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Nachweisung an welchen von den verzeichneten Verbrechen jeder einzelne Räuber teilgenommen hat

Aktenmäßige Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Mains, im Spessart und im Odenwald; Enthaltend vorzüglich auch die Geschichte der Beraubung und Ermordung des Handelsmanns Jacob Rieder von Winterthur auf der Bergstraße; nebst einer Sammlung und Verdollmetschung mehrerer Wörter aus der Jenischen oder Gauner-Sprache

Inhalt

A. Verhaftete Räuber

I. In Heidelberg.

1. Veit Krämer

Straßenräubereien

  1. Straßenraub zwischen Hemsbach und Laudenbach; s. pag. 26.
  2. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  3. Beraubung der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III. –
  4. Straßenraub beim Bastelshof. No. IV.
  5. Straßenraub bei Lohr. No. V.
  6. Straßenraub im Königsteiner Walde. No. X.
  7. Straßenraub bei Heubach. No. XVIII.
  8. Straßenraub an einem Fußgänger bei Gellnhausen. No. XIX.
  9. Straßenraub bei Vilbel. No. XXXVI. –
  10. Beraubung der Metzger im Königsteiner Wald. No. LXI.
  11. Straßenraub bei Hauswurz. No. LXIII.
  12. Straßenraub zwischen Düdelsheim u. Hainchen. No. CXXXIX.
  13. Straßenraub bei Lich. No. LXXVIII. –
  14. Straßenraub bei Steinau. No. CXXXVII.
  15. Straßenraub zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhof. No. LXXX. –
  16. Noch ein Straßenraub bei Königsstein. CXLII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Neukirchen. No. VII.
  2. Kleiderdiebstahl zu Wüstwilleroth. No. XVII.
  3. Diebstahl zu Oberschönenmattenwaag. No. XXF.
  4. Einbruch bei einer Frau zu Kleestadt. No. XXII.
  5. Dürrfleischdiebstal zu Walldürn. No. XXIII.
  6. Einbruch zu Düdelsheim. No. XXV.
  7. Dürrfleischdiebstal zu Buchenberg. No. XXVI.
  8. Diebstahl zu Dürrenzimmern. No. XXVII.
  9. Diebstahl zu Worzell oder Niederzell, Amts Steinau. No. LXXXIX.
  10. Bettdiebstahl in der Wetterau. No. XXIX.
  11. Diebstahl von Branntweinbrennereizeug zu Hetzlos. No. XXX.
  12. Diebstahl zu Eichenried im Fuldischen. No. XXXI.
  13. Einbruch zu Grumbach. No. XXXIII. –
  14. Diebstahl zu Schanderfeld. No. XXXVII.
  15. Diebstahl zu Breitenbach. No. XXXVIII.
  16. Entwendung eines Branntweinkessels zu Sprendlingen. No. LI.
  17. Zinndiebstahl zu Langstadt. No. LII.
  18. Diebstahl zu Waldfenster. No. LVI.
  19. Diebstahl zu Wernerts. No. LVII.
  20. Diebstahl zu Bonnland. No. LVIII.
  21. Diebstahl der Branntweinkesselhütte zu Heubach. No. LX.
  22. Einbruch zu Eppertshausen, No. LXIV.
  23. Attentirter Dürrfleischdiebstahl auf dem Neuhof bei Hanau. No. LXV. –
  24. Einbruch zu Alzenau. No. LXVI.
  25. Einbruch zu Hainstadt bei Breuberg. No. LXVII.
  26. Diebstahl zu Keuchen Amts Büdesheim. No. LXXIV.
  27. Einbruch zu Scherning. No. LXXV.
  28. Attentirter Einbruch zu Brombach. No. LXXXI.
  29. Einbruch zu Steinheim in der Wetterau. No. LXXXII.
  30. Einbruch zu Rommelshausen: No. LxxxvII.
  31. Versuchter Einbruch in die Meisterei bei Hanau. Ne. XC.
  32. Versuchter Diebstahl zu Herchheim. No. XC1V.

2. Andreas Petry vulgo Köhlers Andres

Straßenräubereien

  1. Straßenraub zwischen Hemsbach und Laudenbach; s. pag, 26.
  2. Straßenrauß bei Moßbach. No. I.
  3. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  4. – – der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  5. Straßenraub bei Dörnigheim. No. XXXV.
  6. – – bei Miltenberg. No. LXVIII.
  7. – – zwischen Wörth und Trennfurth. No. LXXVI.
  8. – – bei Hanau. No. LXXI.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Bienendiebstahl zu Zuzenbach. No. VIII.
  2. Dürrfleischdiebstahl zu Dörlesberg. No. IX.
  3. – – – zu Walldürn. No. XXIII. – – – – –
  4. Attentirter Einbruch zu Kälsheim. No. XLVIII.
  5. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. XXVIII.
  6. – – zu Adelsheim. No. LIII. – – –
  7. Diebstahl zu Simmeringen im Würtembergischen. No. Lv.
  8. Kirchendiebstahl zu Breitenbiehl bei Miltenberg. No. LXIX.
  9. Bienendiebstahl zu Wilhelmsfeld und Flockenbach. No. LXX.
    no. Entwendung eines Brandweinkesselhuts zu Obrigheim. N. LXXII.
  10. Kleiderdiebstahl zu Heiligkreuzsteinach. No. LXXIII.
  11. – – – zu Ueberrach. No. LXXXIV.
  12. Einbruch zu Wilhelmsbad bei Hanau. No. LXXXV.

3. Philipp Friedrich Schütz vulgo Mannenfriedrich

Straßenräubereien

  1. Raubmord zwischen Hemsbach und Laudenbach; s. pag. 26.
  2. Raub bei Aschaffenburg auf der Spessarter Straße. No. XII.
  3. Straßenraub bei Heubach. No. XVIII.
  4. – – an einem FußgÄnger bei Gellnhausen. No. XIX.
  5. – – auf der langen Meile. No. XLVI,

Einbrüche und Diebstähle

  1. Attentirter Dürrfteischdiebstahl. No. XV.
  2. Kleiderdiebstahl zu Wüstwillerroth. No. XVII.
  3. Diebstahl in der Ziegelhütte zu Somborn. No. XX.
  4. – – zu Oberschönmattenwaag. No. XXI. –
  5. Einbruch bei einer Frau zu Kleestadt. No. XXII.
  6. Dürrfleischdiebstahl zu Walldürn. No. XXIII.
  7. – – zu Kailbach. No. XXIV.
  8. Zinndiebstahl zu Ostheim. No. XL.
  9. – – zu Vilbel. No. XLI. –
    1o. Versuchter Diebstahl zu Niedereschbach. No. XLII:
  10. Diebstahl zu Thorfelden. No. XLIII.
  11. Entwendung eines Brandweinkessels zu Sprendlingen. No. LI.
  12. Diebstahl zu Worzell oder Niederzell AmtsSteinau. No LXXXIX.
  13. Versuchter Einbruch in die Meisterei bei Hanau, No. XC.
  14. Entwendung eines Kessels auf der ScharrMühle. No. XCIII.

