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Johann Martin Rupprecht vulgo Hessen-Martin

Actenmäßige Nachrichten von dem Räubergesindel in den Maingegenden, dem Odenwald und den angrenzenden Ländern Besonders in Bezug auf die in Darmstadt in Untersuchung befindlichen Glieder desselben Von C.F. Brill, Großherzogl. Hessischem Kriminal-Richter zu Darmstadt. Zweite Abtheilung. Darmstadt 1815

Inhalt

Johann Martin Rupprecht

Johann Martin Rupprecht ist 30 oder 31 Jahre alt, katholischer Religion, und aus Eckardtroth bei Saalmünster, einem berüchtigten Aufenthaltsorte der Niederländischen und Neuwieder Bande, gebürtig. Sein Vater, Georg Wilhelm Rupprecht, war daselbst mit einem Hause ansässig und ein herumziehender Zinngießer. Als Inquisit 4 Jahre alt war, soll sich dessen Vater mit einem herumziehenden Kammerjäger unter das damalige holländische Militär begeben und seine Mutter die letzte Nachricht von ihm aus Bergen op Zoom erhalten haben. Dieselbe blieb, nachdem sie ihr Ehemann auf diese Weise verlassen hatte, noch eine Zeitlang in Eckardtroth wohnen, da sie aber das Haus nicht bestreiten und das Zinngießerhandwerk wegen der Geringfügigkeit ihrer Kinder nicht treiben konnte; so verkaufte sie das Haus, verließ Eckardtroth und zog ohne festen Wohnsitz mit ihrer Familie auf dem Lande herum, indem sie sich angeblich mit Stricken und andern Handarbeiten nährte. Sie starb vor ungefähr 8 Jahren. Martin Rupprecht hat noch zwei Geschwister, einen Bruder, Namens Johannes, und eine Schwester, Elisabeth, am Leben, ein zweiter Bruder, Casper, ist nach offiziellen Nachrichten von dem vormaligen Generalprokurator Herrn von Hannstein zu Marburg, als Räuber in Kassel hingerichtet worden: auch der noch lebende Bruder ist Gauner und die Schwester, die Beischläferin von einem Räuber, namens Andreas Fischer, der in Marburg einsitzt.

In seinem 16ten Jahre verließ Martin Rupprecht seine Mutter und fing einen Handel mit steinernem Geschirr an. Er wurde mit Catharina Windstrumpfin von Odenhausen im Großherzogl. Hessischen Amte Allendorf an der Lumda bekannt, ließ sich in seinem 17ten Jahre unter das österreichische Militär anwerben und wurde darauf mit jener zu Friedberg priesterlich getraut. Bei dem österreichischen Militär diente er ungefähr ein Jahr unter dem Regiment Bender, desertierte aber bei dem Rückzug der österreichischen Armee von Ulm zu den Franzosen, nachdem er vorher seine Frau mit einem Regimentspass weggeschickt hatte. Nachdem er darauf auch von den Franzosen wieder desertiert war, so kam er mit jener seiner Frau bei Wetzlar wieder zusammen. Er fing darauf seinen vorigen Handel mit steinernem und dann auch erdenem Geschirr wieder an, von welchem er ersteres zu Fritzlar, und das letztere zu Marburg ankaufte. Anfänglich trug er seine Waren auf dem Rücken, brachte es nach und nach so weit, dass er sich einen Schubkarren und dann ein Pferd anschaffen konnte. Die Gegend, wo er diesen Handel trieb, war vorzüglich das vormals Königliche Westfälische Gebiet. Rupprecht war damals schon Gauner und sein Handel wahrscheinlich nur der Deckmantel, unter dem er das Diebshandwerk desto sicherer treiben konnte. Er selbst sagte während der Untersuchung von sich: „ich bin zwar, während dem im mich noch im Westfälischen aufhielt, und mit Geschirr handelte, auch ein Spitzbube gewesen, aber ein rechter Spitzbube bin ich erst nachher geworden, wie das Gretchen (seine jetzige Beischläferin) zu mir kam. “

In eben der Beziehung äußert er: „an dem Unglück der meisten seiner Kameraden seien die Weibsleute Schuld: wenn der unschuldigste Mann in ihren Umgang komme; so könne es nicht fehlen, dass er ein Spitzbube werde, und es würde daher Schade sein, wenn eine der hier sitzenden Weibsleute seiner Kameraden je ihre Freiheit wieder erhielten.“

Inzwischen machte sich Rupprecht, während dem er vorbemerktermaßen den Handel mit erdenem und steinernem Geschirr trieb, soviel seine Geständnisse mit sich bringen, nur verschiedener Diebstähle, die unten näher vorkommen werden, schuldig.

Im Frühjahr 1803 hatte Rupprecht, wie er angibt, die Absicht, sich in Odenhausen, dem Geburtsort seiner Frau, ansässig zu machen. Er holte sich zu dem Ende in seinem Geburtsorte die nötigen Legitimationen; wie er damit zu seiner Frau wieder zurück kam, gab ihm dieselbe den  Anschlag, einmal einen Versuch mit ihrem Handel in den Großherzogl. Hessischen Landen zu machen. Rupprecht ließ sich dieses gefallen und zog sofort mit seinen Waren herüber in das Großherzogl. Hessische. Bei einem Ort unfern Trays packte er seine Waren ab und seine Frau ging damit in die Gegend hausieren. Während dem er hier die Rückkunft seiner Frau erwartete, kam seine jetzige Beischläferin, vulgo das Porzellan-Gretchen genannt, eine Tochter des unter dem Namen Porzellan Hannes berüchtigte Räubers Johannes Vogt, die früher die Beischläferin der berüchtigten Räuber Joachim Koch und des bei dem Weyerhof von seinen Kameraden erschossen wordenen Zinngießers Ludwig war, mit einem anderen Weibsbild, das eine Landsmännin von Rupprecht war, zu ihm.

Gretchen mochte diesem, als ein sauberes Weibsbild, wohl besser gefallen, als seine Frau – und jene an ihm – als einem kräftigen, gut gewachsenen jungen Purschen ihr Behagen finden. Sie blieben beisammen, und zogen nach der Zurückkunft von Rupprechts Frau mit einander in die Gegend von Friedberg. Gretchen wollte nach Friedberg herein gehen, um etwas für die damals kranken Kinder zu holen, Rupprecht wollte mit ihr gehen, um, wie er angibt, auch einmal Friedberg wieder zu sehen. Da erwachte die Eifersucht der Frau desselben, die wohl das sich entsponnene Einverständnis zwischen beiden schon bemerkt haben mochte: sie blieb zurück und schimpfte ihrem Manne den Buckel voll. Dieser, darüber ergrimmt, ging zurück, prügelte seine Frau derb durch, nahm seine Kleidungsstücke und trennte sich von ihr mit der Erklärung und dem Vorsatz, wieder unter das Militär gehen zu wollen. Er besann sich indes etwas anders, kam mit seiner Frau und den beiden Weibsleuten an einem andern Ort wieder zusammen, wo die Frau den Buckel von ihm abermals durchgeschlagen erhielt, und er nun dem Gretchen förmlich den Antrag machte, bei ihm zu bleiben. Diese weigerte sich indes, den Antrag einzugehen, und Rupprecht zog nun nach Münzenberg, wo er in einem Bierhaus den krummen Hannjost antraf, den er schon von seiner Jugend her kannte.

