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Vogelsberger Bande Seite 130 – 204

Actenmässige Geschichte der Vogelsberger und Wetterauer Räuberbanden und mehrerer mit ihnen in Verbindung gestandener Verbrecher, Nebst Personal-Beschreibung vieler in alle Lande teutscher Mundart dermalen versprengter Diebe und Räuber – Von Friedrich Ludwig Adolf von Grolmann, Giessen 1813

Inhalt

XVIII.) Michael Borgener, vulgo Pohlengängers Michel

Signalement

34-36 Jahr alt, angeblich aus Flörsbach im Hanauischen gebürtig, katholischer Religion, ohne festen Wohnsitz, 5 Fuß 1 Zoll 3 Strich groß, gesetzter Statur, hat das Ansehen von einem 40er, längliches bräunlich-rotes Gesicht, mit dunklem, schwärzlichen starken Bart, hellbraune Kopfhaare, etwas  dunklere, sehr gebogene und zusammenlaufende Augenbraunen, gewölbte Stirn, kleine runde, tiefliegende grünblaue Augen, starke Nase, aufgeworfenen dicken ziemlich großen Mund, mit stark gefüllten herzförmigen Lippen, und ein vollkommenes rundes Kinn. Korbmacher und Musikant, auch Krug- und irden Geschirrhändler.

Seine Beischläferin heißt Maria Margaretha Reinhard, und ist aus Oberwiddershein gebürtig. Sie hat mit ihm 2 Kinder, einen Buben, Namens Jacob, von 9 Jahren, und ein Mädchen, Christine, von 5-6 Jahren. Sie war in Langenselbeld verhaftet.

Genealogie

Sein Vater hieß Wilhelm Borgener, und war aus Büdingen gebürtig. Dieser versilberte sein weniges Vermögen und zog nach Pohlen. Unterwegs vertat er sein Geld, kehrte um, und durchstreifte die Gegend als Bettler. Vor 13 Jahren starb er unter freiem Himmel, auf dem Feld bei Schotten; sein Leichnam wurde auf das theatrum anatomicum nach Gießen geliefert. Die Mutter, Elisabetha, eine geborene Schneiderin, lebt noch. Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist jetzt zu Gelnhausen bei Verwandten. Inquisit hat drei Schwestern. Die älteste, Anna Maria, ist Beischläferin Balser Pfeiffers, Bruders von XVII (S. CXXI11.). Die andere, Barbara, ist Zuhälterin des Räubers Hann- Görg, Sohn oder Stiefsohn des GrabfelderLeonhard (S. LXXXIX.) Elisabetha ist Beischläferin Leonhard Lang’s (S. X.) Außerdem hat er einen rechten- und einen Stiefbruder.

Sein rechter heißt Johannes Borgener, vulgo Pohlengängers Hannes (S, XLII.) und ist in Gießen verhaftet. Sein Stiefbruder Johann Heinrich Borgener, von dem keine Verbrechen bekannt sind, ist in Freiheit und hütet zu Usenborn die Kühe. Inquisit wurde durch von Gießen abgeschickte Spionen arretiert auf dem Ortenberger Jahrmarkt den 31ten Oktober 1810.

Charakter

Gesetzt, Überlegt, phlegmatisch, ernst.

Verbrechen

Inquisit hat etliche und zwanzig begangene Diebstähle eingestanden. Mehrere davon sind groß, und die meisten davon geschahen durch Einbruch, Einsteigen, oder mit Waffen.

1.) Diebstahl dreier Esel auf einer Mühle bei Lisberg mit Einbruch.

Teilnehmer:

  • Adolph Diederich (Hofmann)
  • Johannes Borgener (XLII.)

Geschah im Jahr 1805, eidlich taxierter Wert 54 fl.

2.) Schaf-Diebstahl zu Obermooß mit Einbruch, (S. X. no. 7.)

3.) Diebstahl von 4 Schafen zu Holzmühl mit Einbruch. (S. IV. 9. und XVII. 24.)

4.) Tuch-Diebstahl zu Vitmes, (S. XII. 28. Und XVII.7)

5.) Einbruch zu Ahl. (S. XVII. 13.)

6.) Schaf-Diebstahl bei Merlau, (S. XII. 29)

7.) Qualifizierter großer Diebstahl zu Kerbersdorf (S. XVII.10)

8.) Schaf-Diebstahl zu Marbern. (S. XVII. 17.)

9.) Diebstahl dreier Schafe zu Bannerod, (S. IV. 6)

10.) Diebstahl eines Schweins auf der Mittelmühle zu Mittelkalbach, Departements Fuld, Großherzogtum Frankfurt

Dieser Diebstahl geschah vor 7 Jahren. Eidlich taxierter Wert 20 fl.

Teilnehmer:

  • Leonhard Geishard, vulgo Grabfelder Lehnert
  • Hann-Görg, Sohn des Vorigen
  • Konrad Kaiser (tot)
  • Zinngießer Adolph Diederich (Hofmann)

Vor diesem Diebstahl hatten die Diebe zu Oberkalbach in dem letzten Haus links, wenn man nach der Mühle geht, einen Einbruch versucht. Es war ihre Absicht, hier Dürrfleisch zu stehlen, und Grabfelder Lehnert hatte den Anschlag dazu gegeben. Allein das Gauzen der Hunde hatte die Ausführung des Diebstahls verhindert. Ausgang und Retraite war der sg. Spaarhof. Der Mann auf diesem Hof, namens ***, wird von Borgener der Mitwissenschaft beschuldigt.

11.) Schaf-Diebstahl bei Salzschlirf.

Teilnehmer: Jacob, vulgo Siebenfinger (tot)

12.) Großer qualifizierter Diebstahl bei dem Krämer Diehl zu Gedern. (S. XVIl. 9.)

13a.) Qualifizierter Dürrfleisch-Diebstahl zu Vollmitz

13b.) Versuchter Einbruch auf der dabei gelegenen Mühle;

13c.) Vollzogener Gänse-Diebstahl daselbst. (S. XVII. 11 und 12.)

14.) Qualifizierter Diebstahl des Freiensteinauer B..kessels. (S. XVII. 8.)

15.) Diebstahl dreier Schafe zu Mittelseemen. XVIL. 15.)

16.) Geisen-Diebstahl zu Bermuthshain. (S. XVI, 19.)

17.) Qualifizierter Diebstahl von Dürrfleisch und Küchengeräthe zu Burgjoß. (S. XVII.16.)

18a.) Versuchter, aber missglückter Einbruch bei einem Krämer zu Mittelsinn

18b.) Versuchter Einbruch und vollzogener Diebstahl eines kupfernen Brandwein-Geschirrs bei einem andern daselbst. (S. XVI. 142.)

19a.) Einbruch in eine Küche zu Obersinn, inderselben Nacht Viktualien-und Gänse-Diebstahl daselbst. (S. XYVICl, 14b.)

19b.) Versuchter, nicht gelungener) Einbruch auf eine Mühle bei Obersinn. (S. XVIC. 14c)

20.) Diebstahl zweier Schafe zu Ahl. (S. XVII. 18.)

21.) Diebstahl eines eisernen Brunnen-Gitters zu Ostheim, Großherzogl. Frankfurtischen Distrikts Windecken., 26. Febr, 1810.

Teilnehmer:

  • Conrad Werner
  • Johannes Borgener
  • Ludwig Vielmetter

Wert 25 fl.

Diesen Diebstahl gestand Inquisit erst nach Einsendung der Akten. Sein Bruder (XLIL.) hatte ihn vorher einbekannt. Merkwürdig ist Inquisitens Geständnis darum, weil von allen übrigen von ihm gestandenen Diebstählen keiner in die beiden letzten Jahre vor seiner Arretierung fällt. Hierauf hatte er sich viel zu gut getan, und zu Erwirkung einer gelinderen Strafe beständig vorgegeben: Er habe schon einige Jahren dem Diebsleben völlig entsagt gehabt. Äußerst bestürzt war er daher, als er erfuhr, dass dieser Diebstahl verraten war. Man sah es ihm an: Er hätte für diesen einen lieber noch zehen andere aus früheren Zeiten auf sich genommen.

Auch gegen Michael Borgener liegen entfernte Anzeigen begangener Straßenräubereien vor. Sie gründen sich hauptsächlich auf die, jedoch sehr unbestimmte, Aussagen seiner zu Selbold verhafteten Beischläferin. Diese Anzeigen wurden zwar näher untersucht, aber nicht bedeutend zu mehrerer Gewissheit erhoben.

Den 28ten Merz 2822 wurden die Akten in III. Bänden dem Großherzogl. Hofgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Urteil wird erwartet.


XIX.) Johann Adam Frank genannt großer oder ältester Feldscheersjung, auch Hann-Adam, toller Hann-Adam oder Schwubger

Signalement

26-28 Jahr alt, 5 Fuß 2 Zoll 3 Strich groß, angeblich zu Schlitzenhausen in Franken geboren, ohne bleibenden Wohnort, oval -runden, hellbleichen Gesichts, dunkelbrauner Haare, blonder Augenbraunen, bedeckter Stirne, grauer Augen, regelmäßiger ziemlich großer Nase, kleinen Mundes mit etwas starken Lippen, und runden starken Kinns. Ist der katholischen Religion zugetan, und hat zu Zeiten mit irdenem Geschirr gehandelt.

Familien-Nachrichten

Seine hier sitzende Beischläferin, eine junge recht wohl gebildete Blondine, mit Namen Henriette Stockin, ist eine Tochter des sogenannten Gläserhannes. Dieser nennt sich Johannes Stock und ist aus Maar gebürtig. Ihre ältere Schwester hat zum Beischläfer den berüchtigten Räuber Cornelius Köhr vulgo Nöll, Stiefbruder des im Main ertrunkenen Erz-Räubers Heinrich Pfeiffer.

Sein Vater war ehedem Husar und zuletzt Vagabund. Derselbe verließ des Inquisiten Mutter Anna Maria vulgo Dorle, und nahm eine andre Konkubine, die s. g. Lügen-Clare. Mit Letzterer zeugte er wieder mehrere Kinder. Unter diesen ist besonders berüchtigt Andreas Trank vulgo Clare-Andres oder Lügen-Clare-Andres. Dieser ist, wie sich bei der hiesigen Untersuchung entdeckte, der nämliche, welcher unter dem Namen langer Andres der Teilnahme an dem Raubmord zwischen Laudenbach und Hemsbach bezichtigt ist. (*)

*) S. Hrn. Stadt-Direktor Pfister s Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Mainufern.

Als Inquisitens Mutter von dem Husar Frank verfassen war, heiratete sie einen herumziehenden Feldscheer, namens Wilhelm Ritter. Mit diesem zeugte sie den Stiefbruder des Inquisiten, den sogenannten kleinen Heinrich oder Johann Heinrich Ritter (XX.) Inquisit, Johann Adam Frank, blieb anfänglich bei seinem Stiefvater. Er erhielt daher den Beinamen ältester oder großer Feldscheers-Jung, sein nachgeborener Stiefbruder Heinrich Ritter aber wurde genannt jüngster oder kleiner Feldscheers-Jung. Die Kinder, welche der Husar Frank, Inquisitens Vater, mit feiner zweiten Concubine zeugte, hieß man zum Unterschied die Husaren-Jungen. Den Beinahmen Schwubger führt Inquisit wahrscheinlich von seinem etwas schwankenden Gang (**), und den toller Hann-Adam von seinem Leichtsinn und sanguinischen Temperamente.

**) Er selbst behauptet, dass er diesen Beinamen von einer Angewohnheit im Reden bekommen; indem er sich häufig des Ausdrucks „Schwubg!“ bedient habe. Schwubger heißt übrigens in der Gauner-Sprache auch soviel als Spieler. Doch ist dieser Ausdruck im Odenwald gebräuchlicher als auf dem Vogelsberg.

Character und Betragen

Inquisit hat zwar in seiner Jugend wenig Unterricht genossen, indessen ist er mit mehr als mittelmäßigen Naturgaben ausgerüstet, und für seines Gleichen von keiner üblen intellektuellen Bildung. Seine Anlagen haben aber durch frühe Ausschweifungen und regellosen Lebenswandel allerdings gelitten. Sie Herz war, wie es scheint, von Natur weich und zu sanfteren Gefühlen gebildet. Wurde es auch nicht geradezu grausam, so wurde es doch für Lügen, Trug und andre hässliche Eigenschaften empfänglich. Gefühl für Recht und Wohlsein Anderer ist, wenn es je bei ihm Statt hatte, ohnehin längst darin erloschen. Von Gemütsart ist er übrigens lustig, leichtsinnig und ziemlich gleichgültig. Nach der gewöhnlichen Einteilung der Temperamente hat er ganz dasjenige, welches man das sanguinisch-phlegmatische zu nennen pflegt. Er ist dabei einschmeichelnd und höflich.

In Fulda saß er etliche und 30 Wochen im Stock- und Zuchthaus, ohne etwas zu gestehen. Er befreite sich durch Ausbruch in der Walpurgis-Nacht 2810. mit Joh. Georg Pfeiffer (XVII), seinem Bruder Heinrich Ritter (XX), seinem Bruder Andreas Frank, und vielen Andern. Im Herbst 1820 wurde er im Amt Nidda unter dem falschen Namen Carl arretiert. Man schickte ihn nach Burggemünden. Dort wurde er als Johann Adam Frank rekognosziert, und nach mehreren abgelegten summarischen Geständnissen unterm 19ten Oktober 1810 zum hiesigen Stockhaus eingeschickt. In diesem versuchte er zweimal auszubrechen, aber vergeblich.

Verbrechen

1.) Braukessel « Diebstahl zu Obergleen. S. III.. X. 3 und XII.3.

2.) Braukessel-Diebstahl zu Elpenrod. S. III.2. und XX, 14.

3.) Kirchenraub zu Hosenfeld. S. XII, 11.

Inquisit äußerte, als er, durch den Vorhalt der gegen ihn eruierten Beweise übermannt, dieses Verbrechen endlich wiederholt eingestand, dass, wie er glaube, der lange Friedrich seine Pistole dabei geführt habe.

4.) Esels-Diebstahl auf einer Mühle bei Rodenkirchen, S. XII, 2-4.

5.) Einbruch und Waren-Diebstahl zu Felda 20/21ten März 1809.

Teilnehmer:

Hann-Georg, ein Gauner und herumziehender Krämer aus dem Würzburgischen, auch stumpfarmiger Görg genannt, weil er einen stumpfen Arm hat.

Dem Bestohlenen, Krämer Heinrich Suppes zu Felda, wurde von der Gartenseite in den Haus-Erden und von diesem in die Kram-Kammer gebrochen. Die gestohlenen Sachen sind auf 159 fl. 42 kr. eidlich gewürdigt. Unter dieser Summe sind noch einige Artikel, (als Tabak und Farbestoff) nicht begriffen, deren Quantität und Wert der Beschädigte sich nicht zu beschwören getraute.

Nach Franks Behauptung hat Hann- Görg die meisten gestohlenen Sachen gegen eine bare Herausgabe von 6 fl. an sich gekauft. Ein Stück Leinen- und etwas gewürfeltes Zeug erhielte Franks Beischläferin.

6 ) Kirchenraub in der Schlingenkapelle bei Joß,. S. XII, 12.

