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VI. Verbrechen, welche bei der zu Hannover geführten Untersuchung wider Joh. Conrad Dominicus Klapproth noch besonders vorgekommen sind

Aktenmäßige Nachrichten von dem Gauner- und Vagabunden-Gesindel, sowie von einzelnen professionierten Dieben, in den Ländern zwischen dem Rhein und der Elbe – Karl P. Schwencken, 1822
  • 1.) October 1804 – Diebstahl bei Hrn. Göß v. Oehnhausen zu Einbeck. (6oo Rthlr.)
  • 2.) Februar 1808 – Versuchter Einbruch zu Moritzberg bei Hildesheim
  • 3.) März 1808 – Diebstahl bei Peter Hechtel zu Salzgitter
  • 4.) März 1808 – Diebstahl beim Kaufmann Sontag daselbst
  • 5.) März 1808 – Diebstahl bei Reinecken zu Sohne
  • 6.) März 1808 – Versuchter Kirchendiebstahl daselbst
  • 7.) März 1808 – Diebstahl beim Krüger Rauch zu Achim
  • 8.) März 1808 – Diebstahl beim Pastor Beier zu Gielde
  • 9.) gegen Ostern 1808 – Diebstahl bei Lücke zu Barrienrodt
  • 10.) Januar 1809 – Diebstahl beim Vollmeyer Wissel zu Empelde bei Calenberg
  • 11.) Januar 1809 – Diebstahl beim Gastwirt Horneschmeyer zu Schellerslage
  • 12.) Juli 1809 – Diebstahl beim Schäfer Zicke zu Ummelen
  • 13.) Juli 1809 – Diebstahl beim Amtmann Engelbrecht zu Monplaisir
  • 14.) Juli 1809 – Diebstahl Desgleichen beim Einwohner Giese zu Ambostel
  • 15.) August 1809 – Diebstahl beim Einwohner Stumbke zu Landwehr
  • 16.) August 1809 – Diebstahl bei Grell vor Bremen.
  • 17.) August 1809 – Diebstahl beim Einwohner Vos zu Sicke
  • 18.) August 1809 – Diebstahl beim Fuhrmann Faulbier daselbst
  • 19.) September 1809 – Diebstahl beim Einwohner Bode zu Lohne bei Nienburg
  • 20.) September 1809 – Diebstahl beim Uhrmacher Steffens zu Nienburg
  • 21.) September 1809 – Diebstahl bei Joseph Moses zu Hachenburg

Teilnehmer:

J. C. D. Klaproth 1 bis 21
Rammelsberg 2 bis 9 incl.
Bartels 2, 5, 4, 5, 6, 9
Der Preuße 2, 5, 6, 9
Der schwarze Niclas 2, 5, 6, 9
Lachenmund 5, 6, 7, 8

Es ist schon oben der Maßregeln gedacht worden, welche in den ersten Jahren des gegenwärtigen Jahrhunderts von den meisten Regierungen der norddeutschen Staaten angeordnet wurden, um der immer mehr überhandnehmenden Frechheit des Gaunergesindes Schranken zu setzen. Wenn nun auch diese Maßregeln, wie die Erfahrung gelehrt hat, mit dem Umfang und der Beschaffenheit des Uebels in keinem Verhältnis standen, so blieben sie doch, da wo sie mit Umsicht gehandhabt und von dem Eifer der Beamten unterstützt wurden, keineswegs ohne wohltätige Folgen. Insbesondere bewirkte die allenthalben geschärfte Aufmerksamkeit, womit man das heimatlos umherziehende Gesindel ins Auge fasste, dass mancher Erzspitzbube angehalten und dem Gerichte überliefert wurde. Zwar war es bei dem Mangel an Nachrichten über die meisten von ihnen in der Regel der Fall, dass der Verhaftete, ohne dass man ihm etwas anhaben konnte, nach einer längeren oder kürzeren Haft wieder in Freiheit gesetzt werden musste, wie denn auch, eben jenes Mangels wegen, manche umfassendere Untersuchung, unerachtet des Eifers, womit sie geführt wurde, ohne bedeutenden Erfolg geblieben ist. Indessen glückte es doch auch hin und wieder, den Verbrechen einzelner eingefangener Spitzbuben auf die Spur zu kommen, und sie, wenn sie sich nicht, wie dies, der schlechten Gefängnisse halber, leider! häufig geschähe, durch die Flucht der Strafe zu entziehen Gelegenheit hatten, ihrer verderblichen Tätigkeit auf die eine oder andere Art ein Ziel zu setzen. Dies Loos traf namentlich auch den hochberüchtigten Picard, welcher sich so lange den Verfolgungen der Obrigkeit zu entziehen gewusst hatte. Er wurde im Jahr 1805 vom Kurhessischen Amte Bergen handfest gemacht und nach Marburg ausgeliefert, wo im Jahr 18o7 ein natürlicher Tod seinem Fluch beladenen Leben im Kerker ein Ende machte. Kurz vorher war eben daselbst Hampel hohl mich gehängt worden. Andere gleich berüchtigte Räuber büßten um dieselbe Zeit in Marburg, Wiesbaden und Offenbach ihre Frevel mit dem Tode. Feist Hünerhund, im Jahr 1805 zu Cassel eingebracht, gab sich in den dortigen Gefängnissen freiwillig den Tod. Theodor Unger fiel mit einem Teil seiner Raubgenossen in Magdeburg der Gerechtigkeit in die Hände und starb daselbst auf dem Rabenstein.