4. Georg Philipp Lang vulgo Hölzerlips

Straßenräubereien

  1. Raubmord zwischen Hemsbach und Laudenbach s. pag. 26.
  2. Straßenraub bei Mosbach. No. I.
  3. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  4. – – der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  5. Straßenraub beim Bastelshof. No. IV.
  6. – – bei Gellnhausen. No. VI.
  7. – – im Königsteiner Walde. No. X.
  8. Beraubung eines Fuhrmannskarren auf der neuen Herberge. N. XI.
  9. Raub bei Aschaffenburg aus der Spessarter Straße. No. XII.
  10. Todschlag des Zahnfranzen Hennerle (Heinr. Delis). N. XXXIV.
  11. Straßenraub bei Dörnigheim. No. XXXV.
  12. – – im Büdinger Walde. No. XLIX.
  13. Beraubung zweier Metzger im Königsteiner Walde. No. LXI.
  14. – – eines Reuters. No. LXII.
  15. – – zweier Juden im Walde bei Hainchen. No. C

Einbrüche und Diebstähle

  1. Zinndiebstahl zu Berkersheim. No. XVI.
  2. Diebstahl in der Ziegelhütte zu Somborn. No. XX.
  3. – – zu Oberschönmattenwaag. No. XXI.
  4. Einbruch ins Lagerhaus zu Miltenberg. No. XXXIX.
  5. Zinndiebstahl zu Ostheim. No. XL.
  6. – – zu Vilbel. No: XLI.
  7. Versuchter Diebstahl zu Niedereschbach. No. XLII.
  8. Zinndiebstahl auf einem Hofe bei Frankfurt. No. XLIV.9
  9. – – zu Preungesheim. No. XLV.
  10. – – zu Burggräfenroth. No. XLVI.
  11. Eselsdiebstahl zu Okstadt bei Friedberg. No. L.
  12. Entwendung eines Brandweinkessels zu Sprendlingen. No. LI.
  13. Diebstahl zu Messel. No. LIV.
  14. Diebstahl zu Keuchen, Amts Büdesheim. No. LXXIV.
  15. Einbruch zur Wilhelmsbad bei Hanau. No. LXXXV.
  16. – – zu Hettenheim. No. LXXXVI.
  17. – – zu Mittelgründau. No. CXXVI.
  18. Ziegendiebstahl zu Ilbenstatt. No. XCI.
  19. Diebstahl zu Niederroth. No. CXXVII.

5. Sebastian Luz vulgo Basti

Straßenräubereien

  1. Raubmord zwischen Hemsbach und Laudenbach, s. pag. 26.
  2. Straßenraub bei Gellnhausen. No. VI.
  3. — bei Dörnigheim. No. XXXV

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Dörlesberg. No. IX.
  2. Diebstahl zu Oberschönmattenwaag. No. XXI.
  3. Attentirter Einbruch zu Külsheim. No. XXVIII. – –
  4. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. XLVIII.
  5. Einbruch zu Adelsheim. No. LIII.
  6. Dürrfleischdiebstahl zu Simmeringen. No. LV.
  7. Einbruch zu Wilhelmsbad bei Hanau. No. LXXXV.

6. Stephan Heußner vulgo langbeiniger Steffen

Straßenräubereien

  1. Beraubung der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  2. Straßenraub im Baulande. No. CI.,
  3. – – im Königsteiner Walde. No. X.
  4. – – bei Mittelgründ. No. XCVII. –
  5. Beraubung eines Stadtschreibers und Strumpfwebers bei Gelnhausen. No. XIII. und XIV.
  6. Straßenraub bei Heubach, N9. XVIII.
  7. – – an einem Fußgänger bei Gellnhausen. No. XIX.
  8. Beraubung der Schrießheimer Juden., No. XCVIII.
  9. – – zweier Mezger im Königsteiner Walde. No. LXI.
  10. – – – eines Reuters. No. LXII. – –
  11. Straßenraub zwischen Düdelsheim und Hainchen. No. CXXXIX.
  12. – – bei Biber. No. LXXIX. /
  13. Beraubung eines Gutwagens bei Okarben. No. LXXXIII.
  14. – – der Tuchmacher bei Großreicholsheim. No. CXXVIII.
  15. Straßenraub zwischen Altenhaßlau und Höchst an Ochsentreibern. No, CIII.
  16. Straßenraub bei Usenborn. No. CIV.
  17. – – bei Steinau. No. CV. –
  18. Versuchter Straßenraub bei Wimmersbach. No. CXIV.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Igelsbach. : No. C. –
  2. Kleiderdiebstahl zu Wüstwillerroth. No. XVII.
  3. Einbruch bei einer Frau zu Kleestadt. No. XXII.
  4. – – zu Düdelsheim. No. XXV.
  5. Diebstahl zu Dürrenzimmern im Baulande. No. XXVII.
  6. Bettdiebstahl in der Wetterau. No. XXIX.
  7. Entwendung eines Brandweihkessels zu Sprendlingen. No. LI.
  8. – – eines Brandweinkesselhuts zu Obrigheim. No. LXXII.
  9. Attentirter Einbruch zu Brombach. No. LXXX
  10. Gewaltsamer Einbruch bei Gelnhausen. No. CVII.
  11. Diebstahl zu Götzenhain im Isenburgischen. No. LXXVII.
  12. Bienendiebstahl zu Urberach. No. XCII. . . . . . .
  13. Attentirter Einbruch zu. Zuzenbach. No. CII.
  14. Einbruch zu Rommelshausen. No. xXVI.
  15. Diebstahl zu Wörzell oder Niederzell Amts Steinau. N. LXXXIX.
  16. Versuchter Einbruch in die Meisterei bei Hanau. No. XC.

