vulgo Hessen-Martin
In Brill’s “Actenmäßige Nachrichten von dem Räubergesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern” 2. Abteilung [1] lesen wir folgendes:
“Johann Martin Rupprecht ist 30 oder 31 Jahre alt, katholischer Religion, und aus Eckardtroth bei Saalmünster, einem berüchtigten Aufenthaltsorte der Niederländischen und Neuwieder Bande, gebürtig. Sein Vater, Georg Wilhelm Rupprecht, war daselbst mit einem Hause ansässig und ein herumziehender Zinngießer. Als Inquisit 4 Jahre alt war, soll sich dessen Vater mit einem herumziehenden Kammerjäger unter das damalige holländische Militär begeben und seine Mutter die letzte Nachricht von ihm aus Bergen op Zoom erhalten haben. Dieselbe blieb, nachdem sie ihr Ehemann auf diese Weise verlassen hatte, noch eine Zeitlang in Eckardtroth wohnen, da sie aber das Haus nicht bestreiten und das Zinngießerhandwerk wegen der Geringfügigkeit ihrer Kinder nicht treiben konnte; so verkaufte sie das Haus, verließ Eckardtroth und zog ohne festen Wohnsitz mit ihrer Familie auf dem Lande herum, indem sie sich angeblich mit Stricken und andern Handarbeiten nährte. Sie starb vor ungefähr 8 Jahren.
Martin Rupprecht hat noch zwei Geschwister, einen Bruder, Namens Johannes, und eine Schwester, Elisabeth, am Leben, ein zweiter Bruder, Casper, ist nach offiziellen Nachrichten von dem vormaligen Generalprokurator Herrn von Hannstein zu Marburg, als Räuber in Kassel hingerichtet worden: auch der noch lebende Bruder ist Gauner und die Schwester, die Beischläferin von einem Räuber, namens Andreas Fischer, der in Marburg einsitzt.”
Nun, vielleicht stimmt davon nicht alles – aber das ist belegt:
Johann Martinus Rupprecht wurde am 1. Dezember 1778 in Eckardroth, heute Ortsteil von Bad Soden-Salmünster geboren. [2] Seine Eltern waren Georg Wilhelm Rupprecht und Anna-Maria Ros aus Ober-Breidenbach, heute ein Stadtteil von Romrod im mittelhessischen Vogelsbergkreis.
https://data.matricula-online.eu/de/deutschland/fulda/salmuenster-st-peter-und-paul/1-06/?pg=207
Bereits 1776, am 30. Januar wird Caspar Rupprecht in einem Hof bei Flieden als ehelicher Sohn (filius legitimus) der beiden geboren. [3] Danach muss die junge Familie ins 25km entfernte Eckardroth gezogen sein. Hier wird im Dezember 1778 Johann Martin Rupprecht und am 5. April 1784 Johann Adam Rupprecht geboren. [4] Auch als ehelicher Sohn, was aber durchaus heißen kann, dass der Vater zu dieser Zeit schon über alle Berge war, wie Brill schreibt.
Die Geburt des ältesten Bruder Johannes konnte ich bisher auch noch nicht finden. Einige Quellen sagen, dass er um 1784 geboren sein muss – wo sich die Familie aber zu diesem Zeitpunkt aufgehalten hat ist unklar. Im KB Flieden ist er nicht vermerkt. Seine spätere Familie allerdings ist nachgewiesen. [12]
Die Geburt der Schwester Elisabeth habe ich bisher nicht nachweisen können. Sie kann eigentlich nur in 1785 geboren worden sein – dann wäre allerdings Georg Wilhelm Rupprecht kaum ihr Vater. Anna Maria blieb nämlich in Eckardroth, denn im Sommer 1786 ward sie von Ludwig Schultheis schwanger.
Ich habe allerdings keine Trauung gefunden, aber am 28. März 1787 wird Ulrich Schultheis in Eckardroth geboren – als ehelicher Sohn des Ludovico Schultheis aus Aufenau und Anna Maria Rupprecht. [5] Somit hatte Johann Martin einen dritten, wenn auch Halbbruder. Am 27. März 1789 werden die Zwillinge Anna Maria Schultheis und Joanetta Elisabetha Schultheis geboren. [6] Jetzt hat er zwei (Halb)schwestern … Joanetta stirbt allerdings wenige Tage danach, am 07. April 1789. [7]
Eine Trauung zwischen Anna Maria und Ludwig (Ludovico) konnte ich auch nicht finden. Es muss aber eine gegeben haben, denn am 24. September 1793 stirbt eine Barbara Rupprecht in Eckardroth – Ehefrau des Ludovico Rupprecht unerwartet im Alter von 70 Jahren [8] (aber auch hier hab ich keine Trauung gefunden).