7.) Großer qualifizierter Diebstahl zu- Reinhards mit tödlichen Waffen

Eidlich taxierter Wert 456 fl. 7 ½ kr. S. IV

8.) Kirchenraub zu Neustadt 10/11 Juni 1809

Teilnehmer:

  • Peter Wendelin Labersweiler vulgo Druckers-Peter
  • Andreas Frank, genannt Clare-Andres
  • Heinrich Ritter vulgo Hennerle oder jüngster Feldscheers-Jung (XX.)

Die Türe wurde gewaltsam erbrochen. Die Beute entsprach aber nicht der Erwartung. Ein weißes Altar-Tuch, ein kleiner Weihwasser-Kessel von Messing und eine Reliquie aus einem geweihten Altar-Stein herausgeschlagen, war alles, was die Räuber erhielten. Wert und Schaden 12 fl. 30 kr.

9a. und b.) Esels-Diebstähle auf 2 Mühlen bei Neustadt

Teilnehmer: Die Vorigen

In derselben Nacht, wo sie, laut vorhergehender Nummer, die Neustädter Toten-Kirche beraubten und sich an geweihten Sachen vergriffen, stahlen sie 2 Esel aus 2 verschiedenen bei Neustadt gelegenen Mühlen. Der Wert dieser beiden Tiere ist bestimmt auf etliche und dreißig Gulden.

10. a u. b) Diebstähle zu Sickendorf. 1/2 Juni 1809

Teilnehmer: Die Vorigen

Der eine von diesen in einer Nacht begangenen Diebstählen betraf den Gemeindemann Johannes Schmalz. Ihm wurden 57 Ellen leinen Tuch, einige Kleidungsstücke und Hemden, sodann aus einem aufgebrochenen Küchenschrank allerlei Viktualien und Kleinigkeiten entwendet. Den andern Diebstahl erlitt der Einwohner Conrad Hedderich. Ihm wurden 7 Hemden, jedes zu 3 fl. 30 kr. gestohlen – und zwar aus einem Teich, worin er sie zum Waschen eingeweicht hatte.

11.) Tuch-Diebstahl zu Eisenbach.

Teilnehmer: Druckers-Peter

Dieser Diebstahl geschah vor 4-5 Jahren. Sie stahlen dem Schafmeister Conrad Schwing, auf dem einen Gerichtsherrlichen Hof zu Eisenbach, 4 Stücke leinen Tuch aus dem Garten. Das Tuch hielt 80 Ellen, und die Elle ist zu 20 kr. eidlich gewürdigt.

12.) Beraubung einer Schäferhütte und Diebstahl eines Hammels. 1809.

Teilnehmer:

Druckers-Peter, Clare- Andres,

13.) Qualifizierter Diebstahl auf dem Gräfl. Görzischen Schloß Rechberg oder Richthof.

Bei diesem mit starker Bande verübten Diebstahl wurde bekanntlich große Gewalt gebraucht, und auf die Nachtwache geschossen. (S. IV. 31.)

14.) Beraubung eines Gartenhauses bei Oberohmen. Sommer 1809.

Teilnehmer: Druckers -Peter

Der Verlust des Eigentümers, des Herrn Amtsschultheiß Trapp, an allerlei Sachen des Luxus, war beträchtlich. Im Jahr 1808 hatte derselbe ein ähnliches Schicksal. Auch damals wurde ihm sein Gartenhaus erbrochen und geplündert. Frank will aber von dem ersten Diebstahl nichts wissen. Es sind einige entfernte Anzeigen vorhanden, dass der lange Friedrich solchen begangen.

Frank hat, geständiger maßen, noch dermalen eine Weste auf dem Leib, die von Stuhl – Überzügen aus jenem Gartenhaus gemacht ist. In dem Verzeichnis der gestohlenen Sachen fand man auch einen Teil von Grolmans (Ober-Appellation-Rates, Bruders des Verfassers) Handbuch über das Napoleonische Gesetzbuch. Frank gestand, dieses Buch bei der Teilung erhalten zu haben, und lobte es, dass es „gar ein schönes Buch“ gewesen. Man fragte ihn: ob er das Buch gelesen? „Nein“ war seine Antwort, „ich kann ja nicht lesen; aber es war doch gar schön, ich hatte so recht mein Pläsir daran. Eben weil ich es nicht lesen konnte, verschenkte ich nachher das Buch, ich kann mich aber nicht mehr erinnern, an wen?“ Das noch neue Buch hatte wahrscheinlich einen Einband, der dem Inquisiten in die Augen stach. Er musste Gefallen daran haben; denn er kannte keine andere Bücher, als alte schwarze Bibeln und Gesangbücher.

15.) Straßen-und Lederraub in dem Wald, die Zunder genannt, zwischen Fuld und Hainzell, Fulder Pfingstmarkt 1808

Teilnehmer:

  • Druckers- Peter
  • Johannes Lehn 2te
  • Andreas Lehn
  • Heinrich Pfeiffer

Die Räuber waren auf dem Fulder Pfingstmarkt. Dort waren sie einig geworden, einen Schuster, des viel Geld gelöst, auf dem Heimweg zu berauben. Mit geschwärzten Gesichtern, zum Teil wenigstens und um Mund und Augen, lauerten sie auf ihn in den Oberroder Tannen, Schon war es 8 Uhr Abends, und der erwartete Schuster hatte sich noch nicht sehen lassen. Jetzt kamen zwei Weibsleute in einer kurzen Entfernung hinter einander. Sie waren von Hainzell und die Schwestern des Säcklermeisters Heinrich Hartmann. Die Eine trug auf einer Kötze gebunden 22 Wildhäute. Diese hatte ihr in weiterer Entfernung nachfolgender Bruder an demselben Tag um 240 Gulden in Fuld gekauft gehabt. „Das wäre etwas für uns!“ rief einer der Räuber. Sogleich sprangen alle zu nach der Trägerin. Einige hielten sie, Andere rissen ihr die Kötze von dem Rücken und banden die Häute ab. Die Beraubte schrie laut,

ihre Schwester kam hinzu und vermehrte das Klagegeschrei. Noch war ein Teil der Räuber mit dem Leder beschäftigt; die Andern traktierten die Weiber mit Schlägen. „Schlagt sie tot“ rief endlich einer „so hat die Jagd ein Ende!“ Dieser Schreckens-Ruf verstopfte den Weibern die Kehlen. Die Räuber trugen das Leder fort, und das Concert war vorüber. Die am meisten Geschlagene ging nach Fulda zurück und ließ sich dort von einem Feldscheer verbinden. Ihre Verletzungen waren weder für Leben noch für Gesundheit gefährlich. Re bene gesta zogen die Räuber mit ihrer Beute nach Reinhards und legten sie ohne Scheu in der Herberge (*) nieder. Der Wirt, sowohl der alte, als der junge, betrachteten die Wildhäute, während sie die Räuber auf dem obersten Boden des Hauses mit Milch regalierten, – mit Wohlgefallen. Pfeiffer musste den Vorgang erzählen. Der junge Wirth lachte dazu, und als wahrer Vogelsberger Bauer versetzte er spaßend:,,du bist doch ein Kerl, der alle Unglücker anstellt!“

(*) des sogenannten Heinrichs oder Henrichen Hauß. Man vergleiche die erste Note zu XXXI. 110, 42.

Von den zwei und zwanzig geraubten Häuten hatte es jedem der fünf Räuber bei der Teilung vier ertragen; zwei, die sich nicht Teilen ließen, waren in Gemeinschaft geblieben. Diese beide kaufte der, aus mehreren andern Untersuchungen bekannte Kochemer Krämer Niclas Stork zu Reinhards, das Stück zu 2 fl. Frank ging zu einem neben jenem wohnenden Bäcker, gleichen Namens und Gelichters, (wahrscheinlich ist es ein Bruder des vorigen, ) und vertauschte diesem drei Haute gegen eine schlechte silberne Sackuhr, so er in der Folge für 5 fl wieder verkaufte. Die vierte Haut überließ er seinem Kameraden Johannes Lehn 2ten. Dieser gab ihm ein Hemd dafür und versprach ihm noch weiter einen Gulden. Die andern Räuber verhandelten ihr Leder angeblich den oben erwähnten Wirtsleuten (*) in Heinrichs Haus und dem Krämer Stork zu Reinhards. Beider Ehrenmänner ist schon vorher erwähnt worden.

(*) Diese Leute treiben eigentlich keine Wirtschaft, sondern sind bloß Bauersleute, welche die Räuber beherbergen. Der älteste Sohn des Wirts, der in das Haus verheiratet ist; wird insonderheit von Frank als Käufer angegeben.

16a. und b.) Diebstahl von 8 Bienenstöcken zu Kirschrod, Departements Fulda, Großherzogtums Frankfurt und Diebstahl von einigen Bettüchern daselbst.

Teilnehmer:

  • Druckers-Peter
  • Johannes Lehn2te,
  • Andreas Lehn
  • Heinrich Euler, vulgo Hildebrands Heinrich

17.) Qualifizierter beträchtlicher Diebstahl auf der Mühle bei Völzberg im Fürstl. Isenburgischen, mit tödlichen Waffen.

Teilnehmer:

  • Heinrich Ritter
  • Johann Michael Schmitt, genannt Singmichel

Eidlich taxierter Wert 149 fl. 52 kr. Die Diebe stiegen der Scheuerleiter hinauf, brachen durch die Scheuer in das Haus ein, und entwendeten aus mehreren von ihnen aufgeschlagenen Kisten Kleidungsstücke, Zeug, Garn, Tuch usw. Die Sachen wurden, nach Franks Angabe, großenteils an den in der vorigen Nummer gedachten Krämer Niklas Stork zu Reinhards verhandelt. Dieser kochemer Kaffer (*) nahm die Diebe Morgens bei Tages-Anbruch in seine Wohnung auf, bewirtete sie mit Kaffee und Suppe, suchte sich von dem gestohlenen Gut aus, was ihm diente, und gab den sauberen Gästen sogar das Nachtquartier. Frank erhielt für seine Person angeblich mehr nicht als 3 1/2 Gulden. Michel Schmitt führte bei dem Diebstahl eine geladene Pistole.

(*) Heißt in der Gauner-Sprache ein vertrauter Mensch, der es eignen Vorteils willen mit den Dieben hält.

18.) Bienen-Diebstahl zu Vadenrod, um Michaelis 1808.

Teilnehmer: Heinrich Reiber von Gerstingen.

19.) Diebstahl von 4 Tauben und einem Wagenrad zu Westwellenrod im Isenburgischen. S. IV, 4.)

20.) Vollzogener Einbruch und versuchter, aber nicht gelungener, Diebstahl eines eingemauerten Kessels zu Niederohmen. (S. X, 26.)

21a. und b.) Diebstähle von jungen Schweinen bei Eichelhain. (S. IV, 11.)

22.) Qualifizierter Diebstahl in dem Juden-Tempel zu Storndorf. 5/6 Juni 1809.

Teilnehmer:

  • Druckers-Peter
  • Heinrich Ritter
  • Clare-Andres

Frank hatte einige Scheiben ausgebleit und war mit ein paar Andern zum Fenster eingestiegen. Schon war die Synagoge zum Teil ausgeleert, der große messingene Kronleuchter, die Decke Mosis, Gebet-Wickeln und andere Herrlichkeiten waren auf den Mist geworfen. Plötzlich erwachte der das Heiligtum bewachende Rabbi in einer daran stoßenden Stube. Mit Zetergeschrei sprang er auf, fiel vor Schrecken wider die Türe, und schrie zum Fenster hinaus um Hilfe. Kein Nachbar aber wollte erscheinen, und dem geängstigten Juden, der den Schein der angezündeten Wachskerzen durch die Türe erblickte, und das Gepolter der selbst aufgeschreckten, ihm unwissend zum Fenster hinauseilenden Diebe hörte, – stieg die Todesangst mächtig zu Leibe; er fiel kraftlos und ohnmächtig zurück auf sein Bette. Es war ein Auftritt wie in Kotzebues Wirrwarr.

Beide Teile ergriff ein panischer Schrecken, und beide verursachten solchen einander. Lange war diese komische Begebenheit ein Gegenstand der Foppereien unter den Dieben. Wechselseitig zogen sie sich damit auf, dass sie vor dem furchtsamsten aller Juden gleich Hasen geflohen wären. Hierdurch wurde die Sache verraten. Die Weibsleute der Bande nämlich, die vor dem Anfang der Special-Untersuchung ausgelockt wurden, und durch die mehrmalige Neckereien der Diebe genau von dem Vorfall unterrichtet waren, hatten im Verhör ziemlich ausführlich davon gesprochen. Diesem unerachtet leugneten Frank und Ritter; sie gestanden zwar endlich widerriefen aber nachher ihr Geständnis, und blieben von Neuem Monate lang beim Leugnen; bis es endlich durch unverdrossene Mühe gelang, sie abermals zu überführen. Frank recognoscirte nun noch einige im Innern der Synagoge zurückgelassene Diebslichter. Man zeigte ihm ein Knöpfchen vor, das ebenfalls darin gefunden worden. Er erkannte solches und führte an, dass ihm dieses von seiner Weste abgesprungen sei, als er zum Fenster hinausgeflogen wäre. Ja er konnte sich selbst des Lachens nicht enthalten, als er die Geschichte dieses Verfalls ausführlich wiederholte. Er machte die Bemerkung: er und der Jude hätten gleiche Angst gehabt, Druckers-Peter aber sei couragierter gewesen.

Es war bereits Tag, als der erschrockene Rabbiner sich ermannte, nachzusehen, was eigentlich gestohlen war. Die Synagoge fand er ausgeleert, aber vor dem Fenster auf der Mistenstätte noch den Rumpf eines entwendeten Kronenleuchters. Nah der Behauptung der Diebe haben sie noch Mehreres daselbst zurückgelassen.

Der Wert des Entwendeten ist nicht genau bestimmt und die Angabe des Rabbiners über dasjenige, was vermisst wird, trifft nicht ganz zu mit der Angabe der Diebe über dasjenige, was sie mitgenommen. Sie sagen, die meisten Sachen wären auf der Mistenstätte liegen geblieben. Man muss es dahingestellt sein lassen, ob vielleicht andere Leute von der Furchtsamkeit beider Teile profitierten.

23.) Beraubung der Klösberger Capelle. (S. XX. 24)

24.) Diebstahl bei einem Musikanten zu Storndorf. (S. XX. 23.)

25.) Einbruch und Diebstahl eines eingemauerten …kessels zu Wettsaasen. (S. XX. 22.)

26.) Großer qualifizierter Diebstahl von Weißzeug, Kleidern usw. zu Vadenrod, Wert 200 fl. (S. XX. 20.)

27.) Ähnlicher großer Diebstahl zu Brandl, Wert 80 fl. 40 kr. (S. XX. 21.)

28.) Diebstahl von 2 Schafen in Hauswurz

Teilnehmer: Singmichel.

Wert 20 fl. Die Schafe wurden bei einem Zwiebelhändler zu Hintersteinau verzehrt.

29.) Diebstahl von 30 Ellen Tuch zu Blankenau. (S. XX. 27.)

30.) Glocken-Diebstahl aus der Marcus-Capelle Rodenkirchen. (S. XII. 2–4.)

31.) Keller-Einbruch in einer Mühle bei Rodenkirchen (S. ebendaselbst.)

32.) Einbruch auf der Mühle bei Zahmen. (S. XI. 232.)

