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Johann Adam Wehner

Actenmäßige Nachrichten von dem Räubergesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern Besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben Von C.F. Brill, Großherzogl. Hessischem Kriminal-Richter zu Darmstadt. Zweite Abtheilung. Darmstadt 1815

Inhalt

Johann Adam Wehner, vulgo kleiner Johann; auch Schnallenmacher, Hann-Adam

Er ist stark in den dreißig Jahren alt, und sein eigentlicher Name Johann Adam Wehner. Sein Vater, Johannes Wehner, war aus dem Fuldischen gebürtig, und hatte die Schafhut bei einem Hofbauer zu Schwärzelbach. Seine Mutter ist von Kirnach im Würzburgischen gebürtig und die Tochter eines dortigen Soldaten namens Lauck. Johann Adam Wehner ist beider unehelicher Sohn. Sein Vater verlies seine Mutter, trat in fremde Kriegsdienste und verheiratete sich in der Folge mit einem andern Weibsbild. Wehner war neun Wochen alt als seine Mutter, nachdem sie von ihrem Zuhälter verlassen worden war, nach Heiligenbrücken zog, wo sie sich mit Stricken und andern gröbern weiblichen Arbeiten ernährte. In seinem neunten oder zehnten Jahr verheiratete sie sich mit dem damaligen Hirten zu Heiligenbrücken, Gehret Lenz von Baunach oder wie Wehner an einem andern Ort sagt, Brunnenthal, und zeugte mit diesem noch zwei Kinder, eine noch lebende Tochter, und einen zu Walloschen verstorbenen Sohn. Nach dem Tod seines in der Folge auch zu Hain, Laufach und Walloschen Hirte gewesenen Stiefvaters, nährte sich Wehners Mutter mit ihm und seinen beiden Stiefgeschwistern dadurch, dass sie Gänse, Ziegen, Schafe, usw. zogen und verkauften, und zusammen auf dem Taglohn arbeiteten.

Wehner gibt an, dass ihn seine Mutter in seiner Jugend zur Schule angehalten, und ihm überhaupt nach ihren Verhältnissen eine ordentliche Erziehung gegeben habe. Er erzählt in dieser Hinsicht, dass er einmal einem Manne ein Messer mitgenommen habe, worüber ihn seine Mutter nicht nur scharf gestraft, sondern ihn auch angehalten habe, dass er dem Manne das Messer habe wiederbringen müssen. Währenddem Wehner sich bei seiner Mutter, die noch zu Heiligenbrücken lebet, und dort nur unter dem Namen Gehrerts-Greth bekannt ist, aufhielt, wurde er mit einem Kastenkrämer von Kleinwahlstatt bei Aschaffenburg, namens Adolph bekannt. Dieser nahm ihn mit nach Frankfurt, wo er unter dessen Anleitung für 15 Gulden, die seine Mutter aus dem eben bemerkten Handel mit Geißen, Ziegen, usw., und von ihrem Taglohn erspart hatte, kurze Waren einkaufte. Eben dieser Adolph gab ihm einigen Unterricht in dem Handel, den er dann zweit Jahre lang in Gemeinschaft mit seiner Mutter führte und daneben auf dem Taglohn, namentlich bei dem Hofbauer zu Frohnhofen gearbeitet haben will. Seinen Handel trieb er damals besonders in der Gegend von Aschaffenburg.

In seinem zwanzigsten Jahre machte Wehner zu Walldürn, während dem er in der Wallfahrts-Zeit daselbst auf dem Markt feil hatte, mit Maria Magdalene Borgerin von Künzelsau Bekanntschaft, nahm sie als Beischläferin zu sich, trennte sich sofort von seiner Mutter, und zog nach dem Hohenlohischen, nach Künzelsau und in dortige Gegend. Nach seiner Angabe nährte er sich in dieser Zeit außer der Krämerei mit kurzen Waren mit Mannemachen und dem Handel mit irdenem Geschirr. Er sagt, dass er sich auf die oben bemerkte Art ganz gut genährt haben würde, wenn seine Frau nicht so ausnehmend faul gewesen wäre, und auch etwas hätte arbeiten wollen: inzwischen muss er doch selbst eingestehen, dass er damals sich schon mit Felddiebereien abgab.

Mit der Borgerin hat Wehner zwei Mädchen gezeugt, von denen das älteste jetzt 13 und das jüngere 10 Jahre alt sein soll.

Er hatte acht Jahre mit derselben gelebt, und nach seiner Behauptung bis dahin, außer den vorbemerkten Felddiebereien von Obst, Kartoffel, usw. sich keines Diebstahls schuldig gemacht, als er im Anfang des Jahrs 1802 zu Aschaffenburg als verdächtig in Verhaft, und da man Waren bei ihm fand, die in der Yacht vom 1sten auf den 2ten Sept. 1801 zu Mömbris dem dasigen Einwohner Michael Fischer gestohlen worden waren, wegen des Diebstahls in Untersuchung kam. Wehner weigerte aber damahls seine Teilnahme an dem Diebstahl gänzlich und behauptete die bei ihm gefundene Waren gekauft gehabt zu haben. Auch bei feiner jetzigen Verhaftung blieb er bei dieser seiner älteren Behauptung stehen, indem er über den Erwerb der Waren näher angab, dass er einen Teil derselben auf dem Geißenhof von Johann Adam Heusner, und einen andern von dem sogenannten kleinen Justus, dem Sohn des in Marburg hingerichtet wordenen Stumpfarm’s, zu Romsthal gekauft gehabt habe. Wehner kennte indes gegen Heusner, der es in Abrede stellte, dass er einen Treil der Waren von ihm gekauft gehabt, nicht leugnen, dass er um selbige Zeit in Gesellschaft des kleinen Justus und seiner beiden Brüder, sodann dem Mannen-Hanjörg, ihm, Heusner, dem Schmuhbalser (Balthasar Grünewald), des Lutzen Jakob’s Jörg und dem Lumpen-Stoffel (Johann Christoph Schmitt) an der Lichtenau begegnet, und mit jener seiner Kameradschaft darauf ausgegangen war, in einem Ort in dem Kahlgrunde einen Krämer zu bestehlen; Wehner gab zugleich an, dass der Krämer, auf den es er mit seinen Spießgesellen abgesehen gehabt, ein zu Schollbrücken wohnender Tiroler gewesen, dass er aber von den andern zu Heiligenbrücken zurückgeblieben wäre. Eben dieser Tiroler soll nach Heusners Behauptung damals wirklich bestohlen worden sein. Die im Jahr 1802 gegen Wehner stattgefundene Untersuchung hatte die Folge, dass derselbe nach einem Arrest von einem viertel Jahr an das Kaiserl. Österreichische Militar abgegeben wurde.

Er kam unter das damals zu Kommodau in Böhmen garnisoniert haben sollende Regiment Collowrath, desertierte aber schon in den ersten zwei Monaten aus dem Arreste, indem er sich zwei Stockwerk hoch durch den Abtritt an einem Seil herablies. Als Ursache seiner Entweichung gibt er ebenfalls die Faulheit seiner damaligen Beischläferin an, die, wie er sagt, während er das Exerzieren lernen musste, nichts arbeiten wollte. Auf dem Geißenhof traf er wieder mit Heusnern zusammen. Nach seiner Angabe waren ihm zu Aschaffenburg alle seine Waren, und auch seine Hemden und Kleidungsstücke abgenommen, und zur Bezahlung der Kosten verkauft werden. Er war bei seiner Wiederzusammenkunft mit Heusner auf dem Geißenhof von allem entblößt, und musste deshalb seine noch besessen habende Soldaten-Montur verkaufen. Wehner macht hierbei die Bemerkung, man sollte selbst überlegen, ob man nicht, wenn einem von der Obrigkeit alles, und selbst der Rock vom Leibe weg zur Bezahlung der Kosten genommen würde; ob man da nicht auf jede Weise einen andern zu erhalten suche a)?

