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Andreas Petry

vulgo Köhlers Andres

Andreas Petry

Er ist erst 17 bis 18 Jahre alt, ledig, ein Sohn des Peter Petry, vulgo schwarzen Peters. Dieses wird in Verbindung mit dem, was schon von dem Vater gesagt ist, hinreichen, um sich einen Begriff von der Erziehung zu machen, welche Andreas Petry erhielte. Er ist heute noch nicht konfirmiert. Doch hat sein Vater in politischer Hinsicht mehr für seine Erziehung getan, als der Zunderalbert für die seines Veit. Er ließ ihn nämlich verschiedene musikalische Instrumente lernen. Andreas Petry spielt mit vieler Fertigkeit die Klarinette, auch die Flöte und das Flageolett spielt er nicht ungeschickt. Diese Kunstfertigkeit sollte dem Andreas Petry zu einem ehrlichen Erwerb helfen; wie war aber dieses möglich, da ihn die Ausübung seiner Kunst von Ort zu Ort, unter der niedersten Volksklasse herumtrieb, ihn immer mit Räubern und Dieben in Berührung brachte, welche er schon vonKindesbeinen an kannte; da sie ihm manche freie Stunden übrig ließ, ihn nicht vollkommen ernährte, und da sein eigener Vater ihn schon als Buben auf Straßen-Räubereien und Diebstähle mit nahm, ihm von seinen Großtaten jenseits Rheins, von dem erhabenen Schinderhannes und dessen und seinen eigenen alten würdigen Kämpfen erzählte, und so seinen Geist eben so erhitzte und zu Nachahmung der großen Vorbilder anspornte, wie einst die Phantasie des edlen Ritters von Mancha exaltiert, und sein Nacht streben rege gemacht wurde!

Er ist von lebhaftem, munterem Temperamente, besitzt aber zugleich einen hohen Grad von Verschlossenheit, Verschlagenheit, Falschheit und Rachsucht. Sein Blick ist immer unstet, wie der eines Verfolgten, welcher Ängstlich nach der Nacheile umschaut. Er fühlt, dass die Menge seiner Verbrechen eine Folge seiner schlechten Erziehung, die Schuld seiner Eltern ist. Er hat zwar, wie oben gesagt wurde, den wahren Nahmen seines Vaters bis auf den letzten Augenblick verläugnet; später aber hat er noch gar manche Vergehen seines Vaters freiwillig angegeben. Eben so hat er unaufgefordert Verschiedenes gegen seine Mutter, gegen seine Schwester und deren beide Zuhälter, Lüttich und Luz, angegeben.

Straßenräubereien

  1. Straßenraub zwischen Hemsbach und Laudenbach; s. pag, 26.
  2. Straßenrauß bei Moßbach. No. I.
  3. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  4. – – der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  5. Straßenraub bei Dörnigheim. No. XXXV.
  6. – – bei Miltenberg. No. LXVIII.
  7. – – zwischen Wörth und Trennfurth. No. LXXVI.
  8. – – bei Hanau. No. LXXI.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Bienendiebstahl zu Zuzenbach. No. VIII.
  2. Dürrfleischdiebstahl zu Dörlesberg. No. IX.
  3. – – – zu Walldürn. No. XXIII. – – – – –
  4. Attentirter Einbruch zu Kälsheim. No. XLVIII.
  5. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. XXVIII.
  6. – – zu Adelsheim. No. LIII. – – –
  7. Diebstahl zu Simmeringen im Würtembergischen. No. Lv.
  8. Kirchendiebstahl zu Breitenbiehl bei Miltenberg. No. LXIX.
  9. Bienendiebstahl zu Wilhelmsfeld und Flockenbach. No. LXX.
  10. Entwendung eines Brandweinkesselhuts zu Obrigheim. N. LXXII.
  11. Kleiderdiebstahl zu Heiligkreuzsteinach. No. LXXIII.
  12. – – – zu Ueberrach. No. LXXXIV.
  13. Einbruch zu Wilhelmsbad bei Hanau. No. LXXXV.