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Bernhard Held

Bernhard Held

vulgo Frankfurter Carls Bernhard

Einer der vier Frankfurter Karlsbuben , Söhne des Frankfurter Karl. Er war auch ein Gauner, der um 1793 einer die Gegend von Heidelberg, Speyer, Grünstadt, Worms usw. unsicher gemacht habenden Johann Rangischen Diebesrotte angehörte.
Die vier Frankfurter Karlsbuben erscheinen um deswillen als gefährliche Räuber, weil sie mit Beinahme ihrer Scwäger, des Rothen Christian und Franz Vetter, eine eigene Räuberfamilie bildeten, welche kräftig genug war, ohne fremde Beihilfe Verbrechen auszuführen; wodurch sie gegen Verat umso gesicherter waren, da sie gemeinschaftliche Familienverhältnisse banden und also ihr Beisammensein keinen Verdacht gegen sie erregen konnte.
Überdies hatten sich zwei [Bernhard und Jacob] von ihnen als als Feldhüter feste Wohnsitze erworben, in welchen sie, da sie tief im Odenwäldischen Gebirge isoliert lagen, nicht beobachtet werden konnten, uund auf welchen sie, selbst wenn ihre nächtlichen Abwesenheit bemerkt worden wäre, sich ganz füglich damit entschuldigen konnten, daß sie ihrem Dienste, als Hüter der Haidekornfelder gegen das Wild, nachgegangen seyn [Pfister I, S. 41ff]

Signalelement

Er ist 36 Jahre alt [geboren 1785].Im Jahre 1812 wurde ihm zu Mannheim eine 37jährige 11monatliche Zuchthausstrafe mit Aufbrennung des Zuchthauszeichens auf den Rücken zuerkannt.

Straßenräubereien

1. Straßenraub bei Bauerthal No. XXXII
2. Straßenraub bei Miltenberg No. LXVIII
3. Straßenraub zwischen Wörth und Trennfurt No. LXXVI
4. Versuchter Straßenraub bei Wimmersbach No. CXIV
5. Beraubung eines Salzfuhrmanns No. LXXI

Einbrüche und Diebstähle

1. Dürrfleischdiebstahl zu Igelsbach No. C
2. Diebstahl zu Messel No. LIV
3. Kirchendiebstahl zu Breitenbiehl bei Miltenberg No. CXV
4. Diebstahl zu Wünschmichelbach bei Heiligenkreuzsteinach No. CXV
5. Einbruch zu Sensbach No. CXLI
6. Einbruch zu Katzenbach No. CXVII
7. Entwendung eines Schweins zu Brombach No. CXVIII
8. Schafdiebstahl zu Lohrbach No. CXXIII
9. Einbruch ins Brennsbacher Hüttchen No. CCXXXVI