a) Ich kann mich hierbei der Bemerkung nicht enthalten – dass es für den Zweck der Peinl. Rechtspflege, in sofern er Erhaltung öffentlicher Sicherheit sein soll – sehr inkonsequent ist, wenn man den Inquisiten zur Zahlung der Kosten das wenige Eigentum abnimmt, das sie der Regel noch besitzen. Bei solchen Verhafteten, die nicht wegen eines bestimmten Verbrechens, sondern als Vagabunden, die oft ohne alle ihre Schuld, weil man ihnen nirgends einen festen Wohnsitz gestattete,  in diesem Verhältnis sind, zur Haft kommen, und auch durch die Untersuchung eines solchen nicht verdächtigt werden, ist dieses Verfahren ohnehin rechtswidrig. Was bleibt aber auch dem Individuo, das wegen des rechtlich begründeten Verdachts ein Verbrechen begangen zu haben, oder als dessen eingeständig oder verführt zu ihren Kosten durch richterlichen Ausspruch verurteilt ist, wenn man ihm zu deren Bezahlung seine wenigen Habseligkeiten abnimmt, und ihm auch, wie es gewöhnlich geschieht – keine weitere Unterstützung zu einem ehrlichen Fortkommen angedeihen lässt, nach wieder erlangter Freiheit , als zu betteln oder wieder zu stehlen? Ich rede hier nicht von solchen Individuen, welche Eltern oder sonstige Verwandte haben – bei denen sie Unterkunft und Hilfe finden können, oder die in dem Lande als Untertanen aufgenommen sind, und darin leichter Mittel haben ihren Lebensunterhalt zu finden, sondern von denen, die ohne in diesem Verhältnis zu sein, für sich allein stehen. Gewöhnlich nimmt man schon Bedenken aus den Kriminal – Gefängnissen oder Strafe-Anstalten Entlassenen Arbeit zu geben oder in Dienst zu nehmen, allein noch schwerer fällt es dem Individuum auf eine oder die andere Art sein Unterkommen nach seiner Entlassung zu finden, wenn es nackend und bloß ist, und schon durch diesen Zustand etwas Abschreckendes an sich hat. Der Zweck der Strafe soll Abhaltung von Verbrechen, und bei dem, der sich durch ihre Androhung im Gesetz nicht davon abhalten ließ, Besserung sein, allein wenn dieser Zweck erreicht werden soll, dann muss doch zum wenigstens der Staat dafür besorgt sein – den, welcher sich der Übertretung des Strafgesetzes verdächtig oder wirklich schuldig gemacht hat, nicht durch die entstandene Kosten nach erlangter Freiheit in eine Lage von Notstand versetzt wird – der seinem guten Willen von verbrecherischen Handlungen abzulassen, ein mächtiges Gegengewicht so leicht entgegensehen kann. Solche zur Zahlung der Kosten durch richterlichen Ausspruch verurteilt werdende Individuen; die zu deren Aufbringung nichts als ihren allenfallsigen Vorrat von Kleidungsstücken und andere zu ihrem Fortkommen nach wieder erlangter Freiheit unentbehrliche Gegenstände besitzen, so wie alle diejenige, bei denen ihr Vermögen durch die Kosten ganz absorbiert würde), sollten daher der Regel nach als zu der Zahlung unvermögend angesehen, und ihnen ihre wenige Habe bei ihrer Entlassung zurückgegeben werden. Das erfordert freilich, dass von mit der Kriminal-Berichtsbarkeit beauftragten Staatsdiener die Untersuchungskosten nicht als ein Teil ihres Salarii angewiesen werden – das dürfte aber auch schon in gar mancher anderer Hinsicht nützlich und notwendig sein; der Verlust der Kriminalkassen, die durch die Entbehrung solcher Kosten litten, würde nicht von Bedeutung sein können.

Durch diese seine Lage und die verführerische Reden J. A. Heusner’s, sagt Wehner, bin ich zum Spitzbuben geworden. Ungefähr sechs Wochen nach seiner Desertion von den österreichischen Truppen, traf er mit seiner, ihm nachgefolgt gewesenen Beischläferin, der oben erwähnten Borgerin, in der Gegend von Rosenberg wieder zusammen. Er zog nun eine Zeitlang mit einem hinkenden Kesselflicker und Schnallenmacher, aus dem Württembergischen, von dem er nur wissen will, dass er Jörg genannt worden, und dann auch mit einem Kesselficker Namens Johannes Matt umher. Mit der Borgerin lebte er nach seinem Wiederzusammentreffen nur kurze Zeit : er verließ sie dann gänzlich und verband sich mit der Tochter des sogenannten schwarzen Kristel’s oder Löffelhannes ( Johann Christian Valentin Oberländer ) mit welcher er in Hammelburg zusammentraf, und die damals von ihrem früheren Beischläfer schwanger war. Sie ist die bei den Gaunern bekannte Mariane. Ungefähr vierzehn Tage nach dieser Verbindung kam dieselbe zu Elm in der Wohnung des dasigen Einwohner Christoph Treber’s in die Wochen, seitdem legte sich Wehner zuweilen selbst den Namen Treber bei, so wie den auch öfters von ihm geführt wordenen Nahmen Lauck, der Geschlechtsname seiner Mutter ist. Wehner veruneinigte sich indes auch mit seiner neuen Beischläferin, verließ sie zu Kahl und legte sich nun die Tochter eines sichern Kesselflicker Müller’s, Namens Margreth, zu *). Er wohnte mit dieser zu Ramsthal in dem Huttischen Grund, wohin er sich den Schulz erwirkt hatte.

*) Nach Herrn Stadtdirektor D. Pfisters Actenmäßiger Geschichte usw. 2ter Thl. pag. 328. soll diese eine Schwester des sogenannten Überklug gewesen sein. Nach den weiteren Nachrichten daselbst wäre der Name der ersten Beischläferin des Wehner’s nicht Borgerin, sondern Burckhardin; jener versichert indes, dass sie Borgerin heiße.

Wegen eines Diebstahls, den nach seiner Angabe ein gewisser Edelmann begangen haben soll, kam er aber in Verhaft, indem man von den gestohlenen Effekten bei ihm gefunden hatte. Wehner entwich indes aus seinem Arrest, wurde jedoch kurz nachher wieder zu Mittelsinn mit einem andern Kerl Namens Adam Appel eingezogen. Die Zeit dieser seiner Verhaftung will Wehner nicht angeben können, sagt aber dass es etwa acht Tage nach seiner Entweichung aus dem Arrest zu Ramsthal gewesen, und er deshalb arretiert worden sei, weil er mit Steckbriefen verfolgt worden. Nach den Nachrichten, die Herr Stadtdirektor D. Pfister an der vorhin angeführten Stelle gibt, war es im Jahr 1804, Wehner fand Gelegenheit auch aus seinem Arrest zu Mittelsinn zu entweichen. Seine Beischläferin, die Margrethe, hatte er zu Ramsthal zurückgelassen, er traf nun wieder mit der Mariane zusammen und nahm diese zu sich. Er zog mit ihr ins sogenannte Bauland, kam zu Eibingen wieder in Arrest und wurde abermals an die Kaiserl. Österreichische Werbung abgegeben, und nach seiner Angabe bei dieser Gelegenheit mit seiner Beischläferin in dem Werbhaus zu Frankfurt priesterlich kopuliert. Wehner kam diesmal zu dem Regiment Fröhlich, von dem er aber ebenfalls desertierte. Er traf mit der Mariane, die ihm nachgekommen war, nach Verabredung in Elm bei dem oben benannten Treber zusammen. Wehner zog von hier in Gesellschaft seiner Frau in die oberen Maingegenden. Hier fand er den Johann Adam Heusner und verübte kurz hernach in dessen Gesellschaft den bei diesem sub No. 20. pag. 215, vorkommenden Straßenraub zwischen Buchenberg, Kalbach und Miskalbach. Won seinem Anteil an der Bette dieses Raubs schaffte sich Wehner nach seiner Angabe wieder sogenannte kurze Waren an, und trieb damit neben bei seine wenige Kastenkrämerei, indem sein Hauptgewerbe Raub und Diebstahl blieb. Im Jahr 1807 kam er zu Weyher in Arrest, woraus er aber im folgenden, 1808, ebenfalls entsprang. Auch hier in Darmstadt war Wehner, wie bei Johann Adam Heusner pag. 82 erzählt ist, in Verhaft, und entwich aus demselben mit vieler Verwegenheit, indem er mit einem andern Gefangenen die über vier Schuh dicke Mauer des Gefängnisses durchbrach, und dann noch zwei an zwölf Fuß hohe Mauern übersteigen musste, ehe er ins Freie kam. Wehner war damals zu Hammelbach in dem Großherzogl. Hessischen Amte Lindenfels mit dem Albert Kremer verhaftet, als Vagabund in das Stockhaus geliefert, und da man ihn weder seiner Person nach weiter kannte, noch von seinen Verbrechen einige Spur hatte, ungeschlossen in dem Gefängnis aufbewahrt worden. Später kam derselbe noch in Friedberg und zu Miltenberg in Verhaft. Nachdem er im Jahr 1811 auf seinem Transport von dem Großherzogl. Badischen Amte zu Krautheim (er war zu Hingheim als Vagabund arretiert worden ) in das Zuchthaus zu Bruchsal, wie Herr Stadtdirektor D. Pfister in seinem schon angeführten Werk, Thl. 1. pax. 53. seq. näher erzählt, entsprungen war, nahm er seinen Weg gerade nach Froschhausen, wo er bei den Jakob Junkerischen Eheleuten in dem Wirtshaus zum Ochsen, in dem er schon Jahre lang vertraut war, Aufenthalt fand, den in seinem Arrest gewachsenen Bart sich abnehmen ließ, die Kleidung wechselte, und sich dann nach kurzem Verweilen nach Frankfurt und von da jenseits des Rheins wendete. Er will nach seiner Angabe darauf in französische Kriegsdienste getreten und unter dem Regiment Latour d’Auvergne gedient haben, von diesem aber desertiert und darauf Willens gewesen sein, wieder in österreichische Militärdienste zu treten, in diesem seinem Vorhaben sich nah Böhmen gewendet haben, bei Eger aber als Vagabund verhaftet und auf dem Schub zurück transportiert worden, auf dem Transport indes der Bedeckung entsprungen sein. Nach seiner Angabe war dies nicht lange vor seiner damaligen Verhaftung geschehen.