Er eröffnete diesem sein Vorhaben, das Gretchen zu sich zu nehmen, erhielt aber von solchem den leidigen Trost, dass dasselbe nicht zu ihm gehen werde. Inzwischen ließ sich Rupprecht dadurch nicht abschrecken, er ließ das Gretchen durch einen Boten holen, das sich denn endlich nach seinem Willen erklärte, und die Vereinigung sofort mit einem Schmaus gefeiert wurde. Drei Tage nachher erschien indes die rechtmäßige Frau mit ihrer Mutter, um ihre Rechte zu reklamieren. Sie wurde aber mit Schlägen fortgetrieben, und seitdem lebte Rupprecht mit seiner jetzigen Beischläferin. Er schaffte sich nun einen Kastenkram von Halstüchern und anderen kurzen Waren an und handelte damit besonders in die Gegend von Hanau und Frankfurt.

Da, wie ich oben schon bemerkt habe, seine Verbindeng mit seiner jetzigen Beischläferin ihn zuerst zum Räuber gemacht haben soll; so glaubte ich die Geschichte seiner ersten Bekanntschaft mit derselben etwas ausführlicher erzählen zu müssen.

Im Oktober 1809 wurden Martin Rupprecht mit seiner Beischläferin und sein Schwager Andreas Fischer mit der seinigen, Rupprechts Schwester, bei einem Streifzug zu Hütten-Gesäß als verdächtig verhaftet, und an das Fürstlich Isenburgische Amt zu Langenselbold geliefert. Nach Rupprechts Angabe war die Verhaftung aus Veranlassung eines vorgefallenen Straßenraubs geschehen. Er hatte seine Pistole bei sich, die aber seine Schwester, die mit ihrem Zuhälter in dem Stalle lag, der Wache unbemerkt, weg zu tun und in dem Stalle, in dem sie lagen, hinter die Krippe a werfen wusste. Dieser Umstand, welcher gegen Rupprecht ein sehr erhebliches Indizium ausgemacht haben würde, aber erst bei der gegenwärtigen Untersuchung von demselben angegeben worden ist, blieb damals unbekannt, und do sehr auch der allgemein als ein tätiger und geschickter Inquisitor bekannte Herr Amtsrat Pohl zu Langenselbold sich bemühte, die näheren Verhältnisse Rupprechts, der vor ihm unerachtet seiner gehabten verwerflichen Pässe mit Recht für einen gefährlichen Räuber gehalten wurde, der seinen Kramkasten nur zum Deckmantel seiner Räubereien führe, so war doch sein Bemühen fruchtlos. Rupprecht, der sich nach den Untersuchungs-Akten von Langenselbold dort als ein ungemein frecher Kerl betrug, wurde nach Mainz gebracht, hier aber nicht rekognosziert, und deshalb nach Langenselbold zurück transportiert, wo er am 3ten April 1810 mit seinem Schwager, Andreas Fischer, und noch fünf andern berüchtigten Dieben und Bekannten von ihm durchbrach, nachdem seine Beischläferin mit ihrem von Joachim Koch habenden Kinde schon am 20ten Dezember 1809 aus dem Gefängnis zu entwischen Gelegenheit gehabt hatte.

Rupprecht fing sein Räuberhandwerk nach erlangter Freiheit sogleich wieder an, wie wir weiter unten sehen werden. Er wurde mit Stephan Heusner und einigen andern ihrer Gesellen, die sich Heinrich Becker, Johann Henrich Klitsch und Johann Helfer nannten, zwar nachher auch im Juni 1810 im Amte Windecken bei einem Streifzuge arretiert und nach kurzer Vernehmung bei diesem Amt nach Frankfurt geliefert, allein die dortigen Untersuchungen lieferten auch keine Resultate gegen ihn, und er entging deshalb auch hier dem strafenden Arm der Gerechtigkeit.

Im Oktober 1810 wurde er mit seiner Beischläferin endlich zu Romsthal nahe bei seinem Geburtsort in dem Wirtshause des Michael Wiederspahns, einem berüchtigten Räuber Aufenthalte, von streifendem Militär ergriffen und nach Langenselbold ausgeliefert. Da damals von Großherzogl. Regierung zu Gießen die bekannten Signalements von Räubern bekannt gemacht worden waren, und darin sich auch Johann Martin Rupprecht aufgeführt befand, so wurde dessen Auslieferung an das Kriminalgericht zu Gießen offeriert, und er mit seiner Beischläferin am 14ten Dezember 1810 dahin abgegeben, von hier aber an den damaligen Königlichen Herrn Generalprokurator Herrn von Hannstein zu Marburg am 21ten Dezember ausgeliefert. Ob dieses geschehen ist, weil man in Gießen keinen Stoff zu einer Untersuchung gegen ihn hatte, oder was sonst die Veranlassung dazu war, geht aus den Akten nicht hervor. In Marburg gestand indes Rupprecht nach anfänglichem hartnäckigem Leugnen nichts als seine Teilnahme an sieben verschiedenen Diebstählen, die bei Aufzählung seiner Verbrechen namentlich werden aufgeführt werden. Die Teilnahme an andern Diebstählen, namentlich aber die an den wichtigeren Verbrechen, deren er in den hiesigen Untersuchungsakten und der in Heidelberg gegen Veit Krämer und Komplizen geführten Untersuchung bezichtigt wurde, leugnete er hartnäckig.

Der durch die tätigste Verfolgung der Räuber und Diebe um öffentliche Sicherheit sich so sehr verdient gemacht habende vormalige Generalprokurator, Freiherr von Hannstein zu Marburg, auch hier eifrigst bemüht, nicht auf halbem Wege stehen zu bleiben und nichts zu unterlassen, was zur vollständigen Enthüllung der Verbrechen des Martin Rupprechts, um ihn der verdienten Strafe zu überliefern, zweckmäßig scheinen konnte, fand sich dadurch bewogen, dessen Auslieferung dem Großherzogl. Hess. Peinlichen Gericht zu Gießen zu offerieren, damit er hier durch seine daselbst einsitzenden Komplizen zum Bekenntnis gebracht werde, und da von dieser Stelle die erbotene Auslieferung aus dem Grund, dass Rupprecht keines in dortiger Provinz begangenen Verbrechens bezichtigt sein sollte, abgelehnt wurde, so bot er dem hiesigen Peinlichen Gericht die Auslieferung an. Sie wurde auf an Großherzogl. Hofgericht erstatteten Bericht unter dem Beding der kostenfreien Rücklieferung Rupprechts, auf den Fall er hier nicht zum Bekenntnis gebracht werden könne, angenommen. Diese Bedingung wurde ohne weiteres eingegangen, und so wurde Rupprecht mit seiner rechtmäßigen Frau und seiner jetzigen Beischläferin am 3ten December 1811 hierher eingeliefert. Man hatte bei seiner Ankunft gerade den Johann Adam Heusner im Verhör, und machte daher auf der Stelle den Versuch, ob er durch augenblickliche Gegenstellung mit demselben zum Bekenntnis seiner Bekanntschaft mit ihm und seines geführten Räubernamens zu bestimmen sein möchte, da man die sich seither vielfältig erprobt habende Erfahrung gemacht hatte, dass, wenn einmal dieser Umstand im Reinen ist es dann nicht mehr schwer hält, den Angeschuldigten auch zu einem offenen Geständnis zum wenigsten seiner bekannten Verbrechen zu bestimmen.

Der Versuch schlug indes fehl: Martin Rupprecht sowohl als seine Beischläferin, ob sie gleich beide sogleich von Johann Adam Heusner erkannt und bewillkommt wurden, leugneten mit großer Unverschämtheit und Frechheit durchaus ihn zu kennen. Da sich voraus sehen ließ, dass, da Rupprecht selbst seine Bekanntschaft mit Heusner leugnete, er noch weit weniger durch die Konfrontation zum Bekenntnis eines mit ihm begangenen Verbrechens würde bestimmt werden, brach man die Fortsetzung der Konfrontation ab und setzte mittlerweile die Untersuchung gegen Johann Adam Heusner und seine übrigen hiesigen Komplizen fort, in der Erwartung, dass sich inzwischen eine andere schickliche Gelegenheit finden würde, die weitere Konfrontation mit besserem Erfolg vornehmen zu können.