7. Mathes Oesterlein vulgo Krämer-Mathes

  1. Straßenraub beim Bastelshof. No. IV.
  2. Beraubung eines Fuhrmannskarren auf der Herberge. No. XI.
  3. Straßenraub bei Vilbel. No. XXXVI.
  4. – – im Büdinger Walde. No. XLIX.
  5. – – bei Hauswurz. No. LXIII.
  6. – – zwischen Düdelsheim und Hainchen. No. CXXXIX.
  7. – – bei Steinau. No. CXXXVII.
  8. Beraubung zweier Ochsentreiber bei Walldürn. No. LxxxvIII.
  9. Straßenraub bei Hanau. No. LXXI.
  10. Noch ein Straßenraub bei Königstein. No. CXLII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Büchenberg. No. XXIV.
  2. Diebstahl zu Eichenried im Fuldischen. No. XXXI.
  3. Zinndiebstahl zu Langstadt. No. LlI.
  4. Diebstahl zu Waldfenster. No. LVI.
  5. – – zu Wernerts. No. LVII.
  6. – — zweier Brandweinkesselshüte zu Heubach. No. LX.
  7. Einbruch zu Eppertshausen. No. LXIV.
  8. Attentirter Dürrfleischdiebstahl auf dem Neuhof bei Hanau. No. LXW. –
  9. Gewaltsamer Einbruch bei Gellnhausen. No. CVII.
  10. – – – auf der AuMühle hinter Weihers in Fuldschen. No. CVIII. –
  11. Diebstahl zu Walldorf. No. CIX.
  12. Eselsdiebstahl zu Arnoldshain, Amts Reiffenberg. No. CX.
  13. Einbruch auf der Thomashütte bei Eppertshausen. No. CXI.
  14. Fleischdiebstahl auf dem Silberhof. No. CXII.
  15. Einbruch in eine Mühle und Kapelle. No. CXIII.

8. Joseph Jakobi vulgo Frankfurter Carls Joseph

Straßenräubereien

  1. Beraubung der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  2. Straßenraub im Bauland. No. CI.
  3. – – bei Lindenfels. No. CXXIX.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Entwendung eines Brandweinkesselshuts zu Obrigheim. N. LXXII.
  2. Einbruch zur Scherningen. No. LXXV.
  3. Attentirter Einbruch zu Brombach. No. LXXXI. –
  4. Diebstahl zu Wünschmichelbach bei Heiligkreuzsteinach. N. CXV.
  5. – eines Brandweinkessels auf einem Hofe zwischen Lampenhain und Heiligenkreuzsteinach. No. CXVI.
  6. Kleiderdiebstahl zu Dressel. No. CXXXVIII. –
  7. Entwendung eines Brandweinkessels zu Kronau bei Bensheim. No. CXXXV. –
  8. Einbruch zu Kronau. No. CXXXVI.
  9. – – zu Sensbach. No. CXLI.
  10. – – zu Kazenbach. No. CXVII.
  11. Schaafdiebstahl zu Lohrbach. No. CXXIII. v.
  12. Versuchter Gelddiebstahl und Schaafdiebstahl. No. CIX.

9. Bernhard Held vulgo Frankfurter Carls Bernhard

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Bäuerthal. No. XXXII.
  2. – – bei Miltenberg. No. LXVIII. –
  3. Straßenraub zwischen Wörth und Trennfurt. No. LXXVI.
  4. Versuchter Straßenraub bei Wimmersbach. No. CXIV.
  5. Beraubung eines Salzfuhrmanns. No. LXXI.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Igelsbach. No. C.
  2. Diebstahl zu Messel. No. LIV.
  3. Kirchendiebstahl zu Breitenbiehl bei Miltenberg. No. LXIX.
  4. Diebstahl zu Wünschmichelbach. No. CXV.
  5. Einbruch zu Sensbach. No. CXLI.
  6. – – zu Kazenbach. No. CXVII.
  7. Entwendung eines Schweins zu Brombach. No. CXVIII.
  8. Schaafdiebstahl zu Lohrbach. No. CXXIII.

10. Balthasar Held vulgo Frankfurter Carls Balser.

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Bäuerthal. No. XXXII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Attentirter Einbruch zu Brombach. No. LXXXI.
  2. Diebstahl zu Aglasterhausen. No. CXXXI.
  3. Schaafdiebstahl zu Lohrbach. No. CXXIII.

11. Friedrich Held vulgo Frankfurter Carls Friedrich

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Bäuerthal. No. XXXII.
  2. Attentirter Straßenraub bei Wimmersbach. No. CXIV.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Attentirter Dürrfleischdiebstahl. No. XV.
  2. Diebstahl zu Messel. No. LIV.
  3. Einbruch zu Sensbach. No. CXLI.
  4. Schaafdiebstahl zu Lohrbach. No. CXXIII.

12. Johannes Bauer vulgo Schefflenzer Bub

Straßenräubereien

  1. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  2. – – der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  3. – – eines Sattlergesellen. No. CXX. –
  4. – – eines Waldaschaffer Bauern. No. CXXI.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl unweit des Bastelhofes. No. CXXII.
  2. Diebstahl zweier Schaafe bei Lohrbach. No. CXXIII.

13. Johann Adam Karr vulgo strobeliger Adel

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Mergentheim. No. CXXXII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. x vIII.
  2. – – zu Adelsheim. No. LIII.
  3. Dürrfleischdiebstahl zu Simmeringen. No. Lv.
  4. – – in Hundheim. No. CxxIv.
  5. Einbruch zu Eichenbühl. No. cxxv.

14. Dessen Sohn Joseph Karr.

  1. Marktdiebstahl zu Wertheim. No. cxxxII.

15. Johannes Schulz vulgo Vogelhannes auch Krautscheißer

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. xLvIII.
  2. – zu Adelsheim. No. LIII.
  3. Dürrfleischdiebstahl zu Simmeringen. No. v.
  4. Diebstahl zu Eichenbühl. No. cxxv.

II. In Mannheim

16. Peter Petry vulgo schwarzer Peter.

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Mosbach. No. I
  2. – im Baulande. No. CI.
  3. Beraubung der Tuchmacher bei Großreicholsheim. No. CXXVIII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Adelsheim. No. LIII.
  2. Diebstahl zu Messel. No. LIV. –
  3. Dürrfleischdiebstahl zu Simmeringen. No. Lv. v .
  4. Kleiderdiebstahl zu Heiligkreuzsteinach. No. LXXIII. –
  5. – – zu Uerberach. No. 1.XXXIV.
  6. Entwendung eines Schweins zu Brombach. No. cxvIII.
  7. Attentirter Einbruch zu Külsheim. No. xxvIII.

NB. Ohne seine früheren jenseits Rheins begangenen Verbrechen.
Bemerkung: Den 11ten Nov. 1811 wurde Peter Petry wirklich nach Mainz abgeliefert.

17. Peter Eichler vulgo Hainstadter Peter auch Drehers Peter

Straßenrräubereien

  1. Beraubung der Tuchmacher bei Großreicholsheim. No. cxxvIII.
  2. – – eines K. K. Werbers. No. cxxx.

Demselben wird ferner von den hier inhaftirten Inquisiten nach Vol. act. V. pag. 14o der Straßenraub bei dem Geissenhof unweit Walldürn an Metzgern zur Last gelegt, welchen er mit dem desfalls geständigen Johann Adam Heußner und einigen Andern verübt hat.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Dörlesberg. No. 1x.
  2. Attentirter Einbruch zu Külsheim. No. xxvIII.
  3. – – – zu Zuzenbach. No. cII.
  4. Diebstahl zu Aglasterhausen. No. Cxxxr. W

Peter Eichler ist inzwischen zu Mannheim in eine Krankheit verfallen, und hat nicht nur den mit Mord verbundenen Straßenraub, wegen welchem er verhaftet wurde, sondern auch seine sonstigen früheren Vergehen einbekannt. Er hat das Abendmahl verlangt und erhalten. Welches das Motiv dieser Bekehrung sei, lässt sich bei diesem so festen und konsequenten Menschen leicht denken. Vielleicht kann das Detail seiner gesamten Vergehen bei einer andern Gelegenheit geliefert werden.