Um dem Ganzen noch einen drauf zu setzen – heiratet Ludovico Schultheis (!) 1797 eine Joanetta Noll in Eckardroth. Aber das gehört nicht mehr zur Familie…
Was jetzt weiter geschah, ist von mir noch nicht weiter belegbar – aber die historischen Quellen sagen folgendes:
Im Alter von 16 Jahren verließ Martin Rupprecht seine Mutter und fing einen Handel mit Steinzeug (steinernes Geschirr) an. Er lernte Catharina Windstrumpf von Odenhausen [heute OT von Rabenau, Landkreis Gießen, damals im Großherzoglichen Hessischen Amte Allendorf] an der Lumda kennen. Mit 17 lies er sich vom österreichische Militär anwerben, wo er etwa ein Jahr unter dem Regiment Bender diente. Nach dem Rückzug der österreichischen Armee von Ulm desetierte er zu den Franzosen.
In dieser Zeit heiratete er seine Frau Catharina in Friedberg. Bei [1] liest man:
„Im Jahr 1801 saß eine Weibsperson, mit welcher er 1798 in Friedberg kopuliert sein wollte, mit ihm in Kassel. Dieselbe nannte sich Marie Catharine KRAUSE und gab Gelnhausen für ihren Geburtsort aus. Sie ist wahrscheinlich dieselbe, welche Rupprecht in Darmstadt Catharine WINDSTRUMPF genannt hat“.
Im Ortsfamilienbuch Friedberg [11] und im Trauregister der Stadtkirche Friedberg Seite 633 [12] findet man die Hochzeit am 09. Juni 1799 in Friedberg-Stadt verzeichnet:
Martin Rupprecht von Salmünster aus dem Fuldischen, K. Kayserl. Rekrut vom Regiment Brechainville, und Katharina Krausin von Uttenhausen aus dem Darmstädtischen gebürtig.
Anm.: Rekrut des Infanterie-Regiments Bréchainville Nr. 25, Österreich | Uttenhausen = Odenhausen ?
Nachdem er auch von den Franzosen wieder desertierte, kam er mit seiner Frau bei Wetzlar wieder zusammen. Er fing darauf seinen vorigen Handel mit steinernen und dann auch mit erdenem Geschirr wieder an, von welchem er ersteres zu Fritzlar, und das letztere zu Marburg ankaufte. Anfänglich trug er seine Waren auf dem Rücken, brachte es nach und nach so weit, dass er sich einen Schubkarren und dann ein Pferd anschaffen konnte. Die Gegend, wo er diesen Handel trieb, war das damalige Königliche Westfälische Gebiet. Rupprecht war damals schon Gauner und sein Handel wahrscheinlich nur der Deckmantel, unter dem er das Diebeshandwerk desto sicherer treiben konnte. Er selbst sagte während der Untersuchung in Darmstadt von sich: „Ich bin zwar, während dem ich mich noch im Westfälischen aufhielt und mit Geschirr handelte, auch ein Spitzbube gewesen, aber ein rechter Spitzbube bin ich erst nachher geworden, wie das Gretchen (seine jetzige Beischläferin) zu mir kam.“ Und in eben dieser Beziehung äußerte er: „an dem Unglück der meisten seiner Kameraden seien die Weibsleute Schuld: wenn der unschuldigste Mann in ihren Umgang komme, so könne es nicht fehlen, dass er ein Spitzbube werde und es würde daher schade sein, wenn eine der hier sitzenden Weibsleute seiner Kameraden je ihre Freiheit wieder erhielten.“
Im März 1801 wurde Johann Martin Rupprecht, Johann Müller, Nicolaus Müller, Marie Catharine Müller, Georg Müller, Margarethe Müller an der Hessisch-Waldeckschen Grenze verhaftet, nach Bergheim (Waldeck) gebracht und von da nach Cassel ausgeliefert, wo er sodann des Landes verwiesen ward.[9]
Im Frühjahr 1808 hatte Rupprecht die Absicht, sich in Odenhausen (also dem Geburtsort seiner Frau) ansässig zu machen. Also besorgte er sich in seinem Geburtsort die nötigen Legitimationen. Catharina machte ihm den Vorschlag, den Handel im Großherzoglichen Hessen zu versuchen, womit er einverstanden war und beide mit ihren Waren in die Wetterau zogen. In dem Dorf Trais, Ortsteil der Stadt Münzenberg in der hessischen Wetterau am westlichen Rand des Vogelsbergs, ließen sie sich nieder und Catharina ging mit den Waren in den umliegenden Dörfern hausieren.
Hier lernte er nun Margarethe VOGT kennen. Margarethe vulgo das Porzellan-Gretchen genannt, eine Tochter des berüchtigtem Räubers Johann Vogt (vulgo Porzellan-Hannes), war früher die Beischläferin der berüchtigten Räuber Joachim Koch und des bei dem Weyerhof von seinen Kameraden erschossenen Zinngießers Ludwig. Margarethe, auch Schönes Gretchen [10] genannt, schien Johann Martin wohl zu gefallen und so blieben sie zusammen.