Der Aufrichtigkeit Heusners versichert, ließ man den Rupprecht in das nächste Gefängnis neben dem seinigen setzen, wobei jener nicht nur hören konnte, was solcher mit den bei ihm sitzenden Gefangenen sprach, sondern man hatte ihm auch die Erlaubnis gegeben, wenn er Gelegenheit finde, mit denselben selbst zu sprechen. Diese Maßregel verfehlte aber auch ihren Zweck; Rupprecht blieb stille und sprach mit seinen Mitgefangenen wenig oder gar nicht: Heusner mußte nun mit dem Gretchen, mit der er neben seiner Frau schon in guter Bekanntschaft gelebt hatte, allein konfrontiert werden, und versprach sie dahin zu bringen, dass sie nicht mehr leugnen werde, dass nicht nur sie, sondern auch Rupprecht ihn kenne. Mar war eben im Begriff, dieses Mittel zu versuchen, als sich Rupprecht unerwartet zum Verhör melden ließ. Eifersucht gegen seine Beischläferin, von der er wahrscheinlich wahrgenommen zu haben glaubte, dass sie mit andern Gefangenen verliebte Gespräche führe, war der Beweggrund dazu. Man hörte das, was er hierüber anzugeben hatte, nahm es zu Protokoll, und da Rupprecht verschiedenes aussagte, was gegen die Anordnungen anstieß, welche für die innere Polizei in den Gefängnissen bestehen; so versprach man ihm zugleich, dass seine Beischläferin über das von ihm Angezeigte zur Rede gestellt, und nach Umständen Korrektion erhalten solle. Durch ein hierbei beobachtetes humanes Benehmen wurde Rupprecht sichtbar zutraulich; man benutzte solches und redete ihm unter zweckmäßigen Vorstellungen zu, nun auch ein offenes Geständnis über seine Verbrechen abzulegen, und hatte die Freude, dass es wirkte.

Rupprecht reichte Peinlichem Richter die Hand und gab ihm das Versprechen, dass er das, was ihm zur Last falle, offen gestehen wolle, wenn man ihn den folgenden Tag ins Verhör nehme. Man versprach ihm dies und sein voriges mürrisches und zurückhaltendes Betragen änderte sich nun plötzlich: er bat, das ihm Peinlicher Richter ein paar Groschen zu einem Schnaps schenken möge, das  erste Mal, dass er irgend ein Anliegen vorbracht; man reichte ihm das Verlangte und erhielt dadurch, so wie in der Folge durch bewiesene kleine Gefälligkeiten, sein volles Zutrauen, das gehörig benutzt, auch bei dem hartnäckigsten Verbrecher der sicherste Weg ist, ein offenes Bekenntnis zu erhalten.

Die schwache Seite Rupprechts ist ausnehmende Eitelkeit in seinem Anzug. Da den Charakter eines Verbrechers zu kennen, nicht unwichtig sein kann; so sei es mir erlaubt hiervon ein Beispiel anzuführen: Rupprecht hatte eine Jacke nötig; er bat Peinlichen Richter, dass er ihm solche anmessen lassen möge, und bestellte sich hierbei besonders, dass selbige fein passend auf die Hüften und mit kleinen Falten in den Schößen gemacht werden möge: man gewährte ihm dies und mit sichtbarer Selbstgefälligkeit betrachtete er sich, als er das erste Mal solche anhabend in das Verhör kam. Ich will nicht behaupten, dass Rupprecht seine sämtlichen Verbrechen von sich einbekannt hat, inzwischen hat er doch nicht nur die, welche von ihm bekannt waren, mit Offenherzigkeit eingestanden, sondern auch andere nicht bekannt gewesene angegeben, und mehrmalen erklärt, wenn man noch etwas von ihm wisse oder erfahre, man es ihm vorhalten möge, wo er denn, wenn er schuldig sei, mit gleicher Aufrichtigkeit die Wahrheit sagen wolle, da sein schlechter Kopf (er hat wirklich ein sehr schlechtes Gedächtnis) ihn sich nicht auf alles besinnen lasse.

Die Verbrechen, deren Johann Martin Rupprecht sich nach seinem durchaus freiwilligen Bekenntnis schuldig gemacht hat, sind nun folgende:

A.) Straßen-Räubereien mit dabei erfolgter tödlicher Verwundung der Beraubten

1.) Straßenraub im Wald bei Mittelgründau,. vid. No. 9. bei  J. A. Heusner

B.) Straßen- Räubereien

2.) Straßenraub im Altgronauer Wald, vid. No. 13. bei J. A. Heusner.

3.) Straßenraub zwischen Butzbach und Wetzlar. vid. No. 19, bei J. A. Heusner

Rupprecht war es, nach seinem Geständnis, welcher mit dem Ludwig (Ludwig Funk) den Ludwig Eisenhard in den Wald führte, mit Schlägen misshandelte und demselben das Geld raubte. Der Überrheiner Wilhelm war es aber, der ihn knebelte. Dass Rupprecht, wie Heusner behauptet, eine Pistole gehabt, leugnet er.

4.) Straßenraub zwischen Hainchen und Düdelsheim, vid. No. 19 bei J. A. Heusner

Rupprecht will bei dem Juden, den er und sein Schwager Andres Fischer angefallen und visitiert haben, kein Geld, noch sonst etwas gefunden haben. Er stellt jedoch nicht in Abrede, dass er solchen mit Schlägen misshandelt Habe, und gesteht solches vom Andres Fischer namentlich ein. Auch hat er nach seinem späteren Eingeständnis die Juden zuerst angerufen.

5.) Straßenraub bei Bieber

Teilnehmer hieran waren:

  • Johann Martin Rupprecht
  • der kleine Johann
  • Stephan Heusner, und
  • der dicke Bub

Er wurde, so wie die nachfolgenden Räubereien, nach der Flucht des Rupprechts aus dem Gefängnis zu Langenselbold, nämlich am 21ten Mai 18210, im Wald zwischen Flörsbach und Bieber an dem Juden Israel Salomon von Lohrhaupten, der mit seinem Bruder Herz Salomon und einem Juden Namens Moses von Mittelsinn mit ihren Waren den Markt zu Bieber besuchen wollten, verübt. Rupprecht kam mit den drei andern Gesellen in Ostheim zusammen; es wurde von diesen der Antrag gemacht, den Juden auf dem Weg nach Bieber aufzulauern und sie zu berauben. Dies geschah; die Räuber postierten sich in den Wald auf den Fußpfad und erwarteten die Juden. Diese kamen endlich, wurden aber den Steffen und dicken Buben, welche, da sie lange ausblieben, den Weg, den sie kommen sollten, voran gegangen waren, um sich nach ihnen umzusehen, gewahr und ahndeten nichts Gutes. Sie nahmen daher noch einen am Wege gesessenen Bauer zu ihrer Begleitung mit und suchten sich durch Laufen zu retten. Wirklich waren sie auch den Räubern, die ihnen durch den Wald den Vorsprung abzugewinnen gesucht hatten, zuvorgekommen und den Berg einwärts gesprungen, als der kleine Johann noch einen, den Israel Salomon nach des dicken Buben Aussage, in dem Augenblicke gewahr wurde, als er den durch das Laufen losgegangenen Riemen an seinem Waren-Bündel fest machen wollte. Die Räuber setzten ihm, der kleine Johann voran, nun aufs Neue nach, und da dieser ihm zu nahe auf den Leib kam, so warf er seinen Warenbündel ab und entfloh. Die beiden andern Juden kamen glücklich und ohne etwas zu verlieren, davon.