Die Veranlassung zu dieser war folgende:

In der Nacht vom 15ten auf den 16ten Juni 1813 wurde auf dem Heiner See bei Laufach in dem Fürstentum Aschaffenburg ein Diebstahl mit Einbruch und Einsteigen begangen. Der, den erlittenen Diebstahl zuerst den Morgen gewahr wordene Bestohlene, Johann Gros, machte alsbald die Anzeige davon, und bewirkte bei dem einschlägigen Justizamt Rothenbuch die gewöhnlichen Ausschreiben. Der Ortsvorstand zu Jakobsthal erhielt das Ausschreiben in dem nämlichen Augenblick, als er eben im Wirtshaus um Begriff war einen sichern Andres Englert von Sindolsheim, der kurz vorher aus dem Zuchthaus zu Bruchsal entlassen, und neuerer Diebstähle verdächtig war, über seine Verhältnisse zu examinieren. Englert konnte sich nicht ausweisen, und vermehrte den Verdacht gegen sich darin, dass er sich einen Krug Wein füllen ließ, um ihn einem angeblichen Metzger von Gelnhausen zu bringen, der ihn im nahen Wald erwarten sollt? Der Ortsvorstand veranstaltete alsbald einen Streifzug, und ließ sich von Englert an den Ort im Walde führen, wo der angebliche Metzger auf ihn warten sollte. Einen solchen fand man indes nicht, dahingegen die Streifer in einer anderen Gegend des Waldes den J. A. Wehner antrafen, und ihn festhielten.

Er sowohl als Englert wurden zuerst an das Justizamt zu Rotbenbuch und dann in die Kriminalgefängnisse zu Aschaffenburg eingeliefert. Beide wollten sich indes nicht kennen, obgleich starke Verdachtsgründe vorhanden waren, dass sie am 13ten Juni zu Sindolsheim zusammen gekommen, am 14ten mit einander durch den Kudachshof gegangen waren, und obgleich beide sowohl auf dem Transport, als in ihrem Arrest zu Rothenbuch, wo sie unbemerkt zu sein glaubten, verdächtige Reden mit einander geführt hatten. Bei Wehner wurden verschiedene Gegenstände von dem Diebstahl auf dem Heiner See gefunden, die er auf dem Transport auf eine verdächtige Weise von sich zu schaffen gesucht hatte, allein er leugnete seine Teilnahme an dem Diebstahl, indem er vorgab – dass er die Sachen an dem nämlichen Morgen des Tag’s, wo er arretiert worden, von drei Kerls gekauft habe, von denen er nur zwei, und zwar auf eine unverdächtige Weise kennen wollte. Nach seiner späteren hiesigen Angabe, waren diese beide Kerls der Krämer – oder Porzellan – Hannes ( Johannes Vogt) und der Zunder- oder dicke Jörg ( Georg Fehn ) von dem dritten Kerl gab er an, dass es ein aufgeschossener, ihm dem Nahmen nach unbekannter Pursche von etwa 23 Jahren gewesen sei. Er gab also sehr überdacht als seine Verkäufer selbst zwei berüchtigte Diebe an, wodurch er seine Angabe über den Besitz von den gestohlenen Gegenständen, offenbar am glaubwürdigsten machen konnte. Seinen Namen gab derselbe anfänglich Johann Adam Wehner an, allein zu dem Bekenntnis, dass er den Namen Kleiner Johann führe, seiner Bekanntschaft mit andern Räubern und Dieben, und noch weniger eines von den vielen, von ihm durch die in Heidelberg, Gießen und hier von ihm angezeigt wordenen Verbrechen konnte er allen Bemühungen des so tätigen und einsichtsvollen Inquirenten, Königl. Baierischen Appellationsrat, Herrn Hofmanns zu Aschaffenburg, nicht gebracht werden. Man hatte indes die bestimmteste Anzeigen dass J. A. Wehner Niemand als der im Odenwald unter dem Namen Schnallenmacher oder Schnallenmacher- Hann-Adam, in der Wetterau, im Hanauischen, Fuldschen und dortigen Gegenden aber unter dem Namen Kleiner Johann bekannte Räuber war. Dies veranlasste den Herrn Inquirenten sich mit dem Stadtdirektor Herrn D. Pfister zu Heidelberg über die zweckmäßigste Weise in Korrespondenz zu setzen, wie und wo Wehner am wahrscheinlichsten durch Konfrontation mit vormaligen seiner Spießgesellen, die im Bekenntnis waren, zum Geständnis zu bringen sein möchte. Herr Stadtdirektor D. Pfister schlug Herrn Appellationsrat Hoffmann das Kriminalgericht da hier aus dem Grund vorzugsweis vor, weil Wehner mit dem hier gesessenen Johann Adam Heusner und Johann Martin Rupprecht eine größere Anzahl von Hauptverbrehen begangen hatte, als mit den in Gießen verhafteten Räubern und er durch eigne Ansicht die Überzeugung erworben hatte, dass Heusner, bei seinem bestimmten festen Charakter, am ersten geeignet sein möge, durch eine Gegenstellung den Wehner zum Bekenntnis zu bringen.

Der sich um öffentliche Sicherheit so verdient gemacht habende Herr Stadtdirektor D. Pfister veranlasste aber auch zugleich bei dem Großh. Badischen Hofgericht zu Mannheim ein Anschreiben an das Großh. Hessische da hier, durch welches dieses vorläufig ersucht wurde, dem allenfalls von dem damaligen Großh. Frankfurtischen Appellationsgericht zu Aschaffenburg wegen der Konfrontation des Wehner’s mit den hiesigen Inquisiten einlangen werdende Ersuchen zu entsprechen, und der Verfasser erhielt alsbald vom Großh. Hofgericht da hier, dessen Eifer zur Handhabung der Kriminal – Rechtspflege, und seine Bereitwilligkeit gegen auswärtige Behörden zu allem, was zu deren Beförderung dienen kann, bekannt ist, den Auftrag sich sogleich mit dem Herrn Appellationsrat Hoffmann in Relation zu setzen, und die Konfrontation so bald als möglich vorzunehmen. Diesem Auftrag gemäß benachrichtigte der Verfasser den Herrn Appellationsrat Hoffmann von seiner Bereitwilligkeit die Gegenstellung vorzunehmen, und überhaupt von seiner Seite so viel als nur möglich zur völligen Entdeckung des berüchtigten Räubers mitzuwirken. Der hohe Appellations-Gerichtshof zu Aschaffenburg ersuchte bald darauf auch das Großh. Hofgericht da hier noch besonders, dass dem Verfasser der Auftrag geschehe, die Untersuchung gegen den Wehner, in so weit die Einwirkung der hiesigen Inquisiten dabei nützlich sein könne, vorzunehmen, und so wurde dann Wehner am 11ten Jenner vorigen Jahrs an das hiesige Kriminalgericht eingeliefert. Der kleine Johann hatte bereits, wie schon oben bemerkt worden, unter dem falschen Nahen Johannes Jahn mit dem sogenannten Zunder-Albert (Albert Kremer) hier in Verhaft gesessen war aber daraus entsprungen. Über die Identität dieses Johannes Jahn mit dem kleinen Johann, hatte man schon früher durch die Aussagen des inmittelst zu Würzburg in Verhaft gekommen gewesenen Albert Kremers, welche von dem dasigen damahligen Hofgericht mitgeTeilt worden waren, so wie später durch die Angaben I. A. Heusner’s und Grasmann’s völlige Gewissheit erlangt. Auf diese Wissenschaft wurde der Plan gebaut, sich nicht nur vorerst selbst zu überzeugen, ob Wehner der berüchtigte Räuber kleine Johann sei, sondern ihn auch selbst eintretenden Falls zu überzeugen, dass man ihn schon kenne. Sogleich bei seiner Ankunft da hier, befragte man ihn: ob er schon hier eingesessen habe ? er erklärte in einem mürrischen Ton : auf dem Jahrmarkt sei er schon als Krämer gewesen, aber eingesessen habe er hier noch nie. Man ließ ihn sofort, ohne weiter mit ihm in nähere Fragen einzugehen, in das nämliche Gefängnis, aus dem der vorgebliche Johannes Jahn durchgebrochen war- wohl verwahrt allein und so setzen, dass er mit keinem andern Gefangenen sprechen konnte, sondern sich selbst überlassen war.