Nach der Rückkehr seiner Frau zogen alle miteinander in die Gegend von Friedberg. Gretchen wollte nach Friedberg herein gehen, um etwas für die damals kranken Kinder zu holen. Rupprecht wollte mit ihr gehen, um, wie er angab, auch einmal Friedberg wieder zu sehen. Da erwachte die Eifersucht seiner Frau Catharina die wohl inzwischen das sich entsponnene Verhältnis der beiden bemerkt hatte. Sie blieb zurück und schimpfte ihrem Manne den Buckel voll. Dieser, darüber ergrimmt, ging zurück, prügelte seine Frau „derb“ durch, nahm seine Kleidungsstücke und trennte sich von ihr mit der Erklärung und dem Vorsatz, wieder unter das Militär gehen zu wollen. Allerdings besann er sich recht schnell. Und so kam er mit seiner Frau Catharina und den beiden [wer war die andere?] Weibsleuten an einem anderen Ort wieder zusammen, wo seine Frau den Buckel von ihm abermals durchgeschlagen bekam. Gretchen machte er nun förmlich einen Antrag, bei ihm zu bleiben, welche sich allerdings erst einmal weigerte. Rupprecht zog daraufhin in die Stadt nach Münzenberg, wo er in einem Bierhaus den Justus Holzapfel (vulgo Krummer Hann-Jost) antraf, den er schon von seiner Jugend her kannte.
Pfister: Zu Nr. 26. S. 184. – Joachim, des krummen Hannfriedels Bruder
Des Porzellanhannes Tochter, Greth, hatte er auch einmal als Zuhälterin, von ihm ging sie an Zinngießers Ludwig und von dem an Martin Rupprecht über.
Schwencken: 1094a. Vogt, Margarethe, vulgo schönes Gretgen, oder Porzellan – Gretgen
Sie ist eine Tochter des Joh. Vogt (No. 1090), war einst die Beischläferin des Joh. Martin Rupprecht (No.70. d. V.) und saß vor etwa 12 Jahren mit Joh. Michael Hoffmann (No. 54 d. V.) und Andern zu Langenselbold, wo sie entsprang.
Er eröffnete diesem sein Vorhaben, das Gretchen zu sich zu nehmen, erhielt aber ihm auch die Antwort, dass sie nicht zu ihm gehen werde. Rupprecht ließ sich davon nicht abschrecken und sandte eine Boten, das Gretchen zu sich zu holen. Zwischenzeitlich muss sich Gretchen anders entschieden haben und willigte die Vereinigung ein, was sofort „mit einem Schmaus“ gefeiert wurde. Drei Tage später erschien indes seine rechtmäßige Frau Catharina (nebst Mutter) um ihre Rechte zu reklamieren. Sie wurde abermals mit Schlägen fortgetrieben. Seitdem lebte Rupprecht nun mit Margarethe. Er schaffte sich einen Kastenkram von Halstüchern und anderen kurzen Waren an und handelte damit besonders in der Gegend von Hanau und Frankfurt.
Im Oktober 1809 wurden Martin Rupprecht mit seiner Beischläferin [Margarethe], seinem Schwager Andreas Fischer und seiner Schwester Elisabeth bei einem Streifzug zu Hüttengesäß als verdächtig verhaftet und an das Fürstlich Isenburgische Amt zu Langenselbold ausgeliefert. Nach Rupprechts Angabe war die Verhaftung aus Veranlassung eines vorgefallenen Straßenraubs [September 1809, Straßenraub bei Vilbel] geschehen.
Bei der späteren Untersuchung in Darmstadt stellte sich heraus, dass Rupprecht eine Pistole bei sich hatte. Seine Schwester (die mit ihrem Fischer im Stall lag) konnte allerdings diese unbemerkt an der Wache vorbei verschwinden lassen. Somit gab es damals also kein Indiz gegen ihn und so sehr auch der allgemein als ein „tätiger und geschickter Inquisitor“ bekannte Herr Amtsrat Pohl zu Langenselbold sich bemühte, die näheren Verhältnisse Rupprechts aufzudecken und die Tatsache nachzuweisen, den Handel nur als Deckmantel für seine Räubereien zu führen – so war doch sein Bemühen fruchtlos.
Rupprecht, der sich nach den Untersuchungsakten von Langenselbold dort als ein ungemein frecher Kerl betrug, wurde daraufhin nach Mainz gebracht. Hier bekam man allerdings auch nichts aus ihm heraus und so wurde er wieder nach Langenselbold zurück transportiert. Am 3. April 1810 konnte er mit seinem Schwager [Andreas Fischer] und noch fünf anderen berüchtigten Dieben [u.a. Johann Michael Hoffmann] und Bekannten von ihm aus dem Gefängnis ausbrechen. Margarethe hatte diese Gelegenheit schon vorher genutzt und war bereits am 20. Dezember 1809 [mit ihrem Sohn (von Joachim Koch)] aus dem Gefängnis entflohen.