Das Geraubte bestand in Halstüchern, Kattun und andern Ellen- und dergleichen Waren, deren Wert der Beraubte auf 355 fl. 20 kr., ohne ihn jedoch beschworen zu haben, angibt. Misshandelt wurde der Beraubte weiter nicht, der Schrecken zog ihm aber eine Nervenkrankheit zu, von der er bei seiner Vernehmung am 5ten September 1811 noch nicht ganz hergestellt sein wollte. Der Beraubte gibt zwar an, dass er von dem ihn eingeholt habenden Räuber zusammen gerissen worden sei, welches aber sowohl Martin Rupprecht, als der dicke Bub und der kleine Johann selbst widerspricht.

6.) Straßenraub hinter Aschaffenburg im Spessart, und vorher attentierte Diebstähle an zwei Fuhrmannskarren

Es waren

  • Johann Martin Rupprecht
  • Hannfried (Johann Friederich Koch)
  • kleiner Johann
  • Manne»-Friedrich und
  • Wilhelm Voigt

welche an diesen Verbrechen Teil nahmen.

Am 30ten September 1810 fuhr der Handelsmann Johann Richard Söldel von Nürnberg, welcher die Frankfurter Messe besucht hatte, auf seinem Rückweg zwischen zwei und drei Uhr Morgens von Aschaffenburg ab. In seiner Gesellschaft waren Leonhard Murr, bei der General-Mauth-Direktion in Nürnberg angestellt, und der Commis eines Nürnberger Handelshauses nahmens Starcke. Eine kleine Viertelstunde von Rohrbrunn im Spessart, geschah plötzlich ein Schlag auf den Wagen und zugleich wurde gerufen: „ Halt, ihr Himmel -Sackerment! gebt Geld und alles her!“

Der Postillon sprang sogleich vom Bock und lief davon; auch der Handelsmann Söldel und Starcke sprangen aus der Chaise und sahen nach ihrer Meinung 7 bis 8 Kerl auf sich zustürmen ; einer der Räuber rief: „halt die Pferde und werft den Wagen um!“ Handelsmann Söldel und Starcke entsprangen; Murr suchte aber die Pferde durch Hiebe und Steinwürfe zum Laufen zu bringen: inzwischen warf einer der Räuber das eine Pferd zu Boden, und Murr, gegen den die Räuber nun mit Steinwürfen und Prügel vordrangen, suchte sich jetzt auch mit der Flucht zu retten. So wie er noch besonders angibt, so erhielt er einen Schlag auf den Kopf, dass sein runder Hut davon ganz eingedrückt wurde.

Mit diesen Aussagen der Beraubten , Handelsmanns Söldel und Handlungs-Commis Starcke, stimmt das Bekenntniss Johann Martin Rupprechts in allen wesentlichen Umständen überein: Rupprecht, Manne: Friedrich und Wilhelm Vogt lagen zusammen auf den sogenannten Pfaffenhöfen bei Ostheim im Fürstentum Hanau. Hier stieß der kleine Johann zu ihnen. Es wurde beschlossen , in den auf der Landstraße von Frankfurt nach Aschaffenburg liegenden Orten sich nach mit Kaufmannsgütern beladenen Karren umzusehen , und von ihnen zu stehlen, was für sie (die Räuber) brauchbar sein könne. Die Räuber zogen zu dem Ende von den Pfaffenhöfen auf das sogenannte neue Wirthshaus bei Hanau. Auf dem Wege dahin trafen sie den Hannfried , der sich zu ihnen gesellte. Auch Krämer- Matthes und der dicke Jörg waren bei ihrer Ankunft in dem bemerkten Wirtshause anwesend; diese wurden indess in die Kameradschaft nicht aufgenommen, da der kleine Johann wegen eines kurz vorher in dem Wald bei Hanau an einer Chaise durch Abschneiden der Koffers vorgefallen gewesenen Diebstahls mit ihnen in Uneinigkeit gekommen war, die bei dem jetzigen Zusammentreffen veranlasste, dass der dicke Jörg von dem Johann mit Hilfe Rupprechts tüchtig durchgeprügelt wurde.

Von dem neuen Wirtshaus aus zogen die andern Räuber hierauf nach dem Ort Kahl wo sie zwar mehrere Fuhrmannskarren auf der Straße vor dem Wirtshause antrafen, aber nichts davon stahlen, weil sie fanden, das ihre Ladung in Wolle bestand.

Am folgenden Tage zogen dieselben die Straße weiter nach Aschaffenburg hin. Manne Friedrich wurde in die Stadt geschickt, und musste eine Wurst und Krähaugen kaufen , die andern nahmen ihren Weg um Aschaffenburg herum.

Wilhelm Vogt wurde auf dem weiteren Weg zuerst nach Waldbessenbach hinein geschickt, um sich umzusehen ob da Frachtkarren übernachten würden. Er brachte die Nachricht, dass zwar dergleichen vor dem Wirtshaus hielten, aber von Hunden bewacht würden. Johann und noch ein zweiter gingen daher in das Ort hinein und warfen dem Hund die vergiftete Wurst vor. Inzwischen war der Hund nach der Aussage des Johanns von dem genossenen Gifte nicht krepirt, die Räuber fanden daher, wie sie des Nachts den Diebstahl ausführen wollten, die Frachtkarren noch von den Hunden bewacht und mussten mit leeren Händen abziehen.

Sie zogen nun auf gut Glück weiter nach dem Spessart. Sie kamen hier an mehrere Jägerhäuser (wahrscheinlich Rohrbrunn), konnten aber auch hier nicht ankommen, weil die Einwohner noch munter waren und Licht hatten. Die Räuber beschlossen , nun zurückzukehren und mitzunehmen , wozu sie Gelegenheit finden würden. Nachdem sie etwa eine Viertelstunde gegangen waren; so lagerten sie sich zum Schlafen an die Straße unter einem Baum mit der Verabredung, dass, wenn einer etwas kommen höre, er die andern benachrichtigen solle: Hier wurden sie nun zuerst einen vorbeireitenden Husaren gewahr und nicht lange hernach durch das Geräusch einer Chaise aufgeweckt, die, als sie sich aufmachten, eben in ihrer Nähe war. Der Hannfried, der kleine Johann und Rupprecht suchten den hinten aufgepackt gewesenen Koffer los zu schneiden, vermochten dies aber nicht, weil er aufgeschraubt war.

Der Postillon wurde, wie Rupprecht und der kleine Johann angibt, die Rauber hierbei gewahr und rief: „Wer da!“ hatte sich aber schon dem Bock herunter und in den Wald gemacht, als der kleine Johann die Chaise anrief: „halt!“ – Der kleine Johann und Rupprecht sprangen an beiden Seiten um die Chaise voran an die Pferde und ersterer schlug einem derselben, um sie zum Stehen zu bringen , mit seinem Prügel auf den Kopf, dass er zusammenstürzte. Den Schlag auf den Kopf empfing Murr, der mit seinem Säbel um sich hieb, von Manne-Friedrich. Nachdem Murr von den Räubern zuletzt auch genötigt war, sich mit der Flucht zu retten, so wurde der Koffer von der Chaise abgebrochen, der kleine Johann dagegen , oder, wie dieser behauptet, Hannfried, stieg in die Chaise und durchsuchte dieselbe. Erfand eine Chatoulle, ein Spanischrohr und eine Parthie zusammengebundener Spazierstöcke, so wie die Messbücher des Kaufmanns Söldel. Nach vollzogenem Raub wurde der Koffer gewaltsam aufgesprengt und die darin vorfindlich gewesenen Kleidungsstücke und Leibgerät in Bündel gepackt. Etwa eine Stunde von dem Ort des Raubs teilten die Räuber bei angemachtem Feuer im Wald, wobei die Messbücher zum Teil mit verbrannt wurden. Die Beute bestand nach Rupprechts Angabe außer den schon bemerkten Gegenständen , in 6 bis 7 Dukaten, einer goldenen und einer silbernen Uhr und drei goldenen Ringen. Die goldene Uhr kaufte Rupprecht heraus, zwei von den Fingerringen aber ließ einer der andern Räuber in ein Papierchen eingewickelt bei der Teilung, ohne es wahrzunehmen fallen, und Rupprecht unterschlug sie.