Frank ist noch mehrerer Verbrechen, namentlich einiger Straßen-Räubereien, ja sogar eines versuchten Raubmords, in den Akten bezichtigt. Die Indizien sind aber zu entfernt, als dass sich nur mit Wahrscheinlichkeit etwas darüber bestimmen ließe. Indessen sind die vorher erwähnten, nach seinem eignen wiederholten Geständnisse von ihm begangenen Verbrechen hinreichend, in ihm eines der gefährlichsten Mitglieder und Partie-Chefs der Vogelsberger Bande zu erkennen.

Den 8ten April 1812 wurden die Untersuchungs-Akten gegen Joh. Adam Frank in 3 dicken Bänden und einigen Packen Beilagen, sodann ein weiterer Faszikel Untersuchungs-Akten gegen Franks Beischläferin Henriette Stockin, an Großherzogl. Hofgericht zur Entscheidung eingeschickt, Das Urteil wird erwartet.


XX.) Johann Heinrich Ritter, vulgo jüngster Feldscheerjung, Hennerle, kleiner Heinrich, oder Heinrich mit der Geige

Eingebracht den 25ten Dezember 25

Signalement

Alt 28 Jahre, 5 Fuß 3 Zoll 3 Strich groß, schmal, schlank, mager, hat ein weiß und rothes längliches, doch etwas abgebleichtes, Kränklichkeit verratendes Gesicht, ohne Bart, dunkelbraune Augen und Augenbraunen, kleine bewachsene Stirne, ziemlich große aber erloschene hellgraue Augen, spitze längliche etwas gebogene Nase, kleinen Mund mit derben Lippen, und schmales Kinn. An der rechten Hand, zwischen dem kleinen und 1ten Finger, sieht man eine Hiebnarbe.

Familien-Nachrichten

siehe diese Rubrik unter XIX.

Schicksal

Er wurde angeblich zu Landenhausen geboren. Dieses liegt im Großherzogl. Hessischen Freiherrl. von Riedeselschen Patrimonial-Gericht Altenschlirf. Im 8ten oder 9ten Jahr verlor er seinen Vater. Vorher, (wie er behauptet) hatte er nur einige Tage, nachher gar nicht, die Schule besucht.

Seine Mutter hatte ihn zur katholischen Religion bestimmt allein da er früh von ihr lief, und keinen weiteren Unterricht genoss, lernte er kaum das Vaterunser. Noch, so behauptet er, hat er kein Glaubensbekenntnis abgelegt. Eben so wenig hat er eine Profession erlernt, doch gab er sich dann und wann mit Kammschneiden ab. Manchmal handelte er auch mit Zunder, den er auf den Rhöngebirgen holte. An der Musik fand er Freude, und spielte mit Fertigkeit die Geige. Besonders im Winter musizierte er den Bauern vor den Türen, und bei dieser Beschäftigung war der jüngste Sohn des Franz Lehn, mit einem Tamburin, gewöhnlich sein Begleiter.

Früh frönte er der Wollust, und schon vor seinem 15ten Jahr hatte ihn eine 40 jährige Gaunerin, Namens Gänse-Grith, in den Schlingen. Diese geile Dirne hatte selbst Kinder von Ritters Alter. Eine so ungleiche Verbindung vermochte nicht lange, ihn zu fesseln. Er entzog sich ihr, und pflückte nun, bald hier bald dort, eine Blume. Eine andere Buhldirne, Anna Margaretha Müllerin, vulgo Germerothin, ehemals Beischläferin des hier verhafteten Ludwig Hofmann, machte Jagd auf ihn. Noch jung, gut aussehend, gescheiter und gewandter, als viele Andere, kam sie bald dahin, ihn zu fangen. Ihre Geschicklichkeit im Gauner-Wesen, ihre weit reichende Verbindung und Bekanntschaft, fesselten den jungen Ritter. Die wurde seine Beischläferin und Hauptlehrerin in Begehung der Diebstähle; sie sah ihm die Gelegenheit dazu aus, und gab ihm Mittel an, sie zu vollziehen. Doch auch, wenn er seine Sachen unklug angefangen, wies sie zürnend ihn zurecht, und gab ihm bittere Verweise. Diese Verbindung wurde durch Arretierung getrennt. Als er wieder in Freiheit kam, gab er sich mit der hier sitzenden s. g. Schlitzer-Grith, Anna Margarethe Deihard, ab. Dieses blühende Mädchen fand aber wenig Genuss bei dem früh verblühten Jüngling. Sie trennten sich daher bald. Es scheint nicht, dass ihm nachher eine bleibende Verbindung wieder glückte.

Das Stehlen begann bei dem Inquisiten, wie wir wissen, ebenfalls schon vor seinem 15ten Jahr. Um diese Zeit beging er mit seinem Bruder einen Tuch-Diebstahl zu Blanckenau. Er saß deshalb mehrere Wochen zu Großenlieder in Arrest. Im Jahr 1808 wurde er nach erfolgter Überführung und Geständnis, auf Verordnung der Fulder Regierung, zur Strafe mit Ruthen gestrichen, und des Landes verwiesen.

Im Herbst 1809 wurde er, bei der Rückkunft von dreien, zu Hosenfeld in einer Nacht, mit bewaffneter Hand begangenen Einbrüchen, in flagranti ertappt, gleich darauf in Hauswurz arretiert, und nach Fuld geliefert. Hier saß er in Untersuchung bis Frühjahr 1810, wo er sich in der Walpurgis-Nacht, mit seinem Bruder und vielen Andern, durch Ausbruch, die Freiheit verschaffte.

Ursprünglich und am längsten gehörte Inquisit zu der Vogelsberger Bande. Mit dieser trieb er, bis zu seinem Arrest in Fulda, beständig sein Wesen. Sein dortiger Ausbruch aber, und mehrere seiner zu ruchbar gewordenen bösen Streiche nötigten ihn jetzt, den Vogelsberg zu verlassen. Er gesellte sich nun zu verschiedenen Haupt -Räubern in der Wetterau. Mit diesen beging er seine letzte und bedeutendste Verbrechen.

Auch von Gießen war er ausgeschrieben. Man wusste hier, dass er in der Wetterau war, und es wurde ihm dort abgepasst. Geraume Zeit entging er jeder Nachstellung. Er hatte nämlich seinen Namen verändert. Auch bezeichnete ihn das ausgeschriebene Signalement nur wenig, denn seine Gestalt war nicht mehr dieselbe. Er war der Beschreibung, im eigentlichen Sinne des Worts, entwachsen.

Im Dezember 1810 endlich erhielt man Nachricht von einer auswärtigen Behörde in der Wetterau: es sei ein junger Vagabund, der sich den Namen Glitsch, gebe, und in verschiedener Rücksicht höchst verdächtig sei, dort eingebracht. Man wurde um Auskunft über ihn ersucht und erhielt zugleich das Erbieten zur Auslieferung. Aus dem jenem Schreiben beigeschlossenen Vernehmungs-Protokoll überzeugte man sich bald von der Gefährlichkeit des Arrestanten z auch fand man in dem mitgeschickten Signalelement einige bekannte Zuge. Man war nun zwar, ohne Rücksicht auf erwachsende Mühe, geneigt, den angebotenen Vagabunden zur näheren Untersuchung zu übernehmen ; denn nichts schien nach der Eröffnung der kommunizierenden Behörde gewisser, als dass er sonst more solito in Freiheit gesetzt, und von neuem dem Publicum nachteilig würde. Allem auf der andern „Seite hatte man bei den obwaltenden Verhältnissen allerlei Nachteil und Verantwortung auf den Fall zu befürchten, wenn es hier nicht gelang, ihn als Mitglied der

Banden zu entlarven, und wenn man keine im Inland begangene Verbrechen auf ihn brachte. Diesen Inkonvenienzen vorzubeugen, kommunizierte man zuvorderst mit dem sehr tätigen und um die allgemeine Sicherheit sehr verdienten Königlich Westfälischen General-Prokurator Freiherrn von Hannstein in Marburg. Man fragte bei Ihm an: Ob Er den Bezeichneten kenne ? und eröffnete ihm zugleich den Entschluss: auch wenn dieses nicht der Fall sei, den Arretierten zur Untersuchung bei kostenfreier Auslieferung hierher zu nehmen, insofern auch Er, nach allenfallsigem Missglücken des hiesigen Versuchs, den Verdächtigen von hieraus weiter annehmen, und in Marburg eine Probe mit ihm anstellen wolle. Zeitig erhielte man, zwar seinen Aufschub, aber eine übrigens ganz dem Wunsch entsprechende Antwort. Nun beeilte man sich, der hierher kommunizierenden Behörde zu erwidern, man sei zwar nicht im Stand dermalen über den Bezeichneten etwas zuverlässiges zu bestimmen und daher eigentlich nicht in dem Fall sich über die angebotene Auslieferung zu erklären, wolle jedoch pro bono publico sich solche gefallen lassen und die Mühe der Untersuchung übernehmen, wenn die Auslieferung kostenfrei, wenigstens bis an die Grenze, geschehe.

Der sich so nennende Glitsch wurde hierher gebracht, und im Augenblick seiner Ankunft, – sie geschah auf den ersten Christfeiertag, – vorgeführt, und dem polizeilichen Examen unterworfen. Bereits unterrichtet von seinen früheren Ausfluchten, legte man ihm mancherlei darauf berechnete, ihm aber unerwartete Fragen vor. Bei allem Bestreben nach Fassung, das er zeigte, war es ihm unmöglich, Widersprüche und neue Unwahrscheinlichkeiten zu vermeiden. Er wurde mehrmals verwirrt, und verstummte. Hierdurch, und aus seinem ganzen Habitus, aus seinem Blick und Benehmen überzeugte man sich immer mehr, dass er ein verkappter Spitzbube sei. Man verglich ihn nun nachher mit den Signalements, und es fand sich viel Ähnlichkeit mit ihm und dem signalisierten Ritter. Man tat ihm zweckmäßigen Vorhalt, aber mit Frechheit blieb er bei seinem angenommenen Namen.

Der Schleier des Inkognitos, worin er seine Person gehüllt hatte, war gelüpft, aber – noch nicht gehoben, Polizei-Agenten und Spionen, – selbst solche, welche Ritter ehemals gesehen hatten, verstummten und getrauten sich nicht, etwas Gewisses über ihn zu behaupten. Der Verfasser allein hatte die Idee gefasst: der Eingeschickte sei Heinrich Ritter. Hiernach also machte er Anstalt, ihn zu konfrontieren. Sich der Wirkung möglichst zu versichern, ließ er zuerst Johann Adam Frank, Stiefbruder Ritters, der bereits zum Bekenntnis mehrerer mit ihm begangenen Verbrechen geschritten war, avisieren. Er ließ ihm nämlich sagen, es sei jemand angekommen, den er genau kennen müsste; er solle daher, zum Beweis eigner Aufrichtigkeit und zu Vermeidung Nachteils für den Eingebrachten (demselben gleich, wie er ihn sehe, offenherzig, jedoch nur im Allgemeinen, zu erkennen geben, dass seine Verbrechen entdeckt seien und halsstarriges Leugnen nichts mehr helfe. Frank begrüßte den Neueingebrächten, sobald er ihn sah, als seinen Bruder; als Heinrich Ritter; dann tröstete er ihn mit gleichem Schicksal und entdeckte ihm, dass er bereits manches mit ihm begangene Verbrechen habe gestehen müssen.

Der sich so nennende Glitsch machte große Augen, und war im Zweifel, wie er sich benehmen sollte. Man ließ ihm nicht lange Zeit, sich zu bedenken. Schön stand ein anderer Gefangener in der Nähe, Andreas Thron nämlich, der mit Ritter ebenfalls gestohlen, und- dessen Beischläferin die Schwester von der Germerothin ist, mit der Ritter zugehalten hatte. Auch Thron war wie Frank instruiert. Er begrüßte gleich beim Eintritt Ritter als seinen Kameraden, und forderte ihn bei seinem rechten Namen auf, die bereits entdeckte Wahrheit zu gestehen. So überrascht, überführt und übermannt musste Herr Glitsch sich verlieren, und Heinrich Ritter trat an seine Stelle. Die Identität der Person mit dem Gesuchten war zur Gewissheit gebracht. Die Bahn war gebrochen, die zur Untersuchung der Verbrechen führte.

Charakter

Er ist jugendlich unbesonnen, aber im höchsten Grad verwegen, verschmitzt, hinterlistig, niederträchtig und boshaft. Die Natur, dies sieht man, – gab ihm geistige und körperliche Vorzüge. Von beiden aber existieren nichts als disharmonische Fragmente. Sein Selbst ist ein ausgezehrtes Skelet. Es ist der Abdruck der Leidenschaft und des Lasters auf gut gestoffter, hoher Veredlung fähig gewesener, Materie. Kein Mittel ließ er unversucht, die Untersuchung zu erschweren. Er leugnete, gestand und widerrief, gab falsche Umstände an, und wie er gar nicht weiter konnte, erdachte er Verbrechen, auf den Inquirenten ein falsches Licht zu werfen, und um durch deren Untersuchung Zeit zum Durchbruch zu gewinnen. Mehrmals, aber immer vergeblich, machte er hierzu Versuche. Zuletzt nahm er, nebst seinem Bruder, Teil an dem Komplott, das nach Ermordung des Verwalters und der Wache, mit offener Gewalt zu entfliehen strebte (S. 1.)

Verbrechen

1.) Kirchenraub zu Neustadt. (S. XIX.8.)

2.) Diebstähle zweier Esel auf 2 Mühlen bei Neustad. (S. XIX.9.)

3.) Leinen-Tuch-Diebstahl mit Einbruch zu Bleidenrod, A. Homberg a, d. O.

Teilnehmer:

  • Andreas Frank vulgo Clare-Andres, Husaren-Jung, Lügen-Clare-Andres, Langer Andres, auch Leyermanns Greth genannt,
  • Singmichels Heinrich (Heinrich Zapf)

Dieser Diebstahl betraf den Gemeindemann Georg Friedrich Erb und geschah im Sommer 1809. Die Diebe stellten sich auf einen bei dem Holz im Garten gestandenen Schneidbock, und brachen ungefähr in Manns-Höhe ein Gefach von Leimen aus. Das gestohlene Tuch enthält 90 Ellen und ist eidlich gewürdigt auf 30 fl. 156

4a., b., c.) Drei Kessel-Diebstähle in Einer Nacht zu Hosenfeld, Fuldischen Amts Grosenlieder, alle drei mit Einbruch und tödlichen Waffen. 1/2 Nov. 1809

Teilnehmer:

  • Andreas Frank, vulgo Clare- Andres
  • Johann Georg Kaiser.