Rupprecht fing sein Räuberhandwerk nach erlangter Freiheit sogleich wieder an. Schon im Mai folgte er Straßenraub bei Bieber, zusammen mit Wehner, Heusner und Haag. Nach kurzer Zeit allerdings wurde er im Juni 1810 bei einem Streifzug im Amte Windecken, zusammen mit Stephan Heusner, Heinrich Becker, Johann Henrich Klitsch und Johann Helfer, erneut arretiert. Nach kurzer Vernehmung bei diesem Amt wurde er nach Frankfurt ausgeliefert, allein die dortigen Untersuchungen brachten auch keine Resultate gegen ihn hervor und er entging deshalb auch hier dem strafenden Arm der Gerechtigkeit.
Wieder auf freiem Fuß folgten mehrere Verbrechen in der Gegend um Frankfurt (Bad Homburg, Dörnigheim, Bonamäs) bis er am 30. September 1810 wohl seinen letzten Coup landete – der Straßenraub hinter Aschaffenburg an dem Handelsmann Johann Söldel von Nürnberg. Im Oktober 1810 wurde er mit Margarethe bei Romsthal [heute Ortsteil von Bad Soden-Salmünster] in dem Wirtshaus des Michael Wiederspahns, einem berüchtigtem Räuberaufenthalte, von streifendem Militär ergriffen und nach Langenselbold ausgeliefert.
Die von der Großherzoglichen Regierung zu Gießen bekannt gemachten Signalelemente von Räubern führten schließlich auch seinen Namen und so beantragte man die Auslieferung an das Kriminalgericht Gießen. Am 14. Dezember 1810 brachte man Johann Martin Rupprecht und Margarethe Vogt nach Gießen, von wo er aber am 21. Dezember nach Marburg ausgeliefert wurde. Aus den Akten geht nicht hervor, warum dies geschah, vielleicht hatte man in Gießen nicht genug Stoff zu einer Untersuchung gegen ihn.
In den Verhören unter dem damaligen Königlichen Herrn Generalprokurator Carl von Hanstein zu Marburg, der ja für Rupprecht kein Unbekannter mehr war, gestand er nach anfänglichem hartnäckigem Leugnen nur die Teilnahme an sieben verschiedenen Diebstählen. Die anderen, weitaus wichtigeren Verbrechen, deren er in den Untersuchungsakten und der in Heidelberg gegen Veit Krämer und Complicen geführten Untersuchung bezüchtigt wurde, leugnete er hartnäckig. Da von Hanstein scheinbar nichts weiter erreichte, was zur vollständigen Aufdeckung der Verbrechen von Martin Rupprecht führen konnte, erwog man die Rückführung an das Großherzoglich Hessische Peinlichen Gericht nach Gießen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, weil „Rupprecht keines in dortiger Provinz begangenen Verbrechens bezüchtigt sein sollte“.
Von Hanstein beantragte nun die Auslieferung an das Großherzogliche Hofgericht zu Darmstadt. Allein unter der Bedingung der kostenfreien Rückführung, für den Falle „dass er hier nicht zur Bekenntnis gebracht werden könne“ – wurde dieser Antrag angenommen. Man erklärte sich sofort bereit und Rupprecht wurde mit seiner Frau Catharina und Margarethe Vogt am 3. Dezember 1811 nach Darmstadt gebracht.
Man hatte bei seiner Ankunft gerade Johann Adam Heusner im Verhör und machte daher auf der Stelle den Versuch, die beiden Gauner gegenüber zu stellen. Man erhoffte sich auf diese Weise ein umfassendes Geständnis – allerdings der Versuch schlug fehl. Sowohl Martin Rupprecht als auch seine Beischläferin Margarethe leugneten „mit großer Unverschämtheit und Frechheit“, ihn zu kennen. Und das, obwohl Johann Adam Heusner die beiden erkannte und willkommen hieß.
Der Aufrichtigkeit Heusners versichert, ließ man den Rupprecht in die benachbarte Gefängniszelle setzen. Somit konnte jeder nicht nur hören, was man mit den, bei ihm sitzenden Gefangenen sprach, sondern man hatte ihm auch die Erlaubnis gegeben, wenn er Gelegenheit finde, mit denselben selbst zu sprechen. Diese Maßregel verfehlte aber auch ihren Zweck – Rupprecht blieb stille und sprach mit seinen Mitgefangenen wenig oder gar nichts. Heusner musste nun mit dem Gretchen, mit der er neben seiner Frau schon in guter Bekanntschaft gelebt hatte, allein konfrontiert werden und versprach sie dahin zu bringen, das sie nicht mehr leugnen werde, dass nicht nur sie, sondern auch Rupprecht ihn kenne. Man war eben im Begriff dieses Mittel zu versuchen, als sich Rupprecht unerwartet zum Verhör melden ließ.