18. Martin Delis vulgo Zahnfranzen Martin.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl zu Berfelden.
  2. Nach Vol. adj. V. A. pag: 343 und 345. bedeutender Einbruch jenseits Rheins.
  3. Nach demselben Vol. pag: 346. bedeutender Einbruch zu Hoffenheim.
  4. Nach der Note unten bei No. 53. Diebstahl zu Hemsbach.

NB. Ohne seine sonstigen Verbrechen jenseits Rheins.

Bemerkung: Den 11ten Nov. 1811 wurde Martin Delis nach Mainz geliefert.

19. Franz Vetter vulgo Johannes oder scheeler Hauptmann,

Einbrüche und Diebstähle

  1. Brandweinkesseldiebstahl auf einem Hofe zwischen Lampenhain und Heiligenkreuzsteinach. No. cxyI.
  2. Einbruch zu Kronau. No. cxxxiv.

III. In Würzburg

20. Albert Krämer vulgo Zunderalbert

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Lohr. No. v.
  2. Beraubung der Schrießheimer Juden. No. xcvIII.
  3. Straßenraub bei Hauswurz. No. Lx.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl von Brandweinbrennereizeug zu Hezlos. No. xxx.
  2. Diebstahl zu Eichenried im Fuldischen. No. xxxI.
  3. – – zu Schonderfeld. No. XXVVII
  4. – – zu Breitenbach. – No. xxxyIII.
  5. Diebstahl zu Waldfenster. No. LvI-
  6. – – zu Wernerts. No. LvII.
  7. – – zu Bonnland. No. LvIII.
  8. Versuchter Diebstahl zu Herchheim. No, xeIv.

NB. Außer seinen und seiner Mitarrestaten sonstigen, ohne Concurrenz der Heidelberger, verübten Verbrechen.

21. Georg Schmidt vulgo Tanzstoffel

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl von Brandweinbrennereizeug zu Hezlos. No. xxx.
  2. – – zu Eichenried im Fuldischen. No. XXXI.
  3. – – zu Schonderfeld. No. xxxvi.
  4. – – zu Breitenbach. No. xxxvIII.
  5. – – zu Waldfenster, No. LvI.
  6. – – zu Bonnland. No. LvIII.
  7. Gewaltsamer Einbruch im Fuldischen auf der Aumühle hinter Weihers. No. cvIII.
  8. Fleischdiebstahl auf dem Silberhof No. CXII.

22. Friedrich Schmidt vulgo Tanzstoffel

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl von Brandweinbrennereizeug zu Hezlos. No. xxx.
  2. – – zu Eichenried im Fuldischen. No. xxxI. –
  3. – – zu Schonderfeld. No. xxxvII.
  4. – – zu Breitenbach. No. xxxvIII.
  5. – – zu Waldfenster, No. Lv1.
  6. – zu Bonnland. No. LvIII.
  7. – – zu Buchenberg. No. xxv1.

23. Johannes Knaut vulgo Halbbäckchen oder Eselskinnbäckchen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Gewaltsamer Einbruch auf der Aumühle hinter Weihers. N. cvIII.
  2. Einbruch in eine Mühle und Kapelle. No. cxIII.

IV. In Mainz

24. Johann Adam Steininger vulgo Ueberrheiner Hannadam

Straßenräubereien

  1. Straßenraub beim Bastelshof. No. Iv.
  2. Beraubung zweier Ochsentreiber bei Walldürn. No. LxxxvIII.
  3. der Tuchmacher bei Großreicholsheim. No. cxxvIII.

Es sind ferner gegen ihn angegeben:

  1. Nach Vol. act. IV. pag: 106. Straßenraub bei Dieburg.
  2. Ibidem in Altenburger Gemarkung.
  3. Ibid. pag: 108 bei Erbstadt unweit Windeken.
  4. Ibid. beim Leisterhof unweit Glauburg.
  5. Nach Vol. VI. Beraubung eines Juden bei Hanau.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl unweit des Bastelshofs. No. cxxII.
  2. Nach Vol. act. IV. pag: 11o Einbruch zu Heldenberg bei Windeken.

V. In Breuberg

25. Christian Haag vulgo dicker Bub

Straßenräubereien

  1. Straßenraub beim Bastelshof. No. Iv.
  2. – – im Bauland. No. cI.
  3. Beraubung eines Gutwagens bei Okarben. No. LxxxIII.
  4. – – der Tuchmacher bei Großreicholsheim. No. cxxvIIf.
  5. – – eines Glaswagens und Todschlag des Fuhrmanns im Walde bei Mittelgründ. No. xevII.
  6. Straßenraub bei Biber. No. LXXIX. –
  7. – – zwischen Altenhaslau und Höchst an Ochsentreibern. No. CIII.

Es ist ferner gegen ihn angegeben:

8. Nach Vol. act. VI. die Beraubung eines Juden bei Hanau.

9. Noch ein Straßenraub bei Königsstein. No. cxLII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Attentirter Dürrfleischdiebstahl, No. XV.
  2. Einbruch zu Alzenau. No. LXVI.
  3. Entwendung eines Brandweinkesselhuts zu Obrigheim. No. IXXII
  4. Kleiderdiebstahl zu Dressel. No. CXXXVIII.

26. Kaspar Mündörfer vulgo Bürstenkaspar

Straßenräubereien

1. Straßenraub beim Bastelshof No. IV. *-

Einbrüche und Diebstähle

1. Einbruch zu Alzenau. No. LXVI.

VI. Zu Wiesbaden und zu Langenselbold.

 27. Johannes Werner Wutt wutt wutt

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Gellnhausen. No. v1. –
  2. – – bei Dörnigheim. No. xxxv.
  3. – – im Büdinger Wald. No. xLix.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Eselsdiebstahl zu Okstatt. No. L.
  2. Einbruch zu Wilhelmshad bei Hanau. No. Lxxxv.
  3. Ziegendiebstahl zu Ilbenstatt. No. XCI.