Auf ähnliche Art traten nach und nach mehrere andere berüchtigte Gauner von dem Schauplatz ab. Freilich war dadurch, dass einzelne Bösewichter dem Tode geopfert oder sonst unschädlich gemacht wurden, zur Wiederherstellung der allgemeinen Sicherheit, noch sehr wenig geschehen, so lange sich noch die große Masse der Gauner und unter diesen eine Menge der versuchtesten Bösewichter in Freiheit befand.

Aber die Zeit war nicht mehr fern, wo das Racheschwert der Vergeltung auch auf die Häupter der meisten übrigen Gauner fallen sollte. Schon zu Ende des ersten Dezenniums dieses Jahrhunderts begann sich von allen Seiten ein furchtbares Ungewitter zusammen zu ziehen, dessen zerschmetternde Blitze die Luft nach und nach von ihren verpesteten Dünsten reinigen sollten.

In den Ländern, aus denen das vormalige Königreich Westphalen zusammengesetzt war, brach der Sturm gegen das daselbst hausende Gaunergesindel zuerst los. Denn kaum war die dort eingeführte neue Ordnung der Dinge in regelmäßige Wirksamkeit getreten, als sich auch die Gefängnisse mit verdächtigem Gesindel zu füllen anfingen; die neu errichtete Gendarmerie, deren wohltätige Tätigkeit sich in dieser Beziehung gleich anfangs bewährte, brachte ganze Scharen von Landstreichern ein und die Kriminal – Höfe, denen allenthalten ausgezeichnet tätige und erfahrene General-Prokuratoren zur Seite standen, wetteiferten mit einander, die ihnen als der Gaunerei verdächtig überlieferten Individuen zu entlarven und der verdienten Strafe teilhaftig zu machen.

Ganz besonders segensreich waren in dieser Rücksicht für unsere Gegenden die Bemühungen der Kriminalhöfe in Marburg und Cassel, von denen allein der erste, in einem Zeitraum von 5 bis 6 Jahren gegen die Hauptmitglieder von fünf zahlreichen Räuber- und Diebesbanden das Straf- und Vergeltungsrecht geübt hat. Sodann trugen auch die Kriminal – Höfe in Heiligenstadt, Hannover und an anderen Departements-Hauptorten durch mehrere erfolgreiche Prozeduren gegen das  Gaunergesindel sehr dazu bei, den so lange verhöhnten Gesetzen neues Ansehen zu verschaffen.

Mit gleichem Eifer und gleichem Erfolge wurde auch in mehreren Nachbarlanden das Raub – und Gaunergesindel zu Paaren getrieben. Vorzügliche Anerkennung verdient dasjenige, was in dieser Beziehung von den Kriminal – Gerichten in Darmstadt und Giesen, so wie von dem Stadtgerichte in Heidelberg geschehen ist und worüber die, von den um die Bekämpfung des Heeres innerer Feinde so sehr verdienten Herrn Stadt – Direktor (jetzigen Geheimen Rath) Pfister in Heidelberg (a), Hofgerichtsrat und Kriminal – Richter von Grolman in Giesen (b) und Kriminal – Richter Brill in Darmstadt (c) herausgegebenen Nachrichten umständlich Auskunft geben.

(a) Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwalde. (Heidelberg 1812). (b) Aktenmäßige Geschichte der Vogelsberger und Wetterauer Räuberbanden usw. (Giesen 1813). (c) Aktenmäßige Nachrichten von dem Raubgesindel in den Maingegenden, dem Odenwalde und den angrenzenden Ländern usw. (Darmstadt 1814).

