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Johannes Veit Krähmer

vulgo Veitgen

wurde am 11. Februar 1789 in Romsthal (OT Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Kreis) geboren. Sein Vater war Albert Krämer, die Mutter Elisabeth Schmitt. Als Pate ist Veit Widerspan aus Romsthal aufgeführt.

Salmünster, St. Peter und Paul Kirchenbuch (Taufe, Trauung, Tod) | 1-06
https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/fulda/salmuenster-st-peter-und-paul/1-06/?pg=252

Joannes Vitus, Albert Kremer et Elisabetha nata Schmittin conjugum in et ex Romstal, filius legitimus, undecimo hujus natus et eodem die a me baptizatus est Patrinus vitus Widerspan ex Romstal

Bei PFISTER [1] lesen wir:

Er ist 22 Jahre alt, zu Ramsthal im Fuldischen gebürtig. Sein Vater ist Albert Krähmer, vulgo Zunderalbert, ein alter Gauner, welcher schon seit mehreren Jahren zu Würzburg im Gefängnisse sitzt und auch dort der wohlverdienten Strafe entgegen sieht. Seine rechte Mutter ist tot; seine dermahlige Stiefmutter, oder vielmehr die zweite Beischläferin seines Vaters ist die sogenannte Fulder-Ließ, vorher an einen sichern Selser, auch einen herumziehenden Krämer, verheiratet, oder dessen Concubine. Sie ist mit Veits jüngstem Bruder auch in Heidelberg verhaftet und zugleich die rechte Mutter der Beischläferin des Veit Krähmer, Eva geborne Selserin. Beide Weibsleute sindlebhafte, stets muntere Geschöpfe, welche als Bänkelsängerinnen die Märkte besuchten und so das zu verdienen strebten, was Veit entweder nicht verdienen konnte, oder wenn er es verdient hatte, nicht abgab, weil er es ganz oder größtenteils zu vertrinken pflegte. Veit wurde ganz im Gaunerleben und zu diesem erzogen. [Siehe auch SCHWENKEN [2]]

Romsthal
Veit Krähmer

Er hat nie eine feste Wohnstätte gehabt. Schon in seinem 15 bis 16ten Jahre wurde er von seinem Vater zu Einbrüchen mitgenommen und teilte mit ihm die Beute. Wenn er nicht ganz als der verworfenste, ausgemachteste Bösewicht erscheint, so ist dieses weniger seiner Erziehung und der Mühe, welche sich sein Vater gab, ihn zum vollendeten Räuber zu bilden, zuzuschreiben, als der Eigentümlichkeit seines Charakters, welcher zwar ein Übermaß von unendlichem Leichtsinn, aber auch eine große Gabe Gutmütigkeit, oder wenn man lieber will, Schwäche zu enthalten scheint. Er kann einer ernstlichen Ermahnung nicht lange, einer gütigen, freundlichen Behandlung aber noch weit weniger widerstehen. Seine Geständnisse waren nicht die Folge der Furcht, von Andern verraten zu werden, denn er war, als er bekannte, noch keiner weiteren Vergehen beschuldigt und alleine verhaftet; sie waren nicht die Folge der Rachsucht gegen Andere, denn er hat nichts Falsches angegeben und es hat sich gezeigt, dass er von keinem beleidigt war, mit keinem in Feindschaft lebte; sie waren auch nicht eine Erzeugnis der Hoffnung, durch sie seine Strafe zu mindern, denn er glaubt den Tod verdient zu haben, und damit bestraft zu werden; auch hat er bei seinen Geständnissen nie daran gedacht, sich eine gelindere Strafe darum zu erbitten. – Sie wurden vielmehr einzig dadurch hervorgebracht, weil Veit nicht schweigen kann, sobald man sich mit ihm in ein Gespräch über seine Lebensweise und seine Diebsgenossen einlässt; und weil ihn, sobald er nur nach einem Verbrechen, welches er mit verüben half, gefragt wird, sein unwillkürliches Lächeln verrät, welches während dem Geständnisse in wirkliches volles Lachen übergeht.