Am 2ten Februar wurde das Verhör mit ihm angefangen. Man hatte dem oben bemerkten Plan gemäß den, zur Zeit als der angebliche Johannes Jahn durchgebrochen war, bei dem Stockhaus angestellt gewesenen Verwalter vorkommen lassen, und diesem den Wehner, solchem unbemerkt, zur Rekognition ob es der hier durchgebrochene Johannes Jahn sei, vorgestellt. Wehner wurde dafür von dem Verwalter sogleich erkannt, und man ließ sofort denselben in des letzteren Gegenwart alsbald vorführen, und stellte ihm, nach der gewöhnlichen Ermahnung zur Wahrheit, die Frage wiederholt : ob er schon hier in Arrest gesessen habe? Er bejahte nun solches, indem er zugleich verlegen sich nach dem gegenwärtigen Verwalter umsah; man ging nun weiter auf den Namen unter dem er hier gesessen, über die Ursache der Verschiedenheit seines jetzigen Namens und dem, den er sich vermahlen gegeben hatte, den Ort wo er damals arretiert, sodann aber auf die Frage über, ob er allein oder mit noch anderen verhaftet werden sei, und nachdem er auch hier nach einigem Sträuben genügend geantwortet hatte, zu dem Umstand, wer der mit ihm arretiert gewordene, gewesen sei. Davon wollte Wehner nun anfänglich weiter nichts wissen als dass derselbe ein Rattenfänger gewesen, aber weder dessen Namen angeben können, noch weiter ihm etwas von dem selben bekannt sei ; endlich gestand er indes, dass der mit ihm arretiert gewesene, Zunder – Albert genannt worden, und derselbe einen Sohn habe, der Veit heiße.

Auf die ihm darauf gestellte weitere Frage : ob vor seiner und des Zunder – Alberts Arretierung noch andere in ihrer Gesellschaft gewesen seien ? gab er nach einigen Wendungen an : sie wären mit Leuten zusammen gewesen, welche Krämer gewesen seien, den einen derselben habe man den kleinen, den andern den großen Hann-Adam genannt, und dann habe der kleine Hann-Adam noch einen Bruder, der Steffen heiße, von dem er aber nicht bestimmt angeben könne, ob er auch bei ihnen gewesen sei. Nun ließ man plötzlich den J. A. Heusner dem Wehner unter das Gesicht bringen. Gleich bei dessen Anblick erklärte Heusner dies sei der kleine Johann. Man forderte darauf den Wehner auf zu sagen: ob er den ihm gegenüberstehenden kenne; und er erklärte dann, das sei der kleine, auch dicke Hann-Adam.

Er, Wehner, heiße Hann-Adam, sei aber in der Wetterau auch kleiner Johann genannt worden: es gebe aber noch einen, welcher der kleine Johann genannt werde. Wehner wandte sich dann näher gegen Heusner mit der Äußerung: „Du bringst mich da in einen schönen Schlamassel; ich wollte dass Du am Frankfurter Galgen hingst, wo Du längst hin gehört hättest“. Lächelnd antwortete ihm Heusner: „Du brauchst nicht zu sorgen; an den Galgen werden wir alle beide schon kommen, und es wäre schade, wenn Du nicht in meiner Gesellschaft wärst“. Heusner erklärte sodann dem Wehner noch, er habe gesagt was die Wahrheit sei, und ihm nicht zu viel zur Last gelegt der andere kleine Johann sei der Schneider, der seine, Heusner’s, Frau Schwester bei sich gehabt habe (Johannes Kinzinger).

Wehner wurde nun anders gestimmt; er erklärte: er werde die Wahrheit sagen, erwarte aber von ihm, Heusner, dass er ihm nicht zu viel werde nachgesagt haben. Beide Räuber wurden nun vertraulicher gegeneinander; Johann erzählte Heusner von seinen Schicksalen seit dem sie sich nicht gesehen hatten, und dieser dagegen jenem die Veranlassung seiner Arretierung, die Gelegenheit, bei der er einige Finger der einen Hand verloren, usw. Es wurde auch Grasmann und Rupprecht vorgeführt, beide erkannten den Johann als ihren alten Kameraden, und dieser umgekehrt auch sie. So war die Bahn gebrochen; man nahm sogleich den Straßenraub zwischen Schriesheim und Altenbach zum Gegenstand der Untersuchung, und Johann bekannte nun ohne weitere Umstände seine Teilnahme an diesem Verbrechen. Man ließ ihm am Ende des Verhörs seine Bande, so viel es mit Sicherheit des Verhaftes geschehen konnte, abnehmen, und etwas Brandwein, sein Lieblings – Getränke, reichen, und es gelang dem Verfasser durch diese und andere ähnliche kleine Gefälligkeiten, und sonstige humane Behandlung sich das Zutrauen dieses Haupträubers mit jedem Tage mehr, und zuletzt so weit zuzueignen, dass ihm solcher öfter das Versprechen, alle seine Verbrechen zu bekennen, auf eine Art gab, dass er fest überzeugt ist, dass es ihm gelungen sein würde, alle seine Übeltaten zu entdecken, wenn er nicht daran gebunden gewesen wäre, die Untersuchung nur auf die Verbrehen zu beschränken, an welchen die hier verhaftet gewesene Verbrecher entweder Teil genommen hatten, oder die von ihnen angegeben waren. Wehner wurde am 1ten April vorigen Jahres wieder an die Kriminalbehörde zu Aschaffenburg zurückgeliefert, wo er nun der ihn erwartenden gerechten Strafe entgegen sieht.

Die Karoline Höhnin will derselbe nicht als eigentliche Beischläferin, sondern nur als Magd bei sich gehabt haben. Noch vor seiner Wegbringung von hier, äußerte Wehner die Besorgnis, dass er zu Aschaffenburg härter würde bestraft werden, als wie seine hier eingesessene Gesellen, Johann Adam Heusner, Grasmann, Rupprecht, da man ihm aber dagegen erklärte, dass dieser ihre Strafe nicht gelinder sein würde, als die seinige; so erklärte er, dann wolle er gerne den Kopf verlieren, da er wisse, dass er das Leben verwirkt habe.

Wehner gab übrigens in dem Lauf der gegen ihn hier geführten Untersuchung den Aufenthalt des sogenannten Krämer: Johannchen oder Schneider (Johannes Kinzinger ) so genau an, dass dadurch dessen Verhaftung, der bis dahin als ein ehrbarer Galanterie-Krämer in dem Maingrund unangefochten herum gezogen war, bewirkt werden konnte. Mit dem bekannten langen Andres (Andreas Frank ) dem einzigen so viel man weiß, noch auf freiem Fuß sich befindenden Teilnehmer an dem Raubmord zwischen Hemsbach und Laudenbach, stand Wehner in besonderer Bekanntschaft. Durch ihn wurde derselbe unter andern in dem Ochsen zu Froschhausen eingeführt. Man versuchte es verschiedentlich den Wehner über den wahrscheinlichen Aufenthalt jenes berüchtigten Räubers auszukundschaften, allein er wich desfalsigen nähern zuverlässigen Angaben stets aus, so wie Wehner überhaupt sich etwas zu gute tut, keine Kochem Beyes entdeckt, und damit, wie er sich ausdrückt, Menschen unglücklich gemacht zu haben; er äußerte seine desfalsige Selbstzufriedenheit namentlich gegen den Protokoll führenden Actuarium kurz vor seinem Rücktransport nach Aschaffenburg, während der Verfasser nicht in der Verhörstube anwesend war.