Auch in den ehemaligen französischen Rhein-Departements fuhren die Justiz- und Polizeibehörden fort, das Gaunergesindel mit regem Eifer zu verfolgen. Unter den stattgehabten gerichtlichen Prozeduren, welche in das verflossene Jahrzehnt fallen, zeichnen sich diejenigen aus, welche in Mainz gegen Damian Hessel und dessen Raubgenossen und gegen die Bande des Anton Keil geführt und durch welche 5 berüchtigte Räuber unter das Beil der Guillotine und 96 Individuen in Straf- und Besserungshäuser geliefert worden sind (a).

(a) (Repmann) Damian Hessel und seine Raubgenossen (Mainz 1811)

Der rastlose Eifer, womit das Gaunergesindel seit dem Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts fast in allen Ländern Norddeutschlands bekämpft wurde, konnte keinen andern, als sehr wohltätigen Einfluss auf die Wiederherstellung der so lange und so frech gestörten öffentlichen Sicherheit haben. Die meisten Mitglieder der in jenen Gegenden hausenden Räuberbanden wurden nach und nach eingefangen und, in soweit sie nicht zur Todesstrafe reif befunden wurden, auf längere oder kürzere Zeit in Straf-Anstalten untergebracht. Die übrigen flüchteten entweder in entferntere Gegenden oder entsagten ihrer bisherigen Lebensart und versuchten es, sich auf eine erlaubte Art durchzubringen. Allen drang sich die Überzeugung auf, dass die Zeit ihres Gedeihens vorüber sei.

Kaum hatten sich aber die Bewohner der in Rede stehenden Länder der wiederhergestellten Sicherheit zu freuen angefangen, als dieselbe schon wieder von neuem untergraben wurde. Das Jahr 1815, so glorreich und heilbringend durch die Besiegung des äußern Feindes, führte nämlich Ereignisse herbei, welche den inneren Frieden von neuem gefährdeten. Hierher gehört zunächst die Befreiung einer großen Anzahl von Missetätern, wozu die damaligen Kriegsereignisse hin und wieder Veranlassung gaben. In Cassel allein entwichen aus den dortigen Strafanstalten bei Gelegenheit, wo jene Stadt im September 1815 von russischen Truppen besetzt wurde, 171 Sträflinge, unter denen sich viele Räuber und Gauner befanden. In Heiligenstadt setzten sich ihrer um dieselbe Zeit 88 in Freiheit usw. – Hierzu kamen die übrigen Folgen des Kriegs, welche, wie immer, so auch damals, durch die Vermehrung und Ermutigung des Gaunergesindels bald genug fühlbar wurden, so wie denn auch nicht geleugnet werden kann, dass die Reorganisation der ihren rechtmäßigen Fürsten zurückgegebenen Staaten auf die Justiz- und Sicherheitspflege gegen das Gauner – und Vagabundengesindel insofern nachteilig wirkte, als die bis da! In bestandenen Justiz- und Polizei- Behörden, welche sich eine genaue Kenntnis von jener verworfenen Menschen-Klasse verschafft hatten, aufgelöst wurden und an deren Stelle zum Teil Männer traten, die einer solchen Kenntnis ermangelten, mithin auch bei dem besten Willen, wenigstens in den ersten Jahren, mit dem nötigen Erfolge gegen das Gaunergesindel nicht wirksam sein konnten. Endlich verdient auch noch die hin und wieder stattgehabte Aufhebung der Gendarmerie, welche sich bei Einfangung von Landstreichern und sonstigen verdächtigen Menschen so tätig bewiesen hatte, als ein Umstand angeführt zu werden, welcher für die Erneuerung des Gaunerwesens sehr günstig war. Es wäre unter diesen Umständen ein Wunder gewesen, wenn nicht das Gaunergesindel sein Haupt wieder erhoben hätte. Wirklich blieben auch die Folgen aller jener seinem Aufleben so günstigen Zeitumstände nicht aus.

Die aus den Gefängnissen und Strafanstalten Entwichenen kehrten zu ihrem alten Gewerbe zurück, mit ihnen vereinigten sich von neuem, diejenigen, welche, früherhin aus den hiesigen Gegenden verscheucht, durch die stattgehabter Veränderungen wieder herbeigelockt waren, so wie auch die Diebeswirte und sonstigen Vertrauten wieder Muth bekamen, ihre schändliche Verbindung mit dem Gaunergesindel zu erneuern. Zwar waren die abschreckenden Beispiele, welche die neueste Zeit geliefert hatte, noch in zu lebhaftem Andenken, als dass die von neuem zusammengetretenen Gaunergesellschaften dadurch nicht einigermaßen hätten in Schranken gehalten werden sollen.