Die goldene Uhr besaß derselbe bei seiner letzten Arretierung zu Ramsthal noch) und hatte sie der Ehefrau des Wirths Michel Widerspohrs mit 3 Carolin Geld, welche dessen Beischläferin von dem Verkauf des Batist’s, der auf der neuen Herberge bei Gelnhausen [Lieblos] nach Pfister’s Aktenmäßiger Geschichte 1. Thl. pag. 69 XI von einem Fuhrmannskarren gestohlen worden war, unterschlagen hatte. in Verwahrung gegeben. Man hat davon die Kriminal Commission der Großherzogl. Frankfurtischen Regierung zu Fulda in Kenntnis gesetzt, um dem Beraubten wieder zu seinem Eigentum zu verhelfen , bis jetzt aber keine Antwort erhalten.

Der Kaufmann Söldel schätzt seinen Verlust auf 1200fl. Eine Spezifikation von den einzelnen Gegenständen des (Beraubten wurde mit dem Verifikations- Protokoll nicht mitgeteilt. Nach jenes weiterer Aussage befanden sich in der Chaise noch 1200 Stück Brabanter Thaler, welche die Räuber nicht fanden. Als man dem kleinen Johann davon Eröffnung machte, äußerte er: „ ja, wenn wir die gefunden hätten, das wäre noch etwas gewesen , allein so war es nicht der Mühe wert, und hat doch viel Lärmen gemacht. “

7.) Straßenraub auf der langen Meile bei Homburg vor der Höhe

  • Johann Martin Rupprecht
  • der Porzellan-Hannes (Johannes Vogt)
  • dessen Sohn Wilhelm
  • Schoden-Henrich,
  • Manne-Friedrich,
  • der kleine Hann- Adam und
  • Hessen-Henrich

verübten diesen Straßenraub am 10ten September 1810 Morgens zwischen zwei und drei Uhr. Nach dem über den Tatbestand aufgenommenen Protokoll waren die Schlacht-Juden Herz Löw Kahn, Isaak Moses llfeld, Feidel David Schwarzschild und Joseph Löw Straus von Homburg, sodann ein Werheimer Judenpursche, Samuel Josel, des Nachts um 1 Uhr von Homburg weggegangen, um vor dem Tor-Aufgang zu Frankfurt zu sein und daselbst das Schlachtvieh in Augenschein zu nehmen. Als sie auf der langen Meile in den Graben, die Daun genannt, gekommen waren, wurden sie von den Räubern von vornen und hinten mit dem Zuruf überfallen: „Geld her !“ Herz Löw Kahn

wurde über den Kopf geschlagen, dass er zu Boden stürzte: er wollte sich helfen, erhielt aber darüber noch mehrere Schläge, seine Kleider wurden ihm zerrissen und ihm 70 fl. Geld und etwas altes Silber geraubt. Der Judenpursche Salomon Josel von Werheim wurde ebenfalls zu Boden geschlagen, und ihm seine silberne Uhr, so wie sein zwischen 5 und 6 fl. bestandenes Geld geraubt. Joseph Löw Straus packte einen der Räuber, wie solcher seinen Reisegefährten Schwarzschild angriff, und fiel mit solchem zu Boden. Es machten sich nun drei der Räuber an ihn, die ihm das Geld abforderten und von denen einer ihm zwei Pistolen vorhielt. Zu diesen drei Räubern gesellten sich sofort noch zwei andere, dem Straus wurden die Hände über das Kreuz zusammen gehalten und ihm sein zwischen 28 und 29 fl. betragen habendes Geld abgenommen. Er erhielt mehrere Schläge, ohne jedoch dadurch beschädigt zu werden. Feidel David Schwarzschild erhielt zwar ebenfalls mehrere Schläge, entsprang aber mit dem Moses Isaak Ilfeld, ohne beraubt worden zu sein,

Sämtliche Juden, mit Ausnahme des am härtesten misshandelt worden zu sein scheinenden Juden -Purschen von Werheim, gingen noch, nachdem sich die Räuber entfernt und sie sich wieder vereingt hatten, nach Frankfurt. Nach den Bekenntnissen Johann Martin Rupprechts hatte Schoden-Henrich die Gelegenheit zu dem Straßenraube angegeben, und die Räuber waren nach dessen Bestellung auf einen zwischen Frankfurt und Vilbel auf der Seite gelegenen Hof (Gronauer Hof) zusammen gekommen, tranken Kaffee und hielten sich so lange auf, bis sie es Zeit glaubten, auf den Raub ausziehen zu können. Auf dem eben bemerkten Platz, wo solcher verübt wurde, teilten sich die Räuber in zwei Parthien: die eine legte sich in einen Graben, die andere, worunter J. M. Rupprecht sich befand, mehr rückwärts, beide Parthien ungefähr 20 Schritte voneinander. Etwa eine Stunde vor Tag kamen die Juden und wurden nun von den vorwärts gelegenen Räubern mit ,,halt“ angerufen und auch gleich angepackt. Sie wurden, wie Rupprecht mit ihren Aussagen übereinstimmend einbekennt, mit Schlagen misshandelt; von sich selbst sagt derselbe, dass er auch einen der Juden visitiert habe, und ihm hierbei wohl einige Hiebe gegeben haben könne, worüber er sich aber nicht mehr bestimmt erinnern könne. Sonst nennt er namentlich den kleinen Hann-Adam, Schoden-Henrich und Manne-Friedrich als solche, welche geschlagen haben. Porzellain-Hannes erhielt von einem der Angegriffenen einen tüchtigen Hieb auf die Nase. Die silberne Uhr, welche dem Juden-Purschen von Werheim geraubt wurde, nahm der kleine Hann-Adam solchem ab; dieselbe kam nicht zur allgemeinen Teilung, sondern wurde von jenem, dem Porzellain-Hannes und seinem Sohn, sodann dem J. M. Rupprecht gegen die andern unterschlagen. Letzterer behielt sie und gab jedem der andern drei oder vier Sechsbätzner davon heraus.

Schoden-Henrich führte eine Pistole bei sich und Rupprecht ist in Hinsicht seiner selbst und des Hessen-Henrichs zweifelhaft, ob er und dieser nicht auch eine geführt hat; er stellt aber in Abrede, dass einem der Beraubten Pistolen vorgehalten worden sind. Außer der Uhr wurde den Beraubten nur weniges Geld nach seiner Angabe genommen; es war nach seiner Behauptung nur so viel, dass es zu einem Branntwein für ihn und seine Kameraden zugereicht habe. Den Aussagen der Beraubten in Ansehung der von solchen ihnen abgenommen worden sein sollenden Summen widerspricht er bestimmt. Auch Hölzerlips, der den Straßenraub zuerst angezeigt hat, gab zu Heidelberg an, dass die Räuber dabei nur weniges Geld bekommen hätten, was zum wenigsten die Angabe Rupprechts gegen die unbeschworenen Aussagen der Beraubten zu bestätigen scheint.

Rupprecht war kurz vor seiner lebten Arretierung zu Romsthal mit dem Manne – Friedrich zu Ostheim bei Gelegenheit eines Streifzugs durch Großh. Hess. Landdragoner und anderes Militär verhaftet und an Großh. Frankfurtsches Amt Windecke eingeliefert worden. Es wurde ihm hierbei von einem Soldaten nicht nur die bei gegenwärtigen Straßenraub geraubt wordene silberne Uhr, sondern auch die von dem unmittelbar vorher erzählten Straßenraub hergerührten zwei goldene Ringe und ein Dukaten abgenommen, er selbst aber nach kurzem Arrest wieder entlassen. Nach seiner durch die eingeleitete Korrespondenz sich als richtig nachgewiesen habende Angabe wurde hierüber, bei Gelegenheit, dass er in der Folge von Langenselbold nach Gießen ausgeliefert wurde, Untersuchung angestellt, es konnte aber ebenso wenig das Resultat hievon als die bemerkten geraubten Gegenstände erhalten werden.