Die Diebe lagen zusammen auf der Hecken-Mühle bei Reich108, wo ihnen die Magd zum Laden der Pistole für 5 kr., Pulver hohlen musste, und gingen von hier zum Diebstahl aus. Bei der Zurückkunft vergruben sie in ein altes, unfern der Mühle gelegenes Gemäuer, die zu Hosenfeld gestohlne, und darauf zusammengeschlagene, drei Kessel. An dem nämlichen Ort versteckten sie auch die mitgehabte noch geladene Pistole, ein zum Teil gefülltes Pulver-Horn und 2 Meisel. Einer davon war durch Krummbiegen zum Brecheisen zugerichtet. Indessen hatte der tätige Herr Amtsschultheiß Ebel zu Freiensteinau yon der Niederlage der Räuber auf der Hecken-Mühle Nacyricht bekommen. Schon geraume Zeit hatten sie mit ihren Weibsleuten, worunter sich die berüchtigte Germerothin befand, hier gewirtschaftet, und zwar so ungescheut, dass sie sogar bei hellem Tag die Pistole vor der Mühle losgefeuert hatten. Dieses hatte Herrn Amtsschultheiß Ebel bewogen, dieses Räubernest umstellen zu lassen, und es war eben in derselben Nacht geschehen, wo die drei Mannsleute auf die Hosenfelder Diebstähle ausgegangen waren. Zwei von den Weibsleuten waren bereits in der Mühle arretiert worden, als Morgens um 5 Uhr die drei Mannskerls, nach dem Vergraben der obigen Effekten, gerade auf die Mühle loskamen. Diese war, in Erwartung derer, die da kommen sollten, noch umstellt, und Andreas Frank, der zuvorderst ging, wurde festgehakten- Die beiden Andern indessen gewahrten in Zeiten die Wache und entsprangen, obgleich Feuer auf sie gegeben wurde. Der in flagranti ertappte Frank könnte, bei dem auf der Stelle mit ihm gehaltenen Examen, nicht lange leugnen. Er zeigte den Platz, wo die körperlichen Beweise vergraben lagen. Man suchte nach, und fand das Angegebene richtig. In dem Pulverhorn war noch Pulver zu einigen Schüssen. Die Pistole wurde von einem Jägerburschen, in Gegenwart des Beamten und des Forstbedienten, ausgezogen« Es fand sich ein starker Schuss darin, ein großes gegossenes Bley, und noch vier starke viereckige Posten. Die beiden Flüchtlinge wurden unterdessen verfolgt, und man ergriff Heinrich Ritter zu Hauswurz, in einer Scheuer. Er wurde nach Reichlos gebracht, und von hier wurden sämtliche Arrestanten, mit den vorgefundenen Sachen nach Fulda geschickt und ausgeliefert. Ritter saß bis zur Nacht vom 3oten April auf den 1ten May 1810, wo er mit seinen Stiefbrüdern Andreas Frank und Johann Adam Frank, mit Weisbrods-Hann-Görg und Andern, sich gewaltsam befreite.

5.) Einbruch in der Mühle des Konrad Seipel zu Lisberg, mit tödlichen Waffen. (S. IV, 2. und X. 11.)

Auf den Mühlknecht wurde bekanntlich von einem der Räuber geschossen.

6.) Großer qualifizierter Diebstahl zu Reinhards, mit Führung tödlicher Waffen. Eidlich erhärteter Wert 456 fl. 4 ½ kr. (S. IV. 1. und XIX, 18.)

7.) Einbruch zu Diedelsheim, im Isenburg-Büdingischen. Geschah in der Nacht von dem 1ten auf den 2ten Oktober 1810

Teilnehmer:

  • Veit Krämer, (zu Heidelberg am 31ten Juli 1812 hingerichtet)
  • Stephan Heusner, genannt langbeiniger Steffen, Bruder des zu Darmstadt sitzenden Johann
  • Adam Heusner, (erhängte sich zu Heidelberg im Gefängnis, Sommer 1811.)
  • Konrad Werner, genannt schwarzer Konrad, auch Greu-Konrad oder Krüg- Konrad,
  • Schwager von Johannes Borgener No. XLII. (sitzt in Langenselbold wegen Mordraubs und anderer schweren Verbrechen)
  • Andreas Frank, vulgo Clare- Andres oder
  • langer Andres usw. (ist der einzige noch flüchtige Teilnehmer an dem Raubmord zwischen Laudenbach und Hemsbach)

Der Wert des Gestohlenen beträgt, nach eidlicher Würdigung, wenigstens 150 fl. Stephan Heusner trug noch bei seiner Arretierung etwas von der entwendeten Kleidung auf dem Leibe.

8.) Einbruch zu Rommelshausen, Großherz. Hessischen, Burggräfl. Friedbergischen, Justiz-Amtes Attenstadt.

Auf dem Rückweg von Diedelsheim bestohlen die Räuber noch in derselben Nacht den Einwohner Jacob Gottier zu Rommelshausen, mittelst Einsteigen und Einbruch. Das Entwendete ist auf 50 fl. eidlich gewürdigt. Ein Teil davon ist angeblich in das Wirtshaus nach Oberisstigheim verkauft worden.

9.) Qualifizierter großer Diebstahl zu Westwellenrod, im F. Isenburgischen. 20 /21. Oktober 1810,

Teilnehmer:

  • Conrad Werner
  • Stephan Heusner
  • Philipp Friedrich Schütz vulgo Mahnen-Friedrich
  • Veit Krämer  (Beide am 31. Juli 1812 zu Heidelberg enthauptet)

Auch hier stiegen die Diebe auf einer Leiter ein. Unter denen, welche wirklich einstiegen, war Heinrich Ritter. Er leuchtete den Andern, und bediente sich dazu angezündeten Lumpen, die er durch Wedeln zur Flamme gebracht hatte. Unbekümmert um die Feuersgefahr, die daraus für das Haus und den ganzen Ort entstand, warf er solche, beim Abzug, unausgelöscht auf den Boden, und ließ sie so liegen. Sie hatten, wie man andern Morgens fand, ein tiefes Loch in den gedielten Boden gebrannt.

Das Entwendete betrug, laut eidlicher Würdigung, an Wert 211 fl. 9 kr. Die Diebe zogen damit in das Wirtshaus nach Lützelhausen. Hier wurden sie von der Streifung überfallen, versprengt, und genötigt ihre Beute zum Teil im Stich zu lassen. Ritter flüchtete auf die sg. Knallhütte; abermals fiel er den Soldaten und Streifern in die Hände. Jetzt versuchte er von neuem zu entspringen, aber er wurde eingeholt, bekam einen Säbelhieb in die Hand, und musste sich ergeben. Er wurde vor das Amt gebracht. Dort gab er sich den Namen Glitsch, wollte von keinem Diebstahl wissen, und erdichtete, hartnäckig leugnend, ein ganzes Gewebe von Lügen. Man brachte ihn in der Folge nach Gießen. Auch hier erschwerte er auf alle Weise die Untersuchung, besonders diesen Diebstahl, auf dem er doch gleichsam in flagranti ertappt war, wollte er durchaus nicht bekennen. Er leugnete selbst da noch, als ihm die, durch die Güte des würdigen Herrn Stadt-Direktors Pfister zu Heidelberg mitgeteilten Aussagen, seiner zu Heidelberg verhafteten Komplizen, vorgehalten worden. Erst später, als er den Inquirenten, Verfasser dieses, zu ermüden völlig verzweifelte, als er einsah, dass er sich in immer größere Labyrinthe stürzte, wie er gewahr wurde, dass alle von ihm gebrauchte Künste nur zu seinem eignen Verderben gereichten, nachdem seine Suppe, wie die Gauner sich auszudrücken pflegen, schon kalt war (*); da gestand er endlich die angegebene Umstände und seine Mitwirkung zu diesem Verbrechen.

Doch reute ihn bald dieses Geständnis wieder. Er suchte es dadurch zu entkräften, dass er andere Diebstähle erdichtete und deren Begehung eingestand. Der Inquirent merkte zwar, wo diese Angaben hinaus wollten, er warnte ihn ausdrücklich für Lügen, und äußerte hin und wieder Zweifel über das Gesagte. Ritter verschwur sich aber, dass er Wahrheit sage. Die Diebstähle wurden genau protokolliert, und auf der Stelle untersucht, aber – falsch befunden. Am Ende, als ihm hierüber Vorhalt geschah, gestand er, dass er alles dieses bloß um deswillen erdacht habe, weil ihn die Bekenntnisse seiner wirklich begangenen Verbrechen besorgt gemacht und gereut hätten, und weil er gehofft habe, durch die Angabe falscher Diebstähle die Untersuchung in die Länge zu ziehen, mittlerweile aber entweder durchzubrechen, oder das Verfahren, durch Vorspiegelung erlittenen Zwanges, desto sicherer zu entkräften.

*) Die Suppe ist kalt heißt so viel, als es ist alles verloren, der Widerstand ist vergeblich, der Bekenntnisse und Beweise sind schon so viele, dass doch nicht mehr zu helfen ist. Siehe Abriss des Gauner-und Bettelwesens in Schwaben. p. 307.

10.) Erster Straßenraub im Königsteiner Wald, unter Misshandlungen. 27ten Sept. 1810.

Teilnehmer:

  • Veit Krämer
  • Philipp Lang, vulgo Hölzerlips
  • Stephan Heusner, vulgo Langbeiniger Stephen
  • Heinrich Vogt, vulgo Schoden-Heinrich (sitzt hier. S. XLIII.)
  • Joseph Weber (Klein) vulgo Krugs-Joseph und
  • Andreas Frank, vulgo Clare-Andres  (gleich dem vorigen in Freiheit)

Der Jude Wolf Meyer von Kronenberg und der Handelsmann Tobias Baum von Idstein, wanderten von Idstein nach Frankfurt. Unterwegs, Morgens zwischen 8 und 9 Uhr, wurden sie im Wald zwischen Königsstein und der Glashütte von den Räubern umringt, mit aufgehobenen Prügeln überfallen, misshandelt und ihrer Barschaft beraubt. Die des Juden Meyer bestand, nach eidlicher Würdigung, in 50 fl., die des Tobias Baum in 9 fl. Meyer erhielt mehrere Schläge auf den Kopf; Baum parierte diejenige, welche nach seinem Kopf gerichtet waren, mit dem Arm. Die dadurch erlittene Quetschungen verursachen ihm noch jetzt, bei veränderter Witterung, Schmerzen.

12.) Zweiter Straßenraub in dem Königssteiner Wald, unter Misshandlungen. 27. September 1810

Teilnehmer: Die Vorigen

Der vorige Raub war vollbracht. Die Räuber zogen einige Stunden weiter in den Wald, und lagerten sich in der hohen Mark, auf dem s.g. fröhlichen Mann, unfern der Straße, welche von Homburg nach Usingen zieht, bei einem Brunnen. Hier lagen sie noch Nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr,  und spielten um das geraubte Geld auf der Karte. Philipp Conrad und Jacob Jamin, zwei Metzger von Oberursel, zogen jetzt die Straße, und hatten zwei starke Hunde, nebst einem Buben von 10- 12 Jahren bei sich. Vertieft in ihr Spiel gewahrten anfänglich die Räuber die Metzger nicht. Aber diese fingen an zu singen. Die Räuber wurden dadurch aufmerksam und beschlossen plötzlich, sie anzugreifen und zu berauben. Gesagt, getan! Sie holten die Metzger ein, überfielen,  misshandelten, überwältigten und plünderten sie. Conradi verlor, nach seiner eidlichen Angabe, 37 fl. aus seiner Gurte, 250 fl. aus einer Blase, und 6 fl, aus der Westen-Tasche. Jamin hatte nicht mehr als 1 fl. 22 kr., konnte daher auch mehr nicht verlieren. Die Metzger verloren also zusammen an Baarschaft 294 fl. 12 kr. Schoden-Heinrich und Ritter packten auch den Buben an, der in ihrer Gesellschaft war, und nahmen ihm seine 2 fl. Er klagte aber jämmerlich, und, auf mehrmaliges Beteuern, dass er äußerst arm sei, erhielt er die abgenommene Kleinigkeit wieder. Dafür wurde den Metzgern desto übler mitgespielt. Sogar seinen angehabten Wams musste Conradi hergeben. Er hatte sich mit Beihilfe seines starken Hundes verteidigt, mehrere Schläge aber auf den Kopf, und die Zerschmetterung seines linken Arms, hatten ihn überwältigt. Sein treuer Vierfuß war bereits kreuzlahm neben ihm hingestreckt. Jamin unterlag ebenfalls einer Menge von Streichen. Nur auf Händen und Füßen kriechend war er im Stand, mit seinem zerschlagenen Hund, das nächste Dorf zu erreichen.

Dass Ritter diesen Straßenraub begehen helfen, davon hatte man in den hiesigen Akten schon Anzeige, ehe noch aus der Heidelberger Untersuchung davon etwas erhellte.

Johann Adam Steininger (XXXIII.) z. B. hatte gerichtlich angegeben, Ritter sei nicht lange nachher, als Metzger in obiger Gegend beraubt worden, zu ihm auf einen Feuerplatz gekommen, und habe ihm einen ganzen Beutel voll Kronen-Thaler mit der Bemerkung gezeigt, dass er dieses Geld in dem Königssteiner Wald verdient (*) habe. Ritter leugnete indessen, selbst bei der Konfrontation, diese und ähnliche Angaben anderer Inquisiten. – Späterhin bekannten die zu Heidelberg wegen des zwischen Laudenbach und Hemsbach vorgefallenen Mordraubs verhaftete Teilnehmer =- diesen und den vorigen Straßenraub mit Umständen, und nannten als Raub Genossen einen gewissen in Gießen verhafteten Hennerle, einen elternlosen Buben aus dem Vogelsberg. (**)

(*) Verdienen heißt in der Gauner-Sprache so viel als Rauben oder Stehlen | (**) S. Herrn Stadt-Direktor Pfisters Aktenmäßige Geschichte I, Teil 110, 29. S. 160

Auf die von Heidelberg hierher kommunizierte Aussagen zweifelte der Verfasser dieses, nun keinen Augenblick, dass der, (freilich nicht näher beschriebene) “Hennerle“, der in der hiesigen Gegend unter dem Namen „kleiner Heinrich“ bekannte Arrestat Heinrich Ritter sei und vernahm denselben in der Zuversicht, dass er jetzt nicht länger leugnen werde. Aber man hatte sich geirrt.

Als man für bekannt annahm, dass er der Hennerle sei, und ihm vorhielt, dass er, Ritter, zu Heidelberg als Teilnehmer angegeben worden, widersprach er geradezu den Angaben der dortigen Inquisiten, und wollte keinen von ihnen, auch nur dem Namen nach, kennen. Wie man ihn darauf fragte:,, Welche Beinahmen er unter seines Gleichen führe ? und namentlich :,, Ob er nicht auch, besonders von Oberländern oder Odenwäldern, Hennerle genannt worden ?  stellte er auch dieses in Abrede, — und suchte dadurch die Identität der Person zu bestreiten. Dies veranlasste eine weitläufige Korrespondenz mit mehreren auswärtigen Behörden, insonderheit mit Herren Stadt-Direktor Pfister zu Heidelberg und Herrn Regierungs-Rat Pohl zu Langenselbold. (*) Durch die auf die diesseitige Requisitionen eingelangte einstimmige Aussagen vieler auswärts verhafteten, mit Ritter in Verbindung gestandener Inquisiten, besonders solcher, welche sich in der Main- und Neckar-Gegend aufgehalten, und durch die von ihnen gegebene genaue; auf Ritter passende Signalements, wurde nun dessen Identität mit Hennerle ganz vollkommen erwiesen. Die Untersuchung ging darauf hier von neuem an. Nach mancherlei noch von ihm probierten Ausflüchten und Seitensprüngen, welche alle hier anzuführen, den Leser nicht weniger als den Verfasser ermüden würden, gelang endlich und endlich seine Überführung, und das Geständnis erfolgte.