Indessen waren die Beweise, welche sie von ihrer erneuerten Tätigkeit gaben, immer zahlreich genug, um für die Zukunft gerechte Besorgnisse zu erregen. Es wurde zwar hin und wieder einer und der andere von ihnen von neuem zur Haft gebracht, aber, da man gewöhnlich weiter nichts als die Angabe seines falschen Namens und Geburtsorts von ihm herauszubringen wusste, er auch meist mit legalen Pässen versehen war, in der Regel bald wieder in Freiheit gesetzt. Erst späterhin, als das Institut der Gendarmerie, unter dem Namen Landdragoner – Corps, wieder ins Leben gerufen war, gelang es in Kurhessen und den angrenzenden Ländern mehreren Behörden, die sich die Mühe nicht hatten verdrießen lassen, sich in den Besitz der erforderlichen Nachrichten zu setzen, eines Teils der im Herbst 1815 entwichenen Flüchtlinge wieder habhaft zu werden, so wie auch mehrere andere Verbrecher, welche sich den Verfolgungen der westfälischen Behörden zu entziehen gewusst, oder sich auch erst neuerlich dem Gaunerleben gewidmet hatten, zu entlarven und auf längere oder kürzere Zeit unschädlich zu machen. Von den Untersuchungen, welche in der neuesten Zeit gegen christliche Gaunergesellschaften stattgefunden haben, zeichnen sich vornehmlich zwei aus, von denen die eine in den Jahren 1815 bis 1817, von einer besonders dazu ernannten Kommission in Hannover, gegen Johannes Sippel und mehreren seiner Diebesgenossen (a), die andere aber in den Jahren 1818 bis 1820 von dem Kurhessischen Kriminal- Gericht in Cassel gegen eine Gesellschaft von Gaunern, die unter Anführung des Joh. Stelzner und Joh. Müller vulgo kleiner Husar, eine Zeitlang ihr Wesen an der Hessisch-Sächsischen Grenze getrieben hatte, geführt worden ist.

(a) Diese Untersuchung, welche mit vieler Geschicklichkeit und musterhaftem Fleiße von dem Herrn Amtsschreiber Schröder geführt worden ist, ist vorzüglich durch die Art und Weise merkwürdig, wie Joh. Sippel oder Siebel die Geduld des Inquirenten zu ermüden und dessen Bemühungen zu vereiteln gesucht hat. Nachdem er nämlich zuerst den Stummen, dann den Verrückten mit vieler Täuschung und seltenen Beharrlichkeit gespielt hatte, kam er endlich auf den Einfall, – sich tot zu hungern widerstand auch mehrere Tage lang allen Versuchen, ihm Speise beizubringen; bis es dem Inquirenten endlich gelang den Inquisiten dadurch auf andere Gedanken zu bringen, dass er dessen Esslust durch delikate, angenehm duftende Speisen, die er ihm in den Kerker setzen ließ, so sehr reizte, dass er zuletzt seinen selbstmörderischen Vorsatz aufgeben musste.