8.) Straßenraub bei Hainchen.

Johann Martin Rupprecht hat diesen Straßenraub zuletzt noch angegeben. Er wurde von ihm, Schoden-Henrich und dem in Gießen verhafteten Ludwig Funk, etwa 12 Wochen oder etwas länger vor der letzten Arretierung des Rupprechts zu Romsthal, nahe bei dem Ort Hainchen, an einem Juden verübt, der einen benachbarten Markt besuchen wollte. Schoden-Henrich wusste, dass dieser Jude gewöhnlich den eingetreten gewesenen Markt (wo dieser gewesen, will Rupprecht eben so wenig bestimmt angeben, als den Ort nennen können, wo der Jude her gewesen ist) besuchte, und machte den andern den Vorschlag, demselben die Waren abzunehmen. Die Räuber postierten sich zwischen Hainchen und dem eine halbe Stunde davon entfernten Wohnort des Juden, ungefähr ein Paar Büchsenschuss weit von Hainchen entfernt, in ein auf einer Anhöhe gelegenes Wäldchen und warteten hier auf die Ankunft des Juden. Da dieser ihnen zu lange blieb, so gingen sie in dem Wäldchen fort so nahe gegen dessen Wohnort, dass sie in dasselbe hinein sehen konnten, kehrten aber, da der Jude ihnen hierbei nicht begegnete, wieder in die Nähe von Hainchen zurück. Schoden- Henrich und Ludwig Funk standen vorwärts auf der Schildwache, Rupprecht aber, der den Juden anpacken sollte, nahm seine Stelle weiter zurück nach Hainchen zu. Endlich sahen sie den Juden in Begleitung eines Knaben von elf bis zwölf Jahren kommen, nahmen aber wahr, dass er keine Waren bei sich trug. Es wurde beschlossen, denselben dem ungeachtet anzupacken und ihm sein allenfalls bei sich habendes Geld abzunehmen. Schoden-Henrich und Ludwig Funk ließen den Juden bei sich vorübergehen, wie er aber dem Rupprecht näher kam, so rief ihn dieser an: „Halt Jud, geb’s Geld her!“  Dieser erklärte zwar, dass er kein Geld habe, allein Rupprecht packte ihn unter der Äußerung: „dann lass dich visitieren, wenn du kein Geld hast, kannst du dann wieder gehen“ und visitierte ihn durch. Er fand hierbei 18 fl. und etliche Kreuzer an Geld und eine silberne Uhr bei demselben, die er ihm abnahm. Geschlagen oder sonst misshandelt soll der Beraubte nicht worden sein. Die silberne Uhr unterschlug Rupprecht und brachte nur das geraubte Geld mit seinen Gesellen zur Teilung. Die Uhr besaß er noch bei seiner Arretierung zu Romsthal, wo sie ihm, ohne dass es jedoch bekannt wurde, woher er solche besaß, abgenommen wurde.

C.) Attentierten Straßenräubereien

9.) Attentierter Straßenraub bei Vilbel.

Nachdem die Beute von dem oben sub No. 4. erzählten Straßenraub bei Langenbergheim von den Räubern geteilt worden war, teilten, wie gewöhnlich, sich dieselben. Rupprecht, sein Schwager, Fischer, und der kleine Johann gingen zusammen, letzterer trennte sich aber noch am nämlichen Tage von ihnen. Auf einem Ort, ungefähr anderthalb Stunden von Heckenbergheim kamen Rupprecht

und sein Schwager wieder mit ihren Weibsleuten zusammen. Von hieraus zogen sie mit einander auf ein anderes Ort, bei dem Eisenhämmer sich befinden, wo sie über Nacht blieben. Fischer ließ sich in einem benachbarten Städtchen, welches Rupprecht eben so wenig, wie jene Orte, will nennen können, seinen Pass visieren und als daher m ihrem Nachtquartier Visitation gehalten wurde, legitimierten sich beide durch ihre Pässe, dessen Rupprecht einen guten besaß, und blieben unangefochten. Sie hatten dann die Frechheit, sich gegen Hainchen wieder hinzuwenden und zogen von da auf die Welschen Höfe bei Hanau, wo sie am zweiten oder dritten Tag nach obigem Straßenraub ankamen und mit Veit Krämer, Krämer-Matthes und Schoden-Henrich zusammentrafen. Die ganze Räubergesellschaft machte sich hierauf in die Nähe von Vilbel, wo sie auf dem Berg, über welchen die Straße von diesem Ort nach Frankfurt geht, in einem kleinen, aber dichten Wäldchen in der Nähe der Landstraße auf Butterhändler lauerten, welche Schoden-Henrich ausgemacht hatte. Währenddem sie hier lagen, hörten sie eine Chaise von Vilbel herkommen, auf deren Beck neben dem Kutscher noch eine Mannsperson saß, oder, wie sich Rupprecht ausdrückt, zwei Kutscher saßen. Es wurde von Krämer-Matthes und Schoden-Henrich alsbald der Vorschlag gemacht, diese Chaise anzugreifen, mit dem die übrigen bald einverstanden waren. Krämer-Matthes fiel den Pferden sogleich in die Zügel, während die anderen Räuber auf den Chaisen-Kasten und die auf dem Bock Gesessenen mit ihren Prügeln dreinschlugen. Krämer-Matthes versuchte, um die Chaise in Sicherheit zu bringen, die Pferde von der Straße ab in einen Graben umzulenken; die Pferde wurden inzwischen wild, und der mit dem Fahren gut umzugehen gewusst habende Kutscher wandte dieselben wieder um, und fuhr mit der Chaise schnell nach Vilbel zurück.

Nach dem hierher mitgeteilten Verifikations-Protokoll war es der D. Häberlin mit seiner Familie von Frankfurt, welcher hatte beraubt werden sollen.

Es war am 27ten September 1809 und hiernach gleich den Tag nach dem Straßenraub zwischen Diedelsheim und Hainchen, und nicht, wie Rupprecht standhaft behaupten will, 3 oder 4 Tage nachher, als D. Häberlin, von Niederwöllstadt zurückkehrend, Abends gegen 10 Uhr den Vilbeler Berg heranfuhr. Auf dem Bock befand sich außer dem Kutscher sein Bedienter, und in der Chaise neben ihm, seine Frau, seine beiden Kinder und seine Schwester. Oben auf dem Berg wurde die Chaise von den Räubern, die sämtlich mit tüchtigen Prügeln versehen waren, angefallen, indem sie den Pferden im die Zügel fielen. Der Bediente und Kutscher auf dem Bock, besonders letzterer, wurde heftig geschlagen, so dass der Kutscher zweimal vom Bock zwischen die Pferde fiel, von dem Bedienten aber jedes Mal wieder in die Höhe gerissen wurde, nachher aber acht Tage lang den Arm in einer Binde tragen musste. Die Schwester des D. Häberlin’s bekam einen so heftigen Schlag auf den Arm, als sie den an der offenen Seite der sonst zugemacht gewesenen Chaise gesessenen Knaben des D. Häberlin’s einem ihm bestimmt bestimmten Streich zu entziehen suchte, dass, sie an der dadurch erhaltenen Kontusion vier Wochen lang zu Bette liegen musste. Die Räuber versuchten, die Chaise in den Wald zu fahren, allein der die Zügel der Pferde stets in der Hand erhalten gehabte Bediente wusste sie immer so zu lenken, dass sie die Chaise mehr zurückdrücken; durch den Lärmen und das

Getöse wurden die Pferde wild, und der Bediente benutzte den Augenblick schnell, die Chaise zu wenden und in vollem Lauf nach Vilbel zurück zu fahren.