Johannes Werner wurde von den hiesigen Inquisiten und namentlich von Hölzerlips noch mehrerer Vergehen beschuldigt, wobei keiner der hiesigen Arrestanten zugegen war. Der so besonders täige Herr Amtsrath Pohl zu Langenselbold hat diese ihm mit getheilten Beschuldigungen benutzt und inzwischen hierher Nachricht gegeben, dass Werner auch wirklich jene Vergehen und besonders den mit Mord verbundenen Straßenraub zu Hekkenbergheim ein gestanden habe, woran nebst ihm sein Bruder Conrad Werner und Pohlengängers Hannes Theil hatten.

Nach der von dem Herrn Amtsrath Pohl zu Langenselbold eingekommenen Nachricht ist Johannes Werner, welcher, wegen Mangel an Raum, in den Gefängnissen zu Langenselbold, nach Offenbach verbracht worden war, daselbst im Kerker gestorben. Sein Leichnam wurde, mit dem Strick um den Hals, durch den Schinder hinausgeschafft und unter dem Galgen verscharrt.

VII. Zu Bergen

28. Heinrich Vogt oder Winkler vulgo Schodenheinrich

Straßenräubereien

  1. Straßenraub im Königsteiner Walde. No. x.
  2. – – bei Vilbel. No. xxxyI.
  3. – – auf der langen Meile. No. xLvII.
  4. – – bei Lich. No. LxxvIII.
  5. – – im Königsteiner Wald an Metzgern. No. 1×1.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Entwendung eines Brandweinkessels auf dem Pfaffenhof bei Ostheim, Amts Windeken. No. LIX.
  2. Diebstahl zu Keuchen, Amts Büdesheim. No. ExxIv.
  3. Einbruch zu Steinheim in der Wetterau. No. LxxxII.
  4. Entwendung eines Kessels auf der Scharrmühle. No. xcIII.
  5. Versuchter Einbruch zu Herchheim. No. xcIv.

NB: Heinrich Winkler leugnete in Bergen auf das hartnäckigste, der, unter den Gaunern, also genannte Schodenheinrich zu sein, – und so auch alle gegen ihn gemachten Anschuldigungen. Der

Herr Districtsmaire und Amtmann Usen er zu Bergen machte, da er alle angewandte Mühe verschwendet sahe, von dem ihm gemachten Anerbieten Gebrauch und sandte Winklern zur Confrontation nach Heidelberg. Er wurde mit Krämer Mathes, Veit Krähmer und Hölzerlips, nachdem diese ihn recognoscirt hatten, confrontirt; – Alle behaupteten ihm unter das Angesicht, dass er der Schodenheinrich sei, und eben so auch seine Theilnahme an den mit ihnen verübten Verbrechen. Er widersprach alles und behauptete, mit verschlossener, finsterer Miene, sie alle nicht zu kennen. Er wurde nach Mannheim gebracht, und dort mit dem schon dahin abgelieferten Manne Friedrich confrontirt, – auch hier benahm er sich anfänglich eben so wie in Heidelberg. Als aber Manne Friedrich vertraulich mit ihm sprach, wurde er zornig und bekannte zuerst, den Namen Schodenheinrich, jedoch nur darum, von den Kochemen, erhalten zu haben, weil er nicht mit auf die Straßenräubereien und Diebstähle gegangen und daher von ihnen als ein Schoden (Narr) betrachtet worden sei; endlich wurde er, auf weiteres Zureden, geschmeidiger und bekannte: mit Manne-Friederich den Kesseldiebstahl auf der Scharrmühle verübt zu haben. Weiter war er aber in Mannheim nicht zu bringen. Des folgenden Tages wurde die Konfrontation zwischen ihm und den drei Vorgenannten in Heidelberg wiederholt; – und hierbei bekannte er dann auch noch den Einbruch zu Keuchen, und den versuchten Diebstahl zu Herchheim; – alles Übrige leugnete er aber standhaft ab. Bei längerem Aufenthalte in Heidelberg würde er höchstwahrscheinlich auch noch die Übrigen gegen ihn angezeigten Verbrechen eingestanden haben, – allein er konnte nicht länger rückbehalten werden, und wurde daher nach Darmstadt zur Konfrontation mit den dort Verhafteten, und von da nach Bergen zurückgesendet, wo er, allen Umständen nach, nicht lange mehr Säumen wird, ein volles Bekenntnis abzulegen.

Nachtrag: Diese Vermutung hat sich bestätigt; er bekannte dort wirklich, der nämliche Heinrich Vogt zu sein, welcher unter der vormaligen Kurhessischen Regierung zu lebenslänglicher Eisenstrafe verurteilt wurde, und am 31ten December 18o6 aus dem Zuchthause zu Ziegenhayn ausgebrochen war. In Gefolge dieses Geständnisses wurde er von Bergen nach Gießen abgeliefert.

Nach Vol. act. VI. pag. 46 hatte er auch Antheil an dem auf dem Pfaffenhofe verübten Einbruch und Weißzeug. Diebstahl. Auch hat er schon zuvor auf demselben Hofe ein Stück flächsenes Tuch aus dem Garten von der Bleiche entwendet.

VIII. zu Giessen

29. Hennerle, ein elternloser Bub aus dem Vogelsberge

Straßenräubereien

1. und 2. Straßenraub im Königsteiner Walde. No. X. u. LXI,

3. Nach Vol. act, IV. pag 108 Straßenraub im Erbstadter Wald bei Windeken, – –

Einbrüche und Diebstähle

  1. Kleiderdiebstahl zu Wüstwillerroth. No xvII.
  2. Einbruch zu Düdelsheim. No. xxv. –
  3. Einbruch zu Rommelshausen. No. LXXXVII.
  4. Diebstahl zu Worzell oder Niederzell, Amts Steinau. N. LxxxIx.
  5. Versuchter Einbruch in die Meisterei bei Hanau. No. xc.

30. Jakob Heinrich Vielmetter vulgo der alte Jakobs Heinrich

Einbrüche und Diebstähle

  1. 1. Diebstahl zu Berkersheim. No. xVI.
  2. Zinndiebstahl zu Ostheim. No. KL.
  3. – – zu Vilbel. No. x.
  4. Diebstahl zu Thorfelden. No XIII.
  5. Zinndiebstahl auf einem Hofe bei Frankfurt. No. KLIy.
  6. – – zu Preungesheim. No. xLv. –
  7. – – zu Burggräfenroth. No. xLvI.
  8. Eselsdiebstahl zu Okstadt bei Friedberg. No. L.
  9. Ziegendiebstahl zu Ilbenstatt. No. cXI.

Johannes Vielmetter vulgo Jakobs Heinrichs-Hanneschen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Zinndiebstahl zu Berkersheim. No. xv1.
  2. – – Ostheim. No. XC. –
  3. – – zu Vilbel. No. XLI.
  4. Diebstahl zu Thorfelden. No. XLIII.
  5. Zinndiebstahl auf einem Hofe bei Frankfurt. No. XLiv.
  6. Zinndiebstahl zu Preungesheim. No. xLv.
  7. – – zu Burggräfenroth. No. xLv1.

