Zum Inhalt springen

Verzeichniß der bei der in Mannheim angeordnet gewesenen Polizei-Central-Untersuchungs-Commission zur Untersuchung gekommenen Individnen, und Nachweisung der Resultate dieser Untersuchungen

Nachtrag zu der aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwalde. Enthaltend vorzüglich auch die Geschichte der weitern Verhaftung, Verurteilung und Hinrichtung der Mörder des Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur. Nebst einer neueren Sammlung und Verdollmetschung mehrerer Wörter aus der Jenischen oder Gauner-Sprache.

Inhalt

1. Asmus

Ein Handwerkspursch, welcher, nebst seinem ächten Passe, ein falsches Attestat bei sich führte. Er war den 4. Juli 1811 verhaftet worden und wurde den 15 Juli entlassen.

2. Fr. Vollmershäusser

Es wurde entdeckt, dass er unter dem falschen Namen Friedr. Mayer zu Mannheim im Zuchthause saß, und dass er einen Diebstahl mit Einsteigen versucht hatte, welcher noch nicht bestraft war. Er wurde mit einem Strafzusatze belegt, und es wurde zugleich verordnet, dass er, nach Erstehung desselben, an das königlich wirtembergische Amt Stein ausgeliefert werde, woselbst noch andere Verbrechen gegen ihn zu untersuchen sind.

3. u. 4. Friedrich Schnaufer und dessen Frau.

Dieser Mann, welchem die Natur ein glückliches, empfehlendes Äußere, und das viele Herumtreiben in der Welt ausgezeichnete Gewandtheit und Tournure gegeben hat, sucht in Gemeinschaft mit seiner Frau die höheren Stände zu brandschatzen; indem er sich bald für einen geplünderten Kaufmann, bald für sonst einen Unglücklichen ausgibt. Er ist ein eigentlicher Hochstapler (Steifbettler), zugleich aber auch Massen-Stäppler (falscher Freimaurer). Er hatte die Frechheit, als er in Heidelberg in das erste Verhör kam, den Verfasser dieses, in der besten Ordnung, maurerisch zu begrüßen; er stellte zwar, als er keine Erwiderung fand, seine maurerischen Gestikulation ein; doch fuhr er fort, sich wie ein gebildeter Mann mit ausgezeichnetem Anstande zu benehmen.

Solche Freimaurerische Abenteurer sind in unsern Tagen, wo die Maconerie so sehr überhand genommen hat, wie einst das beliebte Joujou-Spiel, nichts seltenes; und sie werden bald noch häufiger erscheinen, wenn erst die Jünger der vielen Winkellogen anfangen, sich über das Erdenrund zu verbreiten, um ihre Schuhe staubig zu machen, und diesen Staub dann wieder in der Hütte des ersten besten Bruders abzuschütteln. So hatte ich noch im vorigen Sommer (1811) das maurerische Glück, dass ein sehr zerlumpter Schuhwir – und Fleckkugeln – Händler, welcher gekommen war, um sich einen Hausierschein zu erbitten, mich maurerisch begrüßte und mir die herzlichsten Empfehlungen von dem sehr ehrwürdigen Br. Polizei-Director in St. . . . . . ausrichtete.

Schnaufer ist in dem neusten Verzeichniß falscher Collectanten, Bettler c. unter Nr. 47. signalisirt. Er wurde den 15. Juli 1811 verhaftet und den 8 Aug. desselben Jahres in seine Heimath geliefert.

5. u. 6. Der Husarenschulz und seine Frau

Er steht in der vorgedachten Liste unter Nr. 11. signalisiert.

Obgleich nicht zu fürchten ist, dass er sich zu einer Diebs- oder Räuberbande schlagen werde, so ist doch auch nicht zu hoffen, dass er, aus eigenem Antriebe, einen bürgerlichen Erwerbszweig ergreifen werde. Nur eine Zwangsanstalt kann ihn dazu vermögen. Er wurde den 1o Juli 1811 arretirt und den 15 Aug. desselben Jahres auf dem Schub nach Marburg gesendet.

7. Joh. Daniel Lüttich.

Man kennt ihn schon aus dem Iten Theile Seite 5o. Er ist der Sohn eines Försters von Wattenheim jenseits Rhein gebürtig. Nach einer Sage unter den Gaunern hat Lüttich jenseits Rheins einen Mord verübt. Auf efficiellem Wege erfuhr man, dass er wegen keiner solchen Tat in Untersuchung war. Er giebt als Ursache seiner Flucht an, dass er in ungerechten Verdacht eines Diebstahls gekommen seie, und gefürchtet habe, verhaftet zu werden. Er zog sich in die Gegend von Brembach im Odemwalde und arbeitete da. Hier machte er, wie man bereits weiß, die Bekanntschaft des schwarzen Peters und seiner Tochter Margarethe.

Unter dem Namen Simon Friederich von Wattenheim ging er, nachdem seine ihn diesseits aufgesucht habende Frau wieder auf das linke Rheinufer zurückgekehrt war, mit seiner Beischläferin nach Bischofsheim an der Tauber (im Winter von 18o5 auf 1806), und nahm das Harzbrennen in einem Walde in Bestand. Seine Hütte sollte Nachts durchsucht werden, weil sich verschiedene Diebstähle in der Gegend ereignet hatten. Man hatte keinen bestimmten Verdacht gegen ihn; er nahm aber sogleich die Flucht, als er den streifenden Husaren bemerkte. Er wurde verfolgt, widersetzte sich als er eingeholt wurde, und ergab sich erst, nachdem er verwundet war. Er sollte nach Bischofsheim gebracht werden, entsprang aber den Wächtern wieder unterwegs. Im Frühjahre 1807 war er wieder bei der Familie seiner Beischläferin. Am 4. Mai 18o7 raubte er (es war niemand als die Margarethe Petry in seiner Nähe) einem Mädchen dunkelblaues Tuch, welches dasselbe von Beerfelden nach Schönait trug. Gewalt wurde bei diesem Raube nicht angewendet, sondern das Mädchen bloß mit Worten geschreckt. Der Werth des Tuches betrug über 200 fl. Im September 1808 wurde er mit einer Flinte versehen in einem noch unbewohnten neuen Hause in Vorder- Heubach durch eine Streifpatrouille verhaftet und wegen Landstreichens und Wilddieberei den 22. August 1809 zu 4jähriger Zuchthausstrafe in Mannheim verurteilt. – – Lüttich leugnete anfangs den Straßenraub bei Schönau sowohl in Mannheim als in Heidelberg, wohin er zur Konfrontation mit Basti, Andreas Petry und Margaretha Petry gebracht worden war, hartnäckig; am Ende bekannte er zwar, dass er das Tuch bekommen habe, sagte aber dabei, dass es das Mädchen weggeworfen, als er sie um den Weg gefragt habe.

Um dieser Angabe Glauben zu verschaffen, schrieb er im Zuchthause zu Mannheim der Margarethe Petry folgenden Brief mit Kanzleischrift, weil sie Schreibschrift nicht lesen konnte:

Liebste Greth ich hab den Bockdam auf mich genommen, ich bin allein gewesen, wie ich ihn bekommen hab, und du weist nichts darvon, das Weibsbild hat den Bockdam weggeworfen, und ist davon gelaufen, so habe ich geglaubt, er were gestohlen, und habe ihn genommen, und wen du was gesagt hast, werfes um, du kanst; sie könen nichts machen, ich habe das meinige an dir gethan, wenn du nicht wilst, so kanst du zehn Jahr fassen, und wird niemand mehr gebohren sein, der dir hilft, du magst gefragt werden, was es will, du weist von nichts, es ist nicht wahr, und darauf bleib stehen, als wie ich auch, auf die leud kennen sie nicht  richten, es muss mit ehrligen zeugen bezeugt werden. ich verlasse mich auf dich.” – – “ach was hast du mir ein Last auf den Hals geladen; du kanst. “ es nicht verantworden, du treu loses Mensch.”