10.) Attentierter Straßenraub im Wald bei Münzenberg. vid. No. 41. bei J. A. Heusner

Rupprecht weicht von der Angabe des Johann Adam Heusners darin ab, dass nach seiner Aussage die Juden, die hatten beraubt werden sollen, wirklich gekommen sind, aber um deßwillen nicht angegriffen wurden, weil ihre Anzahl zu groß war, und in ihrer Begleitung mit Flinten versehene Bauern oder Jäger sich befanden.

11.) Versuchter Straßenraud zwischen Ettershaußen und Habicht. vid. No. 42. bei J. A. Heusner.

D.) Diebstähle mit Waffen oder durch Einsteigen und Einbruch verübt.

12.) Diebstahl durch Einbruch zu Münzenberg

Nachdem Rupprecht seine jetzige Beischläferin, wie früher schon erzählt worden, zu sich genommen und seine Frau und ihre Mutter durch Schläge fortgetrieben hatte, lagerte er sich in den Wald bei Münzenberg. Hier kamen der krumme Hannjost, Heiden-Peter, Schoden-Henrich und Martin Knaus, vulgo der Mühlenmacher oder Müller zu ihnen. Die Gesellschaft war ungefähr drei Tage beisammen im Wald gelegen, als einer – nach Hannjosts Angabe, Martin Knaus – den Vorschlag zu einem Diebstahl in Münzenberg machte, wozu er die Gelegenheit ausersehen hatte. Der Vorschlag wurde angenommen und der Diebstahl kurz nach Pfingsten in der Behausung des Einwohners Philipp Jarger’s zu Münzenberg augeführt. Es wurde des Nachts an der hintern Seite der Scheuer neben der Türe ein Loch mit einem Meisel gebrochen und durch die Öffnung der Türriegel zurückgeschoben. Die Diebe kamen auf diese Art durch die Scheuer in den Hof – von dem aus ein Gefach an dem Wohngebäude in eine Nebenkammer auf die vorbemerkte Weise gebrochen wurde. Durch die Öffnung stieg, nach Rupprechts Angabe – der in dem Hause bekannt gewesene Heiden-Peter in die Kammer ein und entwendete daraus einen Wasch und einen Kaffeekessel, verschiedene Stücke zinnernes Geschirr und 22 Eilen werchenes Tuch. Den ganzen Wert des Ablati hat die Ehefrau des Bestohlenen eidlich auf 21. fl. 15 kr. Angegeben.

Die Diebe kehrten nach der Tat wieder in den Wald zurück, und blieben hier liegen. Rupprecht und Heiden-Peter waren mit ihren Weibsleuten eben beschäftiget, Hirsen-Suppe aus einer der gestohlenen Schüsseln zu essen, als die zum Wasserholen gegangene Tochter des Hannjost die Nachricht brachte, dass Landdragoner kämen. Sämtliche Mannsleute, Rupprecht mit Zurücklassung seines Rocks, flüchteten sich in den Wald, die Weibsleute aber blieben auf dem Platz und wurden arretiert und nach Münzenberg, die gestohlenen Gegenstände und von den Dieben zurückgelassene eigene Effekten, nach Hannjosts Angabe, ebenfalls nach Münzenberg auf das Rathaus in Verwahrung gebracht. Martin Knaus, Heiden-Peter und Schoden-Henrich kehrten indes auch nach Münzenberg zurück, brachen in das Rathaus ein und holten das ihnen von den Landdragonern Abgenommene wieder, bis auf die gestohlenen Gegenstände, die sie angeblich zurückließen. Die arretierten Weibsleute wurden zu Münzenberg bald wieder entlassen. Rupprecht und Hannjost, die im Wald wieder zusammen gekommen waren, machten sich nach Erbstadt, wo sie ihre Weibsleute mit dem Heiden-Peter wieder antrafen; bald darauf wurde der oben erzählte Straßenraub im Altkronauer Wald verübt.

13.) Diebstahl mit Führung von Waffen an einem Frachtwagen zu Okarben

  • Johann Martin Rupprecht,
  • der kleine Johann, Stephan Heußner,
  • der dicke Bube,
  • Hannfried, und der bei Miltenberg im Main ertrunkene
  • Heinrich Pfeiffer, vulgo Pfeifferchen

verübten diesen Diebstahl zur Zeit der Frankfurter Ostermesse 1810. Diese eben genannten Gesellen zogen die Straße von Frankfurt nach Friedberg, ohne dass Rupprecht will angeben können, auf was sie es eigentlich abgesehen hatten. Sie kamen nach Okarben, und sahen hier in dem Hof des an der Straße von Frankfurt rechter Hand liegenden Wirtshauses mehrere Fuhrmannskarren stehen; sie beschlossen, einen davon auszuplündern, konnten aber wegen der Hunde nicht ankommen. Sie zogen daher ab und an das an dem entgegengesetzten Ende des Orts links liegende Wirtshaus des Gastwirts Scharf, in dessen Hof drei oder vier Fuhrmanns-Karren standen. Sie versuchten anfänglich an dem Einfahrts-Tor in den Hof zu kommen, da aber dieses verschlossen und sehr hoch war; so wandten sie sich gegen die gewöhnliche Eingangstüre, welche sie unverschlossen fanden, Bis dahin hatte sich kein Hund hören lassen.

Der dicke Bube wurde daher an der Türe, mit seinem Prügel bewaffnet, auf der Wache zurückgelassen; die übrigen drangen in den Hof ein. In der Stube brannte Licht; Hannfried wurde daher unten an die Treppe vor der Haustüre mit einer geladenen Pistole postiert.

Rupprecht sollte sich oben auf die Treppe postieren, er lehnte aber solches nach seinem Vorhaben ab, weil er damals gerade eine böse Hand gehabt haben will. Der kleine Johann und Stephan Heusner gingen indes an die Fuhrmannskarren, von denen der Erstere einen aufschnitt und einen Ballen davon herab nahm, der so schwer war, dass drei Mann daran zu tragen hatten. In dem Pack befanden sich nach Rupprechts Angabe unbedeutende Stücke Tuch von verschiedenen Farben, wollen und baumwollenes Zeug, aber auch von keinem ein vollständiges Stück. Die Teilung geschah in dem Wald bei Ostheim.

Nach der Angabe des dicken Buben hatten es die Diebe gleich beim Ausgehen auf einen der in dem Wirtshaus zu Okarben gewöhnlich einkehrenden Güterwagen abgesehen und der kleine Johann und Hannfried die Gelegenheit dazu angegeben gehabt. Die Diebe kamen auf der Straße von Heldenbergen nach Ilmstadt Abends um 8 oder 9 Uhr zusammen. Der geraubte Pack Waren wurde gleich vor dem Ort in einem Garten geöffnet, dessen Inhalt aber bis zur folgenden Nacht in dem Wald bei Ostheim verborgen. Die Waren bestanden in mehreren Stücken Tuch, Zwilch, Barchent, Nanquin und anderem Zeug. Damit stimmt auch das Verifikationsprotokoll überein, nach welchem es der Fuhrmann Limpert von Hurten bei Arnsberg war, von dessen Karren die Waren gestohlen wurden;  sie hatten nach den Meß-Rechnungen des Eigentümers, Juden Nordwaldt zu Arnsberg, den Wert von 541 fl. 33 kr.

14.) Diebstahl durch Einsteigen und Einbruch auf einem Dorf bei Homburg vor der Höhe

Teilnehmer hieran waren:

  • Johann Martin Rupprecht
  • Schoden-Henrich
  • Manne-Friedrich,
  • der Porzellan-Hannes (Johannes Vogt) und, wie Rupprecht glaubt, aber nicht mit Gewissheit wissen will,
  • der kleine Hann-Adam.