*) Dieser würdige Beamte hat, wie ich hier beiläufig zu berühren nicht umhinkann, auch mich durch seine einsichtsvolle Tätigkeit und amtliche Bereitwilligkeit sehr verpflichtet und besonders in der Untersuchung gegen Johannes Borgener (XLII.) vielseitig unterstützt. Die offiziellen Gefälligkeiten des Herr Stadt-Direktors Pfister sind ohnehin allgemein bekannt.

12.) Tentierte Beraubung und schwere Misshandlung des Bäckers Jost Scheuer von Seulberg im Königssteiner Wald. 27. Sept. 1810

An demselben Tag, kurz nach Beraubung der Metzger, begegnete den Räubern ein Bäcker aus Seulberg, Namens Jost Scheuer. Sie forderten ihm das Geld ab, und er reichte ihnen seine Barschaft ohne Umstände. Sein sämtliches Geld betrug indessen nur 18 Kreuzer.

Dies war den Räubern zu wenig; es hätte nicht der Mühe gelohnt, zu verteilen. Sie verschmähten also diese Kleinigkeit, prügelten aber den Mann, der nicht mehr geben konnte, dafür erbärmlich. Als sie ihn über den ganzen Körper blau und schwarz geschlagen, entließen sie ihn mit dem Auftrag, dem in Seulberg stationierten Großherzogl. Hess. Landdragoner zu sagen: „wenn sie ihn bekämen, solle es ihm noch weit ärger ergehen.“ (*)

(*) Die Räuber hatten, wie es scheint, das Schreckens- System angenommen.

Ritter gesteht zwar von diesem faktisch richtigen Vorgang zu wissen, sagt aber, — das schwer zu glauben ist, es sei hinter seinem Rücken von den Andern geschehen, und Er habe keinen Teil daran genommen. Erwägt man indessen, dass er mit seinen Kameraden an diesem Tag in einer Verbindung stand, welche die Beraubung und Misshandlung Anderer unter gemeinschaftlichem Beistand bezweckte, so wird man ihn auch wegen der Exzesse, die von den Andern, so lang er bei ihnen war, verübt worden, schwerlich von Verantwortung freisprechen können. Denn gesetzt auch, er selbst habe nicht tätig dabei geholfen ; so vermehrte doch seine Gegenwart oder Nähe den Mut der Angreifer, und verhinderte den Widerstand des Angegriffenen. Und wollte man auf solche Entschuldigungen Straflosigkeit erkennen, so würde fast jeder Räuber die gegen ihn vorliegenden Indizien zu removieren, und die eigentliche Tat auf seine Kameraden zu wälzen, im Stande sein.

13.) Schwere Misshandlung zweier Leute aus Köppern im Königssteiner Wald. 27. Sept. 1810.

An demselben Tag spät gegen Abend gingen an den Räubern oder Einigen von ihnen, (denn Ritter, der nichts von dem Vorgang wissen will, gibt an, sie hätten sich auf dem Rückweg verteilt gehabt) zwei Leute aus Köppern vorbei, welche auf einem nahen Steinbruch gearbeitet hatten, und nach Haus gehen wollten. Diese Bauern, – der eine heißt Michael Schüler, der andere Conrad Sonneborn, -sahen nur zwei Räuber, (jedoch ohne sie dafür zu halten 😉 wovon der Eine auf dem Boden saß, und der Andere, vermutlich um sich im Schlagen zu üben, mehrmals mit einem weißen langen Prügel wider einen Baum schlug. Die Wanderer grüßten die von ihnen nicht gekannte Räuber, erhielten aber keine Erwiderung ihres Grußes. Dieses veranlasste einen der Bauern, der den wunderlich Schlagenden wohl für einen Besoffenen halten mochte, zu dem spöttischen Ausruf: „Der wird den Baum umschlagen wollen!“ Der schlagende Räuber hörte diese Worte und rief ergrimmt: „Die Bauern müssen Schläge haben!“ Sogleich sprang sein Kamerad von dem Sitz auf, und beide fuhren und schlugen auf die Wanderer los. Der eine Bauer war noch glücklich genug, nach einigen erhaltenen Hieben sich zu retten. Der andere aber wurde weit übler zugerichtet; sie schlugen ihm zwei Löcher in den Kopf, und überdies noch einige blaue Mähler.

Dieses Factum ist, wie das vorhergehende, durch die eidliche Abhör der Beschädigten, außer Zweifel gesetzt. Ungewiss indessen ist es, ob Ritter unter den Schlagenden gewesen ist, und ob er sich damals noch in ihrer Gesellschaft befand, oder von ihnen getrennt hatte,

14.) Diebstahl eines großen eingemauerten Braukessels zu Elpenrod, A. Burggemünden modo Homberg a. d. O. (S. III. 2. und XIX.2.)

Eingestanden, nachher widerrufen, und nach langem Leugnen bei der Konfrontation wiederholt eingestanden.

15.) Einbruch und Diebstahl bei Adolph Rahn zu Stockhausen, A. Grünberg. (S. III.3)

Nach geschehenem Widerruf seines früheren Geständnisses, endlich auf geführte weitere Untersuchung, von neuem eingestanden.

16.) Kirchenraub zu Hosenfeld. (S. XII. 11. und XIX.3.)

17.) Beraubung der Schlingen-Kapelle hei Joß. (S. XII. 12. und XIX. 6.)

Auch bei diesen beiden nächst genannten Verbrechen hatte Inquisit, wie wir wissen, sein bereits erfolgtes Geständnis, in Gefolge gepflogener, nachher eingestandener Kollusionen, zurückgenommen; – er wurde aber durch eine sehr mühsame weitere Untersuchung überführt, und von neuem zum Geständnis gebracht.

18.) Höchstqualifizierter beträchtlicher Diebstahl mit tödlichen Waffen auf der Mühle bei Völzberg. (S. XIX. 17.)

19.) Kirchenraub in der Pfarrkirche zu Ulmbach im Fuldischen. 14/15. August 1809

Teilnehmer:

  • Andreas Frank, vulgo Clare-Andres,
  • Singmichels Heinrich, (Heinrich Zapf.)

Nach dem Augenscheins-Protokoll war die Kirchtüre mit Dietrichen geöffnet, der Tabernakel zerschlagen, das Schränkchen hinter dem Altare mit Meisel und andern Instrumenten gewaltsam erbrochen, und auf der Seite ein 50 Pfund schwerer Stein daran ausgesprengt. Auch an der Sakristei-Türe, wie man deutlich sah, waren an drei Orten Brecheisen angesetzt worden; die Diebe waren aber nicht im Stand, sie damit zu eröffnen. Die aus der Kirche entwendete Sachen sind laut eidlicher Angabe der Kirchendiener: 1 Ampel mit dem darin befindlichen Glas, 8 messingene Kirchenleuchter, 1 zinnerne Taufsschüssel, 2 Schellen, 3 Kännchen von Zinn, 4 Altar-Tücher, 2 Kommunion-Tücher, 32 kleines Handtuch, einige gelbe -Wachskerzen, 1 Heil. Ölgefäß von gutem Zinn, doppelt und zusammenhängend, – an dem einen Teil der lateinische Buchstabe S, an dem andern ein lateinisches C, befindlich, – die Deckel mit Schrauben. Diese Effekten sind auf 79 fl. 17 kr. eidlich gewürdigt mit den verursachten Reparatur-Kosten beträgt der Schade 84 fl. 15 kr.

Man kam zuerst auf die Spur dieses Kirchenraubs durch die Aussagen mehrerer zur Bande gehörigen Weibsleute, welche von der Verbringung der geraubten Sachen wusste.

Erst spät indessen bequemte sich Inquisit zum Geständnis, und stimmte mit den Angaben der Weiber darin überein, dass die entwendete Sachen in das Wirtshaus zu Westwellenrod (im F. Isenburgischen)  geschleppt, und dort der Wirtin Fr***k, bei welcher die Räuber ihre beständige Niederlage hatten, in Verwahrung gegeben worden. Diese soll auch Einiges davon als Eigentum erhalten haben, namentlich die zinnerne Taufschüssel wofür sie die Räuber und ihre Weibsleute mit einem Topf Milch regalierte. Einige aus den geraubten Leuchtern sind angeblich an einen Juden von Lichenrod gekommen, und das Übrige kaufte ein kleiner Jude aus Eckardenrod, der besonders mit Eisen handelt, und in dem Wirtshaus zu Westwellenrod, wo die Räuber lagen, Ab- und Zugang hatte.

20.) Qualifizierter Diebstahl zu Vadenrod, Großherzogl. Hess. Just. Amts Alsfeld, modo Romrod.

Dieser Diebstahl geschah im Frühjahr 1809 bei dem Einwohner Johannes Dirlamm.

Teilnehmer:

  • Johann Adam Frank (XIX.)
  • Hann-Görg, vulgo stumpfarmiger Görg aus dem Würzburgischen.

Der eben genannte Hann-Görg ist der nämliche, mit welchem Johann Adam Frank den Einbruch zu Felda beging. (XIX.5.) Dieser Hann-Görg führte damals einen weißen Schimmel mit zwei Krämer-Kasten, und in diesem allerlei kurze, auch etwas lange Waren, womit er die Märkte im Vogelsberg, zu Grünberg und der umliegenden Gegend besuchte. Sein Signalement s. unter Nummer LXXXV. dieses Buchs; vielleicht ist er sogar einerlei mit dem s. g. Dicken Görg, oder Georg Fehn, Nummer LXXXIV., welcher mit Johannes Borgener und Konsorten den Straßenraub im Büdinger Wald begangen hat, (s. XLII.1.) soll zu Vadenrod bei dem Bestohlenen im Quartier gelegen und so die Gelegenheit zu dem Diebstahl ausgesehen haben. Der Bestohlene wurde darüber vernommen, wollte aber nichts davon wissen. Vielleicht aber befürchtete er, bei seinem gehabten beträchtlichen Schaden noch obendrein gestraft zu werden, und vielleicht ist dieses die Ursache, warum er nichts davon wissen will, ob ihm gleich das Signalement des angeblich Beherbergten vorgehalten worden. Der Wert der gestohlenen Effekten ist von dem Beschädigten eidlich auf 200 Gulden angegeben. Sie bestanden in Kleidungsstücken, Tuchwerk, Weißzeug usw., und wurden teils in das Kochemer Wirtshaus zu Ramsthal, vulgo Ronspel oder Runswel, teils an einen vertrauten Bauer zu Herchenhain verkauft. Etwas davon behielten auch die Diebe.

21.) Einbruch zu Brandlos. Frühjahr

Teilnehmer: Die Vorigen

Bald nach dem vorigen Diebstahl verübte die nämliche Kameradschaft einen ähnlichen zu Brandlos, im Fuldischen. Neben der Hintertüre des Hauses wurde ein Gefach ausgebrochen, hineingeschlüpft, und die Türe von innen geöffnet. Das Gestohlene, so auf 30 fl. 40 kr. eidlich gewürdigt ist, bestand in Kleidung, Weißzeug, Leinen-Tuch, Würsten, Fleischwerk und einem Bett. Kleidung, Weißzeug und Tuch befand sich in Kisten, die hinter das Haus getragen und dort geöffnet wurden. Was zu den Viktualien gehört, wurde von den Dieben geteilt, und von ihnen mit ihrem Anhang verzehrt. Das Bett kaufte Joh. Adam Frank aus der Gemeinschaft. Alles übrige wurde nach Westwellenrod gebracht und den dortigen Wirtsleuten käuflich überlassen.

22.) Einbruch und Diebstahl eines eingemauerten Kessels zu Wettsaasen, A. Grünberg. Frühjahr 1809.

Teilnehmer: Johann Adam Frank

In Wettsaasen, wo laut V.1. und X.17. schon zwei Kessel-Diebstähle begangen worden, geschah um die gemeldete Zeit ein dritter. Frank und Ritter gestanden diesen Diebstahl. Der Bestohlene heißt Johannes Kaspar und hat den Wert auf 22 fl. eidlich erhärtet. Ein Bauer zu Herchenhain machte den Schärfenspieler.

23.) Diebstahl bei einem Musikanten in Storndorf.

Teilnehmer: Johann Adam Frank.

In demselben Frühjahr wollten die verbrüderten Diebe dem Musikus Andreas Fischer zu Storndorf die Uhr stehlen. Siekletterten deswegen Nachts zum Fenster hinauf und schoben solches zurück; fanden aber, wie sie suchten, die Uhr nicht. Denn Fischers Bruder war gerade auswärts, und hatte sie mitgenommen. Sie ergriffen nun, was sie reichen konnten, und stahlen eine Inventions-Trompete, eine Zitter, eine Weste und einige Kleinigkeiten. Die Weste behielt Frank; die Instrumente nahm Ritter, und verkaufte, wie er behauptet, die messingene Trompete, an der das Mundstück fehlte, dem bekannten Krämer Niclas Stork zu Reinhards, für 6 Batzen. Der Wert aller entwendeten Sachen ist eidlich erhärtet auf 22 fl.

24.) Beraubung der Kapelle zu Klösberg, im Fuldischen. Frühjahr 1809.

Teilnehmer: Johannes Adam Frank.

Um jene Zeit beraubten die beiden Brüder auch die Kapelle Klösberg im Fuldischen. Sie entwendeten daraus drei rotlasierte Monstranzen von englischem Zinn, einige Altartücher und einen kleinen Weihkessel. Auch schlugen sie den Opferstock auf, fanden aber nicht mehr darin als einige Kreuzer.

Die geraubte Kirchen-Effekten wurden in das bekannte Wirtshaus nach Westwellenrod getragen. Der oben erwähnte Eckardsborner Jude kaufte den kleinen Weihkessel zusammen mit mehreren in der Kirche zu Ulmbach geraubten Sachen. Die Wirtin Fr* **k besitzt angeblich noch zwei von den obigen Monstranzen.

25.) Nochmalige Beraubung dieser Kapelle. Herbst 1809

Teilnehmer: Hann Görg N. aus dem Fuldischen.

Die Beute bestand auch diesmal bloß aus einigen Altartüchern, einem kleinen Weihkessel und einigen Kreuzern aus dem von ihnen aufgeschlagenen Opferstock. Auf der Hecken-Mühle bei Reichlos waren noch einige von diesen geraubten Sachen verborgen, als Ritter, nach den Hesenfelder Kessel- Diebstählen, arretiert wurde. Der Besitzer der Mühle hat sie an die Behörde nach Fulda geliefert.

26.) Qualifizierter Diebstahl in dem Juden-Tempel in Storndorf. (S. XIX.22.)

27.) Diebstahl eines Stück Tuch von 3o Ellen aus der Bleiche zu Blanckenau. August 1807

Teilnehmer:

  • Johann Adam Frank,
  • Johann Adam Kaiser.

Wegen dieses schon 1808 zu Großenlieder im Fuldischen eingestandenen Diebstahls wurde damals Ritter, unter Mitanrechnung seines ausgestandenen Arrestes als Strafe, auf Verordnung der Regierung zu Fuld ausgepeitscht und des Landes verwiesen. Wie wenig er durch diese Strafe, so wie durch seinen späteren Arrest in Fuld gebessert wurde, beweist der Verfolg dieser Geschichte.

28.) Versuchter Kirchenraub zu Michelsrombach, Herbst 1809.