32. Johannes Borgener, vulgo PohlengÄngers Hannes.

Straßenräubereien

1. Straßenraub im Büdinger Walde. No. xLx.

Einbrüche und Diebstähle

1. Diebstahl zu Niederroth. No. cxxvII.

Auch hatte er an dem von den beiden Werner einbekannten Raubmord bei Heckenbergheim Antheil.

 33. Peter Görzel, vulgo scheeler Peter oder scheeler Heidenpeter

Straßenräubereien

  1. Straßenraub im Altenkronauer Walde. Nach Fasc, W. W. W.
  2. Straßenraub bei Usenborn. No. crv. –
  3. Straßenraub bei Steinau. No. cv. –

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Steinheim in der Wetterau. No. LxxxIr.
  2. Versuchter Diebstahl zu Herchheim. No. xcIv.
  3. Bierkesseldiebstahl auf dem Pfaffenhof. No. Lix.

Nach Vol. act. VI. pag. 46 hatte er auch Antheil an einem auf dem Pfaffenhof verübten Einbruch und Weißzeugdiebstahl.

34. Johann Georg Hoffmann vulgo kleiner KrämerJörg, Vater des Peter Heinrichs Hanns Adam und Gevatter des WurzelJörgs.

Einbrüche und Diebstähle

1. Gewaltsamer Einbruch bei Gellnhausen. No. cvII.

IX. Zu Marburg

35. Johann Martin Rupprecht vulgo Hessen-Martin

Straßenräubereien

  1. Raub bei Aschaffenburg auf der Spessarter Straße. No. xII.
  2. Straßenraub bei Vilbel. No. xxxvI.
  3. – – auf der langen Meile. No. LvII.
  4. – – bei Biber. No. LxxIx.
  5. Beraubung eines Glaswagens und Todschlag des Fuhrmanns bei Mittelgründ im Walde. No. xcvII.
  6. Nach Vol. act. III. pag. 115 Straßenraub bei Homburg an der Höhe.
  7. Vol. act. IV. pag- 12o Straßenraub hinter Bessenbach bei Rohrbrunn
  8. Straßenraub zwischen Düdelsheim und Hainchen. No. cxxxIx.
  9. Straßenraub bei Steinau. No. cv.

X. Zu Langensellbold

36. Conrad Werner vulgo Mahne Conrad, Wutt wutt wutts Bruder.

Straßenräubereien

1. Straßenraub im Büdinger Walde. No. xLx.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Kleiderdiebstahl zu Wüstwillerroth. No. xyII.
  2. Eselsdiebstahl zu Okstatt bei Friedberg. No. L.
  3. Einbruch zu Rommelshausen. No. LxxxyI.
  4. – – zu Mittelgründan. No. cxxyr.
  5. Versuchter Einbruch in die Meisterei bei Hanau. No. cx.
  6. Ziegendiebstahl zu Ilbenstatt. No. xcI.
  7. Diebstahl zu Niederroth. No. cxxvii. –

Man sehe, was hiervon bei seinen Bruder Johannes Werner, wegen des Raubmords bei Heckenbergheim bemerkt wurde.

XI. Zu Darmstadt

37. Schimme von Heldenberg

Einbrüche und Diebstähle

1. Diebstahl auf der Ziegelhütte zu Somborn. No. xx.

38. Johann Adam Graßmann vulgo langer Samel

Straßenräubereien

  1. Beraubung der Schrießheimer Juden. No. XCVIII.
  2. Straßenraub zwischen Düdelsheim und Hainchen. No. CXxxIx.
  3. — – bei Steinau. No. cxxxvm.
  4. Beraubung eines Glaswagens und Todschlag des Fuhrmanns im Walde bei Mittelgründ. No. xcyII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Grumbach. No. XXXI
  2. – – auf der Thomashütte bei Eppertshausen. No. CXI,

39. Johann Adam Heußner vulgo dicker oder rother oder Odenwälder Hannadam des langbeinigen Steffen Bruder.

Straßenräubereien

  1. Raub an Juden auf den hundert Morgen. No. xcIx.
  2. Straßenraub bei Hauswurz. No. LxIII.
  3. Beraubung eines Glaswagens und Todschlag des Fuhrmanns im Walde bei Mittelgründ. No. xcvII.
  4. – – der Schriesheimer Juden. No. xcvIII.
  5. Straßenraub zwischen Altenhaßlau und Höchst an Ochsentreibern. No CIII.
  6. Straßenraub bei usenborn. No. cIv.
  7. – – bei Steinau. No. cv.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Gewaltsamer Einbruch bei Gellnhausen. No. CVLV.
  2. – – – im Fuldischen hinter Weihers auf der AuMühle. No. cvIII.
  3. Diebstahl zu Aglasterhausen. No. CXXXI.

40. Jakob Erbeldinger aus Billings

Straßenräubereien

1. Beraubung der Tuchmacher bei Großreichholzheim. No. cxxyII.

XII. Zu Fulda

41. Johann Reipert vulgo großer Johann

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl zu Eichenried im Fuldischen. No. XXXI.
  2. Gewaltsamer Einbruch auf der Aumühle hinter Weihers im Fuldischen. No. CVIII.

42. Rütsch von Schmalnau vulgo Frißnichts oder Beinchen.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl zu Buchenberg- No. XXVI.
  2. – – zu Waldfenster. No. IV-

XIII. Zu Buchen

43. Joseph Haaf

Straßenräubereien

1. Beraubung zweier Ochsentreiber” Walldürn. Na. LXXXVIII-

44. Johannes Reinhard vulgo Zunderhanneß

Straßenräubereien

1. Beraubung zweier Ochsentreiber bei Walldürn. No. LXXXVIII-

XIV. Zu Coburg

45. Zinngießers Johann

Einbrüche und Diebstähle

1. Gewaltsamer Einbruch auf der Aumühle- No. CVIII.

XV. Zu Aschaffenburg

46. Barthel Liebstöckel

Straßenräubereien

1. Straßenraub bei Lohr. No. v.

XVI. Zu Marienschloß in der Wetterau.

47. Johann Adam Hoffmann vulgo Peterhenrichs Hannsadam.

Verzeichnis der ihm zu Last liegen den Verbrechen:

Ausser mehreren Straßenräubereien war er mit Schinderhannes bei den Diebstählen zu Würges, Merrheim, Ullmet und Lauffersweiler. Nach Vol.act. VI. pag-44 hatte er auch an dem Diebstahl zu Hemsbach Anteil.

NB. Wegen dem scheelen Metzger sind die Aussagen der Verhafteten seiner dermaligen Obrigkeit, denn er ist nun ansässig, mitgeteilt worden.