Der Inhalt dieses Briefs bestätigt die Verbreitung der Theorien des Mannefriedrichs im Zuchthause. Wie es dem Lüttich möglich wurde, Schreibmaterialen im Zuchthause zu erhalten, ist nicht bemerkt worden, – Der Brief sollte durch einen Züchtling besorgt werden, wurde aber aufgefangen, und nun gestand Lüttich die Wahrheit auch über diesen Punkt. – Dass er noch mehr zu gestehen hatte, zeigte ein zweiter ebenfalls aufgefangener Brief, worin er ihr sagt: “ Wenn du gefragt wirst, wo seid ihr von da hingegangen? „so antwort: ich weiß nicht mehr, und beantwort nicht alle Hundsf., dass es nicht auf einander zutrift, denn weist du viel, so kannst du es verantworten, ich weis von nichts, und wenn es das Leben kostet.” – – Allein, da er keiner bestimmten Verbrechen bezüchtigt werden konnte, so war jede weitere Frage ohne Erfolg. Es wurde ihm, wegen dem gedachten Straßenraube ein Strafzusatz von 5 Jahren zuerkannt; den 27. September 1818 wird er die Freiheit wieder erlangen. –

8. u. 9. Franz Groß (eigentlich Schmitt) und seine Frau

Er ist ein natürlicher Sohn der Marg. Großin, und sein Vater, nach welchem er sich öffentlich nannte, hieß Schmitt. Er stand im allgemeinen Rufe unter den Landstreichern, dass er durch Betrug die Bauern um ihr Geld bringe.

Alle Bemühungen, eine bestimmte Handlung der Art zu erfahren, der er auch nur bezüchtigt werde, waren lange vergeb- lich; endlich sagte der Schefflenzer Bub: Groß (den er unter dem Namen des Hannes Franz kenne) habe in Lengwieden (Amts Schüpf) mit dem Wendel Rudrig einen Bauern geprellt. Wendel Rudrig war dieser Tat wegen ins Zuchthaus hieher gekommen und hier gestorben. Die eingeschickten Acten des Amts Buchen zeigten, dass W. Rudrig einen Franz von Igersheim als den Urheber der Tat und die Hauptperson bei der Ausführung angegeben hatte.

Groß, der nicht wuste, dass Rudrig gestorben seie, gestand auf Befragen die Tat; natürlich aber wollte nicht Er, sondern Rudrich sollte die Hauptperson bei der Sache gewesen sein. Schon lange Zeit vorher war die Sache vorbereitet. Einigemal wurde den Bauern bloß von der Geschicklichkeit, die man besitze, Geld vervielfältigen zu können, geredet, die Betrüger machten sich wichtig; indem sie andere Geschäfte vorschützten; besonders sollte der eine immer bei einem bekanntlich reichen Mann beschäftigt sein. – Endlich war der Bauer, der sich ein neues Haus bauen wollte, reif. Die neuen ächten Sechsbätzner die er sah, und die von ihnen verfertigt sein sollten, gefielen im sehr, da er gar keine Spur von Falschheit daran sah; es ward ihm versprochen: ihn auf jeden Fall bei der Obrigkeit des neuen Geldes wegen zu vertreten, alles sollte in seiner Gegenwart vorgehen, und nur, wenn er sein Geld in der Tasche habe, die Kunst durch 5 procent des Gewinns und einen Laubthaler von 1oo f. belohnt werden. Der Bauer brachte 15o f. zusammen; eine Probe wurde im kleinen gemacht; in eine Form wurde geschmolzenes Zinn geschüttet, und es kam ein 6 Bätzner zum Vorschein. Um zum Werke zu schreiten, wurde jedes Stück mit Asche, Kreide, und Ziegelmehl (die für theure Species, das eine gar für Gift, ausgegeben wurden) bestreuet, und in einen Pack zusammengelegt. Diesem Pack wurde ein anderer ähnlicher untergeschoben, und der untergeschobene zu den zerschmolzenen zinnernen Geräthen in den Kessel aufs Feuer gestellt, wo sich nach einiger Zeit das alchymistische Product zeigen sollte. Die beiden Betrüger gingen begleitet von dem Bauern weg, um Geräthschaften, die sich bei sich hatten, fortzutragen; hießen ihn an einer Mühle, nahe am Dorf, wo die Geräthschaften hingehören sollten, auf ihre Zurückkunft warten, und benutzten diesen Augenblick, um mit den 15o f. zu entfliehen.

Eine andere Geschichte dieser Art fiel in Dörteln, im Königreich Würtemberg im Jahr 18o7, ungefähr ein Jahr vor der ersten, vor:

Da glaubte ein Landmann, welcher schon in seiner Jugend Geister gesehen hatte, in seinem Garten seie ein Geist. Dies benutzten zwei Schelmen. Der Geist erschien einige Mahl. – Er war, so gab er ganz vernehmlich an, vor 5oo Jahren ein russischer General, hatte 2oo.ooo fl. in Gold, und 2o bis 3o,ooo fl. in Silber im Garten des Bauern vergraben; weil aber 3oo fl. dabei waren, welche er einem Kloster (an dessen Stelle jetzt eine Kapelle stehe) geraubt hatte, so müßte er so lange umher wandern, bis die 3oo fl. der Kapelle ersetzt würden. Der , welcher seine Seele erlöse, erhalte das vergrabene Geld. Die 5oo fl. waren bereit, und der Geist erbot sich auf die Frage: wer das Geld in die Kapelle tragen solle,  selbst hierzu, und forderte das Geld auf einem Teller, über den ein weißes Tuch gebreitet war. Der Landmann besorgte schnell den Befehl Sr. geistigen Excellenz, und erwartete nun, dass (so wie ihm versprochen war) das Geld nunmehr, ohne dass er sich weiter darum zu bemühen habe, in seine Stube kommen werde. Es wurde bei dem Erscheinungsacte Weihwasser gebraucht, Beschwörungsformeln in fremder Sprache verlesen, dann aber auch der Geist teutsch bei Luft, Wasser, Feuer und Erde beschworen; und siehe da! Sr. russische Excellenz hatten während den 5oo Jahren ihrer Gespensterschaft noch so viele Reminiszenz, dass Sie diesen teutschen Zuruf sogleich verstunden. Das Zutrauen des Bauers zu dem Geisterbanner war sehr groß, denn er war, wie er sagte, ein Schüler und Meister der schwarzen Kunst, die er in Venedig erlernt hatte, und auf seinem Angesicht (das eines Morgens sehr verkratzt war) trug er die Beglaubigung dieser Angaben. Ein Geist nämlich, welchen er in der Nacht auf einem alten Schlosse beschworen hatte, war, weil er einige wesentliche Worte in der Beschwörungsformel versehen hatte, über ihn Herr geworden, und hatte ihn, über ein Haus hinweg, in einen Dornstrauch geworfen. Der Geisterbanner war, wie er weiter vorgab, vorher Wachtmeister unter den schwarzen Husaren gewesen, und hatte sich von Klizing genannt. Er wurde bald darauf verhaftet, gab aber nun einen Andern, Burkardt, einen Schnallenmacher und Buchbinder, als Teilhaber oder vielmehr als die Hauptperson an. Wer der Geist war, ist nicht bekannt geworden. Von diesem Burkardt hat man sich vergeblich bemühet, etwas Näheres zu erfahren. Unter dem Beinamen der Wachtmeister, mit dem Vornamen Carl, soll der andere noch vor einem Jahre umhergezogen sein, und auch Diebstähle verübt haben. Nach ist hier zu bemerken, dass der Landmann in Lengwieden den Groß unrecht beschrieben hat, im Alter sowohl als in der Farbe der Haare. Dergleichen Täuschungen sind überhaupt sehr gewöhnlich, und der Blick der Landstreicher ist hierin viel sicherer, als der der ruhig und achtlos lebenden Bürger; man kann sich daher auch auf die Richtigkeit der von ihnen angegebenen Signalements sicherer verlassen, sobald man überzeugt ist, dass sie nicht geflissentlich etwas Falsches untermischen oder entweder um die Wahrheit dem Richter zu verhüllen, oder um sich ihm gefällig zu machen, etwas anderes oder mehr angeben, als sie wissen. Ich überlasse es den Lesern, auszumitteln, welcher von den nachbenannten, mir aus einer andern Untersuchung bekannten Geistern, Se. Excellenz, der russische General gewesen sei.