Nicht aber, als ob er aus teuflischer Bosheit sich seiner Taten freute, sondern weil er in jedem Bekenntnisse die Bestätigung der Vorhersagung seiner Kameraden, dass er nichts verschweigen könne, findet, und im Voraus das Vergnügen genießt, welches ihm daraus erwächst, wenn er in der Folge hören oder sehen kann, wie seine Kameraden sich die Köpfe zerbrechen, um zu erraten, wer wohl das von ihm Angegebene gesagt haben möge? Er weiß, dass er gegen die Gesetze gefehlt hat, er glaubt sogar, dass er des Todes schuldig seie; er ist aber nicht im Stande, das Abscheuliche seines Räuberlebens einzusehen, und zeigt darum auch weder Reue, noch Vorsatz zur Besserung. Dieses erklärt sich, ohne den Veit in einem häßlicheren Lichte darzustellen, leicht, wenn man bedenkt, dass das, was der Mensch von Jugend auf und immer treibt, ihm zur Gewohnheit werde, so dass ihm selbst das Häßlichste und Eckelhafteste bei solcher Beschäftigung nicht mehr auffällt, und wenn man weiter erwägt, dass Veit nicht wohl einen Vorsatz zur Besserung fassen könne, da es ihm an den Mitteln und an der Kraft zur Ausführung gebricht. Was sollte er, der nie etwas gelernt hat, der nie zu Arbeiten angehalten wurde, ergreifen, wann er wieder los käme, und wo würde er, wenn er
arbeiten wollte, geduldet? Er müßte wieder stehlen, und wenn er nicht wollte, so brächten ihn die alten Kameraden wieder dazu.
Er selbst hat bei einer Confrontation dem Hölzerlips, welcher erklärte, wenn er je wieder frei würde, wolle er ein ehrlicher Mann werden, ganz offen entgegnet: “wie ist das denn möglich? Wenn du heute los kommst, so schuppst (stiehlst) du wieder, ehe drei Tage vergehen.”
Er liebt übrigens sehr den Brandwein, und hat gewöhnlich das, was er durch Straßenraub und Einbruch er warb, mit seinen Genossen versoffen, ohne den Seinigen etwas Bedeutendes davon zu geben; obschon er für seine Beischläferin sowohl, als für sein jüngstes Kind sehr viele Liebe zu haben scheint.

Sein Vater saß zum Zeitpunkt seiner Hinrichtung auch seit mehreren Jahren in Würzburg ein. Er liebte übrigens sehr den Branntwein und hat gewöhnlich das, was er durch Straßenraub und Einbruch erwarb, mit seinen Genossen versoffen, ohne den Seinigen etwas Bedeutendes davon zu geben…

Veit Krähmer

Straßenräubereien:

  1. Straßenraub zwischen Hemsbach und Laudenbach; s. pag. 26.
  2. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  3. Beraubung der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III. –
  4. Straßenraub beim Bastelshof. No. IV.
  5. Straßenraub bei Lohr. No. V.
  6. Straßenraub im Königsteiner Walde. No. X.
  7. Straßenraub bei Heubach. No. XVIII.
  8. Straßenraub an einem FußgÄnger bei Gellnhausen. No. XIX.
  9. Straßenraub bei Vilbel. No. XXXVI. –
  10. Beraubung der Metzger im Königsteiner Wald. No. LXI.
  11. Straßenraub bei Hauswurz. No. LXIII.
  12. Straßenraub zwischen Düdelsheim u. Hainchen. No. CXXXIX.
  13. Straßenraub bei Lich. No. LXXVIII. –
  14. Straßenraub bei Steinau. No. CXXXVII.
  15. Straßenraub zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhof. No. LXXX. –
  16. Noch ein Straßenraub bei Königsstein. CXLII.