Die Verbrehen, welche J. A Wehner in der hier gegen ihn geführten Untersuchung einbekannt hat, sind folgende:

1.) Schafdiebstahl und dabei erfolgte Tötung eines Streifers auf dem Schoppenhof.

Nach Wehners Angabe waren hierbei:

  • Der große Johann
  • Der schwarze Conrad, der an dem gewaltsamen Einbruch und Raub auf der Aumühle Teil genommen hat, und nach H. Pfisters Actenmäßiger Geschichte, Thl. Il. pag. 237. Conrad Geishard heißen soll.
  • Des Schinder-Jochems, der zu Aschaffenburg im Gefängnis verstorben ist, sein Weibsbild.
  • Johann Adam Wehner

Diese viere waren nach Wehners Angabe auf dem Schoppenhof beisammen. Der Bewohner des Hofs machte ihnen den Antrag ein Paar Schafe in der Nachbarschaft die Nacht zu stehlen. Wehner lehnte dies angeblich aus dem Grund ab, weil der Bauer das Fleisch von den Schafen behalten und ihnen nur die Wolle überlassen wollte, er aber, wie er sich ausdrückt, nicht Lust hatte zum Vorteil eines andern zu stehlen. Die andern gingen indes von dem Schoppenhof weg, stahlen ein Paar Schafe und brachten sie noch lebend in des Bauern Stube, worin sie sogleich abgestochen und abgezogen wurden. Während dem dies geschah, sah Wehner dem Fenster hinaus, und nahm hierauf wahr, dass ein Paar Männer gegen den Hof hinkamen. Er setzte die andern sogleich davon in Kenntnis, und flüchtete sich dem Fenster hinaus in den Wald. Das nämliche soll auch der große Johann nach ihm getan haben; der mit dem Weibsbild in der Stube, in der Licht brachte, zurückgebliebene Schwarze Conrad aber ergriff die an der Wand gehangene Flinte des Bewohners des Schoppenhofs, und schoss damit entweder durch das Fenster oder die Haustüre einen jener Leute nieder.

Nach Wehners Angabe hat der schwarze Conrad zu Hinterstein bei einem dasigen Gerichtsmann als Knecht gedient. Heusner bestätigt es, dass er von dem Bewohner des Schoppenhofs selbst gehört habe, dass der schwarze Conrad den Mann erschossen habe.

2.) Gewaltsamer Einbruch und Raub zu Geislitz in der Behausung des dasigen Schultheißen Geigers

vid. No. 1. bei J. A. Heusner

Nach Wehners Angabe wurde er durch seinen Schwager Henrich Oberländer bei dem Einwohner zu Geislitz eingeführt, der den Raub verraten hatte. Beide letztere saßen früher zusammen zu Kassel in Verhaft. Auch der kleine und der Wurzeljörg waren mit dem nämlichen Einwohner in guter Bekanntschaft, und ersterer hatte mit demselben in der Folge wegen des Baldower-Geldes von dem gegenwärtigen Raub zu Gelnhausen eine Rauferei.

3.) Gewaltsamer Einbruch und Raub auf der Aumühle; vid. No, 6. bei I. A. Heusner

4.) Hausraub in dem Hardarer Jägerhaus zwischen dem Hof Dommersfeld und dem Ort Gersfeld, im Hardarer Wald liegend.

Die Teilnehmer an diesem Verbrechen sind:

  • Johann Adam Wehner
  • Überrheiner Wilhelm, und
  • die beide Tanzstöffel,

Wehner hatte bereits die von 5 -12 nachkommende Verbrechen eingestanden, als er im Allgemeinen über das Gegenwärtige befragt wurde, er wollte von nichts wissen. Man stellte ihm sofort den Heusner, der schon früher die Angabe von dem Verbrechen gemacht und die Täter angegeben hatte, entgegen, und dieser sagte ihm nicht nur, dass er mit den andern genannten das Verbrechen verübt habe, sondern bemerkte ihm auch, dass der Überrheiner Wilhelm eine Flinte, ein Paar lederne Hosen, eine silberne Taschenuhr davon getragen, und der Jägers Frau noch die goldene Ohrringe aus den Ohren genommen habe; allein Wehner blieb dabei, dass er von nichts wisse. Man fand sich dadurch veranlasst, denselben mit ernsten Worten über sein Benehmen anzugehen, und ihn unter dem Bedeuten abführen zu lassen, dass wenn er sich bis zum nächsten Verhör nicht eines bessern werde besonnen haben, man die bisherige schonende Behandlung werde wegfallen lassen.

Den andern Morgen geschah dem Verfasser die Meldung, dass Wehner während der Nacht beinahe gerast, Stricke verlangt habe, um sich selbst zu erhängen, den Kopf an den Wänden einzurennen versucht sich wirklich dadurch beschädigt habe, und nun auf seinem Lager wie leblos läge. Als man den Wehner kurz nach dieser Anzeige vorführen ließ, erschien er mit verbundenem Kopf, und erklärte auf ihm wegen seines Betragens gemachte Vorstellung: er habe in der Verzweiflung darüber, dass man ihn in dem letzten Verhör so hart angegangen, da er sich doch nur nicht sogleich auf alles besinnen könne, sich selbst das Leben nehmen wollen. Man glaube, Heusner habe alles von sich angegeben, was er getan habe, allein dies sei der Fall keineswegs. Er, Wehner, wisse, dass er sterben müsse, und wolle daher mit nichts zurückhalten, allein man solle ihm nur Zeit lassen sich zu besinnen. In dem, den folgenden Tag stattgefundenen Verhör, gestand sofort derselbe seine Teilnahme an dem gegenwärtigen Verbrechen, dessen Geschichte folgende ist.

Die Räuber trafen sich zufällig zusammen auf dem Dommersfeld. Hier wurde ihnen von einem der daselbst wohnen, den Wiesenmännern Namens Bals (Balthasar Pfeifer) verraten, dass der Unterförster Lamm auf dem Haldenwalder Jägerhaus im Fuldschen Amte Weyher fünf hundert Gulden vor kurzem eingenommen habe, die sie hohlen könnten. Es wurde auf der Stelle von den Räubern beschlossen, das Geld zu rauben. Der erwähnte Wiesenmann zeigte ihnen eine Strecke den Weg nach dem, etwa eine Stunde einzeln liegen den Jägerhaus und dann übernahm es der kleine Johann, dem der weitere Weg bekannt war, sie zu führen. Es war am 27sten April 1808, Abends gegen acht Uhr, als sie bei dem Haus anlangten. Die Haustür war noch unverschlossen und der Unterförster Lamm war eben im Begriff ein Licht anzünden zu lassen, als der Überrheiner Wilhelm und die beiden Tanzstöffel in die Stube eintraten, und ein Glas Brandwein forderten. Der kleine Johann war eine Strecke vor dem Haus auf der Schildwache zurückgeblieben. Sie erhielten den verlangten Brandwein, von dem dieses Getränk ausschenkenden Unterförster Lamm: die Räuber forderten nach dem ersten Glas auch das zweite und auch endlich noch das dritte. Bei dem zweiten Glas verlangten sie von dem Unterförster Lamm, dass er ihnen Bescheid tun solle, er suchte aber durch Entschuldigungen diesem Anverlangen auszuweichen ; bei dem dritten Glas wurden sie mit diesem ihrem Aufdringen zudringlicher und Lamm dann endlich bestimmt, ihnen den Brandwein abzunehmen. Er hatte das Glas aber kaum an den Mund gesetzt, als einer der Räuber, es war Überrheiner Wilhelm, ihn plötzlich an der Gurgel packte. Lamm wehrte sich anfänglich, allein sogleich packten ihn aber auch die beiden andern Räuber; einer setzte ihm eine Pistole auf die Brust, ein anderer aber ein Messer in die Seite, mit der Drohung: „Hund ergebe Dich oder wir schießen und stechen Dich tot.“ Lamm wurde darauf zu Boden gerissen, und nun an Händen und Füßen gebunden, indem einer der Räuber sich ihm, auf der Erde liegend, auf den Hals stellte. Die Räuber forderten sodann von der Frau des Unterförster Lamms, die sich ebenso wie ihre Magd und gerade anwesend gewesene Schwägerin nicht aus der Stube zu entfernen wagte, das Geld, indem sie solche anredeten: „Madame! geben Sie das Geld so schnell als möglich her, sonst ist alles im Hause unglücklich.“ Sie erhielten darauf 44 fl. in verschiedenen Münzsorten. Die Räuber verlangten indes von der Frau noch mehr Geld, mit der Äußerung, dass sie wüssten, dass sie vor kurzem 600 fl. von ihrem Vater erhalten habe ; auf jener Versicherung, dass sie kein Geld mehr im Hause habe, drangen die Räuber auf den Förster Lamm ein, indem sie unter fortgesetzten Drohungen von ihm verlangten, dass er angebe, wo das übrige Geld sei. Da inzwischen auch dieser versicherte, dass er kein Geld mehr habe, so zwangen sie die Frau ihnen alle Schränke und Kasten im Hause zu öffnen, aus denen sie Kleidungsstücke Weißzeug, Gewehre und was ihnen anstand herausnahmen, aufpackten und vor die Türe schleppten. Sie drangen dann in den Keller, und zerschlugen hier alle vorgefundene Töpfe mit Butter und andern Esswaren. Bei ihrer Rückkehr in die Stube wurde die Frau, die Schwester und die Magd des Unterförster Lamms ebenfalls an Händen und Füßen gebunden. Erstere, welcher auf der Magd Bette das Gesicht unterwärts gelegt wurde, betasteten die Räuber auf unzüchtige Weise, ließen aber von weiterer Misshandlung auf die Versicherung der Frau, dass sie zuerst seit 24 Tagen Wöchnerin sei, ab.