Aziel

Ist unter allen Geistern der Majestätischste. Er erscheint in menschlicher Gestalt, zwei Ellen lang. Er läßt sich dreimal citiren; er schafft Gold und entlegene Sachen.

Aniguel

Er ist sehr dienstfertig, stellt sich in Gestalt eines 10jährigen Kindes, und läßt sich auch dreimal citiren. Er schafft, was unter der Erde verborgen ist, z. B. vergrabene Schätze, Mineralien. Er ist ein rechter Herrscher, und so geschwind wie ein Vogel.

Marbuel

Ist ein sehr trotziger Geist, und muss wohl viermal citirt werden, ehe er sich darstellt, und zwar in persona Martis. Er ist ein echter Bergherr, verschafft was unter der Erde ist, und ans der Erde wachset; – sonderlich ist er ein Herr der Springwurzel, und so geschwind wie der Wind.

Aziabel

Er ist ein Wasserherr, dominiert auf und unter dem Wasser; verschafft im Wasser untergegangene Güter und Reichtum aus dem Meere; ist geschwind, je nachdem er scharf citirt wird.

Machiel

Er erscheint als eine schöne Jungfrau, macht den Menschen lieb und angenehm, und erhaltet ihn bei Ehren; er macht bestehen vor allen Gerichtstellen (den könnten die Kochemer brauchen) und schafft

Glück im Spiele. Er läßt sich zweimal citiren.

Baruel

Ist ein Geist, zu allerhand Künsten dienlich. Dieser kann den Menschen in einem Huy mehr lehren, als alle Meister und Künstler in 20 Jahren. Er wird nur einmal citirt, und erscheint geschürzt, als ein Handwerksmann.

Ich würde auch die Charaktere und Beschwörungsformeln dieser 6 weisen Meister hier beifügen, wann ich nicht befürchten müsste, die Leser mit solchem Unsinn zu ermüden.

10. Joseph Seidel, auch Schwab genannt

Er ist von Berstatt in Mähren gebürtig; ein Bettler, welcher, mit Andern seines Gelichters, bald als verunglückter Fäbrikant, bald als geplünderter Krämer mit falschen Pässen umher zog; – weswegen er dann auch schon in Giessen mit Zuchthausstrafe belegt wurde. Er hielt sie aus, und fleng, so wie er frei wurde, sein altes Leben wieder an; welches er auch sicher so lange fortsetzen wird, als nicht Zwangsanstalten ihn zur Arbeit gewöhnen.

Er wurde den 10 July 1811 arretirt und den 12. August desselben Jahrs in seine Heimath gewiesen.

11. Van Däcken

Er ist ein verunglückter Candidatus Theologie, zog umher, indem er bald da, bald dort Kinder unterrichtete, Verse machte, und seine Geschicklichkeit im Schreiben, zu Ausfertigung falscher Pässe und Wohlverhaltenszeugnisse, für sich und seine Geliebte verwendete. Genaue Nachfragen konnten keine näheren Anzeigen gegen ihn erwirken. Er wurde den 22. August 1811 arretiert, und den 23 Dec. Deselben Jahrs zu 8wochiger Arbeitshausstrafe verurteilt und des Landes verwiesen.

12. Catharina Köberin

Zuhälterin des Vorigen. Sie kam den 24. Aug. 1811, wegen Entwendung einiger Töpfe voll Milch, zu Haften, und würde den 25 Febr. 1812, unter Anrechnung des Arrests zur Strafe, entlassen.

13. Christine Weller

Die frühere Zuhälterin des van Däcken, welche zwei Kinder hat. Außer dem Vagantenleben und Concubinate kam ihr nichts zu Last. Sie wurde den 7 Oct. 1811 arretirt, und den 25. Dec. desselben Jahrs, wie die Köberin, enlassen.

14 u. 15. Joh. Ludwig Madern und seine Frau.

Er wurde den 28 Oct.; – Sie den 22 Dec. 1811 verhaftet, weil sie falsche Zeugnisse bei sich führten. Sebastian Luz gab ihn für einen Kochemer aus, und beschuldigte ihn eines Hühnerdiebstahls, welcher sich aber nicht verificirte. Auch eine weitere Angabe des Basti: dass Madern gestohlene Sachen kaufte, konnte nicht verificirt werden.

Er wurde, wegen Vagantenleben, den 14. Febr. 1812 zu 6 Monath und 14 Tagen; – Sie zu 6 Monath Arbeitshausstrafe verurteilt.

16. Joh. Adam Krenzer von Neustadt an der rauhen Kulm

Ein mißgestalteter, blödsinniger Jüngling, welcher wegen Betteln schon in seiner Heimath einigemqle gestraft worden war. Er wurde den 26 Oct. 1811 verhaftet, und den 5. Jänner 1812 nach erhaltener leichter körperlichen Züchtigung entlassen.

17. Johann Mayer

Er gab an, in der Gegend von Bern geboren zu sein, und von Bettlern abzustammen. Außer der Landstreicherei lag ihm kein Verbrechen zur Last. – Er wurde den 1 Nov. 1811 arretiert, und am 14. Febr. 1812 zu 6monathlicher Arbeitshausstrafe und zur Landesverweisung verurteilt; – es zeigte sich aber ganz neuerlich durch die Angabe, eines Bekannten von ihm im Arbeitshause, dass er Johann Falk heiße, und zu Lichtenthal, Amts Baden, gebürtig sei. Die Landesverweisung muss also nun wohl zurück genommen werden. Ein neuer Beleg für die Schädlichkeit der Landesverweisung, wenn der Ort nicht bestimmt eruiert ist, wohin der Verurteilte ab geliefert werden kann.

18. Johann Michael Schmittpeter

Er war in Frankreich zu zehnjähriger Galeerenstrafe verurteilt gewesen, und nach deren Beendigung kurz vor seiner den 12. Nov. 1811 erfolgten Arretierung entlassen worden. Er wurde den 1o Dec. 281 in seine Heimat, nach Oestreich, verwiesen.

19. Philipp Theodor Mayer

Ein Leinenwebergeselle aus Nördlingen, welchem das Vagantenleben so lieb geworden war, dass er es nicht einmal der Mühe werth erachtete, sich nach seinem in 800 fl. bestehenden Vermögen zu erkundigen, welches indessen seine Anverwandten in Genuß bekommen hatten. Er war schon zu Wiesbaden wegen Landstreiferei verhaftet, und wurde angewiesen, in seine Heimat zurückzukehren, welches er aber nicht befolgte. Er kam den 15 Oct. 181 1 zu Haften, und wurde den 7. Jänner 1812 nach Nördlingen gesendet.

20. u. 21. Philipp Groß, eigentlich Felder, und Cunigunde Großin

Sie kamen den 6 Dec. 1811 in Arrest. Sein wahrer Name Felder, wurde entdeckt, und zugleich, dass er ein königl. Würtembergischer Deserteur sei. Er hatte sich den Namen Groß als den Namen des ersten Zuhalters seiner Beischläferin zugelegt. Den 22 Jänner 1612 wurde er in das Würtembergische ausgeliefert; Sie in ihren Wohnort verwiesen.

22 u. 23. Johann Bernard und Eva Catharina Emerts

Beide wurden den 2o Nov. 1811 verhaftet. Er bekannte, ein kaiserl. franz. Deserteuv zu sein, und wurde deswegen den 31 Dec. desselben Jahrs an Frankreich ausgeliefert. Zugleich wurde Sie als habituirte Landstreicherin, welche deshalb schon einigemale zu Fuld verhaftet war, mit “albjähriger Arbeitshausstrafe belegt.

24. Ludwig Jung, eigentlich Brevou

Er kam mit dem nachbenannten Weibsbilde den 9 Dec. 1811 zu Haften, und wurde als kaiserl. franz. Deserteur den 31 desselben Monaths ausgeliefert.

25. Anna Maria May

Zuhälterin des Brevou. Sie wurde, als langjährige Landstreicherin, zu 7 Monath Arbeitshausstrafe den 17. Jänner 1812 verurteilt und des Landes verwiesen.