Folgendes sind die bemerkenswertesten Verbrechen, welche

I. bei der erstgedachten Untersuchung vorgekommen sind:

  • 1.) um d. Jahr 1795 – Diebstahl in einem Dorfe im Schwarzenfelsischen
  • 2) im Jahr 1800 – Diebstahl beim Kaufmann Becker in Herzberg. (Hannover)
  • 3.) im Jahr 1800 – Diebstahl bei einem Juden in Pfarrweisach. (Bayern)
  • 4.) zwischen 1801 und 1805 – Diebstahl bei einem Einwohner zu Ascherhausen. (Eisenach)
  • 5.) März 1802 – Diebstahl beim Kaufmann Wiebrecht zu Stadt – Worbis. (Eichsfeld)
  • 6.) im Jahr 1803 – Diebstahl beim Ackermann Göpfert zu Gerthausen. (Eisenach)
  • 7.) um das Jahr 1805 – Versuchter Diebstahl bei einem Juden in Bremke. (Hannover)
  • 8.) um das Jahr 1805 – Diebstahl bei der Witwe Böhmeken zu Brachhausen beiDuderstadt
  • 9.) im Jahr 1805 – Bleichdiebstahl zu Elbingerode. (Hannover)
  • 10.) Herbst 1805 – Diebstahl bei Heinrich Schricke zu Hohlungen
  • 11.) Januar 1806 – Diebstahl beim Amtmann Just in Treffurt
  • 12.) um das Jahr 1807 – Diebstahl beim Kaufmann Wedekind in Selkerode
  • 14.) um das Jahr 1808 – Beraubung eines Bandhändlers zwischen Kreuzburg und Eisenach
  • 15.) um das Jahr 1808 – Versuchter Diebstahl in Breitenbach auf dem Eichsfelde
  • 16.) um das Jahr 1808 – Versuchter Diebstahl auf einem Edelhofe im Eisenachschen, 4 Stunden von Weisenborn
  • 17.) Frühjahr 1809 – Diebstahl bei der Witwe Leibeling zu Benterode. (Eichsfeld)
  • 18.) Juli 1809 – Diebstahl beim Kaufmann Kunkel in Dingelstädt. (Eichsfeld)
  • 19.) September 1809 – Diebstahl beim Pachter Küster in Scharzfels. (Hannover)
  • 20.) im Jahr 1809 – Diebstahl beim Schulzen Gasmann in Treba. (Eichsfeld)
  • 21.) im Jahr 1809 – Diebstahl beim Ackermann Kurt in Limlingerode. (Eichsfeld)
  • 22.) um das Jahr 1809 – Diebstahl beim Pachter Kirchhof in Stöcky. (Schwarzburg)
  • 23.) im Jahre 1810 – Diebstahl beim Ackermann Müller in Limlingerode
  • 24.) September 1810 – Gewaltsamer Diebstahl beim Förster Otto in Pöhlde. (Hannover)
  • 25.) Herbst 1810 – Diebstahl beim Ackermann Böttcher in Barbis. (Daselbst)
  • 26.) Herbst 1811 – Bienendiebstahl beim Schneider Schweishelm in Stöcky
  • 27.) im Jahr 1811 – Versuchter Diebstahl bei einem Kaufmann in Duderstadt
  • 28.) im Jahr 1811 – Diebstahl beim Ackermann Holzapfel in Limlingerode
  • 29.) im Jahr 1811 – Diebstahl beim Ackermann Engelhard zu Zwinge. (Schwarzburg)
  • 30.) im Jahr 1811 – Versuchter Diebstahl beim Einwohner Völmer daselbst
  • 31.) im Jahr 1811 – Diebstahl beim Hrn. v. Schmidt in Schildungen. (Eichsfeld)
  • 32.) Januar 1812 – Diebstahl beim Einwohner Fuhrmann in Böckelhagen. (Schwarzburg.)
  • 33.) Frühjahr 1312 – Diebstahl bei Frau von Minnigerode daselbst
  • 34.) July 1812 – Diebstahl beim Kaufmann Sieges daselbst
  • 35.) July 1813 – Diebstahl en beim Müller H. Koch in Weisenborn
  • 36.) im Jahr 1813 – Diebstahl beim Pfarrer Scholmeyer in Fuhrbach bei Duderstadt
  • 37.) May 1814 – Diebstahl beim Schulzen Rathmann in Bartelfelde
  • 38.) Juli 1814 – Diebstahl beim Ackermann Höche in Stöcky
  • 39.) Herbst 1814 – Diebstahl beim Ackermann Mund in Treba

Es haben von diesen Verbrechen verübt:

  • Joh. Sippel die Diebstähle No. 7, 11, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 24, 25, 27.
  • Anton Vogel d. D. No. 1 bis 12, 15, 16, 18, 19, 20, 21, 22, 25, 24, 25, 27 bis 36, 36, 39.
  • Christoph Dieterich d. D. No. 2, 15, 21, 22, 25, 25, 26, 28 bis 37, 38.
  • Friederich Carl Bruchmann d. D. No. 22, 26, 36, 38.
  • Aug. Grünewald d. D. No. 2, 8, 12, 2o, 39
  • Wirt Köhler d. D. No. 1o, 15, 16, 18, 19, 20, 24, 25.
  • Friedrich Fischer vulgo Friede d. D. No. 17, 27.
  • Justus Krause d. D. No. 11.
  • Christoph Bachmann d. D. No. 7.
  • Dessen Sohn Philipp (wahrscheinlich Ph. Jacobi)
  • Heinrich, ein Schwager des Joh. Sippeld. D.
  • Heinrich Bernhard Hahn d. D. No. 17.
  • Bastian (Sebastian) Eggert d. D. No. 55.
  • Schwarzer Konrad und dessen Bruder Joseph d. D. No. 5.
  • Joachim Keller d. D. No. 6.
  • Jacob Hahner d. D. No. 1, 5.
  • Schneider Wenzel d. D. No. 4.
  • Heinrich Zimmermann d. D. No. 57.
  • Die Söhne einer Wittwe in Widdershausen (Kurhessen) wahrscheinlich Hofmannn (No. 599) d. D. No. 14.
  • Ein Bruder des dicken Justus d. D. No. 16.