Teilnehmer:

  • Johann Georg Kaiser,
  • Andreas Frank, vulgo Clare-Andres,

Das Gauzen benachbarter Hunde hielt angeblich die Räuber ab, ihr Vorhaben zu vollziehen,

29.) Beabsichtigte Aushebung eines Krämers zu Bannerod, Großherzogl. Hess« Freih. v. Riedeselischen Patrim. Gerichts Altenschlirf.

30.) Vollzogener qualifizierter Diebstahl bei einem Bauern daselbst. Frühherbst 1810.

Teilnehmer:

  • Johann Adam Steininger
  • Hann-Adam und
  • Johann Heinrich Oberländer vulgo Christels Heinrich (S. XXX)

Heinrich Ritter machte den Anschlag zu dem Diebstahl No. 29. Das Haus des Krämers war zwar etwas abgelegen; aber die Hofhunde wurden zu früh laut. Wegen ihres zu starken Lärmens wurde der Diebstahl aufgegeben. Auf der Stelle machte Ritter den Plan, einen reichen Bauer unten im Ort auszuheben, bei dem er ebenfalls Bescheid wusste. Es wurde eine Leiter herbeigeholt: Ritter stieg hinauf und versuchte das Fenster auszureißen, es wollte ihm aber nicht gelingen. Jetzt kam der stärkere Steininger zu Hülfe, und das Fenster wurde ausgerissen. Ritter stieg nun ein, er nahm, was er fand; etwas Wolle, Fleisch und Würste. Des Mannes sonstige Effekten aber, auf die es eigentlich abgesehen war, befanden sich gegenüber, in einer andern fest verschlossenen Stube. Ritter hatte Lusten, solche zu erbrechen. Aber der Bestohlene hatte in derselben Nacht Leibschmerzen bekommen; er war munter geworden, aufgestanden und nach einem dritten Ort gegangen. Ritters Kameraden war das Geräusch zu Ohren gekommen. Sie fürchteten Überfall, und Ritter musste von dem weiteren Unternehmen abstehen. == Nächtliches Bauchgrimmen ist also auf dem Land ein Präservativ gegen Diebstahl. – Die entwendete Wolle, Fleisch und Würste sind nur zu 4 fl. 30 kr, eidlich erhärtet.

Der Mitschuldige Johann Heinrich Oberländer (XXX.) war kurz vor diesem Diebstahl unter Landesverweisung aus dem Darmstädter Zuchthaus entlassen worden, wo er wegen Diebstahls gesessen hatte. Ein abermaliger Beweis, wie wenig die bisher gewöhnliche Strafmittel auf dergleichen Menschen wirken! Freilich wenn heimatlose Leute ohne Unterstützung in die Welt gestoßen werden, dann sind sie oft genötigt wieder zu stehlen oder zu betteln.

31.) Schaf-Diebstahl auf dem Hof Entenfang Isenburgischen

Teilnehmer: Johann Heinrich Oberländer,

Geschah ungefähr umdieselbe Zeit, wie der vorige Diebstahl.

32.) Beraubung einer Schäferhütte bei Wenings im Isenburgischen

Teilnehmer: Johann Adam Steininger

Geschah ebenfalls um jene Zeit. Es wurde Bettzeug und Kleidung daraus entwendet.

Obiger bedeutenden Menge von Verbrechen ist Ritter überführt und nunmehr wiederholt geständig. Noch vieler andern Verbrechen, und hierunter einiger Straßenräubereien mit schweren Misshandlungen ist er zwar bezichtigt, aber es fehlt an Beweis und Geständnis.

Am 8ten April 1812 schickte der Verfasser die Untersuchungs-Akten gegen Ritter zur Entscheidung ein. Sie sind VI. die Bände stark. Mit ihnen wurden eingeschickt die Untersuchungs-Akten gegen die hier sitzende Anna Margretha Deihardt, vulgo Schlitzer Grith. Einige Tage darauf folgten auch noch die Akten gegen mehrere Abnehmer.

Zu Anfang August 1822 erhielt Ritter, wegen seiner vorgeschützten gänzlichen Unwissenheit in Religionssachen, täglichen Unterricht darin durch einen Geistlichen, auf Antrag des Inquirenten. Am 22ten September 1812 langten die Urteile gegen Ritter und Deihardtin ein. Wir geben sie beide in extenso.

1) Urteil gegen Heinrich Ritter

In Untersuchungs-Akten gegen Heinrich Ritter aus Landenhausen, wegen Straßenraubs, vieler zum Teil qualifizierten Diebstähle, Diebs. Verbindung und Vagabunden-Lebens, wird auf amtpflichtiges Verhör, geführte Verteidigung und erstatteten schriftlichen Vortrag, zu Recht erkannt: Dass Heinrich Ritter wegen Anteils an einem doppelten Straßenraub im Königsteiner Wald, wegen mehreren Kirchenräubereien, vieler großen und kleinen, zum Teil durch Waffen, Einbrechen und Einsteigen qualifizierter Diebstähle, wegen unterhaltenen Diebsverbindungen mit gefährlichen Räubern und geführten Vagabunden-Lebens, jedoch mit Rücksicht auf seine große Jugend, dem gänzlichen. Mangel an Unterricht, und auf seine geringere tätige Teilnahme an jenem Straßenraub sowohl als auch bei den meisten gewaltsamen Diebstählen, zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe zu verurteilen sei.

V. R. w.

Dessen zu Urkunde ist dieser Urteils-Brief nach Verordnung Großherzogl. Hessischen Hofgerichts ausgefertigt, und mit dem größeren Gerichts-Insiegel versehen worden. So geschehen Gießen den 7ten Sept, 1812.

2) Urteil gegen Anna Margretha Deihardtin

In Untersuchungs-Sachen gegen Anna Margretha Deihardtin aus Niedermoos, wegen Diebsverbindung, Konkubinats mit bekannten Gaunern und Teilnahme an ihrem Diebs- und Vagabunden-Leben, wird auf amtspflichtiges Verhör, nach erfolgter Entsagung auf eine besondere Verteidigung, zu Recht erkannt: Dass Anna Margretha Deihardtin wegen genannter Verbrechen, jedoch da sie nur kurze Zeit dieses gefährliche Vagabunden-Leben geführt; und noch keinen so, innigen Anteil an dem Diebsgewerbe genommen zu haben scheint, unter Anrechnung des ausgestandenen beinahe zweijährigen Arrestes der Haften zu entlassen, nach ihrem Geburtsort zu verweisen und dort der besonderen Aufsicht der Polizei-Behörde zu Übergeben sei.

W. R. w.

Dessen zu Urkunde usw. So geschehen Gießen, den 7ten September 1812.

Bei der am 26ten ejusdem erfolgten öffentlichen Bekanntmachung erklärten Ritter sowohl; als sein Verteidiger, auf der Stelle zu Protokoll: „Sie hätten gegen das jenen betreffende Urteil nichts einzuwenden; und wöllten dem zustehenden Rechtsmittel ausdrücklich durch diese Erklärung entsagen.“

Den andern Tag ließ Ritter, unerachtet der mit ihm angefangene Religionsunterricht noch nicht beendigt war, melden, dass er unverzüglich zu Verbüßung seiner Strafe abgeführt zu werden wünsche. Man mag im Marienschlosser Zuchthaus gegen ihn auf der Hut sein! Er bekannte hei der hiesigen Untersuchung ungezwungen falsche Diebstähle, bloß um einige Monate Zeit zum Durchbruch zu gewinnen. Nun kann er seine ganze Lebenszeit zu diesem Plane verwenden, und die Ausführung muss ihm dort ungleich leichter werden als hier, da er auf der Arbeit häufig Gelegenheit finden kann, sich die zum Ausbruch nötigen Instrumente zu verschaffen.

Beim Schlusse dieses erhält der Verf. die offizielle Nachricht, dass der mehrmals erwähnte Mitschuldige Ritters – Conrad Werner, dessen Untersuchung der verdienstvolle Herr Regierungsrat Pohl zu Langenselbold geführt hat, am 25. September 1812 zu Offenbach mit dem Schwert hingerichtet worden. Ein heilsames Beispiel gerechter Strenge in dem Fürstl. Isenburgischen Lande! – Die in Ritters Geschichte noch unerwähnte weitere Verbrechen Conrad Werners finden sich beinahe sämtlich XLII. Verzeichnet. Auch handelt über ihn eine eigne soeben erschienene kleine Druschrift unter dem Titel: Aktenmäßige Nachrichten über die Verbrechen des Conrad Werner, von dem Untersuchungs-Richter. Offenbach 1812.

Nachstehende Episode mag zur Probe dienen, wie junge Gauner, von der Klasse Ritters und Konsorten mit dem Landvolk ihren Mutwillen treiben. Wenn nämlich die Bauern in der Kirche oder im Feld waren, gingen sie häufig in die Dörfer, um bei zurückgebliebenen alten Mütterchen oder Hausfrauen zu betteln, und eine Gelegenheit zum Diebstahl auszusehen. Statt aber ein christliches Gebet herzusagen, wie es sonst bei Bettlern auf dem Lande, wenn sie eine Gabe fordern, üblich ist; schnatterten sie, im Tone und in der Manier eines Betenden, Leberreime wie folgende, die sie spottweise das Vogelsberger Vater -Unser nannten, und freuten sich über die Leichtgläubigkeit oder

Furchtsamkeit derjenigen, welchen sie damit eine Gabe ablockten oder nötigten.

Guten Morgen Finckelmuß! a)

Lebt der olmisch b) Schmalfuß c) noch?

Ja, ja, er lebt noch,

Wo scheft d) er dann?

Im Ringeling. e)

Butt f) Schund g) und Schäberling.

Blattfuß; i) Amen!

Oder mit dem Ausgang:

Schund und Schmunk k) ist zweierlei,

Butt du den Schund, und ich den Schmunk,

So bleiben wir alle beide gesund,

Blatfuß; Amen!

Ein Ander:

Ich war ‘mal in’s Tyrol gefockt,  l)

Und hegt m) mer ‘n Kiß n) voll Staubert o) geschuppt; p)

Da kam der Roller q) nachgefockt, r)

Und hegt mer Koberment s) gedockt, t)

Und hegt mer den Staubert wieder gezuppt,

Blattfuß; Amen.

Nicht ästhetische Schönheit, wohl aber charakteristische Züge von rohem Missbrauch der Heiligen, wird der Leser in den gegebenen originellen Proben suchen und finden.

a) Hexe, b) alte, c) Katze, d) ist; e) Garten, f) Fritz, g) Dreck, h) Rüben, i) Tanz, k) Fett, Butter, l) gezogen, m) hatte, n) Sack, o) Mehl; p) gestohlen; q) Müller, r) nachgelaufen, s) Schläge, t) gegeben


XXI.) Johann Heinrich Deutscher, vulgo Hessenländer Heinrich

Signalement

Alt 27-28 Jahr, 5 Fuß 9 Zoll groß, stark und wohlgewachsen, länglichen ziemlich wohlgebildeten Gesichts, blonder Haare und Augenbraunen, etwas kleiner Stirne, graulicher Augen, gewöhnlicher Nase und Mundes, runden nach dem Mund zu etwas vorragenden Kinns. Er hat bleiche Gesichtsfarbe, einige Blatternarben, und in der linken Hand, in der Gegend der Pulsader, inwendig eine 2 Zoll lange Narbe, angeblich von einem Messerschnitt. Er ist lutherischer Religion und angeblich in Schweden geboren.

Familien-Nachricht

Sein Vater Christian Deutscher war 17 Jahre lang Husar in Schwedischen Diensten, und durchzog darauf als Landstreicher die. hiesige Gegend. Seine noch lebende Mutter, Anna Elisabetha Deutscherin, vulgo Ann-Lies, hat einen blinden Sohn Namens Wilhelm Deutscher bei sich, der etliche und 30 Jahr alt ist, und eine Tochter, Namens Anna Barbara, vulgo Bärbchen.

Verbrechen

Bey dem Amt zu Burggemünden hatte Inquisit 9 verschiedene Diebstähle eingestanden, die er teils allein, teils mit Joseph Dambach aus Salzschlirf (XXII.), teils mit andern nicht verhafteten Vagabunden begangen.

Seine Geständnisse nahm er in Gießen sämtlich zurück, und blieb hartnäckig bei seinem Widerruf. Won den eingestandenen Diebstählen bemerkt man nur folgende, an deren Richtigkeit wohl nicht zu zweifeln ist.

1.) Diebstahl von etwas Geld und ein paar silbernen Schnallen, bei Gerichtsschöffe Jost Frank zu Felda. August 1810

Ohne Teilnehmer, Eidlich taxirter Wert: 32 fl.

2.) Geld-Diebstahl bei Johannes Sippel zu Willofs mittelst Erbrechung des Tischkastens. Nachsommer 1810.

Wert 33 fl. 21 kr., Teilnehmer: Joseph Dambach genannt Tyrolers Joseph

Betragen

Inquisit hätte die Frechheit, bei der hiesigen Untersuchung sogar die Bekanntschaft mit Tyrolers Joseph, seinem steten Kameraden, zu leugnen. Er wurde aber durch einen hiesigen Polizei-Agenten der Lüge überführt. Dieser sagte ihm in das Gesicht, dass er ihn nicht nur mehrmals bei Tyrolers Joseph selbst gesehen, sondern ihn neben und bei demselben am Tisch sitzend, in dessen Vaters Haus zu Salzschlirf, persönlich arretiert habe.

Deutscher machte in Burggemünden, wo er allein auf einem Turm saß, einen verzweifelten Versuch zu entfliehen. Er wagte bei hellem Tag einen 30 Fuß hohen Sprung im Angesicht der Schildwache. Diese drückte auf ihn los; allein das Gewehr versagte. Nun floh er mitten durch das Ort, wo mehrere Einwohner und Soldaten sich versammelt hatten. Er wurde verfolgt, und von einem der letzteren, der dicht hinter hm war, beinahe ergriffen, allein er drehte sich um, fasste diesen an der Gurgel, hätte ihn beinahe erdrosselt, und war im Begriff seinen Verfolger in das Wasser zu werfen, –  aber das Herbeikommen sonstiger Mannschaft nötigte ihn, denselben fahren zu lassen. Von neuem fing er nun zu laufen an, wurde immer auf der Ferse verfolgt, und hatte bereits den Wald erreicht ; als er in einer Dornenhecke stürzte, und wieder fest gemacht wurde.

Die Akten wurden den 15ten Dezember 1811 zur Entscheidung eingeschickt; das Urteil ist noch nicht erfolgt.


XXII.) Joseph Dambach aus Salzschlirf, Tyrolers Joseph genannt

Signalement

Alt 26-28 Jahre, 3 Fuß 5 Zoll groß, untersetzter Statur, breitschulterig, breiten Gesichtes, mit vielen zwar nicht großen, aber tief gehenden Blatterkauten, gelbbrauner Haare und Augenbraunen, gelblichen schwachen Bartes, tückischen scheuen Blicks, hellgrauer Augen, starker sehr gebogener spitz zulaufender Habichts-Nase, kleinen Mundes, mit etwas über die obere vorragenden Unterlippe, und gewöhnlichen Kinns. Er bekennt sich zur katholischen Religion, und hat die Zimmermanns-Profession erlernet.