26 u. 27. Johann Abt von Radheim und M. Schuhmacher von Schönmattenwaag

Beide wurden den 1o Dec. 1811, weil sie keine Pässe hatten, aufgegriffen und den 22 Jänner 1812 heim gewiesen. Es scheint besondere Polizei Aufsicht über sie erforderlich zu sein.

28. u. 29, Magdalena Geis von Hoppach, und Ihr Sohn Johann Geis

Die Mutter war wahnsinnig; da gelobten ihre Kinder, dass die Mutter, wenn sie wieder hergestellt werde, in einem Jahre dreimal nach Vierzehnheiligen und eben so oft nach Maria Einsiedeln wallfahrten solle; – und siehe da: die Mutter kam wieder zu Verstande. Sie erfüllte pünktlich den ersten Theil des Gelübdes; meinte aber: damit sei es genug, und kümmerte sich daher nicht weiter um die Erfüllung der zweiten schwereren Hälfte. Sie verlor nun das Gehör; da wiederholte sie nicht nur selbst den zweiten Theil des Gelübdes ihrer Kinder, sondern fügte noch das weit tere Versprechen bei: auf der Reise keinen Wein zu trinken, und alle Tage eine heilige Messe mit ausgespannten Armen zu hören, und während derselben einen Rosenkranz zu beten. Sie erhielte hierauf ihr Gehör wieder. Zweimal machte sie nun die Reise, bei der Rückkehr von der zweiten wurde sie in Külsheim arretiert und nach Hause gewiesen. Sie fing in Mannheim wieder an, schwer zu hören, und beklagte sich deswegen sehr, dass man ihr keinen Pass zur dritten Reise erteilt habe. – Kaum hatte sie im Verhöre ihre frommen Abenteuer erzählt, so bat sie um etwas Brandwein, welchen sie sich durch kein Gelübde versagt hatte. Beide wurden, nach einem kurzen Arreste, nach Hause gewiesen.

30. u. 31. Carl Christ. Zimmermann von Ludwigsburg, und Margaretha Waldmann von Tauberzell

Er ist einer der unverschämtesten Lügner, welcher je vor Gericht erschienen ist. Wo er war, suchte er die Beamten durch lügenhafte Angaben verschiedener Verbrechen von Andern für sich zu gewinnen. In Mannheim hat er das Nämliche auch versucht, indem er behauptete: einen andern Arrestanter, welcher ober ihm saß, zu kennen, und ein Verbrechen desselben zu wissen. Man ließ ihn, um sicher zu gehen, den von ihm Beschuldigten unter mehreren andern Züchtlingen sehen; er erkannte ihn nicht. Man stellte ihm darauf einen andern Züchtling vor, und forderte ihn auf, diesen genau zu betrachten; dieses wirkte. Er erklärte sogleich, der Vorstehende seie der ober ihm Sitzende, von ihm Beschuldigte.

Er war früher mit Marionetten Spielern herumgezogen, hatte unter dem Namen Baron von Hornstein, Baron von Grünberg, zuletzt auch als ehemaliger kaiserl. östreichischer Officier Friedrich von Madotta aus Prag, gebettelt; sich selbst falsche (schön, aber uns richtig geschriebene) Pässe, mit verschiedenen Handschriften verfertiget, und die von seinen erhaltenen Schub Pässen abgerissenen Siegel beigedruckt. Er war im Königreich Württemberg in ein Correctionshaus gebracht worden, woraus er entfloh. Er nahm darauf Dienste unter einem königlich württembergischen Regimente, – von welchem er desertirte. “. Während seines Arrestes in Gemmingen hatte er, durch seine falschen Beschuldigungen, mehrere Individuen in Arrest gebracht, welche alle schuldlos erfunden wurden.

Im Junius 1811 wurde er arretiert, und den 21. März 1812 zu einjähriger Arbeitshausstrafe verurteilt; seine Konkubine aber, wegen Landstreicherei und Beihülfe zu seinen letzten Betrügereien zu achtmonatlicher gleicher Strafe.

Da beide, nach Umlauf dieser Strafzeit, höchstwahrscheinlich ihr früheres Gewerb wieder ergreifen, so folgen hier ihre Signalements:

Er ist 27 Jahre alt, lutherisch, 4 Schuhe 10 1/2 Zoll groß, hat schwarze Haare, gewölbte  hervorstehende Stirne, graue ins bläuliche spielende Augen, dicke Nase, mittelmäßigen Mund mit vorstehender Oberlippe, und rundes Kinn. Am Halse ist er scropholös. Sie ist 3o Jahre alt, hat ein freches Aussehen, gelbe Haare, flache Stirne, blaue Augen, dicke Nase von mittlerer Größe, mittelmäßigen Mund, volles Kinn.

32. und 33. Johann Eckertische Eheleute

34. Johann Conrad Heininger

35. und 36. Anna Mozer und ihr Sohn

Sind die durch die falschen Beschuldigungen Zimmermanns in Gemmingen den 25. Juli 1811 verhafteten, nach Mannheim gelieferten und dort unterm 13 und 26 August 1811 als unschuldig befunden, wieder entlassenen Leute.

37. Johann Swabota

Ein alter Krieger, welcher unter den Kaiserlich Österreichischen Truppen, dann unter der polnischen Legion gedient hat; von welch Letzterer er entlassen und nach Hause (Neuhäusel in Ungarn) geschickt wurde. Statt seine Heimat aufzusuchen, zog er es vor, sich in dem Odenwalde, welcher so vielem Gesindel aller Art einen erwünschten Aufenthalt gewährt, herum zu treiben.

Den 16ten Juli 1811 kam er in Arrest; – den 13ten August desselben Jahrs wurde er nach Hause gewiesen. Ob er nun geht? – ist eine andere Frage.

38, 39, 40 u. 41. Die Familie Rheinfels. Mutter und drei Söhne.

Die Mutter ist von Königshofen an der Kohl, von den Söhnen ist jeder an einem andern Orte gebürtig. Sie sind 17 respektive 15 und 12 Jahre alt. Noch verraten sie zwar keinen Hang zu Diebereien; es ist aber zu befürchten, dass sie, bei fortwährendem Vagieren, endlich doch auch in die höheren Mysterien der Gaunerei eingeweiht werden möchten. Sie wurden den 4. Juli 1811 angehalten und den 16. August desselben Jahrs aus dem Lande gewiesen.

42. Jacob Brust, von Düren.

Er war während dem Bestehen der Untersuchungs-Commission zweimal im Verhaft, indem er den 9. August 1811 und dann wieder den 27 Jänner 1312 eingezogen wurde; jedoch lag ihm Landstreicherei nicht zu Last, da er wirklich Arbeit gesucht und, nach beigebrachten, glaubwürdigen Zeugnissen, auch wirklich in der Zwischenzeit, von seiner ersten Entlassung bis zu seinem zweiten Arreste, gearbeitet hatte. Er wurde den 26. August 1811 und zum zweitenmale den 17 Febr. 1812 entlassen.

43. Franz Daum

Er ist von Bamberg gebürtig, schon 50 Jahre alt und immer noch Kieferknecht, oder vielmehr ein Landstreicher, welcher nicht arbeiten mag. Er wurde eines Diebstahls überwiesen und den 22. Nov. 1811 zu 2 ½ jähriger Zuchthausstrafe verurteilt.

44. Carl Joseph Mariann, von Niederingelheim

Er ist der Sohn eines Oestreichischen Soldaten und gibt vor, seine Mutter wohne in Ungarn. Er war im Würzburgischen verhaftet; – da er dort sehr verdächtig erschien, so wurde sein Signalement in öffentlichen Blättern, mit der geeigneten Aufforderung an alle obrigkeitlichen Behörden bekannt gemacht. Der Verfasser fand in diesem Signalement viele Ähnlichkeit mit dem noch flüchtigen langen Andres; – auch trug Mariann wie dieser einen Büchsen-Ranzen; – Er verlangte daher und erhielt seine Auslieferung. Er wurde aber von den hiesigen Inquisiten nicht recognoscirt und kam dann zur näheren Untersuchung nach Mannheim. Da auch hier nichts Näheres gegen ihn ausgemittelt werden konnte, so wurde er den 16 Oct. 1811 in seine Heimat verwiesen.