Eifersucht gegen seine Beischläferin, von der er glaubte, dass sie mit anderen Gefangenen verliebte Gespräche führe, war wohl der Beweggrund dazu. Man hörte ihn also an, nahm alles zu Protokoll und da Rupprecht Verschiedenes gegen die Anderen aussagte, versprach man ihm zugleich, „dass seine Beischläferin über das von ihm Angezeigte zur Rede gestellt und nach Umständen Korrektion erhalten solle.“
Durch ein hierbei beobachtetes humanes Benehmen wurde Rupprecht sichtbar zutraulicher und man benutzte erfolgreich diese Taktik, um nun auch ein offenes Geständnis über seine Verbrechen zu bekommen. Rupprecht reichte dem Peinlichen Richter Brill die Hand und gab ihm das Versprechen, dass er das, was ihm zur Last falle, offen gestehen wolle, wenn man ihn den folgenden Tag ins Verhör nehme. Man versprach ihm dies und sein vorheriges mürrisches und zurückhaltendes Betragen änderte sich nun plötzlich. Er bat, dass ihm der Peinliche Richter ein paar Groschen zu seinem Schnaps schenken möge – das erste Mal, dass er irgend ein Anliegen vorbrachte! Man reichte ihm das Verlangte und erhielt dadurch sein volles Zutrauen. So erreichte man durch kleine bewiesene kleine Gefälligkeiten am Ende ein offenes Bekenntnis.
Eine schwache Seite Rupprechts war ausnehmende Eitelkeit in seiner Kleidung. Folgendes Beispiel sei hier angeführt: Rupprecht hatte eine Jacke nötig und er bat den Peinlichen Richter, dass er ihm solche anmessen lassen möge. Er bemerkte, dass „selbige fein passend auf die Hüften und mit kleinen Falten in den Schößen gemacht werden möge“. Man gewährte ihm auch dies und mit sichtbarer Selbstgefälligkeit betrachtete er sich, als er die Jacke zum ersten Mal beim Verhör trug.
Ein Prozess in heutigem Sinne gab es allerdings nicht. Das Urteil des Großherzoglichen Hofgerichtes wurde am 20. Juni 1814 in Abwesenheit der Angeklagten bekannt gegeben – Rupprecht wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt. Erst fünf Tage später wurden ihm und den anderen das Urteil bekannt gegeben. “Nachdem ihnen vorher ihre Verbrechen vorgehalten und ihnen gezeigt worden war, dass jeder von ihnen mehrere Verbrechen begangen habe, auf deren einzelne die Gesetze die Todesstrafe verordneten”, wurden ihnen die Urteile verlesen.
Grasmann, Rupprecht, Erbeldinger und Dascher erklärten, dass sie die Todesstrafe nicht verdient hätten und verlangten Revision, auf deren Möglichkeit sie vorher aufmerksam gemacht worden waren. Die Revisionsverhandlungen zogen sich vier Monate hin. Während dieser Zeit betreute Herr Kirchenrat Haßlacher die katholischen Räuber. Mit sichtbarem Erfolg wusste er durch sein echt christliches Benehmen und durch seine Wohltaten, sich das volle Zutrauen der zum Tode Verurteilten zu erwerben.
Am 2. November 1814 wurden die Verurteilten vom Stockhaus in das Rathaus gebracht und ihnen im großen Saal “ihre definitive Verurteilung zum Tode im Allgemeinen bekannt gemacht, ihnen angekündigt, dass ihre letzte Stunde samstags den 5ten November schlage, sie ermahnt, diese kurze Zeit dazu zu verwenden, die allenfalls von ihnen noch nicht einbekannten Verbrechen noch anzugeben und sich als reuige Sünder Gott zuzuwenden, und ihn um Vergebung ihrer vielfältigen Übeltaten anzuflehen. Zugleich wurden sie aufgefordert, dass wenn einer oder der andere in Beziehung auf seine Familie etwas zu bitten habe, es vorbringen solle. Rupprecht erklärte: „Ich bin mein Lebtag ein Spitzbub gewesen; ich muss doch einmal sterben, und es ist einerlei, ob es früher oder später. Je länger ich noch gelebt hätte, ein desto größerer Sünder wäre ich geworden, denn gebessert würde ich mich nicht haben, wenn ich auch Gnade erhalte hätte.“ Grasmann weinte und Rupprecht tröstete ihn mit den Worten: Wir sind Spitzbuben, und Spitzbuben dürfen nicht weinen, denn wir haben die Strafe verdient. Er bat gleich darauf mit dem Heusner um ein Glas Wein, damit sie noch einmal miteinander trinken könnten. Man ließ Wein und Brot kommen. Die Burschen tranken einander zu und wurden froher Dinge. Sie wurden dann in die für sie zubereiteten Zimmer gebracht. Rupprecht hielt sich mehr ans Trinken und Rauchen, das ihm gegen alle Befehle in zu großem Überfluss aus der unrichtigen Meinung gereicht wurde, dem Delinquenten müsse in den letzten drei Tagen des Lebens gegeben werden, was er verlange.
Am 4. November 1814 empfingen sie das heilige Abendmahl und am Abend wurde auch den Frauen der Verurteilten der noch einmal der Besuch gestattet. Rupprechts Beischläferin Margarethe versuchte ihre Zusammenkunft noch dazu zu benutzen, ihn umzustimmen und seine gegen sie gemachten Angaben zurückzunehmen, was ihr jedoch nicht glückte.”
