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Quellen – Friedrich Ludwig Adolf Grolman

Friedrich Ludwig Adolf von Grolman stammt aus einer angesehenen Gießener Familie. Er war der älteste Sohn des 1795 verstorbenen Hessen-Darmstädtischen Geheimen Regierungsrates Adolf Ludwig Grolman. Sein Bruder Carl zählte neben Anselm von Feuerbach zu den bekanntesten Strafrechtlern des beginnenden 19. Jahrhunderts. Die Karriere des zwei Jahre älteren Friedrich Ludwig Adolf war dagegen bescheiden.
Am 25. Januar 1773 in Gießen geboren, studierte er von 1789 bis 1792 an der Universität seiner Heimatstadt Jura und ging dann als Praktikant an das Reichskammergericht nach Wetzlar. 1793 wurde er Kabinettssekretär des Fürsten Wilhelm von Solms- Weilburg. Er reiste viel und besuchte für einige Zeit die Universität Göttingen, um sich “bei gelehrten Männern” weiterzubilden. 1796 ließ er sich als Advokat und Kriminalgerichtsdefenser (Verteidiger) in Gießen nieder. 1800 wurde er zum wirklichen Kriminalrichter ernannt. 1811 erfolgte die Beförderung zum Großherzoglich Hessischen Hofgerichtsrat und 1. Kriminalrichter. Aus gesundheitlichen Gründen trat Grolman 1829 in den Ruhestand. 1855 starb er.
Schon vor seinem Wechsel in den Staatsdienst hatte Grolman zwei Bücher verfaßt: über den “Geist des Senaca” und über Knigges “Umgang mit Menschen “.
Als Kriminalrichter und Hofgerichtsrat widmete er sich nur noch juristischen Themen. Er schrieb für Hartlebens “Allgemeine Justiz- und Polizey Blätter” und für das “Archiv des Criminalrechts” 1813 erschien seine “Actenmäßige Geschichte der Vogelsberger und Wetterauer Räuberbanden”, die ihn weit über die Grenzen des Großherzogtums Hessen hinaus bekannt machte. Das Buch wurde von zahlreichen Regierungen in Deutschland angekauft und in den örtlichen Behörden verteilt. Ave-Lallement lobte noch Mitte des 19. Jahrhunderts, daß Grolman tief “in das eigentümliche Gaunerwesen” eindringe, “obschon er nur ein Verzeichnis der Vogelsberger und Wetterauer Bandenmitglieder gibt. Aber gerade in diesem Verzeichnis zeigt sich Grolman in der ganzen Meisterschaft seiner tiefen geistvollen Auffassung der verschiedenen . Individualitäten. Er gibt nicht bloß ganz vortreffliche Personenbeschreibungen der Verbrecher, sondern führt auch ihre Genealogie, ihre Charakter, ihre Verbrechen, ihre Genossen und ihr Schicksal in so ausgezeichneten Zügen vor, daß das ganze Buch einem Album der vortrefflichsten und geistvollsten Zeichnungen gleicht, die zu eifrigen Studien reizen und immer neue reiche Belehrung geben. ”
Für sein Werk erhielt Grolman 1813 den Großherzoglichen Haus- und Verdienstorden 4. Klasse; der Großherzog von Frankfurt und der Herzog von Nassau ließen ihm goldene Ehrenmedaillen überreichen.

1822 veröffentlichte er noch den ersten Teil eines auf zwei Bände angelegten “Wörterbuch der in Teutschland üblichen Spitzbuben Sprache, die Gauner und Zigeuner-Sprache enthaltend”. Der zweite Teil konnte nicht mehr erscheinen, weil der Gießener Buchhändler und Verleger Müller unterdessen gestorben war. Einen anderen Verleger schien das Thema nicht mehr zu interessieren.
Diese eher unterhaltsamen Episoden dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Grolman als erster Kriminalrichter der Provinz Oberhessen in seinen Ansichten erheblich rückständiger war als z.B. sein Kollege Pfister in Heidelberg. Das zeigt sich vor allem in seinen Forderungen, auch für “handwerksmäßigen Diebstahl”, also nicht nur für Raub, die Todesstrafe zu verhängen. Solche scharfen Töne waren für seine Zeit schon ungewöhnlich.