Schon am 5ten Nov. 1811 wurde er wieder in Kreuzwerthheim arretirt; – wo er einen falschen Fürstlich Nassau-Usingischen Pass bei sich hatte. Auch hier kam er loß; aber auch, im März 1812, schon wieder zu Wießbaden in Verhaft, wo er schon wieder mit einem andern falschen Pass versehen.

Da er höchstwahrscheinlich, im Vertrauen: dass das Ausweisen, Fortschicken und Weiterschieben, zum Wohl und Gedeihen der kochemer Ohlen, noch lange fortwähren werde, sein Wesen noch lange so forttreiben dürfte; so mag hier zum Nutzen und Frommen jener Gerichte, welchen es Spaß machen kann, ihn einzufangen, seine Lügen zu protocolliren, ihn einige Monate zu füttern und dann, nach der Väter Weise, weiter zu senden, folgen: sein Signalement:

Er ist 26 Jahre alt, katholisch, verheiratet, 5 Schuhe 4 Zolle groß, hat blonde Haare, graue Augen, von welchen das rechte schielt, mittelmäßige, etwas dicke Nase, kleinen Mund und spitzes Kinn.

45. Johann Anton Mayer

Er wurde den 31. Juli 1811 verhaftet. Es zeigte sich, dass er ein Königl. Wirtembergischer Deserteur sei; er wurde daher abgesendet, um ausgeliefert zu werden; allein er entsprang unterwegs. Bald darauf wurde er wieder ergriffen und nach Mannheim gebracht, von wo er dann den 5 Dec. 1811 unter guter Bedeckung wirklich ausgeliefert wurde.

Er war von Jugend auf ein Betteljung, und der Hang zu diesem Leben, wie er selbst sagte, bei ihm so stark, dass, wenn er sich auch manchmal fest vernahm, in Arbeit zu treten, er es doch nie über sich gewinnen konnte diesen Vorsatz auszuführen.

46. Heinrich Costandin, von Straubenden im Darmstädtischen.

Auch ein alter, 80jähriger Krieger, welcher abgelebt und niedergebeugt zwar nicht auf seinen Lorbeeren ausruht, – aber mit seinen Lorbeeren bettelt. Er führt ein 11jähriges Mädchen, angeblich seine Tochter, mit sich. Er wurde den 7ten August 1811 verhaftet und den 6ten Sept. desselben Jahrs fortgewiesen.

47. Barbara Wiegnerin

Sie war ausgegangen, – nicht wie Saul um seines Vaters Esel; sondern um den Vater des Kindes, welches sie unter dem Herzen trug, aufzusuchen. Auf dieser Nachsuchung wurde sie den 19ten August 1811 angehalten, und den 7ten Sept. nach Hause gewiesen.

48. 49. 50 u. 51. Die Jacobsische Familie

Sie besteht aus der Mutter, Elisabetha Jacobsin, einer Tochter und zwei Söhnen. Sie waren in Steinheim zu Haften gekommen und von da, weil man sie dort für Glieder der Veit Krämerschen Bande hielt, nach Heidelberg und von hier nach Mannheim gesendet worden, wo man sie unverdächtig fand und den 25 Sept. 1811. nach Steinheim zurück sendete.

52. Gertraud Blasi

Ihr angegebener Name ist wahrscheinlich falsch; denn ihre Mutter wurde unter dem Namen Wohllandin begraben. Ihr angegebener Geburtsort, Günzburg, ist bestimmt falsch. Durch die fortgesetzte Untersuchung wurde bestätigt, dass diese Person blödsinnig sei. Sie wurde den 17ten Februar 1812 – fortgewiesen.

53. Dorothea Pudlin, eigentlich Luzin

Außer dem Vagantenleben konnte ihr nichts zu Last gebracht werden. Sie stammt aber aus solchem Blute, dass man wohl annehmen darf: es stecke noch Schlimmeres hinter ihr. Ihr Vater war ein bekannter Dieb. Einer ihrer Schwäger, Stephan Grünewald und ihre Schwester Anna Maria liegen zu Mainz in Eisen. Ihr anderer Schwager Horneck, vulgo Drukershannes-Franz, ist übel berüchtigt und der Sebastian Luz, vulgo Basti, ist ihr Herr Vetter. Basti glaubt: ihr Bruder Heinrich Luz, von welchem sie vorgibt, er stehe in Kaiserlich Österreichischen Militair-Diensten, liege irgendwo gefangen. . .

Sie kam im Mai 1811 ins Gefängnis und wurde den 11. Febr. 1812, unter Anrechnung des Arrestes zur Strafe, des Landes verwiesen.

54. Marie Louise de la Corbiere

Eine alte mit Lumpen bedeckte Person, welche, selbst unter diesen Lumpen, ihren vorgeblichen Adel nicht vergessen hatte. Sie wollte in St. Petersburg Gouvernante in fürstlichen Häusern gewesen sein, kannte aber nicht einmal die Namen der bekanntesten Schriftsteller ihres Vaterlandes. Doch verbescheidet man sich gern, dass dieses kein hinreichender Beweis der Falschheit ihrer Angaben sei. Es mag in Russland und allerwärts noch gar manche Gouvernanten und Gouverneurs geben, welche ihre vaterländische Literatur nie gekannt haben. Sie war den 16 Sept. 1812 arretiert worden und wurde den 5 Oct. e. a. an ihre vaterländische Behörde abgeliefert.

55. Martin Schreuer

Er war, per varios Casus, als Reutknecht eines Kaiserlich Französischen Offiziers nach Spanien gekommen, hielt sich nicht an seine feuille de Route, die ihm abgenommen und ihm dagegen eine andere Marschroute ertheilt wurde, welche er aber auch wieder nicht beobachtete. Er war den 2o August 1811 arretirt worden und wurde den 5ten Oct. 1811 in seinen Geburtsort, Kleineicholzheim, verwiesen.

56. Michael Tochtermann

Ein armer alter Mann, welcher die von ihm nicht beobachtete Pass Polizei-Vorschrift mit 2otägigem Arreste büßte; denn so lange bedurfte es, um sich über die Wahrheit seiner Angaben Gewissheit zu verschaffen.

57. Anton Buxer

Er ist angeblich aus St. Ursula bei Bregenz gebürtig. Über diesen Menschen hatte das  Großherzoglich Badische Amt Emmendingen, im Jahre 181o, alle seine Tätigkeit vergebens erschöpft, um sich nähere Nachrichten von ihm zu verschaffen. Er war schon mit gestohlenen Sachen betreten worden, hatte aber vorgegeben: dieselben gekauft zu haben; – auch war er schon mehrere Male wegen Vagabundage bestraft worden.

Er kam den 2ten Oct. 1811 zu Haften und wurde den 17ten März 1812 zu einjähriger Zuchthausstrafe verurteilt und des Landes verwiesen.

58. Gottfried Drößler

Er hatte eine Kundschaft auf Michael Schulz, einen Kürschnergesellen aus Kaschau, lautend bei sich und gab sich für diesen Schulz aus.

Durch die von einem Kürschnermeister mit ihm veranstaltete Prüfung zeigte sich die Falschheit seiner Angabe, welche er selbst nachgeben musste. Nun nannte er sich Gottfried Drößler und gab vor, aus Mollwiz gebürtig zu sein. Er will unter den Kaiserlich Österreichischen und Königlich Dänischen Truppen gedient haben. Auf seinem Rücken zeigen sich die Narben empfangener Rutenstreiche; er leugnete aber, solche Züchtigung empfangen zu haben. Er kann sich nicht über die mindeste seiner Angaben ausweisen und ist darum in hohem Grade verdächtig; – allein weder die vielen Arrestanten im Mannheimer Zuchthause kannten ihn; noch konnte man durch bewirkte Bekanntmachung in öffentlichen Blättern und Beschreibung seiner Person, bis jetzt nähere Auskunft über ihn erhalten. Er war den 16 Oct. 1811 verhaftet worden und wurde den 14 Februar 1812 zu halbjähriger Arbeitshausstrafe und Landesverweisung verurteilt.