Außerdem hat die besagte Untersuchung mehrere nicht unwichtige Notizen über Gaunervertraute geliefert, wie dann namentlich in den betreffenden Akten vorkommt, dass sich schon längere Zeit die Orte Nörten und Angerstein bei Göttingen, Weisenborn (Kurhessen), Schnellmannhausen an der Werra, Oberdorle, Diedorff, Rehungen, Friedrichslohra und Ascherode (Eichsfeld), Hayrode (Schwarzburg), Zwinger, Wernigerode und Böckelhagen und früherhin ganz besonders Neustädtels (Meiningen) usw. als Schlupfwinkel von Gaunern ausgezeichnet hätten.

Die Verbrechen, welche

II. den Gegenstand der in Kassel geführten Untersuchung gegen Joh. Stelzner und dessen Genossen ausgemacht haben, fallen sämtlich in die neuere Zeit, die meisten in das Jahr 1817. Sie liefern den Beweiß, dass die erwähnte Bande, wenn sie sich gleich bis dahin größten Teils nur auf weniger kühne und gefährliche Unternehmungen beschränkt hat, doch auf gutem Wege war, der öffentlichen Sicherheit von neuem im hohen Grade gefährlich zu werden.

Folgendes sind die gegen sie zur Untersuchung gekommenen Verbrechen:

  • 1.) Herbst 1813 – Kattundiebstahl auf dem Markte zu Creuzburg. (Eisenach)
  • 2.) März 1816 – Diebstahl beim Pfarrer Nolte zu Breitau.
  • 3.) September 1816 – Tuchdiebstahl aus einer Walkemühle zu Hersfeld
  • 4.) Oktober 1816 – Diebstahl beim Schneider Heinrich Ortlepp zu Schemmeren
  • 5.) Oktober 1816 – Kattundiebstahl auf dem Markte zu Eschwege,
  • 6.) Oktober 1816 – Betrügliche Aneignung mehrerer der Elisabeth Weismann gehöriger Kleidungsstücke
  • 7.) April 1817 – Diebstahl bei der Witwe Sommer zu Frankenhain
  • 8.) Sommer 1817 – Kochtopfdiebstahl bei Joh. Luckhard zu Sorge
  • 9.) Sommer 1817 – Diebstahl bei dem Wirt zu Solz
  • 10.) Sommer 1817 – Kesseldiebstahl
  • 11.) Sommer 1817 – Bettdiebstahl
  • 12.) Michaelis 1817 – Ziegendiebstähle zu Guxhagen und Empfertshausen
  • 13.) Oktober 1817 – Diebstahl beim Pfarrer Hempfing zu Röhrda
  • 14.) November 1817 – Diebstahl beim Conductor Rohmund zu Niederhöhne
  • 15.) Dezember 1817 – Ziegendiebstahl zu Kleinensee
  • 16.) Dezember 1817 – Ziegendiebstahl zu Salmanshausen. (Eisenach)
  • 17.) Dezember 1817 – Ziegendiebstahl zu Dammertshausen. (Eisenach.)
  • 18.) December 1817 – Einbruch bei der Wittwe Eichholz zu Scherbda. (Eisenach)
  • 19.) December 1817 – Schaafdiebstahl bei Reichensachsen
  • 20.) December 1817 – Ziegendiebstahl zu Bernsdorff
  • 21.) December 1817 – Ziegendiebstahl zu Wolfterode
  • 22.) December 1817 – Gänsediebstahl zu Nesselröden
  • 23.) Jahr 1817 – Ziegendiebstahl zu Römersberg
  • 24.) Jahr 1817 – Gelddiebstahl in einem Dorfe bei Hersfeld
  • 25.) Jahr 1817 – Versuchter Ziegendiebstahl bei dem Feldhüter Schmit zu Neustadt. (Eisenach)
  • 26.) Jahr 1817 – Versuchter Bettdiebstahl zu Wolfterode
  • 27.) Jahr 1817 – Diebstahl auf der Rosmühle bei Nentershausen
  • 28.) Jahr 1817 – Bleichdiebstahl zu Unhausen
  • 29.) Jahr 1817 – Leinendiebstahl in einem Dorfe zwischen Marburg und Hersfeld (vielleicht bei Aug. Beisheim zu Kalkobes)
  • 30.) Januar 1818 – Diebstahl beim Schuhmacher Helwig zu Derenbach
  • 31.) Januar 1818 – Desgleichen beim Konductor Barckhausen zu Reichensachsen
  • 32.) Januar 1818 – Schaaf- und Gänsediebstahl zu Grebendorff
  • 33.) Januar 1818 – Ziegendiebstahl zu Unterrieden.
  • 34.) Januar 1818 – Versuchter Diebstahl in einem Hannövrischen Dorfe
  • 35.) Oktober 1818 – – Marktdiebstahl zu Fritzlar.