B. Noch nicht verhaftete Räuber

1. Der Bub Philipp

Signalement

Er ist ungefähr 16 – 17 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll groß dicker Statur; hat schwarzbraune Haare nach Bauernart geschnitten, gleichfarbige Augenbraunen, graue Augen, mittelmäßige Nase, gewöhnlichen Mund, gespaltenes Kinn, ein vollkommenes, blatternarbiges Gesicht, frisch von Farbe. Er trug gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, dunkelblauen Wams mit kleinen runden Knöpfen, leinene lange Hosen und Bändelschuhe. Er macht Strohkörbchen und zieht mit seiner vierzigjährigen Mutter herum.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Mosbach. No. 1.
  2. Attentierter Straßenraub bei Wimmersbach. No. CXIV.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Igelsbach. No. c.
  2. Kleiderdiebstahl zu Heiligkreuzsteinach. No. LXXIII.
  3. Diebstahl zu Wünschmichelbach bei Kreuzsteinach. No. CXV

2. Anton Keil

jetzt sich Barthel Bartsch nennend, Anführer der von dem peinlichen Gerichtshofe des Donnersberger Departements unterm 17ten Octbr. 1810 gerichteten Räuberbande. Zur Todesstrafe verurteilt.

Signalement

Er ist der Sohn des sogenannten tauben Anton, ungefähr 26 Jahre alt, 5 Schuhe 4-5 Zolle groß, mittelmäßiger Statur; hat blonde, kurz geschnittene Haare und blonde Augenbraunen, graue Augen, eine auswärts gebogene Nase, gewöhnlichen Mund, gespaltenes Kinn; volles, rotes, frisches Gesicht, hat auf der einen Wange von der Nase an eine Narbe von einem Hiebe ungefähr 1 1/2 Zoll lang. Er trug gewöhnlich einen auf städtische Art aufgeschlagenen dreieckigen Hut, einen dunkelblauen Wams mit kleinen runden Knöpfen, leinene oder auch nanquinene lange Hosen und Stiefel. Er hat einen Kram von Schnallen, Dosen, Spiegeln und sonstigen kleinen Waren, die er auf dem Rücken in einem Kasten bei sich trägt, und damit auf den Märkten in diesseitigen und Hessischen Landen herumfährt. Nun geht er ohne Kram und trägt gewöhnlich einen Büchsenranzen.

Er besitzt einen geschriebenen falschen Pass im Namen der Regierung zu Giesen auf Johann Schmidt lautend. Der Pass ist auf weißes pro patria Papier geschrieben, das Regierungssiegel aber auf aschfarbiges Papier gedruckt. Er führt seine Konkubine, des Lahmarms Greth genannt, bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Mosbach. No. I.
  2. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  3. Beraubung der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  4. – – eines Stadtschreibers und Strumpfwebers. N. XIII. Und XIV. –
  5. Beraubung eines Reiters. No. LXxII.
  6. Nach fasciculus actorum specialium EEEE. Straßenraub in der Gegend von Walldürn.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Nach volumen adjunctorum V. A. pag. 546 bedeutender Einbruch zu Hoffenheim.
  2. Nach vol. adj. V. A. pag. 349. die Beraubung der Judenschule zu Langenschwalbach.

3. Der rothe Christian

Signalement

Er ist ungefähr 27 Jahre alt, 5 Schuhe 2-3 Zoll groß, hat Über die Stirn hängende, a‘ la Titus geschnittene, rote Haare und dergleichen Augenbraunen, graue Augen, kleinen Mund, roten Bart, rundes Kinn, volles, stark sommerfleckiges Gesicht. Er trug gewöhnlich einen dreieckigen Hut, dunkelblauen auf Bauernart gemachten Rock mit großen weißen platten Knöpfen,

dunkelblaue lange Hosen, und Schuhe mit stählernen Schnallen. Er trägt seine Habschaft in einem leinenen Sacke auf dem Rücken und macht Strohkörbe.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Mosbach. No. I.
  2. Beraubung der Bauernwagen bei Frankfurt. No. III.
  3. Straßenraub bei Bäuerthal. No. XXXII.
  4. Attentierter Straßenraub bei Wimmersbach. No. CXIV.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Igelsbach. No. C.
  2. Attentirter Dürrfleischdiebstahl. No. XV.
  3. Diebstahl zu Messel. No. LIV.
  4. Einbruch zu Sensbach. No. CXLI.
  5. Entwendung eines Schweins zu Brombach. No. CVIII.
  6. Diebstahl zweier Schafe bei Lohrbach. No. CXXIII.

4. Joh. Adam Treber, auch Lauck oder Wehner, vulgo kleiner oder tauber Johann, auch Schnallenmacher, aus Schwarzelbach im Fuldischen,

Signalement

Er ist 26 Jahre alt, 5 Schuhe 3 Zoll groß, hat schwarz braune Haare, eine platte Stirne, gewöhnliche Nase und gleichen Mund, rötlichen Bart, schwarze Augenbraunen, graue Augen, rundes Kinn. Er trug einen blauen abgeschossenen Rock, eine graue baumwollene Weste, runden Hut, grautuchene lange Hosen und Stiefel. Er hat eine zwei Zoll lange Narbe auf dem Kopfe am linken Seitenbeine, eine gleiche auf dem Stirnbeine und eine Narbe am rechten Oberarme; er hört übel. Seine Frau Caroline, gebohrne Höhnin, ist in Heidelberg verhaftet. –

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub beim Bastelshof. No. Iv.
  2. Beraubung des Fuhrmannskarren auf der Herberge. No. xI.
  3. Raub bei Aschaffenburg auf der Spessarter Straße. No. xII.
  4. Straßenraub bei Heubach. No. xvIII.
  5. – – an einem Fußgänger bei Gelnhausen. No. XIx.
  6. Beraubung der Schrießheimer Juden. No. xcvIII. –
  7. Straßenraub bei Hanau. No. LxxI. A –
  8. Beraubung eines Gutwagens bei Okarben. No. LxxxIII.
  9. Straßenraub bei Hauswurz. No. LXIII.
  10. – – bei Bieber. No. LxxIx.
  11. Nach Fasc. VW. VW. W. Straßenraub im Altenkronauer Walde.
  12. Straßenraub zwischen Düdelsheim und Hainchen. N. cxxxx.
  13. Beraubung zweier Juden im Walde bei Hainchen. N. cxL.
  14. Straßenraub bei Steinau. No. cv.
  15. Attentierter Raub bei Wimmersbach. No. CXIv.
  16. Nach volumen actorum IV. pag, 142. – Die Beraubung der Ochsentreiber im Fuldischen.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Neukirchen. No. vII.
  2. Dürrfleischdiebstahl zu Igelsbach. No. c.
  3. Einbruch bei einer Frau unweit Babenhausen. No. xxII.
  4. Gewaltsamer Einbruch bei Gellnhausen. No. cvII.
  5. Gewaltsamer Einbruch auf der Aumühle hinter Weihers im Fuldischen. No. cvIII.
  6. Diebstahl zu Götzenhain im Isenburgischen. No. LxxvII.
  7. Einbruch zu Alzenau. No. LxyI. Y
  8. Fleischdiebstahl auf dem Silberhofe. No. cxII.

