirektor der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz hatte sich durch alte Akten und Aufzeichnungen gewühlt und in der Lehrmittelsammlung der Hochschule eine passende Fallbeilschneide entdeckt.
Und was ist mit dem Schwarzen Jonas?
Möglicherweise wurde dieses Skelett als vermeintlich vom Schinderhannes stammend entwendet – oder ausgeborgt und nie zurückgegeben, lautet die Vermutung der Uniklinik. Jedenfalls stammt das zweite Skelett ganz sicher nicht von diesem Räuber, wie Doll sagte: Der Mensch sei durch ein Schwert und nicht durch ein Fallbeil getötet worden. Es gebe infrage kommende Männer, bestätigt sei bisher noch nichts. Das Heidelberger Rätsel geht also weiter. [4][5]
- [4] Odenwälder Echo vom 27.03.2025
- [5] https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/newsroom/historischer-raeuber-schinderhannes-eindeutig-identifiziert/
Weiterführende Literatur
- Iganz Ferdinand ARNOLD, Schinderhannes Bueckler genannt der beruechtigte Räuberhauptmann, Erfurt 1802–1803, 2 Bde.
- Karl Georg BOCKENHEIMER, Geschichte der Stadt Mainz während der zweiten französischen Herrschaft (1798-1814), Mainz 21891.
- Die rheinischen Räuberbanden: Schinderhannes, Fetzer und Co., hrsg. v. Heiner BOEHNKE, Frankfurt am Main 1993.
- Die großen Räuberinnen. Und wenn der Kopf fällt, sag ich hoppla, Heiner BOEHNKE, Bettina HINDEMITH u. Heinz SARKOWICZ, Frankfurt am Main 1994.
- Hans Peter BRANDT, Johannes Bückler. Anspruch und Wirklichkeit, in: Lebendiges Rheinland-Pfalz 21, Heft 1, 1968, S. 8–28.
- Hans Peter BRANDT, Schinderhannes ohne Mythos, in: Mitteilungen des Vereins für Heimatkunde im Landkreis Birkenfeld und der Heimatfreunde Oberstein 58, 1984, S. 17–34.
- Hans Peter BRANDT, Schinderhannes ohne Mythos. Vortrag gehalten am 26. Heimattag des Landkreises Birkenfeld am 30. Oktober 1983 in Herrstein, Idar-Oberstein 1984 (Erweiterter Sonderdruck).
- Hans Peter BRANDT, Wirkungsstätten des Schinderhannes in Rheinland-Pfalz, in: Heimatkalender für den Landkreis Birkenfeld 46, 2001, S. 235–238.
- H. L. Breughel, Johannes Bückler genannt Schinderhannes, der größte Räuberhauptmann des 18. Jahrhunderts. Sein und seiner Gefährten Leben, Treiben und tragisches Ende. Nach Akten, Traditionen und neuen Quellen dem Deutschen Volke erzählt von H. L. Breughel, Berlin 1870.
- Frank BUCHHOLZ, Der Schinderhannes in Geschichte, Volksphantasie und Dichtung, Diss. phil. Bonn 1952.
- Hans-Eugen BÜHLER, Weitere Ergebnisse zur Schinderhannes-Forschung aus Dokumenten des Österreichischen Staatsarchivs, in: Saarländische Familienkunde 2, Heft 7, 1969, S. 163–173
- Ernst A. CZERWONKA, Schinderhannes. Der tollkühne Räuber und Abenteurer. Leipzig 1890
- Gabriele B. CLEMENS, Beamte im napoleonischen Deutschland, in: Napoleonische Herrschaft in Udo FLECK, „Die Geißeln der Menschheit” – Die Bande des ‘Schinderhannes’ Johannes Bückler, in: Unrecht und Recht. Kriminalität und Gesellschaft im Wandel von 1500– 2000. Wissenschaftlicher Begleitkatalog der gemeinsamen Landesausstellung der rheinland-pfälzischen und saarländischen Archive in Trier 2002 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 98), Koblenz 2002, S. 340–359.
- Günther FLECKENSTEIN, Schinderhannes-Jubiläum in Hersfeld, Mainz 1978.
- Etienne FRANÇOIS, Unterschichten und Armut in rheinischen Residenzstätten, in: Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 62, 1975, S. 433–464.
- Manfred FRANKE, Schinderhannes. Kriminalgeschichte voller Abentheuer und Wunder und doch streng der Wahrheit getreu 1802. Wiederaufgefunden im Jahre 1977 und hrsg. v. Manfred FRANKE, Berlin 1977.
- Manfred FRANKE, Schinderhannes: Das kurze, wilde Leben des Johannes Bückler, neu erzählt nach alten Protokollen, Briefen und Zeitungsberichten, Hildesheim 1993.