Die Magd hatte sich aus dem Hause zu schleichen gewusst, und wollte nach Hilfe eilen, sie wurde aber von dem eine Strecke von dem Haus auf Schildwache gestandenen, mit einem Gewehr bewaffneten Räuber angehalten und wieder in das Haus zurückgebracht. Nachdem die Räuber ihr Unwesen von 8 bis 1 Uhr Mitternacht getrieben und das Haus von oben bis unten durchsucht und alles geraubt hatten, was sie nur mitnehmen konnten, entfernten sie sich lärmend. Lamm, seine Frau und Hausgenossen wurden gebunden zurückgelassen. Der Magd gelang es endlich sich ihre Hände frei zu machen, und damit den andern behilflich zu sein sich ihrer Banden zu entledigen. Die doppelte Flinte hat Überrheiner Wilhelm, nach Angabe Heusners, an den Jäger zu Erbstadt verkauft.

5.) Straßenraub zwischen Diedelsheim und Hainchen, vid. No. 19. bei J. A. Heusner.

6.) Straßenraub zwischen Usenborn und dem Neuhof, vid. No. 14. bei J. A. Heusner

7.) Straßenraub bei Hauswurz, vid. No. 211. bei J. A. Heusner

8.) Straßenraub zwischen Schriesheim und Altenbach, vid, No, 310, bei J. A. Heusner

9.) Straßenraub zwischen Büchermich, Kalbach und Mitkalbach, vid. No. 20, bei J. A. Heusner.

10.) Straßenraub in dem Altkronauer Wald, vid. No. 15. bei J. A. Heusner.

11.) Straßenraub zwischen Oberroden und Heusenstamm. vid. No. 18. bei J. A. Heusner

12.) Straßenraub bei Bieber, vid. No. 9. bei J. M. Rupprecht

13.) Straßenraub im Spessart bei Rohrbrunn«, vid. No. 6. bei J. M. Rupprecht,

14.) Versuchter Straßenraub bei Lorbach, vid. No. 36, bei  J. A, Heusner

15.) Versuchter Straßenraub im Büdinger Wald, vid. No. 37. bei J. A. Heusner.

16.) Straßenraub bei dem Brehm vulgo Bastelshof in der Herrschaft Breuberg

Das Verbrechen wurde am 15ten Juli 1810 verübt. Teilnehmer daran sind:

  • Johann Adam Wehner
  • Überrheiner Han-Adam (Johann Adam Steininger
  • Veit Krämer
  • Krämer-Mathes (Mathes Österlein)
  • Hölzer-Lips (Georg Philipp Lang)
  • Der dicke Bube (Christian Haag)
  • Bürsten-Kasper (Kaspar Meindörfer)

Die Räuber wurden nach Wehners Angabe von dem Wörther Steinbruch aus, wo sie sich versammelt hatten, und der nach Heusners Angabe für Reisende, besonders die auf ihrer Reise nach Frankfurt und von da zurück die Gegend passierende Ochsenhändler, überhaupt sehr gefährlich ist, durch den Überrheiner Han-Adam, der die Gelegenheit zum Raub ausgemacht halte, auf eine Anhöhe an die sogenannte lichte Eiche geführt, wo sie sich lagerten. Überrheiner Han-Adam führte eine Pistole bei sich, die er an 5 Wochen in erwähntem Steinbruch verborgen hatte. Nach Aussage Wehners waren es Handelsjuden von Sommerau, welche den Beerfelder Markt besuchen sollten, auf die es eigentlich abgesehen war. Gegen zehn Uhr Morgens kamen inzwischen andere Juden von Laudenbach am Main, fünf an der Anzahl, die ebenfalls auf den Markt zu Beerfelden ziehen wollten, mit ihren Waren- Bündel. Die Juden gingen, wie sie in die Gegend kamen, wo die Nauber gelagert waren, hinterer einander. Bei diesen angekommen, wurde der vordere sogleich von dem Überrheimer Han – Adam und Johann Adam Wehner angegriffen, und aufgefordert seinen Waren-Bündel abzulegen; zugleich griffen die andern Räuber die übrigen Juden an. Jener warf alsbald nach der Aufforderung seinen Waren-Bündel ab, und Überrheiner Han-Adam raubte ihm dann noch seine silberne Taschenuhr. Tätlich misshandelt wurde dieser Jude nach Angabe Wehners nicht; nach seiner Aussage erhielt er aber mit einem starken Prügel einen Schlag auf die rechte Schulter. Wehner widerspricht aber dieses, und behauptet, dass, wenn er einen Schlag bekommen, der Überrheiner Han – Adam ihm eine Maulschelle gegeben haben müsse. Die andern Juden, die zu entspringen suchten, erhielten jedoch, besonders von dem dicken Buben und Veit Krämer, heftige Schläge; auch ihnen wurden ihre Waren-Bündel abgenommen, und nach Wehners Aussage einem derselben auch eine Gurte mit Geld geraubt, und nicht dem vorderen Juden, wie dieser aussagt. Keiner der Juden wurde indes sehr gefährlich misshandelt.

Ungefähr eine Stunde von dem Platz, wo der Raub verübt wurde, im Wald und im Angesicht des Sitzes des Amtes Breuberg wurde die Beute geteilt. Bürsten-Kasper handelte hierbei dem Überrheiner Han-Adam die Pistole ab. Nach der Teilung zogen die Räuber in Abteilungen, nicht weit von dem, an dem Fuße des Breubergs liegenden Städtchen Neustadt vorbei; der dicke Bub und Bürsten-Kasper kamen zuletzt. Mehrere Einwohner aus Neustadt, die unfern des Wegs, welchen die Räuber zogen, beisammen waren, gewahrten dieselben und wurden immer aufmerksamer auf sie. Sie entschlossen sich die beiden letzteren anzuhalten, diese suchten zu entspringen, die Neustädter schnitten sie indes ab, arretierten sie, und so wurden dieselben nach Breuberg an das dasige Amt eingebracht. Bei der Visitation fand man bei dem Bürsten- Kasper, die von dem Überrheiner Han-Adam abgehandelte Pistole in den Hosen versteckt. Die Räuber wurden zur Untersuchung gezogen und gestanden nach einigem Umtrieb den Raub und ihre Teilnahme. Bürsten-Kasper ging in seinen Geständnissen noch weiter, und erschien darin auch als ein unverbesserlicher Dieb: der dicke Bub dagegen gestand außer dem gegenwärtigen Raub kein einziges seiner weiteren Verbrechen, und wusste auch seinen Rat bei der Teilnahme hieran auf eine scheinbare Art in einen sehr niederen Grad zu stellen.