Signalelement

Er ist 5 Schuhe 4 Zolle hoch, 37 Jahre alt, lutherisch, ledig, hat schwarze lange Haare, schwarze Augbrauen, hohe Stirne, ein längliches Gesicht, braune Gesichtsfarbe, graue, tiefliegende Augen, eine große Nase, mittelmäßigen Mund, dicke Lippen, rundes Kinn und einen starken schwarzen Bart-

59. Jacob Schuster

Er wurde den 1oten Oct. 1811 verhaftet, und den 16ten Nov. desselben Jahrs als entdeckter Kaiserlich Französischer Deserteur abgeliefert.

60. Nicolaus Kurt von Helener bei Saargemünd

Den 31ten Oct. 1811 wurde er eingebracht, und als ein armer Mann, gegen welchen sich kein Verbrechen herausstellte, den 5ten Nov des gesagten Jahrs nach Frankreich rückgeliefert.

61. Johann Ludwig Röschland

Er war aus Frankreich als Österreichischer Kriegsgefangener entlassen werden, und suchte angeblich seine Mutter im Lande auf. Er wurde den 3ten Nov. 1811 verhaftet; – befürchtete aber hievon so wenig, dass er, nach mancherlei auf dem Transport vorgegangenen Unordnungen, allein in Mannheim erschien und seinen Arrestbefehl selbst überbrachte. Er wurde, den 9. Nov. 1811 nach Oestreich gewiesen.

62. Gerhard Engels

Ein alter Marssohn, dessen linke Hand ihre ganze Form und Gebrauchsfähigkeit verloren hat. Er gab seine Königlich Bayerische Pension auf, um zu heiraten; heiratete und (das Schicksal gar mancher Ehen) wurde ein Bettelmann. Er war den 26ten Juni 1811 verhaftet worden und wurde den 2ten Februar 1812 an die Kaiserl. Französ. Gensdarmerie, da er von Wallrath im ehedem Jülichschen gebürtig ist, abgegeben.

63 und 64. Hirsch Jacob und sein Sohn

Sie wurden den 27ten Jänner 1812 eingebracht, der Vater krätzig, der Sohn mit dem Erbgrinde begabt. Zwei fremde Betteljuden, gegen welche sonst Nichts constirte. Sie wurden den 2ten Februar 1812 aus dem Lande gewiesen.

65. 66 und 67. Joseph Künstner, von Bieberach bei Heilbronn, dessen Frau und Elisabeth Weber.

Er war lange Zeit über Wildhüter und hatte gute Zeugnisse. Inzwischen hatten dennoch Veit Krämer, Manne Friederich, der Bub Philipp und der lange Andres im Anfange des Jahrs 1811 Schutz in seiner Hütte gefunden. Er ist von Andreas Petry eines Schafdiebstahls bezüchtigt, – und zwar nicht mit Unwahrscheinlichkeit. Er verließ noch in dem Winter 1811 seine Frau und zog mit der Elisabeth Weber in seine Heimat, wurde aber dort zurück. gewiesen. – Den 28ten Jänner 1812 kamen die drei Genannten zu Arrest; den 24ten April 1812 wurden Künstner, nach erhaltener körperlichen Züchtigung, seine Frau ohne dieselbe aus dem Lande gewiesen; – die Elisabeth Weber aber zu einer halbjährigen Arbeitshausstrafe verurteilt.

68 und 69. Johann Goßmann und seine Tochter.

Ein unglücklich er, blinder Mann, gegen welchen kein Verdacht sich ergab. Er war weder im Großherzogthum Baden geboren, noch verheiratet, noch je geduldet worden. Am 25. Dec. 1811 war er eingezogen worden, – am 5ten Februar 1812 wurde er aus dem Lande gewiesen. Lugete Consulti juris Theologique!

70. Margarethe Dengler

An der Echtheit dieses ihres Namens ist sehr zu zweifeln. Sie ist, ihrem ganzen Aussehen nach, eine der gemeinsten Soldatendirnen. Sie hat in einem Pfarrhause im Amte Boxberg einen Diebstahl verübt. Noch ist ihre Sache nicht beendigt. Bei ihr muss die Strenge der neuesten geschärften Gesetze gegen die Gauner in Anwendung kommen.

71. Georg Heinz von Ochsenfurt

Er hat bald als Kupferschmidt gearbeitet, bald gebettelt, bald Frucht gehütet. Sein langer Aufenthalt an demselben Ort spricht zu seinen Gunsten. Jedoch besaß er einige falsche Kundschaften.

Den 22 Mai 1812 wurde er in seine Heimat gewiesen.

72. Peter Bläß, von Niederwürzbach.

Ein alter Tagelöhner, welcher zu Ende des Jahrs 1793, des Krieges wegen, seine jenseits rheinische Heimat verließ und während dieser Zeit bald da, bald dort, im Schweiße seines Angesichts, sein Brod gewann, – fest überzeugt: die Erde sei überall des Herrn. Allein er hatte wohl an den Herrn und dessen Erde, nicht aber an die Polizei gedacht; – er wurde den 11ten Februar 1812 der Kaiserl. Französischen Gendarmerie übergeben. 73. Johann Leonhard Albig. Er ist von Gröningen bei Krailsheim gebürtig. Trägheit und Hang zum Trunk waren die Ursache, dass er sein mit Schulden beschwertes, väterliches Erbe nicht erhalten konnte. Er zog im Lande herum und bettelte bald, – bald arbeitete er. Den 2oten Dec. 1811 wurde er eingezogen; – den 17 Febr. 1812 ausgewiesen.

74. Catharine Noel, von Stockhausen

Sie hatte zu Fuld, binnen drei Tagen, drei Diebstähle verübt und wurde deswegen den 17ten Febr. 1b11 zu vierwöchiger Zuchthausstrafe daselbst verurteilt. Nach ihrer Entlassung aus dem Zuchthause zog sie sich in die Gegend von Frankfurt. Dass sie auch da mehrere Diebstähle verübt habe, ist wahr; die Tatbestände konnten aber, aus Mangel richtiger Ortsbezeichnung, nicht erhoben werden.

Am 15ten Jänner 1812 entwendete sie in Heiligkreuzsteinach in einem Hause einen Sack, in einem andern 48 kr., und im dritten zwei Hemden und ein Halstuch. Unterm 5ten Junius 1812 wurde sie zu zehnjähriger, leichten Zuchthausstrafe verurteilt; – diese Strafe aber von Sr. Königl. Hoheit in Correctionshausstrafe von unbestimmter Dauer verwandelt,

75. Susanna Gros

Sie ist die Schwester des Franz Schmitt; eine Landstreicherin und eingestandenermaßen Marktdiebin. Ihr Urteil erfolgte den 23 Jänner 1812 und verdammte sie zu einjähriger, leichten Zuchthausstrafe. –

76. Catharina Heller, eigentlich Mazin, von Steinweiler

Eine ausschweifende Weibsperson, Landstreicherin und Teilhaberin an einem 18o9 zu  Wünschmichelbach von Heinrich Pfeiffer, dessen Konkubine und dem sogenannten Husar verübten Diebstahl von 4 Bienenstöcken. – Sie wurde den 28ten Jänner 1812 eingefangen und den 17ten

April dieses Jahrs zu zweijähriger Zuchthausstrafe und Landesverweisung verurteilt. –

77. Moses Herz

Dieser war ungefähr acht Jahre lang in Königs. Bayerischen Zuchthäusern, wegen betrügerischem Geldwechseln, verhaftet, unter dem Namen David Mayer. Am 15ten Februar 1812 wurde er aus dem Zuchthause zu Lichtenau, wo er sich gut betragen und dadurch einen Strafnachlass erwirkt hatte, entlassen. Er suchte lange die erlittene Zuchthausstrafe zu verschweigen; verwickelte sich aber, als er sich über seinem jeweiligen Aufenthalt ausweisen sollte, so sehr in Widersprüche, dass er endlich keinen andern Ausweg fand, als den: die Wahrheit anzugeben. Er war den 22. Febr. 1812 verhaftet worden und wurde den 27 März d. J. aus dem Lande gewiesen.