Der Diebstahl geschah nicht lange vor dem oben sub No. 8. vorgetragenen Straßenraub. Den Ort, wo er verübt worden, will Rupprecht nicht namentlich angeben können: er soll ungefähr zwei Stunden von dem Gronauer Hof entfernt liegen. Schoden-Henrich wusste die Gelegenheit: derselbe stieg mittelst einer Leiter in das Haus, brachte aber vorgeblich nichts Bedeutendes heraus. Es wurde darauf noch die Hintertüre der Küche aufgebrochen, und aus solcher das darin befindlich gewesene Zinn und ein großer kupferner Kessel herausgeholt.

15.) Diebstahl zu Dörnigheim bei Hanau

Derselbe wurde am 10ten August 1810 von Johann Martin Rupprecht, dem kleinen Johann, Kleinen Hann-Adam, Manne-Friedrich, und Wilhelm Vogt, an dem Wirt zur Sonne, Jakob Herrmann, verübt.

Es wurde dabei der Laden an dem in den Hof gehenden Küchenfenster aufgebrohen, an diesem eine Scheibe ausgebleit oder eingeschlagen und das Fenster sofort geöffnet und ausgehoben. Der kleine Johann stieg darauf in die Küche ein, und holte aus derselben das sämtliche darin befindlich gewesene Zinn, Kupfer und die in einem großen Zuber eingeweichte Wäsche. Nach der Angabe der Witwe des immittelst verstorbenen Bestohlenen beträgt der Wert des Ablati 200 fl. Es war nach ihrer Aussage besonders eine bedeutende Quantität Wäsche, die in einer Bütte eingeweicht war, welche mit gestohlen wurde.

Außer diesen bisher vorgetragenen Verbrechen hat Johann Martin Rupprecht nach seinen in Marburg abgelegten und hier wiederholt anerkannten Bekenntnissen früher folgende Diebstähle begangen.

16.) Bienen – Diebstahl zu Halldorf

Rupprecht verübte diesen Diebstahl mit den zu Marburg inhaftierten Johann Adam Wenderoth, Nikolaus Müller, und dem sogenannten scheelen Wilm. Sie entwendeten fünf Bienenstöcke, deren Wert der Bestohlene auf 15 schwere Thaler angibt. Die Tat geschah im Jahr 1803.

17.) Diebstahl durch Einbruch und Einsteigen zu Ostheim

Es waren außer dem Scheelen Wilm die nämlichen Teilnehmer, welche den Diebstahl um Michaelis 1798 [29. September] oder 1799 verübten. Wenderoth und Müller stiegen in das Haus ein und brachen in eine Kammer ein Gefach aus. Der Bestohlene, Egidius Otto, wurde das Getöse gewahr, zündete ein Licht an und ging mit solchem in die obere Etage. Hier kamen ihm aber die beiden Diebe mit gefärbten Gesichtern und einem großen Messer in der Hand aus der Kammer entgegen. Otto eilte schnell wieder die Treppe hinunter; über den entstandenen Lärm kamen die Nachbarsleute zu Hilfe und die Diebe flüchteten sich, indem sie zwar von dem Gestohlenen einiges mit fortbrachten, von ihren Kleidungsstücken, so wie ein Brecheisen, aber zurückließen.

In der Kammer fanden sich auf dem da gelegenen Flachs brennende Lunten. Der Wert des Ablati konnte nicht angegeben werden.

18.) Diebstahl zu Wabern

Die nämlichen Teilnehmer drangen zuerst in das Gewächshaus des zu Wabern befindlichen Gartens, verwüsteten hier von den Gewächsen und nahmen eine vorgefundene Violine mit. Müller stieg sodann mittelst einer Egge durch das Fenster in ein Haus ein, brachte aber nichts heraus, als einen alten Rock, indem sie verjagt wurden.

19.) Diebstahl durch Einsteigen zu Unshausen

Auch hierbei waren die nämlichen Teilnehmer. Der Diebstahl geschah gegen Weihnachten 1798 oder 1799 an dem Einwohner Georg Mainfahrt zu Unshausen. Müller und Wenderoth stiegen von dem hinter dem Haus befindlichen Garten her in dieses ein und warfen eine Menge Kleidungsstücke und Getüch heraus. Der mit den Seinigen beim Dreschen gestandene Bestohlene kam in das Haus, als die Diebe noch in selbigen sich befanden. Er hörte in seiner Wohnstube, den in der oberen Stubenkammer gestandenen Schrank aufmachen, als er, hierdurch bewogen, an diese Kammer ging, so wurde die Türe von einem zugehalten. Er hörte hierbei ein Getöse und Gepolter in der Kammer, und eilte deswegen zu seinen Leuten in die Scheuer zurück. Wie er aber mit diesen und einer Laterne wieder in das Haus an die Kammer kam, hatten sich die Diebe bereits aus dem Staube gemacht. Die Türen an dem Kleidungsschrank und zwei Kasten fand er geöffnet und zum größten Teil ausgeleert. Einschließlich von 30 Talern baren Geldes, schätzt der Bestohlene den Wert des Ablati auf 200 Taler.

20.) Diebstahl zu Mosheim

Dieser wurde zur nämlichen Zeit von eben den Teilnehmern begangen. Sie stahlen vier Bienenstöcke, deren Wert die Witwe des unmittelst verstorbenen bestohlenen Schneidermeister Johannes Schmitt auf 8 Thir. angibt.

21.) Diebstahl zu Wittershausen

Johann Martin Rupprecht drang durch zwei Ställe durch eine Falltüre in das Haus und entwendete Geld und Kleiderstücke. Ein Verifikationsprotokoll über dieses Verbrechen findet sich nicht bei den Marburger Untersuchungs-Akten und ebenso wenig die nähere Angabe des Ablati und seines Wertes.

22.) Diebstahl zu Altenburg bei Felsberg und in der nämlichen Nacht daselbst durch Einteigen Attentierter

Rupprecht will sich nicht erinnern, wer außer ihm an diesem Diebstahl noch teilgenommen hat. Er wurde ohne beschwerende Umstände begangen, und dabei einige Kaffee-Kessel und anderes kupfernes Geschirr entwendet, dessen Wert der bestohlene Pächter Jus auf 2 Carolin angibt.

In der nämlichen Nacht wurde bei dem Wirth Andreas Rahm zu Altenburg ein Diebstahl durch Einsteigen attentiert. Eine Bewohnerin des Hauses entdeckte aber von ihrer Schlafstätte aus des Nachts zwischen zwölf und ein Uhr auf dem oberen Boden Licht, öffnete das Fenster und nahm eine Leiter wahr, auf der ein Kerl herabstieg und über die Hecken sprang. Die Diebe ließen die Leiter und einen brennenden Wachsstock zurück.


Andere in dem Königreich Westfalen begangene Verbrechen, deren Rupprecht in den Marburger Untersuchungs-Akten beschuldigt war, und unter denen sich insbesondere ein an dem Juden Salm Markus Löw zu Landerscheid im Oktober 1805 verübter Raub befand, stellte er in Abrede, und es hat sich nach späteren Nachrichten des vormaligen General-Prokurators von Hannstein zu Marburg gezeigt, dass er wirklich der Teilnahme an dem vorbemerkten Raub unschuldig angeklagt war.

Dass Rupprecht nicht noch manches schwere Verbrechen auf sich habe, möchte ich nicht behaupten: ich glaube vielmehr das Gegenteil; allem aus Mangel an deßfallsigen bestimmten Inzichten konnte die Untersuchung damit nicht aufgehalten werden, dass derselbe zu etwaigen deßfalligen weiteren Bekenntnissen zu bestimmen versucht worden wäre.