Der, die Untersuchung geführt gehabte, sonst so tätige und für öffentliche Sicherheit unermüdet eifrige Gräfl. Erbach- Schönbergische Beamte Herr Regierungsrat Neidhard zu Breuberg hatte von den beiden Inquisiten und ihren sonstigen Verbrechen keine Nachrichten, und so war die Untersuchung geschlossen, die Straf-Erkenntnis von der Gesamt-Justiz-Canzlei zu Michelstadt schon erteilt, durch welche der dicke Bube zu zwanzigjähriger Zuchthausstrafe, der Bürsten-Kasper aber zum Schwert verurteilt wurde, als sich die Lage auf einmal änderte.

Der zu Giesen damals verhaftet gewesene Überrheiner Han – Adam ( Johann Adam Steininger ) hatte bei dem dasigen Kriminalgericht freiwillig seine ehemalige Verbindung mit Schinderhannes einbekannt, und mehrere seiner späteren Gesellen und ihre Verbrechen angegeben. Er wusste sich bei diesen Bekenntnissen so zu benehmen, dass sein verschiedenes Bitten, dass man ihn als sogenannten Fleischmann anstellen möge, indem er versprach, dass er seine vorherige Verbrechen durch treuliche Aufsuchung berüchtigter Räuber und ihr. Überlieferung in die Hände der Gerechtigkeit, wieder gutmachen wolle, Eingang fand. Da Johann Adam Steiniger besonders in dem Odenwalde sehr bekannt war und die dasige Schlupfwinkel der Räuber wusste; so machte Großherz. Regierung zu Giesen den Antrag, dass derselbe mit vorzüglichem Nutzen in der hiesigen Provinz werde gebraucht werden können, und dies gab Veranlassung, dass der Verfasser mit Bericht über das Gesuch Steiningers gehört wurde, wobei ihm auch zugleich seine bei dem Kriminalgericht zu Gießen gemachte Bekenntnisse mitgeteilt wurden. Er fand hierin angegeben, dass der dicke Christian in Breuberg sitze, und derselbe Raubmörder sei, und da ihm aus früheren Kommunikationen des Amtes Breuberg die dortige Verhaftung des Christian Haags bekannt war, und er Grund zu vermuten hatte, dass dieser der sogenannte dicke Christian sein werde; so gab er alsbald dem Herrn Regierungsrat Neidhard Nachricht von der gemachten Entdeckung. Auf Ersuchen erhielt man sofort von Großherz. Kriminalgericht von Giesen noch weitere Nachrichten von den Verbrechen des dicken Christian, und die Gewissheit dass solcher kein anderer sei, als der Christian Haag; man teilte auch diese Herrn Regierungsrat Neidhard mit. Großherz. Kriminalgericht zu Giesen setzte sich mit dem Amt zugleich in unmittelbare Kommunikation und dadurch wurde dann die Reassumtion der Untersuchung veranlasst. Durch die immittelst zu Heidelberg vorgerückte Untersuchung gegen Veit Krähmer und seine Gesellen, sodann die gegen Heusner und die Übrigen hier eingesessene Räuber, entdeckte sich der dicke Bube und die Menge seiner Verbrechen, so wie die noch nicht offenbar gewesene Verhältnisse des Bürsten – Kaspers immer mehr und der Verfasser ließ sich die desfalsige Mitteilungen besonders angelegen sein: keiner von beiden wollte aber von den weiteren Beschuldigungen etwas wissen. Dies veranlasste, dass dieselben hierher zur Konfrontation gebracht wurden. So sehr man Grund hatte, besonders bei dem dicken Buben, an einem glücklichen Erfolg zu zweifeln; so gelang es doch dem Verfasser in der ersten Sitzung ihn umzuwenden, und ihn sowohl wie den Bürsten-Casper zum freiwilligen Bekenntnis ihrer Verbrechen zu bestimmen. Der Wert des Geraubten von dem Straßenraub bei dem Bastelhof betrug 956 fl.

17.) Straßenraub bei Gelnhausen

Teilnehmer sind:

  • Johann Adam Wehner
  • Veit Krämer
  • Stephan Heusner
  • Mannen-Friedrich
  • Langer Andres

Nach Angabe Wehners waren die Räuber bei Pfaffenhofen durch die Streifer verfolgt worden, und hatten sich in die Nähe von Gelnhausen gezogen. Sie lagerten sich hier, und hatten Willens die Nacht auf einen Diebstahl von Lebensmitteln auszugehen. Währenddem dieselben noch so beisammen lagen, kam eine Chaise gefahren, und eine kleine Strecke hinter her ein Fußgänger. (Die Chaise war die Diligence und der Fußgänger der Herr Referendar Köhler aus Fulda, nachher als Generalsekretär zu Frankfurt angestellt). Mannen-Friedrich machte den andern die Bemerkung: „der gehört wahrscheinlich in die Kutsche und muss Geld haben, wir wollen es ihm abnehmen.“

Wehner will nach seiner Angabe gegen diesen Antrag gewesen sein, weit er vermutete, der Mensch möge aus Gelnhausen sein, und er fürchtete es gebe, wenn sie ihn angriffen, um eine Kleinigkeit viel Spektakel und Lärmen, der sie aus der Gegend vertreibe, wo sie sich noch halten könnten. Inzwischen wurde Herr Referendar Köhler von den andern Räubern angehalten, ihm sein Geld, die Uhr, der Hut, sein beide auf dem Leibe angehabte Röcke und die Stiefel, samt Brieftasche, Tabakspfeife und Tabaksbeutel abgenommen. Die Uhr kaufte Wehner an sich und verkaufte sie wieder an den Wirt Junker um Ochsen zu Froschhausen: dieser kaufte auch zur nämlichen Zeit von einem andern der Räuber die Stiefel. Wehner hatte von Herrn Stadtdirektor D. Pfister schon früher davon Nachricht erhalten, beide Gegenstände bei dem Wirt Junker auch wirklich ausgemittelt, und sie sind an Herrn Referendar Köhler restituiert worden. Wehner will sich in dem Ochsen zu Froschhausen mit Mannen – Friedrich deshalb noch geschlagen haben, dass er die Veranlassung gewesen, dass dieser Straßenraub gegen sein Abraten begangen, und, wie er sich ausdrückt, um einer Kleinigkeit willen so viel Lärm und Spektakel verursacht worden. Das Verbrechen wurde am 31sten März 1811 verübt.

18.) Straßenraub bei Klein-Heubach

Teilnehmer sind die bei dem vorigen Raub.

Dieselben zogen, nach Wehners Angabe, von Froschhausen aus auf der Straße nach dem Odenwalde in die Gegend von Klein-Heubach. Ihre Weibsleute hatten sie schon den Tag vorher auf einer andern Straße nach dem Odenwald abgeschickt. Auf dem Weg zwischen Klein-Heubach und dem Dorfe, das unter demselben liegt, begegnete den Räubern ein Reiter der einen großen mit einer silbernen Borde besetzten Hut aufhatte, von Klein-Heubach kam, und den Wehner nach seinem Anzug für einen Domestiken des Fürsten von Löwenstein hielt. Mannen- Friedrich zeigte schon Lust diesen Reiter anzupacken, es unterblieb aber weil Wehner angeblich abriet. Eine Strecke weiter begegnete den Räubern ein Fußgänger, der einen Büchsensack umhängen hatte, welchen er, wie er in der Nähe der Räuber war, auf die Art von der Achsel in die Höhe lüpfte, als wenn er etwas schweres darin trage. Mannen – Friedrich machte sogleich die Bemerkung: „der muss Geld im Bühsensack tragen, ich muss ihn einmal visitieren“ und griff mit dem Veit Krämer auch auf der Stelle den Reisenden an. Wehner will mit den beiden andern Gesellen keinen tätigen Anteil genommen, sondern vielmehr dagegen gewesen, und gleich beim Angriff mit jenen einen andern Weg von der Straße nach Heubach ab gegen Schloßig eingeschlagen haben, und zuerst den folgenden Morgen zwischen diesem Ort und Amorbach mit dem Mannen-Friedrich und Veit Krähmer wieder zusammengekommen sein. Diese sollen bei dem Wiederzusammentreffen einen Rock und ein Kalbsfell als davon getragene Beute gezeigt, und erklärt haben, dass sie auch Geld bekommen hatten. Nach Herrn Stadtdirektor D. Pfisters aktenmäßiger Geschichte 1ster Thl. pag. 74 seq. war der Beraubte der Rotgerber Thomas Höflein von Amorbach. Er wurde von den Räubern grausam misshandelt und bewusstlos auf der Straße liegen gelassen. Wehner will von dieser Misshandlung nichts wissen, indem er angibt, dass, wenn sie geschehen, niemand anders, als Mannen- Friedrich und Veit Krämer, die allein den Mann beraubt hätten, die Täter seien.