78. Wölfelschneider von Kirrweiler

Er war wegen einem Kleiderdiebstahle, welchen er im Amte Philippsburg verübt hatte, den 26ten Februar 1811 gestraft worden. Kurz nach Neujahr 1812 entwendete er einem Schäfer bei Landau 4 Schafe. Früher schon hatte er eine Kuhhaut gestohlen. Er kam den 29ten Jänner 1811 zu Haften und wurde den 22 Febr. d. J. nach Frankreich geliefert.  

79 und 80. Salzbrauer und seine Frau.

Man konnte einige verlässige Auskunft über ihn nicht erhalten.

Er war über den Main herüber in das Großherzogthum Baden gekommen und sogleich verhaftet worden. Dass er heimatlos sei, gab er selbst an; seine übrigen Angaben verdienen eben so wenig Glauben, als diejenigen der andern, welche zugleich mit ihm verhaftet wurden. des Rheinischen Bundes konnte einige Notiz über diese Menschen erhoben werden. – Den 14ten Sept. 1811 wurden sie verhaftet und den 27. April 1812 ausgewiesen.

81. und 82. Rosenberger und seine Frau

Mit diesen walten durchaus die nämlichen Verhältnisse ob, wie mit Salzbrauer; – nur wurden sie 3 Tage später, den 3o April 1812, ausgewiesen.

83 und 84. Heinrich Kochems und dessen Mutter Marg. Kochems

Die Marg. Kochems ist auch der Rosenbergerin Mutter, mit welcher sie und ihr Sohn in ganz gleichen Verhältnissen war.

85. Georg Pfeiffer

Ein alter Landstreicher, von welchem nichts weiter erforscht werden konnte. Er war den 13ten Sept. 1811 arretiert worden und wurde den 11ten März 1812 zu 6monatlicher Arbeitshausstrafe und Landesverweisung verurteilt.

86 und 87. Joh. Weber aus Peng und dessen Frau

Auch ein alter 68jähriger Soldat. Er zog als Wurzelgräber herum. Seine angebliche Frau scheint blosß seine Konkubine zu sein. Beide wurden den 25ten Juni 1811 verhaftet und den 25ten Nov. e. a. zu sechsmonatlicher Arbeitshausstrafe verurteilt und des Landes verwiesen. –

88 und 89. Johann Adam Frank von Heidelsheim, vulgo Stinkfrank, und dessen Frau Anna Sabine geborne Münzin von Mühlhausen

Er prangt in der schon allegierten, neuesten Liste von falschen Weder im Königreich Westphalen, noch in den andern Staaten Collectanten, Bettlern o. unter Nr. 46. Dessen ungeachtet konnte kein Verbrechen gegen denselben eruiert werden. Ein Beleg zu dem, was im ersten Theile über solche Listen gesagt wurde. Am 7ten Jänner 1812 waren sie eingebracht worden; – den 29ten Febr. d. J. wurden sie nach Hause verwiesen. Damit allen möchte es wohl schwerlich genügen!

90. Liborius Beck

Er war den 28ten Juli 1811 ohne Pass betreten worden. Wegen einem schon früher auf dem Markte zu Wießloch verübten Diebstahl war er mit Zuchthausstrafe belegt worden, welche er ausgehalten hatte. Er wurde den 19ten Sept. 1811 freigelassen.

91. und 92. Herz Isak Kahn von Wagenbuchen und dessen Frau

Er zog als Krämer umher. Er hatte keinen Pass und wurde deswegen den 16ten Jänner 1812 arretiert; – da es aber wahrscheinlich gemacht wurde, dass er seinen gehabten Pass erst kürzlich verloren habe, so wurde er den 9ten März 1812 in seine Heimat verwiesen.

93. Johann Michael Leslauer, von Gaildorf

Er wurde durchaus unverdächtig gefunden und daher den 2ten März 1812, nachdem er seit 27 Jänner d. J. gesessen hatte, in seine Heimath verwiesen.

94. Joh. Gottfried Weber, von Welzheim

Er hatte als Matrose auf einem holländischen Kriegsschiffe gedient, hatte aber keinen Pass, sondern nur einen veralteten Abschied bei sich und wurde deswegen den 2o Nov. 1811 angehalten. Seine Angaben über seine Familienverhältnisse zeigten sich gegründet; da er aber noch Conscriptionspflichtig war, so wurde er am 22ten Dec. d, J. in sein Vaterland gesendet.

95. Carl Ludwig aus Belgrad

Es war ihm schon im Februar 1812 in Bretten seine veraltete Kundschaft abgenommen und ein Schubpaß in seine Vaterstadt ertheilt worden. Er kam aber von dem ihm beigegebenen Wächter, angeblich gegen Überlassung seines Felleisens, los, verschaffte sich von einem andern Handwerksburschen eine Kundschaft und arbeitete darauf in Wießloch, ohne jedoch den in der Kundschaft angeführten Namen anzunehmen. Dadurch kam er den 3. März 1812 in Arrest, wurde aber den 31. d. M. an das einschlägige Amt, um gegen den bezeichneten Wächter benutzt und dann in seine Heimath gesendet zu werden, abgegeben.

96. Magdalena Utzmann

Sie ist die Ehefrau des famosen Räubers Anton Keil. Ihr Name kam aber in der Untersuchung gegen die Raubgenossen ihres Mannes gar nicht vor. Sie ist noch in Mannheim verhaftet, da ihre Loslassung vor Vollziehung des Urteils gegen Veit Krämer und Consorten bedenklich scheint.

97. 98 und 99. Carl Franz Hack. Franz Hack. Anton Reinhard.

Der Letzte ist ein Stiefbruder der zwei Ersten. Sie sind Zigeuner, welche mit Marionettenspielern herumgezogen und vor kurzem von dem linken Rheinufer fortgewiesen worden waren. Carl Franz Hack gehörte zu einem Kaiserl. Oestreichischen Regimente und seine Eltern waren aus Böhmen. Sie waren den 2o Febr. 1812 arretiert worden und wurden den 4. März d. J. nach Böhmen gewiesen.

100. Loew Weil Bernheim

Er kam den 25 Jänner 1812 zu Haften. Es ergab sich, dass er bei Mühlhausen eine Heimat habe und durch eigene Schuld oder Unglück um sein Vermögen gekommen sei. Am 17. Febr. d. J. wurde er an die kaiserlich französische Gensdarmerie abgegeben.

101. u. 102. Christoph Hunst und Peter Wahl

Den 27. Jänner 1812 kamen sie in Arrest. Ein Knopf mit der Nummer eines kaiserlich französischen Regiments führte zu der Entdeckung, dass sie beide kaiserlich französische Deserteurs sei den 1. Febr. d. J. wurden sie an Frankreich abgeliefert.

103. Martin Christ von Großklozenbach.

Er strich als Bettler umher und wurde deswegen den 25. Febr. 182 verhaftet. Es ist zu fürchten, dass er, ohne besondere Aufsicht, dereinst als Verbrecher erscheine. Den 15 März 1812 wurde er in seine Heimath geliefert.