Familien-Nachricht

Sein Vater, Michael Dambach, genannt der Tyroler, weil er aus Tyrol stammt, ist ein Zimmermann, und wohnt in Salzschlirf. In seinem Haus war häufig die Niederlage von Spitzbuben.

Betragen

Inquisit, ein höchst gefährliches Subjekt, wurde schon verschiedentlich wegen Diebstahls zu Fuld, bestraft, und brach am 22ten Febr. 1811 aus dem dortigen Zuchthaus. Er kam von neuem wegen Diebstählen zu Schlitz in Arrest, streifte seine Ketten ab, durchbrach eine zwei Schuh dicke Mauer, und war im Begriff zu entfliehen, aber fein Vorhaben wurde vereitelt. Er gestand nichts zu Schlitz – und wurde nach Gießen gebracht. Hier war er nicht lange, als er aus dem sehr festen hiesigen Stockhaus ebenfalls zu entfliehen versuchte. Schon hatte er in der Nacht das Dach des an seinem Gefängnis befindlichen Abtrittes abgedeckt, als die Schildwache sein Vorhaben bemerkte. Späterhin war er Teilnehmer des bekannten Komplottes, das mit offener Gewalt, nach Ermordung des Verwalters und der Wache, durchzugeben strebte, und bereits die Türen vieler Gefängnisse mit Instrumenten geöffnet hatte, S. I.

Verbrechen

1.) Geld-Diebstahl zu Willof8. S. XXI, 2.

Als man bei Gelegenheit des ersten von dem Inquisiten hier versuchten Durchbruchs im Stockhaus Augenschein einnahm, und Inquisit mit Recht deshalb der verdienten Züchtigung entgegensah, gestand er diesen Diebstahl außergerichtlich ein. Als er aber später zum Verhör kam, und wahrscheinlich Deutschers Widerruf seines abgelegten Bekenntnisses wusste, leugnete er dem Untersuchungs-Richter sein außergerichtliches Geständnis in die Augen, und blieb beim Leugnen, ob ihm gleich die sehr dringende Indizien wegen dieser Begangenschaft aus den Akten vorgehalten wurden, Eben so hartnäckig leugnete er alle Übrigen ihm zur Last gelegte Diebstähle. Wegen folgender möchte er indessen wohl als moralisch überführt zu betrachten sein.

2.) Erbrechung und Beraubung des gräfl. Görzischen Jagdhauses im Eisenberg. 20/22. März 1821.

3.) Erbrechung und Beraubung des gräfl. Görzischen Lusthäuschens oder Tempels auf dem Fraurombacher Berg. 21/22. März 1813.

Inquisit wurde um die Zeit, wo jene Diebstähle sich ereignet, von dem Ort des Diebstahls auf einige verdächtige Weise herkommend, betroffen. Es fand sich bei einem Schlosser zu Großenlieder ein Schloss von dem Lusthäuschen sub 2, das Inquisit oder dessen Vater, dem Schlosser verkauft hatte.

Es fand sich endlich noch ein weiteres Schloss von eben diesem Diebstahl herrührend in der Wohnung des Inquisiten. Der Schlosser des Herrn Grafen hat diese Schlösser für seine, dem Herrn Grafen gemachte, Arbeit eidlich anerkannt. Inquisit kann den Besitz dieser zwei Schlösser nicht leugnen, kann auch nicht in Abrede stellen, dass er um die Zeit, wo sich der Diebstahl ereignet, am Ort des Diebstahls gewesen sei, welches durch Zeugen erwiesen ist; gibt aber vor, er habe einigen unbekannten Leuten den Weg zeigen müssen, und statt Bezahlung diese zwei Schlösser für seine Mühe erhalten.

4.) Garn Diebstahl bei J. Heinr. Otterbein zu Utzausen.

Inquisit wurde, als er dieses Garn stahl, auf der Stelle verfolgt. Mehrere Zeugen haben eidlich ausgesagt, wie sie gesehen, dass er leer auf die Otterbeinische Hofraite gegangen und; in einem Sack etwas tragend, zurückgekommen. Er kann auch nicht leugnen, dass er zur Zeit des Diebstahls in Utzhausen gewesen. Aber er bedient sich eines unglaublichen Vorwandes, und leugnet den Diebstahl.

Den 15. Dec. 1811 wurden die Akten gegen Dambach bereits ad decidendum eingeschickt. Es geschah der Antrag, den Inquisiten, wenn man ihn der im Land begangenen Verbrechen nicht für hinlänglich überführt halte, nach Fulda auszuliefern, wo er eine noch beinahe zweijährige Zuchthausstrafe wegen Diebstahls zu verbüßen hat. Entschließung und Entscheidung wird erwartet.

XXIII.) Peter Roth, genannt Weisbrods-Peterchen,

Signalement

Etliche und sechzig Jahre alt, kleiner hagerer Statur, dunkler zum Teil greiser Haare, hoher Stirn, grauer Augen, langer etwas gebogener spitzen Nase, mittelmäßigen Mundes und Kinns, gelblicher Gesichtsfarbe, zieht die Stirne, wenn er spricht, in Runzeln, lacht gerne dabei tut geheimnisvoll, und hat eine etwas heißere Stimme. Angeblich war er mit den Hessen-Casselischen Truppen ehemals in Amerika. Seine Beischläferin heißt Anna Maria Brandeck. Gegen ihn lag nur ein einziger Diebstahl vor, nämlich,

Schaf- Diebstahl bei Ermenrod, S. X. 31. und XVII.4.

Er gestand solchen ein, und wurde unter Anrechnung des Arrestes als Strafe und unter Landesverweisung, bereits im vorigen Jahre entlassen.


XXIV.) Nicolaus Boß, genännt Schlitzer Niclas, auch Schlitz- oder SchnitzKlöschen

Eingeschickt mit Frau und 4 Kindern den 11. März 1812

Signalement

Alt 36 Jahr, mittlerer Statur, 5 Fuß 3 Zoll groß, hat braune Augen, Augenbraunen und Haare, blasses glattes Gesicht, spitze lange Nase und gewöhnlichen Mund. Er ist aus Schlitz gebürtig, übrigens ohne bleibenden Wohnsitz, lutherischer Religion, und versteht das Maurer-Handwerk. Seine ebenfalls hier sitzende Beischläferin, oder angebliche Frau, heißt Regina, eine geborene Schröder, wird gewöhnlich die Soldaten-Regina genannt, und ist eine Schwester der s. g. Soldaten- Bärbel, welche Zuhälterin des noch auf freien Füßen, befindlichen Diebs und Gauners Wilhelm Stroh, genannt schwarzer Wilhelm, ist.

Inquisit hat dermalen 5 kleine Kinder 3 das eine ist im hiesigen Stockhaus geboren. Den 11ten März 1812 wurde er von Fuld aus, über Schlitz gefänglich eingebracht. Er hat gestanden folgende

Verbrechen

1.) Qualifizierter Diebstahl eines Braukessels zu Ebsdorf im Sommer 1812

Teilnehmer:

  • Schwarzer Jung (XXXIV.)
  • Joh. Benedict Kopf (XXVI.)
  • Friedrich R***

Wert 90 fl, 27 1/2 kr.

2.) Diebstahl zweier Geisen zu Hergersdorf

Teilnehmer: Fried. R***, Wert 153 fl. 45 kr.

3.) Bienen-Diebstahl zu Rainrod

Teilnehmer: Der Vorige

4.) Einbruch nnd Kleider-Diebstahl zu Gunzenau,

Teilnehmer:

  • Joh. Benedict Kopf,
  • Elisabetha Vonkeuz, Beischläferin des Vorigen.
  • Soldaten-Regina, Beischläferin des Inquisiten

Wert zwischen 100-150 fl.

5.) Diebstahl eines Waschkessels zu Schadges, (S,.VII. 5.)

6.) Kleider-Diebstahl zu Kölzenhain

Angeblich ohne Teilnehmer

Der nicht genau bestimmte Wert scheint etwa 15 fl. zu betragen.

7.) Bienen-Diebstahl zu Berf.

Teilnehmer: Joh. Benedict Kopf

Am 13ten May 1812 wurden die Untersuchungs-Akten gegen Boß und seine Beischläferin zur Entscheidung eingeschickt.


XXV.) Johann Benedict Kopf aus Herbstein, vulgo Scheege- oder scheeler Hannes

Sitzt seit 1804 in dem Gießer Stockhaus, und büßt noch an einer 10jährigen Zuchthausstrafe, wozu

er durch) Urteil vom 3ten Juli 1807 wegen des Ebsdorfer Braukessel-Diebstahls, und wegen anderer schon damals gestandener und erwiesener Diebstähle condemnirt worden. Er hat nunmehr auch den Bienen-Diebstahl zu Berf (XXIV.7) und den früher hartnäckig abgeleugneten Diebstahl zu Gunzenau (XXIV. no, 4.) eingestanden. Durch die ihm bevorstehende weitere Strafe wird dieses  höchstgefährliche Subjekt, welches seiner Zeit eines der gefürchtetsten Mitglieder der Vogelsberger Bande war, nun wahrscheinlich auf noch längere Zeit unschädlich gemacht. Drei bis viermal versuchte er während seines hiesigen Arrestes den Ausbruch, aber – obgleich der Ausführung nahe, – immer vergeblich.

Signalement

30Jahre alt, 5 Fuß 3 Zoll 3 Strich groß, ramassierter Statur, rundlich breiten bleichen Gesichtes, mit starken Backenknochen, bräunlicher Haare, blonder Augenbraunen und Bartes, gewöhnlicher Stirne, grauer Augen, dicker, sonst gewöhnlich großen Nase, ziemlich großen Mundes mit aufgeworfenen Lippen, etwas gespaltenen und nach dem Mund zu erhobenen Kinns: hat auf dem rechten Auge einen Stopfen, eine 1 1/2 Zoll lange Schnitt-Narbe von der Oberlippe nach dem rechten Auge, eine kleine Narbe an der linken Nasenwurzel, und eine Narbe gleich über der Oberlippe, nach dem rechten Auge zu; außerdem verschiedene Blatter-Kauten, vorzüglich auf der rechten Backen-Seite. Er bekennt sich zur katholischen Religion. Seine ehemalige Beischläferin Anna Elisabetha Vonkeut aus Maar, saß vordem auch im Gießer Stockhaus, gab Vieles an, was zu seiner Überführung diente, und ist, nach verbüßter Strafe, schon vor mehreren Jahren entlassen.

Den 13ten May 1812 wurden die neuesten Untersuchungs-Akten zur Entscheidung eingeschickt; sie ist noch nicht erfolget.


XXVI.) Johann Heinrich Kurz von Stockhausen, Patrimonial-Gerichts Altenschlirf

Dieser Heinrich Kurz, ein großer langer schmaler Mensch, etwas gebückt gehend, von dunklen Haaren und übrigens ziemlich regelmäßigen Gesichtsbildung, dermalen ungefähr 30 Jahre alt, Sohn des Schlagmüllers von Stockhausen, und Schwager von No. IV. und VII. wurde eben wohl bereits 1804 zum Stockhaus eingebracht, und 1807 zu weiterer 10jährigen Zuchthausstrafe, wegen Gaunereien, mehreren gestandenen Diebstahlen, und Verwundung eines ihn verfolgenden Gerichtsdieners, verurteilt. Schon bei der früheren Untersuchung war er des großen qualifizierten Diebstahls bei dem Pfachter Beyer zu Stockhausen (VII. 2.) höchstverdächtig. Damals aber war er nicht dahin zu bringen, dieses Verbrechen einzugestehen, und wurde daher, bei dem Mangel vollständigen Beweises über diesen Punkt von der Instanz absolviert. Nun aber ergaben sich durch das Geständnis und die Denunziation seines Schwagers Stahl (VII.) neue dringende Anzeigen gegen ihn wegen dieses Verbrechens. Diese würden bereits zur weiteren Untersuchung gegen ihn benutzt worden sein, allein eine mehrjährige ekelhafte Krankheit, woran er niederliegt, und welche Großherzogl. Hofgericht bewog, ihn der Pflege der Seinigen einstweilen zu übergeben, – machte es bisher unmöglich.


XXVII.) Johann Georg Sauer, vulgo Liebeskind, auch Gottlieb, -aus Blanckenau

Eingeschickt den 20ten October 18

Signalement

Er ist 23 Jahre alt, klein und gesetzt, vielleicht nicht gar 5 Fuß groß, hat ein rundes Gesicht, gelblich blasse Farbe, blonde kurzgeschnittene Haare und Augenbraunen, schwarzlichen Bart, schwarzbraune kleine Augen mit mattem Blick, etwas gebogene starke, spitz zulaufende Nase mit weit aufstehenden Nasenlöchern, ziemlich großen Mund und starkes Kinn. An seiner linken Hand befinden sich einige große und kleine Warzen, und in seiner rechten Seite eine fingerslange und fingersbreite Narbe. Bekennt sich zur katholischen Religion, und nannte sich zuweilen, nach seinem Stiefvater, Johannes Blenzler.

Verbrechen

Totschlag des Anton Mühlhaus, vulgo schwarzen Antons, in der Gegend von Laubach

Teilnehmer: Heinrich Mühling, genannt Wulle-Heinrich

Wegen dieses Totschlags waren beide schon vor mehreren Jahren zu 12 jähriger Zuchthausstrafe verurteilt. Sie entgingen aber der Verbüßung dadurch, dass sie beide aus dem Arrest zu Laubach entsprangen Mühling ging darauf angeblich als Soldat nach Spanien, Sauertrieb sich teils als Vagabund auf dem Land umher, teils hielt er sich periodisch zu Blanckenau bei seinem Stiefvater auf.

Sauer konnte keiner anderen Verbrechen hier überführt werden. Er wurde daher bald zur Verbüßung der ihm bereits angesetzten Zuchthausstrafe nach Marienschloß abgeführt. Kaum war er dort einige Wochen, so zeigte er an, dass er noch einige Verbrechen zu offenbaren habe, die er mit dem langen Friedrich und Jonas Hoos begangen, namentlich den Diebstahl eines Brandweinkessels auf dem Hinckelhof bei Hanau, und einen Kleider-Diebstahl mit Einbruch zu Buchenrod. Er wurde also wieder nach Gießen gebracht, um näher vernommen zu werden. Allein – was geschah? Statt seine Angaben zu begründen, nahm er sie in Gießen zurück. Sonderbar! Er führte an: §er habe sie bloß um deswillen getan, weil er Lust gehabt, einmal nach Gießen und von da zurück zu spazieren.“ Die angegebene Diebstähle wurden übrigens konstatiert. Sie waren wirklich geschehen (*). Keiner der angegebenen Teilnehmer wollte aber davon wissen.

Die Akten wurden am 25ten May 1812 eingeschickt. Sauer, der bereits in das Marienschlosser Zuchthaus zurückgebracht war, wurde dort, in Gemäßheit erfolgten Erkenntnisses, für seinen Mutwillen mit 25 Prügeln bestraft.

 (*) Der Diebstahl auf dem Hinckel- oder eigentlich Ebender Hof bei Hinckelhof ist zu 120 fl. 45 kr. eidlich gewürdigt.