Von diesen Verbrechen liegen zur Last:

  • dem Joh. Stelzner vulgo Druckers Hannes No. 8, 11, 15, 16, 17, I6, 19, 20, 21, 22, 25, 26, 27, 28, 5o, 55, 54.
  • dem Joh. Müller aus Gerstungen No. 4, 12, 15, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 25, 25, 26, 28, 50, 55.
  • der Catharine Weismann No. 4, 6, 7, 11, 2, 5, 6, 17, 18, 19, 20, 22, 25, 24, 27, 28, 5o, 55, 54.
  • dem Johann Müller vulgo kleinen Husar No. 2, 5, 9, 10, 29, wahrscheinlich auch No. 15, 51 u. 52.
  • der Sophie Weismann No. 2, 5, 9, 10, 15, 14, 29, 51, 52.
  • dem Peter Heckmüller No. 13, 14, 31, 32.
  • dessen Ehefrau, geb. Diedrich, No. 13, 31, 32.
  • der Christiane Weismann No. 4, 6, 7, 1o, 24.
  • dem Christoph Lange No. 50, 55, 34.
  • dessen Zuhalterin Martha Elisabeth Müller No. 11, 50, 55. –
  • dem Adam Schmit in Lauchröden No. 5, 13, 29.
  • dessen Ehefrau Elis. Weismann No. 1, 18.
  • dem Andreas Diedrich aus Frankenhain No. 5, 29.
  • dem Joh. Bindemann aus Mönchhosbach No. 29.
  • der Wittwe Weismann, geb. Meister, No. 1, 5, 35.
  • der Regine Weismann No. 1, 5.

Besonders beachtenswert sind sodann auch die Aufschlüsse, welche die erwähnte Untersuchung über die in den hiesigen Gegenden befindlichen Diebesherbergen gegeben hat. Man kann darnach im Allgemeinen annehmen, dass es in der Provinz Niederhessen wenig Ämter gibt, in denen nicht ein oder mehrere Häuser vorhanden wären, worin Gauner und Landstreicher stets willige Aufnahme fänden. Als besonders ausgezeichnet können in dieser Rücksicht genannt werden: der Hof Weiden bei Allendorf an der Werra und die Dörfer Melgershausen, Widdershausen, Kleinensee, Casdorff, Eiterhagen, Römersberg u. m. a.

Namentlich werden der Aufnahme und Beherbergung von Landstreichern bezichtigt:

  • 1) die Wittwe Marwede zu Melgershausen
  • 2) der Schneider Orlep und dessen Ehefrau zu Simmeren
  • 3) der Schuhmacher Georg Hellwig und dessen Ehefrau zu Dohrenbach
  • 4) Dorothea Elisabeth Klinke zu Hof Weiden
  • 5) der Schuhmacher Rabe zu Wilhelmshausen (a)
  • 6) der Hirte Klein zu Eltmannshausen
  • 7) der Feldhüter Sauer zu Datterode
  • 8) der Wirt Hillert zu Ellershausen
  • 9) der Wirt Hase zu Mühlberge
  • 10) ein Töpfer in Rasdorff
  • 11) Heinr. Eckhard zu Herfa
  • 12) Christiane und Marie Hofmann zu Widdershausen
  • 13) der Feldhüter Hofmann in Heringen
  • 14) verschiedene Einwohner zu Kleinensee
  • 15) eine Wirthin zu Stadthosbach, die zugleich Hebamme sein soll
  • 16) der Flurschütz Weismann zu Berneburg
  • 17) Daniel Giesler zu Harleshausen, jetzt Gerichtsdiener zu Stadt – Lengsfeld
  • 18) die Wirtin Nölke und
  • 19) Daniel Winterstein zu Mönchhosbach
  • 20) die Wittwe Gödecke zu Melgershausen
  • 21) der Wirt Wollenhaupt zu Pfiefe
  • 22 der Feldhüter Dette zu Heierode, hernach zu Kirchhosbach
  • 23) eine Forstlaufers Wittwe zu Heierode
  • 24) der Wirt Pfaffenbach zu Reichenbach
  • 25) mehrere Einwohner zu Arnsbach
  • 26) der Wirt Dickhaut zu Römersberg
  • 27) Joh. Römer zu Casdorff
  • 28) die Wirtin Wenzel zu Eiterhagen
  • 29) und 30) die Wirte Franke und Nolte in zwei Dörfern an der Schwalm
  • 31) der Besitzer der Schleifmühle bei Großensee (Eisenach)
  • 32) der Feldhüter Stein daselbst
  • 33) der Feldhüter N. N. zu Teppich bei Berka
  • 34) der Grebe zu Rockhausen
  • 35) Christian Nenstiel und mehrere andere Einwohner zu Bosserode u. m. a.