Nach dem angezogenen Werke betrug der Wert des Geraubten 77 fl. Die Tat geschah am 5ten April 1811, Abends zwischen 7 und 8 Uhr.

19.) Straßenraub bei Ettershausen im Würzburgischen

Die Teilnehmer sind:

  1. Johann Adam Wehner
  2. Zunder-Albert,
  3. Die beiden Tanzstöffel

Die Tat geschah am 3ten September 1808, also kaum einige Wochen nachher als Wehner aus dem Kriminalgefängnis da hier entsprungen, und Zunder- Albert daraus entlassen worden war, an Juden von Gerode, die den Markt, wie Wehner glaubt, zu Bischoffsheim besuchen wollten. Die beiden ersten Räuber trafen mit den beiden Tanzstöffel zu Ettershausen zusammen, die ihnen den Vorschlag zum Raube machten. Die Räuber legten sich in den Wald an die Straße, welche die Juden kommen sollten. Gegen Tag postierte sich der älteste der Tanzstöffel auf die Straße um die Ankunft der Juden zu erwarten, und den andern hinter den Hecken zurückgebliebenen bei ihrem Eintreffen das Zeichen zu geben. Die Juden kamen nicht lange hernach, und wurden sogleich von dem Tanzstöffel angerufen: „Halt! legt die Waren ab!“ In der Angst warfen die Juden auch, nach Wehners Aussage, alsbald und ehe er noch mit den andern aus dem Gebüsch heraus war, ihre Waren ab. Die Beute bestand in fünf dergleichen Bündel, mit denen die Räuber von dannen zogen. Wehner will behaupten, dass keiner der Beraubten misshandelt worden sei.

20.) Diebstahl zu Okarben an einem Frachtwagen. vid. No. 13. bei J. M. Rupprecht

21.) Diebstahl auf der neuen Herberge bei Lieblos an einem Frachtwagen

Der Diebstahl geschah in der Nacht vom 7ten auf den 8ten Sept. 1810 von

  1. Johann Adam Wehner.
  2. Mathes Österlein (Krämer-Mathes)
  3. Georg Philipp Lang (Hölzerlips)

Diese Gesellen waren nach Wehners Angabe von den Pfaffenhöfen auf einen Diebstahl in einem, oberhalb der neuen Herberge liegenden Dorf (Lieblos) die Nacht ausgegangen, konnten aber wegen der laut gewordenen Hunde nicht ankommen. Sie zogen nach der neuen Herberge, in der Erwartung hier etwas verdienen (stehlen) zu können, fanden hier mehrere beladene Frachtkarren, und auf dem einen, den sie aufschnitten, ein Kistchen von Tannenholz, von dem sie, wie Wehner aussagt, mutmaßten, dass etwas rechtes darinnen sein müsse. Die Räuber nahmen dieses Kistchen mit sich fort, öffneten es in einiger Entfernung von der neuen Herberge, und fanden, dass es Weiß-Zeug enthalte. Zu Lützelhausen kehrten sie in dem Wirtshaus ein, und ließen einen Juden kommen, dem sie das Zeug zum Verkauf offerierten. Dieser bot ihren indes nur einen Gulden auf das Stück, und Wehner machte daher den anderen den Vorschlag, dass sie sich an den Porzellan – Hannes, der ein Krämer gewesen und diese Waren verstehe, wenden, und diesen fragen wollten, was das Zeug Wert sei. Dem Wehner erklärte Porzellan- Hannes hinter den beiden andern her, dass das Stück zwei Konventionstaler Wert sei, und er erhielt nach seiner Versicherung auch diesen Preis von seinem Teil durch den Porzellan – Hannes. Der Verkauf wurde durch die Tochter des Porzellan- Hannes, die Beischläferin Martin Rupprechts besorgt, die es bei dem damaligen Pächter M. zu Erbstadt, der gegenwärtig bei Frankfurt eine bedeutende Pachtung haben, und ein sehr wohlhabender Mann sein soll, unterbrachte, und dem Hölzerlips und Krämer-Matthes 3 fl. 6 kr. gab; sich selbst hat inzwischen, wie Martin Rupprecht angab und sie selbst einräumt, bei dem Handel nicht vergessen, sondern von dem Erlös etwas Bedeutendes auch für sich behalten.

Nach Herrn Stadtdirektor D. Pfisters Aaktenmaßiger Geschichte, p. 70, bestand der Inhalt des Kistchens in 88 Stück Batist, und hatte den Wert von 5722 fl. 49 kr.

22.) Diebstahl durch Einbruch zu Bofsheim. Vid. No. 53. bei J. A. Heusner

22.) Diebstahl zu Michelstadt

Teilnehmer:

  1. Johann Adam Wehner,
  2. Peter Eichler, vulgo Heinster oder Drehers-Peter.
  3. Caroline Höhnin

Es wurden bei diesem Diebstahl 28 Stück Kalbshäute aus der Lochgrube entwendet, welche Peter Eichler nach Heubach verkaufte.


Über die andern Verbrechen, deren Wehner noch in den angezogenen aktenmäßigen Geschichten des Herrn Stadt-Director D. Pfisters und Herrn Hofgerichtsrat von Grollmanns beschuldizt wird, konnte er, da man sich wie oben schon bemerkt worden, vorzüglich auf die Verbrechen beschränken musste, die mit den Untersuchungsakten gegen, die hier eingesessenen Räuber in Beziehung standen, entweder gar nicht, oder doch nur zum Allgemeinen hier vernommen werben. Da Wehner indes auf gutem Weg war, so ist zu erwarten, dass derselbe in der gegen ihn zu Aschaffenburg fortgesetzter Untersuchung durch den tätigen dortigen und geschickten Inquirenten Horrn Appellationsrat Hoffmann auch zum Bekenntnis dieser und der ihm sonst noch zur Last liegenden Verbrechen, wird bestimmt worden sein.

Von Heusner war Wehner eines, in der Vorstadt zu Fulda mit dem stumpfärmigen Hannes und dessen Tochtermann, dem schwarzen Konrad begangenen Diebstahls mit der Bemerkung bezichtigt – dass er, Heusner, selbst von den gestohlenen Waren von Wehner gekauft habe. Wahrscheinlich ist dies der nämliche Diebstahl, welcher in Herrn Hofgerichtsrat von Grollmanns Aktenmäßiger Geschichte usw. p. 224 vorkommt, und bei welchem neben Johann Henrich und Johann Georg Oberländer, dem kleinen Justus und einem ungenannten, auch Wehner als Teilnehmer genannt ist. Wehner stellte indes seine Teilnahme hier durchaus und auch gegen Heusner in Abrede, obgleich dieser ihm ins Gesicht sagte, dass er von ihm selbst gehört habe, das er den Diebstahl mit habe begehen helfen, und er noch geklagt habe, dass ihn der Justus bei der Teilung betrogen hätte. Wehner, der es einräumt, dem Heusner Waren verkauft zu haben, behauptete, dass er solche von dem kleinen Justus und einem Schlangenfänger, welcher der kleine Jörg genannt wurde, zu Gelnhausen gekauft, dass dieser sie in Fulda gestohlen gehabt, und ihn bei dem Handel betrogen habe.

Auch seine Teilnahme an dem in Herrn Stadtdirektor D. Pfisters Aktenmäßiger Geschichte 1ster Thl. sub no. CVI vorkommenden Diebstahl eines Koffers von einer Chaise stellte Wehner in Abrede. Nachdem derselbe schon einige Zeit nach Aschaffenburg wieder zurückgeführt war, wurde gegen ihn von dem hier einsitzenden Johannes Lehn, vulgo Spielhannes, noch die Teilnahme an einem Straßenraub in dem Altenhaßlauer Wald und an einem Diebstahl zu Düdelsheim, so wie an verschiedenen attentierten Straßenräubereien angegeben. Diese weitere Verbrechen werden bei Johannes Lehn vorkommen.