104. u. 105. Carl Friedrich Koch von Erpolzheim, und seine angebliche Frau Marie Friederike Traubin, von Stollhofen

Am 25. Nov. 1811 kamen Beide in Verhaft. Man konnte ihnen keine Verbrechen erweisen; auch erscheint Er nicht als Gauner, vielmehr arbeitete er stets, wo er nur konnte. Dahingegen ist er einer der ausgezeichnetsten Lügner, und hat es in diesem Fache so weit gebracht, dass er jede seiner falschen Angaben mit einer Menge keiner Einzelheiten zu dekorieren weiß. So hat er gar manchen Leuten unter das Gesicht behauptet, bei ihnen gedient zu haben, und diese Behauptung durch Erzählung kleiner Umstände, meistens von empfangenen Schlägen, zu unterstützen gesucht. Die Traubin ist ihm hierin ganz gleich. Beide haben oft und viel gegen einander geschimpft; auch die Leute, bei welchen er wirklich gedient hatte, haben angegeben, sie hätten ihn nur darum entlassen, weil er stets mit seiner Frau gezankt und sie geprügelt habe; und dennoch erklärten Beide: “ sie könnten nicht von einander lassen.” Er hatte sich anfänglich Carl Friedrich Barth genannt, und vorgegeben: aus Feudenheim gebürtig zu sein. Am 8. Mai 1812 wurde Er – zu 4wochiger, Sie – zu 15tägiger Gefängnisstrafe verurteilt. –

106. u. 107. Johann Röser und Jacob Betz

Der erste hatte sich früher Hofmann genannt. Eine Beschuldigung des Sebastian Luz, welche aber nicht erprobt werden konnte, gab die Veranlassung, dass beide, welche seit dem 18 Juny 1811, als Vaganten eine halbjährige Zuchthausstrafe in Bruchsal büßen, nach Mannheim gebracht wurden. Hier entdeckte sich, dass Beide mit dem Vater des Röser den 7 Juny 18 o auf dem Schwarzenbrunner Hofe einen Einbruch verübt und für 221 fl. 4o kr. gestohlen hatten. Der Vater wurde eingefangen, die Jungen kamen durch, begingen aber schon Tags darauf einen Marktdiebstahl in Freudenberg, wobei sie ergriffen und mit Schlägen bestraft wurden. Noch ist ihr Urteil nicht erfolgt.

108. Georg Carl Kalldorf von Charlottenberg bei Oehringen

Er wurde den 17. März 1812 eingeliefert. Ein schlechtes Subjekt. Schon seit mehreren Jahren hat er seine Profession als Tuchscheerer nicht mehr getrieben; sondern gebettelt und gestohlen. Zuerst bestahl er seinen Vater; – dann Andere. Noch ist sein Urteil nicht gefällt.

109. Margaretha Großin, Mutter des Franz Schmitt,

Sie kam den 1. Juli 1811 in Arrest. Sie ist 70 Jahre alt und als Marktdiebin bezeichnet. Bis jetzt ist aber nur Ein Fall dieser Art gegen sie bekannt; nämlich der in Mergentheim, wo sie auf dem Markte Häfen stahl, sie im nächsten Ort verkaufte und den Erlös vertrank. Am 25. Junius 1812 wurde sie zu anderthalbjähriger leichten Zuchthausstrafe und demnächstiger Landesverweisung verurteilt.

110. Anna Maria Götzin, geehlichte Denglerin, Tochter der Vorigen.

Sie kam mit ihrer Mutter zu Haften. Ausser der Landstreicherei liegt ihr bis jetzt nichts zu Last. Den 23 Junius 1812 wurde sie der Landstreicherei schuldig erkannt, ihr der erlittene Arrest statt der Strafe angerechnet und sie des Landes verwiesen.

111. Juliane Seiffertin

Auch sie ist ganz im Falle der Vorigen. Am 2. Mai 1812 wurde die Seifferten des Landes verwiesen und ihr der erlittene Arrest statt der Strafe angerechnet.

112. Johann Seiffert, Ehemann der Vorigen

Er wurde den 3o März 1812 von Künzelsau, wo er wegen einer kleinen Entwendung einlag, nach Mannheim geliefert. Am 13 Mai 1812 wurde er dahin zurückgebracht, um dort seine Strafe zu empfangen.

113. 114. 115. Friederich Sengeisen ans Koppern bei Homburg in Hessen. Anna Maria geborne Mader, dessen Frau. Joh. Sengeisen, dessen Sohn.

Der Alte war eine Zeitlang Fabrikarbeiter in Neuwied, zieht aber schon seit 8 bis 12 Jahren auf beiden Ufern des Mains und Neckars als falscher Collectant herum.

Seine Pässe und Patente sind unter allen, welche man zu Gesicht bekommen hat, am täuschensten nachgeahmt. Er besitzt keines, wodurch nicht schon mehrere öffentliche Behörden hintergangen worden sind. – Der Sohn hat bereits vortreffliche Vorteile in dem Gewerbe des Vaters gemacht. Unterm 1o Junus 1812 wurden sie, jedes zu einjähriger Arbeitshausstrafe and demnächstiger Landes Verweisung verurteilt.

146. Joseph Hirsch aus Lendershausen

Ein Bettler. Eingefangen den 2ten, fortgewiesen den 25 April 1812.

117. Helena Konanz aus Brumat

Eine Französin, welche auf Wallfahrten umherzieht und in Hoffnung auf Allmosen betet, zugleich aber auch ein Spiel Karten mit sich führt, um den Leuten die Gewißheit des von ihr herbeigebeteten Segens durch Kartenschlagen zu beweisen und dafür einige Kreuzer mehr zu erhalten.

Den 19 April 1812 wurde sie verhaftet und den 27 d. M. in ihre Heimath gewiesen.

118. Petro Antonio Trenchiero von Navarra

Er hatte unter einem kaiserlich französischen Regimente gedient; war, wie er erzählt, gefangen worden und dann mit einem Krämer, Paulo Romano, in der Welt umhergezogen. Am 19. April 1812 wurde er verhaftet; am 24d. M. an die kaiserl. französische Gensdarmerie abgegeben.

119. Rhea Mansbach von Mansbach

Sie diente eine Zeitlang, dann wurde sie aus Hang zur sinnlichen Liebe Landstreicherin. Sie singt darum mit Recht in ihrem Kerker: “Die Liebe – ach die Liebe “hat mich so weit gebracht!” Den 16 Mai 1812 wurde sie zu einjähriger Arbeitshausstrafe und demnächstiger Landesverweisung verdammt.

120. Joh. Friedrich Zimmermann aus Breslau

Er hatte die Weberei gelernt und besaß auch eine Kundschaft als Weber; verstand aber nicht mehr, auf dieser Profession zu arbeiten und setzte daher die Weber mit Betteln in Contribution. Er wurde den 11. Mai 1812 heim gewiesen.

121. Georg Böhmer aus Oestreich.

Er wurde den 21. März 1812 verhaftet, weil er sich mit keinem Passe ausweisen konnte. Er war Bedienter eines kaiserlich östreichischen Officiers, welchen er schon 1794 verlohr. Seitdem arbeitete er bald als Knecht, bald als Tagelöhner. Er wurde den 29. April 1812 nach Hause geschickt.

122. Die kleine Sabine

Sie ist eine eigentliche Gaunerin, welche des Antheils an mehreren Verbrechen, wenigstens der Mitwissenschaft, verdächtig ist. Die Untersuchung gegen sie konnte bisher noch nicht vollendet werden, da sie von dem Erfolge der bei andern Behörden geführt werdenden Inquisitionen abhängt.

Sie heißt eigentlich Sabine Schmittin, geborne Volck, und ist von Ilmspann gebürtig. Sie führt 3 Kinder bei sich:

  • Johann Schmitt 14
  • Margareth 10 Jahre alt.
  • Magdalens 6

Sie ist in einer von dem Directorium des Mayn- und TauberKreises promusslgirten kleinen  Gaunerliste, unter Nr. 7., beschrieben.

123. u. 24. Joseph Hardy von St. Amand in Flandern und dessen Frau.

Er war immer, mit guten Pässen versehen, herumgezogen, und hat, bald durch Wellspinnen, bald durch Taglohn-Arbeiten seinen Unterhalt gewonnen. Er ist übrigens aber doch eines in Rohrbach begangenen geringen Diebstahls verdächtig; – und es möchte wohl sein, dass er in früheren Zeiten mehrere Diebereien verübt habe. – Er spricht gebrochen Deutsch. Seine angebliche Frau ist nur seine Konkubine.

125. Caroline Eckert, Peter Eichlers Concubine.

126. Elisabeth Leisin

127. Victoria Zeunerin

128. Eva Zeunerin

Dieser vier Weibsleute wurde schon oben, wo von Peter Eichler die Rede war, Erwähnung getan.

129. Maria Barbara Götzin, geehlichte Dörner, von Kleinrinnenfeld im Würzburgischen

Sie kam den 4 Juli 1811 zu Haften, und unterm 25 Juny 1812 wurde ihr der bisher erlittene Arrest statt der, wegen Landstreicherei, verdienten Arbeitshausstrafe, angerechnet, und sie des Landes verwiesen.