(a). Von diesen sind im April 1821, No. 1 zu 3monatlichem Zuchthaus, No. 2 und 3 zu 4wöchentlichem, und No. 4 und 5 zu 14tägigen Gefängnis verurteilt worden.

Ob nun gleich durch die vorerwähnten Untersuchungen, sowie durch einige andere, mehreren gefährlichen Individuen der Gaunergenossenschaft das Handwerk, wenigstens einstweilen, gelegt worden ist, so ist dadurch doch in Beziehung auf das Ganze noch so gut als gar nichts geschehen. – Es befindet sich noch immer ein großer Teil der früher verurteilten Verbrecher in Freiheit, viele andere haben mittlerweile die ihnen zuerkannten Strafen verbüßt oder mittelst landesherrlicher Begnadigung ihre Entlassung erhalten; diesen durch langjährige Erfahrung gereiften Spitzbuben treten diejenigen hinzu, welche sich aus benachbarten Ländern in unsere Gegenden gezogen haben, so wie auch die zahlreiche Nachkommenschaft früher verstorbener oder in Strafanstalten befindlicher Gauner und die große Menge von heimatlos umherfahrenden Leuten jeden Augenblick bereit sind, sich den unternehmenden Gaunern anzuschließen (a).

(a) Es verdient hier angeführt zu werden, was die Christiane Weismann vor dem Königlich Großbrittannisch-Hannöverischen Kriminal – Amte in Duderstadt über das in Hessen existierende Gauner- und Vagabundengesindel gesagt hat. – In ihrem Verhöre vom 27sten Septbr. 1818 gibt sie an: „alle diejenigen Personen, welche als Porzellan – Glas – oder Marburger Geschirrhändler umherzogen, bedienten sich, so wie die Zinngießer, Scheerenschleifer 2c. sämtlich dieser Gewerbe nur als eines Vorwandes, um ihr landstreicherisches Spitzbubenleben zu bemänteln. Sie seien alle kochem und sprächen unter einander nur in dieser Sprache; sie hingen fast sämtlich mit einander zusammen und sehen stets bereit, einander bei Verübung von Spitzbubenstreichen beizustehen. So wie sie etwas verübt hätten, träten sie sogleich in benachbarte Länder über, um erst abzulauern, ob auch der Diebstahl entdeckt und ihnen nachgespürt werde. Das beste Ländchen sei in dieser Rücksicht für sie das Fuldische, wo Niemand so genau nach seinen Pässen gefragt werde. Sie bildeten unter sich eine ordentliche Bande und nennten sich, von ihrem gewöhnlichen Aufenthalte, die Hessenländer. Ihr jetziger Hauptchef sei Joh. Müller. Der Hauptort, wo sie einander träfen, wäre Melgershausen, dann auch Gensungen, Mühlenberg usw.“ Über die Zigeuner der hiesigen Gegenden sagt die Chrstiane Weismannn: „die in Hessen herumstreifenden Zigeuner stohlen so gut, wie die übrigen dortigen Gauner, was sie nur kriegen könnten, hauptsächlich schwätzen sie den Leuten alles ab und betrogen sie, gingen auch nie aus einem Dorfe, ohne eine Anzahl Hühner mitzunehmen.“

Wenn sich daher das vielköpfige Ungeheuer, der nie ganz zu bändigenden Proteus, bei der ersten Gelegenheit nicht wieder mit der gewohnten Verwegenheit erheben soll, so wird es dringend notwendig sein, dass alle Mittel, welche zur Aufrechthaltung und Befestigung der öffentlichen Sicherheit geeignet sind, gegen das Gauner und Vagabundengesindel mit Nachdruck und Umsicht zur Anwendung gebracht und dass insbesondere darauf Bedacht genommen werde, die Unzahl von landfahrenden Leuten zu vermindern und sie womöglich nach und nach gänzlich auszurotten. Auf welche Art dies zu bewirken sein möchte, darüber wird im folgenden Abschnitt einiges gesagt werden.