Einbrüche und Diebstähle:

  1. Einbruch zu Neukirchen. No. VII.
  2. Kleiderdiebstahl zu Wüstwilleroth. No. XVII.
  3. Diebstahl zu Oberschönenmattenwaag. No. XXF.
  4. Einbruch bei einer Frau zu Kleestadt. No. XXII.
  5. Dürrfleischdiebstal zu Walldürn. No. XXIII.
  6. Einbruch zu Düdelsheim. No. XXV.
  7. Dürrfleischdiebstal zu Buchenberg. No. XXVI.
  8. Diebstahl zu Dürrenzimmern. No. XXVII.
  9. Diebstahl zu Worzell oder Niederzell, Amts Steinau. No. LXXXIX.
  10. Bettdiebstahl in der Wetterau. No. XXIX.
  11. Diebstahl von Branntweinbrennereizeug zu Hetzlos. No. XXX.
  12. Diebstahl zu Eichenried im Fuldischen. No. XXXI.
  13. Einbruch zu Grumbach. No. XXXIII. –
  14. Diebstahl zu Schanderfeld. No. XXXVII.
  15. Diebstahl zu Breitenbach. No. XXXVIII.
  16. Entwendung eines Branntweinkessels zu Sprendlingen. No. LI.
  17. Zinndiebstahl zu Langstadt. No. LII.
  18. Diebstahl zu Waldfenster. No. LVI.
  19. Diebstahl zu Wernerts. No. LVII.
  20. Diebstahl zu Bonnland. No. LVIII.
  21. Diebstahl der Branntweinkesselhütte zu Heubach. No. LX.
  22. Einbruch zu Eppertshausen, No. LXIV.
  23. Attentirter Dürrfleischdiebstahl auf dem Neuhof bei Hanau. No. LXV. –
  24. Einbruch zu Alzenau. No. LXVI.
  25. Einbruch zu Hainstadt bei Breuberg. No. LXVII.
  26. Diebstahl zu Keuchen Amts Büdesheim. No. LXXIV.
  27. Einbruch zu Scherning. No. LXXV.
  28. Attentirter Einbruch zu Brombach. No. LXXXI.
  29. Einbruch zu Steinheim in der Wetterau. No. LXXXII.
  30. Einbruch zu Rommelshausen: No. LXXXVII.
  31. Versuchter Einbruch in die Meisterei bei Hanau. Ne. XC.
  32. Versuchter Diebstahl zu Herchheim. No. XC1V.

Nach dem Raubüberfall in Hemsbach kam es zu einer grenzüberschreitenden Fahndung in Baden und Hessen, in deren Verlauf der Kern der Bande sowie viele andere Gauner gefangen genommen wurden. Das gefasste Bandenmitglied Veit Krähmer nannte bei den Verhören in Heidelberg wiederholt und beharrlich die fünf Mitschuldige an dem Überfall. Zu Veit Krähmers Charakter gehörte, dass er nichts verschweigen konnte, wenn man mit ihm über seine Lebensweise oder Räuberkameraden sprach. Der geschwätzige Veit Krähmer genoss es, dass sich seine in verschiedenen Heidelberger Gefängnissen sitzenden Räuberkameraden ihre Köpfe zerbrachen, um zu erraten, wer von ihnen wohl was über sie ausgesagt hatte. Bei seinen Geständnissen zeigte er keine Reue und keinen Vorsatz zur Besserung.

Darmstadt 1812

Veit Krähmer wurde am 31. Juli 1812 kurz nach 12 Uhr auf dem Marktplatz in Heidelberg öffentlich zum Tod verurteilt (gemeinsam mit Schütz, Lang und Österlein). Danach transportierte man die vier weißgekleideten zum Tode verurteilten Männer auf dem Schandkarren durch die Hauptstraße zum Richtplatz vor der Stadt, wo sie auf dem Schafott des Scharfrichters ihr Leben verloren. Die Leichen gelangten ins Anatomische Institut der Universität Heidelberg.


Quellen:

[1] PFISTER, LUDWIG: Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald : enth. vorzügl. auch die Geschichte der Beraubung und Ermordung des Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf der Bergstraße, Seite 46
[2] SCHWENCKEN, KARL PHILIPP: Aktenmässige Nachrichten von dem Gauner- und Vagabundengesindel. Sowie von einzelnen professionierten Dieben, in den Ländern zwischen dem Rhein und der Elbe, nebst genauerer Beschreibung ihrer Person Original gedruckt in der Hampeschen Buchdruckerey, Cassel, 1822; Seite 564 Nr. 48