- Manfred FRANKE, Der Schinderhannes in der deutschen Volkskultur. Eine volkskundliche Monographie, Frankfurt am Main 1958.
- Heinz FRIEDEL Der Steckbrief und andere Legenden um den Räuberhauptmann Johannes Bückler genannt „Schinderhannes”. Kaiserslautern 1945.
- F. GEERDS, Art. „Konkurrenz”, in: HRG II, Berlin 1978, Sp. 1075–1083.
- Hellmuth GENSICKE, Kritische Studien zur Herkunft des Schinderhannes (Johannes Bückler), in: Genealogisches Jahrbuch 12, 1972, S. 136–146.
- Annette GRÜNEWALD, Dichtung und Wahrheit im Schinderhannes-Schrifttum, in: Jahrbuch für Geschichte und Kunst des Mittelrheins und seiner Nachbargebiete 14, 1962, S. 48–58.
- Annette GRÜNEWALD, Eine Schinderhannes Genealogie, in: Jahrbuch für Geschichte und Kunst des Mittelrheins und seiner Nachbargebiete 18/19, 1966/67, S. 128–163.
- Dagmar LUTZ, „Ein Mann, wie er im Buche steht.” Versuch einer Lebensbeschreibung des Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, in: Schurke oder Held?
- Historische Räuber und Räuberbanden (Ausstellung des Badischen Landesmuseums Karlsruhe, 27. September 1995 bis 7. Januar 1996) (Volkskundliche Veröffentlichungen des Badischen Landesmuseums Karlsruhe, Bd. 3), hrsg. v. Harald SIEBENMORGEN, Sigmaringen 1995, S. 81–96.
- Helmut MATHY, Edler Räuber oder Krimineller? Legende und Wirklichkeit des Schinderhannes, in: Große Prozesse. Recht und Gerechtigkeit in der Geschichte, hrsg. v. Uwe SCHULTZ, München 21997, S. 234–241.
- Helmut MATHY, Schinderhannes – und kein Ende, in: Jahrbuch des Kreises Bernkastel-Wittlich 1985, S. 209–215.
- Michael OHLMANN, Aus den Akten des Schinderhannesprozesses, in: Heimatblatt für Nahe und Hunsrück 12, 1932, Nr. 2, S. 7 f.; Nr. 3, S. 9–12; Nr. 4, S. 13–16; Nr. 5, S. 19 f.; Nr. 6, S. 22–24; Nr. 7, S. 27 f.; Nr. 8, S. 32; Nr. 9, S. 34 f.; Nr. 10, S. 35 f.; Nr. 11, S. 41 f.; Nr. 12, S. 46–48; Jahrgang 13, 1933, Nr. 1, S. 3 f.; Nr. 2, S. 5 f.; Nr. 7, S. 25–27; Nr. 8, S. 30 f.; Nr. 9, S. 35 f.; Nr. 10, S. 37–39; Nr. 11, S. 41–44; Nr. 12, S. 45–48.
- Michael OHLMANN, Aktenmaterial zur Geschichte des Räuberunwesens gegen Ende des 18. Jahrhunderts, in: Heimatblatt für Nahe und Hunsrück 5, Nr. 3, 1925, S. 12.
- Michael OHLMANN, Schinderhannes im Gefängnis, in: Heimatblatt für Nahe und Hunsrück 5, Nr. 3, 1925, S. 11 f.
- Josef Friedrich PERKONIG, Der Schinderhannes zieht übers Gebirg, München 1935.
- Christine PETRY, Einführung in die historische Kriminalitätsforschung, in: Unrecht und Recht.
- Carl RAUCHHAUPT: Aktenmäßige Geschichte über das Leben und Treiben des berüchtigten
Räuberhauptmannes Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, und seiner Bande, [Bad] Kreuznach 1891. - Frank UNRUH, Prozeß und Hinrichtung des „Schinderhannes” (1803), in: MORITURI: Menschenopfer – Todgeweihte – Strafgerichte, hrsg. v. Hans-Peter KUHNEN, Trier 2000, S. 203–171
- Carl ZUCKMAYER, Die Mainzer Moritat vom Schinderhannes, bearbeitet von Jochen BECKER, in: Blätter der Carl-Zuckmayer-Gesellschaft 13, 1992, Heft 2, S. 3–29.
- Carl ZUCKMAYER, Die Mainzer Moritat vom Schinderhannes, abgedruckt in: Schlimme Gauner, schöne Lieder. Räuber und ihre Balladen gesammelt und portraitiert von Heiner BOEHNKE u. Heinz SARKOWICZ, München/Wien 1996, S. 62–69.
- Carl ZUCKMAYER, Schinderhannes, in: Carl ZUCKMAYER, Stücke meines Lebens, Stuttgart/Hamburg 1966, S. 69–144.
[Gedruckte Quellen und Literatur: Dr. Udo Fleck]