Samstag, 5. November 1814
Auf dem Marktplatz vor dem Rathaus zu Darmstadt ist ein kleines Podium aufgeschlagen. Rundum steht Militär mit aufgepflanzten Bajonetten. Dahinter, Tausende von Neugierigen. Auf dem Podium sitzt das Gericht. In langen Sterbekleidern, an Händen und Füßen gefesselt. werden die fünf Räuber durch die Rathaustür ins Freie geführt. Rupprecht, der die Nacht durch und den Tag vorher zu viel geistige Getränke genossen hatte, war etwas berauscht, zeigte in diesem Zustand Mut, der aber eher Frechheit war. Ein Richter verlas den Delinquenten vor der Öffentlichkeit noch einmal das Urteil.
Die Hinrichtung selbst fand nicht auf dem Marktplatz statt, sondern an der damaligen Stadtgrenze nach Bessungen [heute Wolfskehl’scher Park]. Angekettet auf einem von zwei Pferden gezogenen Leiterwagen, eskortiert von Hunderten von Soldaten und gefolgt von einer „unzähligen Menge Menschen“ ging es vom Rathausplatz bis nach Bessungen hinaus. Dort hatte man ein hohes Gerüst erbaut, dass von zwei Treppen aus zugänglich war. Um das „Blutgerüst“ stand ein Karree von Soldaten, dahinter die Zuschauer. Als Scharfrichter fungierte Herr Hofmann aus Frankfurt. Die Hinrichtung war „in nicht vollen siebzehn Minuten vollzogen“. Zuerst kam Dascher an die Reihe, nach ihm Erbeldinger. Als dritter kam Johann Martin Rupprecht an die Reihe, Heusner und Grasmann folgten ihm sogleich.
Schwencken: Verzeichnis der in neueren Zeiten hingerichteten oder sonst mit Tode abgegangenen Gauner
Er ist ein Bruder des Caspar Rupprecht vulgo Schwarzer Caspar, zu Eckardroth bey Salmünster geboren, ist im Jahr 1814 mit Johann Adam Heusner, Johann Adam Grasmann, Jacob Erbeldinger und Georg Tascher zu Darmstadt, einige 30 Jahre alt, mit dem Schwerte gerichtet worden.
Er hatte in früheren Zeiten schon mehrere Male im Kurhessischen gesessen und war namentlich im Jahre 1794 zu Ziegenhahn, im Jahr 1795 und 1801 zu Cassel des Landes verwiesen worden, welches alles er jedoch bey der in Darmstadt gegen ihn geführten Untersuchung verschwiegen zu haben scheint. Im Jahr 1801 saß eine Weibsperson, mit welcher er 1798 in Friedberg kopuliert sein wollte, mit ihm in Cassel. Diesselbe nannte sich Marie Catharine Krause und gab Gelnhausen für ihren Geburtsort aus. Sie ist wahrscheinlich diesselbe, welche Rupprecht in Darmstadt Catharine WINDSTRUMP genannt hat.
Später führte er Margarethe Vogt vulgo Porzellan-Gretchen als Beyschläferin mit sich umher. Durch diese ist er, seiner Angabe nach, erst zum echten Spitzbuben geworden. ” Ich war, als ich noch mein erstes Weibsbild, die Winstrumpfin hatte, zwar auch ein Dieb, aber durch das Porzellan-Hannes Gretchen bin ich ein rechter Spitzbube geworden.
Schwencken: 1160. Winstrump, Catharine
Sie ist 53 Jahr alt und die älteste Tochter der Kunigunde Kreis (No. 549), war an Johann Martin Rupprecht (No. 70 d. V.) verheiratet und nachher die Beischläferin des Andr. Diedrich (No. 175). Sie saß 1810 in Gießen und Marburg.
Die Familie
Johannes Rupprecht vulgo Schwarzer Hannes
angeblich zu Salmünster geboren (ca. 1774)
Er ist ohngefähr 48 Jahre alt, mittlerer untersetzter Statur, hat schwarze Haare und eine schwärzliche Gesichtsfarbe. Sein Vater, Franz Wilhelm Rupprecht, ein herumziehender Zinngießer, wohnte in früheren Zeiten zu Eckardroth, jenem einst so berüchtigten Gauner-Asyl.
Er ist ein Bruder von Johann Martin Rupprecht und Caspar Rupprecht, von denen dieser in Cassel, jener in Darmstadt hingerichtet worden ist. Außerdem hat er noch eine Schwester, namens Elisabeth, welche ehemals mit Andreas Fischer zuhielt.