XXVIII.) Abraham Moses angeblich aus Frankfurt; sonst bekannt unter dem Namen Gottschlich oder Gottschalk Raphael aus Hungen, vulgo das getaufte Jüdchen

Eingebracht den 30ten December 18

Signalement

Er ist ein kleiner breitschulteriger gesetzter Kerl, von nicht mehr als 4 Fuß 9 Zoll 35 Strich, etwa 30 Jahre alt, hat etwas unförmliche stracke Beine, ein längliches gelbliches Gesicht, schwarze Haare, schwarzbraune Augen; um welche er die Haut beim Lachen fächerartig in Falten zieht, lange schmahle, in den Ecken der Nasenlöcher breite, vorne aber spitze, stark herunterhängende Nase, und ziemlich großen, dicken, besonders am oberen Teil vorragenden Mund. Er hat starke etwas vorstehende Backenknochen. Ebenso sind die Knochen an der unteren Kinnlade, nach den Ohren zu, stark und breit. Von diesen aber lauft das Gesicht schmal und spitz zu nach dem kleinen rundlichen Kinn. Seine Sprache ist etwas heischer.

Schicksal

Nach seiner dermaligen Angabe ist er ein Findelkind, geboren zu Frankfurt von einer dort dienenden Jüdin aus Hungen. Wie er behauptet, wurde er als Kind in dem Frankfurter Waisenhaus auf öffentliche Kosten erzogen. Dann nahmen ihn jüdische Puppenspieler zu sich. Sie zogen mit ihm umher und gewöhnten ihn zuerst an das vagierende Leben. Später verließ er solche, und wurde ein Gauner. Von 1805 bis Anfang 1807 trieb er sich so in Ober- und Niederhessen herum. Damals führte er den Namen Gottschalk oder Gottschlich Raphael von Hungen. Unter diesem Namen saß er in der Zwischenzeit zu Marburg wegen Diebstahls *). Seine Strafe bestand in Anrechnung seines neunmonatlichen Arrestes, Ausstellung an den Schandpfahl, Stockprügeln und Verweisung des Landes. Bald darauf wurde er aus gleicher Ursache von dem Amte Hungen hierhergeschickt. Die ihm damals zur Last gelegte Diebstähle konnten teils nicht erwiesen werden, teils waren sie schon bestraft. Er wurde daher den 22ten April 1807 auf Verordnung Großherzogl. Hofgerichtes losgelassen, und – da er vorgegeben, aus Hungen gebürtig zu sein, unter Special- Aufsicht des dortigen Amtes gesetzt. Einige Zeit nach diesem Vorfall verließ er die hiesige Gegend, und ging, (wie er sagt, um Dienste zu suchen) nach Holland und in das Herzogtum Westphalen. In dieser Provinz diente er angeblich bei einem gewissen Abraham Moses. Er nahm in der Folge dessen Namen an. Als Ursache dieser Namensverwechselung gibt er an, Abraham Moses habe ihm gesagt, dieser Name sei der rechte, der ihm in seiner Kindheit zu Frankfurt beigelegt worden. Wahrscheinlicher als diese Angaben ist: Inquisit gab sich in Holland, Westphalen und Niedersachsen mit jüdischen Räubern ab, besonders lassen gewisse Gründe vermuten, daß er mit dem berüchtigten Herings-Schmuhl im Hildesheimischen in Verbindung stand, und an dessen Händeln und Diebstählen subordinierten Anteil nahm.

(*) Er hatte mehrere Gartenhäuser erbrochen und …

Den Namen verwechselte er wahrscheinlich bloß um deswillen, weil er unter seinem vorigen als Dieb, wenigstens in der hiesigen Gegend, bekannt war. Diese besuchte er jetzt von neuem. Er zog mit christlichen Beischläferinnen umher, ließ seine Kinder taufen, stahl und bettelte. Der beiden ersten Umstände willen wurde er sowohl bei der Bande, wie von dem Landvolk, „das getaufte Jüdchen“ genannt. Vielleicht gab er sich auch selbst für getauft aus, weil er christliche Beischläferinnen liebte, und die Gauner der Vogelsberger und Wetterauer Banden nicht leicht Juden, als eigentliche Kameraden, unter sich duldeten. Dem sei wie ihm wolle, nach seiner hiesigen Versicherung ist er seines Wissens nie getauft worden. Er hält sich auch darum zu den jüdischen Gebräuchen, dass er die Zubereitung seiner Speisen durch die Juden-Köchin begehrt hat. Dagegen gesteht er selbst, der jüdische Glaube sei ihm beinahe ebenso fremd, wie jeder andere.

Inquisit, durch keine besondere Familien-Verhältnisse an irgendeine Gegend gefesselt, und der hiesigen, wo er mehrmals gefänglich eingezogen worden, nicht mehr recht trauend, – scheint sich weniger als Andere an irgendeine bestimmte Bande gehalten zu haben. Als ein weit umherschweifender Vagabund ging er vielmehr über von einer zu der andern. Offenbar stand er mit den Gaunern hiesiger Gegend in Verhältnissen. Aber diese waren, wie es scheint, nicht so fest geknüpft, als es senst unter Kameraden gewöhnlich ist. Die Räuber von den Vogelsberger und Wetterauer Banden, besonders die ersteren, duldeten, wie wir wissen, nicht gerne unter sich „Juden“. Sie brauchten diese bloß zur Abnahme und zum Verkauf gestohlener Sachen, behandelten sie aber, teils aus Volks-Wahn, teils weil sie selbst von ihnen betrogen wurden, immer mit einer gewissen Verachtung, und nahmen sie nicht leiht mit zu Diebstählen. Inquisit galt nun zwar bei den Kameraden der hiesigen Banden für ein getauftes Jüdchen. Allein er war, wie sie wussten, doch ehemals Jude, hatte jüdisches Ansehen und Abstammung, und deswegen behielten sie immer einen gewissen Abscheit vor ihm. Kurz, sie betrachteten ihn nur als einen halben Bruder oder Chamwer – mehr als einen tolerierten, wie rezipierten. Die Diebstähle, welche die hiesigen Inquisiten mit ihm begingen, sind daher auch von keiner besonderen Bedeutung, Die Niederhessische Bande, womit Inquisit einige beträchtlichere Diebstähle beging, war in Ansehung der Juden, wie es scheint, weniger eigen. (*) Indessen ist es in vieler Hinsicht glaublich, dass Inquisit seine meisten und schwersten Diebstähle mit eigentlichen Juden-Banden begangen hat. Diese Juden-Banden haben das Eigene, dass sie sich weniger, wie andere Gauner, an eine gewisse Gegend binden, weil sie bei ihren Glaubens-Genossen stets und überall sichere Unterkunft finden. Dergleichen Banden hausten bekanntlich ehedem besonders in Holland, Westphalen und Niedersachsen. Es mangelt uns übrigens an genügender Kenntnis von den mit solchen begangenen Verbrechen.

(*) Nach der so oben im Druck erschienenen Anklage-Urkunde gegen einen Teil der großen Räuberbande, welche bei dem Kriminal-Gerichtshof des Werra-Departements in Untersuchung gewesen, und in der öffentlichen Sitzung im Monat Oktober verurteilt werden wird; Marburg 1812 gab es mehrere berüchtigte jüdische Mitglieder dieser Bande.

Inzwischen wurde Inquisit im Frühjahr 1812. in dem Werra-Departement abermals gefänglich eingezogen. Er gab sich damals den Namen Friedrich Gottschalk ohne Heimat, und wurde wegen Landstreicherei und kleinen Diebstahls von dem Tribunal erster Instanz zu Marburg zu dreimonatlicher Zuchthausstrafe und Landesverweisung verurteilt. Jene Strafe hat er verbüßet.

Charakter

 Tückisch, scharfsinnig, leichtsinnig, verwegen, lügenhaft. Lachend sagte er zu dem Verfasser dieses, der ihn über seine Familien-Verhältnisse, Religions-Begriffe usw. fragte: „Statt mich zu erziehen, hätte man besser getan, mich in das Wasser zu werfen.“

Mehrmals suchte er während seines hiesigen Arrestes durchzubrechen. Bei dem von Jonas Hoos (II.) gestifteten Komplott war er derjenige, der durch Ausreisung des Ofens seines Gefängnisses zuerst auf den Stockaus-Gang gelangte, und die Eröffnung anderer Gefängnisse bewirkte. Noch immer bietet er zu jedem verwegenen Streich gewiss willig die Hände, denn er weiß – dass er nichts dabei zu verlieren hat.

Verbrechen

1.) Ermordung seines eignen anderthalbjährigen Kindes. Ohne Teilnehmer

Inquisiten erste christliche Beischläferin hieß Franziska. Sie starb und hinterließ ihm ein Knäbchen von 1 1/2 Jahren. Dieses Kind war ihm auf seinen Kreuz- und Querzügen zur Last. Jetzt stand er im Begriff mit einer andern Dirne Magdalena Reiz, angeblich aus Herborn, sich zu verbinden. Diese, so hässlich sie war (*), machte Schwierigkeiten wegen des Kindes, dessen Stief- und Pflegmutter sie nicht sein wollte. Dieser Umstand brachte bei dem Inquisiten den Entschluss zur Reife, des Kindes Tod zu verursachen. In dieser Absicht misshandelte er solches auf unmenschliche Weise. Aber das Kind tat ihm nicht den Gefallen, schnell genug davon zu sterben. Eines Tages, – dies beweisen Zeugen, – als er das Kind erbärmlich geschlagen, äußerte er: „Du sollst doch die schwere Not kriegen!“ Andern Morgens, – auch dieses sagen die Zeugen, – band er das Kind auf seinen Rücken, und trabte damit nach dem Reinhardshainer Wald zu. Nicht lange nach diesem Vorfall sah man ihn ohne Kind; es ist ausgemacht, dass er von jener Zeit keines mehr hatte. – So weit die Zeugen. Wenige Tage nach jener Begebenheit, – hierüber liegen amtliche und Physicats-Protocolle vor, fand man im Wald bei Reinhardshain, A. Grünberg, ein Knäbchen von circa 2 1/2 Jahren unter dem Laub verscharrt. Es war in Lumpen gehüllt, schon der Verwesung nahe, und hatte den Mund durch ein mit einer festen Schlinge, nach der Kehle hin geknüpftes Tuch, zusammengebunden. Seit diesem Ereignis war die allgemeine Rede unter den Bauern, das gefundene Kind sei das des getauften Jüdchens, und er selbst habe es umgebracht. Auch unter den Gaunern war diese Sage gemein, und keiner zweifelte an der Wahrheit derselben.

(*) Sie wird als eine große schon ältliche Person beschrieben, welche schwarze Haare und an beiden Augen Fehler hat.

Am 30ten Dezember 1811 wurde Inquisit eingebracht. Herr Kriminalrichter Danz, – der mich überhaupt seit dem vorigen Winter bei den kombinierten Räuber-Inquisitionen tätig unterstütz, – übernahm und führte die Untersuchung. Er erforschte den oben erwähnten Zeugenbeweis. Durch diesen, und die Verlegenheit, worin Inquisit sich befand, über das Abhandenkommen oder den Tod seines Kindes entschuldigende Nachweisung zu tun, – gelang es ihm endlich, dessen Geständnis zu bewirken. Die Wahrheit der Zeugen-Ausfage wurde bekräftigt, die Tat selbst und die Absicht dazu nicht mehr geleugnet. Wohin führt Leichtsinn, Bequemlichkeit und Leidenschaft den Menschen, dessen Pfad weder Moral noch Religion erleuchtet! Inquisit legte das schauderhafte Bekenntnis ab, dass er, seiner Konkubine zu Liebe, sein eignes Kind ermordet. Er band ihm den Mund mit einem Tuch so fest zusammen, dass es ersticken musste, trug es auf dem Rücken bis es völlig tot war, und verscharrte es dann an dem Ort, wo es gefunden worden, Alles – hat er gestanden,

2.) Neun bis zehn teils tentierte, teils wirklich vollzogene Diebstähle.

Er beging solche teils allein, teils mit Individuen solcher Banden, deren Beschreibung nicht in dem Plane dieses Buchs liegt , einige mit hiesigen Inquisiten begangene werden auch noch an anderen Orten vorkommen. Man beschränkt sich daher darauf, nur den bedeutendsten unter diesen Diebstählen hier anzuführen. Es ist nämlich derjenige, welcher an dem Gelderheber Gottlieb Lang zu Ziegenhain im Herbst 1809 mittelst Einbruch geschah.

Teilnehmer:

  • Martin Kirschner, vulgo Hessen-Martin
  • Krauskopf, (Wilhelm Meyer oder der s. g. Kölnische Wilhelm.)

Beide gehören eigentlich zu der s. g. Niederhessischen Bande. Kirschner ist dermalen in Marburg verhaftet. Der Wert der gestohlenen Sachen beträgt laut eidlicher Angabe 170 fl.

Die Untersuchungs-Akten gegen Abraham Moses wurden den 4ten April 1812 zur Entscheidung eingeschickt. Das Urteil wird erwartet.


Anhang

Während des Drucks sind bis hierher noch folgende Urteile eingetroffen, welche Vogelsberger Räuber betreffen. Die noch fehlenden wird man am Schluss dieses Buchs nachtragen, wenn sie bis dahin gegeben sind.

Ad IV.

Johann Heinrich Dönges von Eichelhain, vulgo Kätten-Heinrich, wurde zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe – und seine Beischläferin Anna Elisabetha Boos aus Queck zu anderthalbjähriger Zuchthausstrafe, – und zu demnächstiger weiteren unbestimmten Beibehaltung im Corrections-Haus, – unterm 31ten August 1812 von Großherzogl. Hofgericht verurteilt. Diese Urteile langten am 22ten September 1812 bei dem Kriminalgericht an, und wurden den 26ten ejusdem öffentlich bekannt gemacht. Dönges und dessen Verteidiger beschwerten sich über Härte und interponirten stehenden Fußes das nach den Landesgesetzen zustehende Rechtsmittel der Revision. Boosin beschwerte sich zuerst über die unbestimmte Beibehaltung, verzichtete jedoch in der Folge auf das Rechtsmittel.

Ad V.

Johannes Lehn 1te, aus Breungeshain, wurde wegen der neuerdings gegen ihn herausgekommenen und eingestandenen Diebstähle zu Wettsaasen und auf der Mühle bei Ulrichstein, außer der ihm wegen früherer Einbrüche und Entwendungen durch Urteil Großherzogl. Hofgerichts vom 10ten Januar 1810 bereits zuerkannten zwölfjährigen Zuchthausstrafe, noch zu einer weiteren nach dem Ablauf jener Strafzeit ihren Umfang nehmenden vierjährigen Zuchthausstrafe am 17ten August 1812 verurteilt. Dieses erst am 22ten September 1812 eingelangte Urteil wurde mit den vorerwähnten am 26ten ejusdem bekannt gemacht. Folgenden Tages erklärte Inquisit, dass er sich dabei beruhige.

Beim Beginnen des Drucks wurde noch der zur Vogelsberger Bande gehörige Haupträuber Balser Pfeiffer, vulgo Weisbrods-Balser, schwarzer Balser, oder Taigmaul, eingeschickt. Da keine Hauptabänderung im Plan der Handschrift mehr möglich war, so behielt er den ihm bereits angewiesenen Platz unter den flüchtigen Mitgliedern beider Banden No. CXXIII. Er bekannte bis hierher noch mehrere unerwähnte Diebstähle auf den langen Friedrich (XII.), Michael Borgener (XVIII.) und seinen Bruder Johann Georg Pfeiffer (XVII.). Man wird unter CXXIII, näher darüber handeln.