Johannes Rupprecht ist von jeher ohne festen Wohnort, bald als Scherenschleifer, bald als Porzellanhändler umhergezogen und hat, gleich seinen Brüdern, vom Diebstahl Gewerbe gemacht. Er hatte vor längerer Zeit die Dorothea FRÖSE, einer Tochter des Heinrich Fröse vulgo Kohl- oder Eyer-Fröse als Beischläferin bey sich. Er befand sich schon im Jahr 1797 mit Conrad Steinbach zu Marburg in Untersuchung und ging 1800 zu Cassel in den Eisen, entsprang aber in der Folge aus dem dasigen Stockhause und später aus dem peinlichen Gefängnisse in Mainz. Im Jahr 1812 soll er mit George Müller in Wiesbaden gesessen, dort aber im folgenden Jahre entlassen, nachher unter dem Namen Philipp Rübenkönig sich eine Zeitlang zu Altkirchen aufgehalten haben. Im Jahre 1818 befand er sich wieder zu Dillenburg in Verhaft.
Caspar Rupprecht vulgo Schwarzer Caspar
30. Januar 1776 zu Flieden bei Fulda geboren
Er ist ein Bruder des Johannes Rupprecht (vulgo Schwarzer Hannes) und hatte wegen Diebstahls schon mehrere Male Strafe erlitten, als er im Jahr 1808 mit Leistenschneider wegen Ermordung des Schuhmachers Heinrich Winter aus Melsungen von Neuem verhaftet, in Cassel vor Gericht gestellt und im März 1809 zur Strafe des Schwertes verurtheilt wurde, welche Strafe denn auch am 22. April an ihm und seinen Mordgenossen vollzogen worden ist. Er hat mit Engel Marie Horn einen Sohn, names Johann Paul erzeugt.
Johann Paul Rupprecht
in Zelle bei Heringen geboren (ca. 1799)
Er ist 23 Jahre alt, hat blonde Haare und Augenbrauen, graue Augen, lange Nase, rundes Gesicht. Er ist von dem in Cassel enthaupteten Caspar Rupprecht mit Engel Maria Horn erzeugt und schon als Knabe in die Fußstapfen seines Vaters getreten; wurde deshalb im Januar 1812 verhaftet und mit Kraft und Kons. in Marburg zur Untersuchung gezogen, jedoch seiner Jugend halber mit Strafe verschont. Der damalige General-Procurator beym Criminal-Hofe in Marburg, Herr von Hannstein, bewirkte seine Aufnahme in das dortige Waisenhaus, er entlief aber daraus, so wie nachher auch einem Kaminfeger in Homberg, bey welchem er in die Lehre getan war und gesellte sich wieder dem Gaunergesindel bey. Im Juli 1816 wurde er sodann mit Conrad Koch wegen wiederholter Diebstähle in Cassel eingebracht und daselbst im Januar 1817 auf ein Jahr zu den Eisen verurtheilt.
Johannes Adamus Rupprecht
geboren am 5. April 1784
Anne Elisabeth Rupprecht
Beischläferin eines Räubers in Marburg
Die Verbrechen des Hessen-Martin
Hier nun die detaillierten Aufführungen über die Verbrechen des Johann Martin Rupprecht…
Betrachtet man die einzelnen Verbrechen und deren Teilnehmer, wird man sehr schnell erkennen, dass Martin Rupprecht keiner festen Bande zuzuordnen ist. Das untermauert auch die Tatsache, dass es keine Räuberhauptmänner in diesem Sinne gab. Man traf sich regional in bestimmten Wirtshäusern oder Herbergen, schmiedete einen Plan, stimmte ab und beging die Tat. Danach wurde die Beute aufgeteilt und die meisten gingen wieder ihrer Wege. In der Grafik erkennt man daher auch die regionale Wirkung (von Nordhessen nach Südhessen).
Man kannte sich untereinander, holte auch schon mal Verstärkung und so kristalliert sich am Ende doch ein gewisser Kreis an Räubern heraus, der immer wieder zusammen fand. Somit kann man Johann Adam Heusner (Hann-Adam), Johann Friedrich Koch (Hannfriedel), Justus Holzapfel (Hannjost) und Heinrich Vogt (Schoden-Henrich) wohl zum näheren Bekanntenkreis des Hessen-Martins zählen.
Pfister: Zu Nr. 35. S. 161. – Johann Martin Rupprecht , vulgo Hessen-Martin.
Durch die in Marburg gegen ihn geführte Untersuchung hat sich gezeigt, dass er zwar von verschiedenen der dort verhafteten Räuber dem Namen nach gekannt sei, denn er und seine zwei Brüder, wovon der eine zu Cassel hingerichtet wurde, hatten sich bereits eine gewisse Celebrität erworben, – dass er aber mit keinem von denselben etwas verübt habe. Dieses ist auch um so glaublicher, da richtig gestellt ist, dass die verschiedenen in Marburg zu Haften gekommenen Banden ihren Schauplatz mehr nordwärts ausgedehnt hatten und mit den Gaunern des südlicheren Deutschlands in keiner, wenigstens in keiner genauen Verbindung standen. Höchstens gab es manchmal einen Überläufer von der einen zur andern Bande, und unter diese gehört denn auch Martin Rupprecht. Er wurde, da er in Marburg zu einigem Geständnisse nicht gebracht werden konnte, nach Darmstadt geliefert, um durch seine dort verhafteten Mitschuldige überführt und zum Bekenntnis gebracht, – wenn dieses aber nicht gelänge, zu gleichem Berufe hierher geführt zu werden. – Nach näherer Angabe des Veit Krämer hatte er auch an dem Straßenraub im Altenkronauer Walde Theil, wovon bei Holzapfel, vulgo krummer Hannjost das Nähere bemerkt ist.
Sein noch lebender Bruder heißt Johann Rupprecht, vulgo schwarzer Hannes, ist 38 Jahre alt, angeblich von Saalmünster gebürtig, schmal von Statur, hat schwarze Haare, ist bald Scheerenschleifer bald Porzellanhändler. Er ist aus den Eisen zu Kassel und aus dem peinlichen Gefängnis zu Mainz entsprungen. Dessen Frau heißt Dorothea Fröse und ist die Tochter des Heinrich Fröse, vulgo Kohl- oder Eyer – Fröse.
Zu Giesen sitzt noch ein anderer Gauner unter dem Namen Hessenmartin ein; der heißt aber Martin Kirschner und ist von Guckshagen gebürtig.
Verzeichniß der ihm hier weiter zu Last liegenden Verbrechen
Straßenräubereien:
- 10. Beraubung eines Frachtwagens bei Okarben. No. LXXXIII.
- 11. Straßenraub zwischen Butzbach und Wetzlar. No. CLXXI.
[1] SCHWENCKEN, KARL PHILIPP: Aktenmässige Nachrichten von dem Gauner- und Vagabundengesindel. Sowie von einzelnen professionierten Dieben, in den Ländern zwischen dem Rhein und der Elbe, nebst genauerer Beschreibung ihrer Person, Original gedruckt in der Hampeschen Buchdruckerey, Cassel, 1822, 656 S. Marmorierter Pappband der Zeit mit rotem Rückenschild. Erste und einzige Ausgabe.
XLVII. Johann Martin Rupprecht, vulgo Hans-Martin, auch Hessen-Martin
Er ist ein großer, wohlgebildeter, schwärzlicher Mann, in den 30er Jahren, der immer wohlgekleidet umherging. Seine Beischläferin war das s. g. schöne Gretchen, Tochter des Porzellan-Hannes, welche er verführte, während ihr voriger Beischläfer, Zinngießers Ludwig (Ludwig Wagner), im hiesigen Stockhaus starb.
Ein Bruder von ihm, namens Caspar, der eine Schwester des hier gesessenen Joh. Heinrich Deutscher zur Beischläferin hatte, wurde zu Kassel wegen Straßenraubs enthauptet. Ein anderer namens Johannes, vulgo Schwarzer Hannes, schmal von Statur, schwarz von Haaren; Scherenschleifer und Porzellan-Händler, ist zu Kassel aus den Eisen, und aus dem peinlichen Gefängnis zu Mainz entsprungen, und befindet sich noch in Freiheit.
Dem Hans-Martin liegt nach hiesigen Akten zur Last
1.) Versuchter Straßenraub bei Münzenberg. XXXIII.7.
2.) Straßenraub bei Kleinrechtenbach. XXXIV.1
3.) Tentierter Raub bei Gelnhausen. XXXIV.4.
4.) Straßenraub bei Steinau, XXXIX.2.
Nach Heidelberger Akten weiter
5.) Beraubung eines Frachtwagens zu Okarben, s. Pfister Th. 1 p. 106
Quelle: Actenmässige Geschichte der Vogelsberger und Wetterauer Räuberbanden und mehrerer mit ihnen in Verbindung gestandener Verbrecher, Nebst Personal-Beschreibung vieler in alle Lande teutscher Mundart dermalen versprengter Diebe und Räuber – Von Friedrich Ludwig Adolf von Grolmann, Giessen 1813
[1] Brill, Actenmäßige Nachrichten von dem Räubergesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern
Besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben
Von C.F. Brill, Großherzogl. Hessischem Kriminal-Richter zu Darmstadt. Zweite Abteilung. Darmstadt 1815
[2] Kirchenbuch Salmünster, St. Peter und Paul, Taufe, Trauungen und Tod 1754 – 1793, Seite 409
[3] Kirchenbuch Flieden St. Goar, Taufe, Trauungen und Tod 1755 – 1781, Seite 141
[4] Kirchenbuch Salmünster, St. Peter und Paul, Taufe, Trauungen und Tod 1754 – 1793, Seite 464
[5] Kirchenbuch Salmünster, St. Peter und Paul, Taufe, Trauungen und Tod 1754 – 1793, Seite 485
[6] Kirchenbuch Salmünster, St. Peter und Paul, Taufe, Trauungen und Tod 1754 – 1793, Seite 500
[7] Kirchenbuch Salmünster, St. Peter und Paul, Taufe, Trauungen und Tod 1754 – 1793, Seite 697
[8] Kirchenbuch Salmünster, St. Peter und Paul, Taufe, Trauungen und Tod 1754 – 1793, Seite 69
[11] https://www.online-ofb.de/famreport.php?ofb=friedberg&ID=I30549&nachname=Rupprecht&modus=&lang=de