5. Georg Horn vulgo WurzelJörg

Signalement

Er ist ungefähr 50 Jahre alt, 5 Schuhe und 11-12 Zoll groß, mittelmäßig dicker Statur, hat schwarzbraune Haare, braune Augen, ein mageres langes Gesicht. Er ist zu Aschaffenburg verhaftet gewesen, und soll vor ungefähr einem Jahre den Weg nach Russland eingeschlagen haben? Er hat sich vor seiner damaligen Arretierung mit Wurzelgraben beschäftigt und diese Wurzeln nach Aschaffenburg, Würzburg und in dortige Gegend in die Apotheken verkauft.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub beim Bastelshof. No. Iv.
  2. Nach vol.act. IV. pag: 1o8. – Die Beraubung des Ueberrheiner Hannadam um 500 fl., welche diesem von dem Straßenraube in Altenberger Gemarkung noch übrig geblieben waren.
  3. Nach vol. act. VI. Beraubung eines Juden bei Hanau.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl zu Bonnland. No. LvIII.
  2. Gewaltsamer Einbruch bei Gellnhausen. No. cvir.

6. Der krumme Hannfriedel

Signalement

Er ist 28-30 Jahre alt, 5 Schuhe und einige Zoll groß, gesetzter starker Statur, hat blonde Haare nach Bauernart geschnitten, hohe Stirne, blonde Augenbraunen, graue Augen, große, etwas spitze Nase, großen Mund, rötlichen Bart, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht, frische Farbe; beide Beine sind stark einwärts gebogen.Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, handelt mit Porzellan, führt einen kleinen Esel bei sich und hält sich meistens im Fuldischen und in der Wetterau auf. Er hat die Schwester des krummen Hannjost und ihre zwei Kinder bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Raub bei Aschaffenburg auf der Spessarter Straße. No. xII.
  2. Beraubung eines Güterwagens bei Okarben. No. LxxxIII.
  3. Straßenraub in Altenkronauer Walde. Nach Fasc. W. W. W.
  4. Nach vol.act. IV. pag- 120. Straßenraub hinter Bessenbach bei Rohrbrunn.
  5. Nach vol. adj. IV. pag 319. Straßenraub bei den hundert Morgen.
  6. Desgleichen bei Lich. No. LxxVIII.
  7. Desgleichen zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhofe. No. LXXX.
  8. Desgleichen bei Usenborn. No. CV.
  9. Desgleichen bei Steinau. No. CV.

7. Johann Adam Weis vulgo Scheerenschleifers Hannadam oder das kleine Jüdchen.

Signalement

Er ist 26-27 Jahre alt, 5 Schuhe 3-4 Zoll groß, gesetzten Körperbaues; hat schwarze, in die Stirn hängende Haars nach Bauernart geschnitten, und schwarze Augenbraunen, mittelmäßige Nase, großen Mund, schwarzen großen Backenbart, spitzes Kinn, vollkommenes Gesicht. Er trug gewöhnlich einen runden Hut, dunkelblauen Wams mit kleinen spitzrunden Knöpfen, leinene lange Beinkleider und Stiefel. Er trägt meistens einen leinenen Sack mit Montur u. dgl. auf dem Rücken. Er hat sich seit einiger Zeit mit dem Vornamen Wilhelm genannt. Er ist der Sohn des alten bekannten Gauners Johannes Weis vulgo Scheerenschleifers Hannes. Er führt eine Beischläferin Namens Deutschin, welche ein zweijähriges Knäbchen hat, bei sich.

Er wurde von dem peinlichen Gerichtshofe des Donnersberger Departements unterm 7ten Octbr. 1810 zu sechzehnjähriger Eisen strafe verurteilt.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Dörnigheim. No. xxxv.
  2. Beraubung der Juden auf den hundert Morgen. No. XcIX.
  3. Straßenraub zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhofe. No. LXXX.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch in das Lagerhaus zu Miltenberg. No. xxxIx.
  2. Entwendung eines Brandweinkessels zu Sprendlingen. No. LI.
  3. Einbruch zu Wilhelmsbad bei Hanau. No. Lxxxv.
  4. Nach vol.act. 1V. pag. 6o. Diebstahl beim Geissenhof unweit Walldürn.
  5. Nach vol. adj. V. A. pag: 347. Gewaltsamer Einbruch zu Grünwiesenbach, eine Stunde hinter Usingen.

8. Georg Frehn vulgo der dicke oder krumme Jörg

Signalement

Er ist 32-33 Jahre alt, 5 Schuhe und einige Zoll groß; hat blonde Haare, a la Titus geschnitten, blonde Augenbraunen, graue Augen, breite Nase, gewöhnlichen Mund, blonden Backenbart, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht, frische Gesichtsfarbe; es fehlen ihm in der oberen Kinnlade 2 oder 3 Zähne, und der linke Arm ist etwas kürzer als der rechte.

Er trug gewöhnlich einen runden Hut, einen dunkelblauen Oberrock, gelblederne Hosen und Stiefel. Er handelt mit kurzer Waare in der Gegend von Hanau, Frankfurt und im Darmstädtischen Gebiete.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub im Büdinger Walde. No. xLIx.
  2. Straßenraub bei Hanau. No. LxxI.
  3. Straßenraub bei Königstein. No. cXLII.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl zu Bonnland. No. LvIII. –
  2. – – zu Walldorf im DarmstÄdtischen. No. cIx.
  3. In vol.act. V. pag. 321. ist ein weiterer Einbruch auf dem Riesenhof gegen ihn angegeben.
  4. Eselsdiebstahl zu Arnoldshain, Amts Reiffenberg

9. Martin Süßmann

 Signalement

Er ist Kaiserl. Österreichischer Soldat gewesen, ist ungefähr 36 Jahre alt, Über 6 Schuhe groß, hat ein langes Gesicht, spitze Nase, schwarzbraune Haare, dergleichen Augenbraunen, graue Augen, breiten Mund, spitzes Kinn, dicke Backen, schwarzbraunen Backenbart. Er trug gewöhnlich eine kaiserl. Östereichische Montur, weiß mit roten Aufschlägen, eine weiße Weste, weiße kurze Hosen, weiße wollene Strümpfe, Bändelschuhe und einen dreieckigen Hut. Er hält sich gewöhnlich in Franken und an der Fränkischen Grenze auf.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. XxvIII.
  2. Einbruch zu Adelsheim. No. LIII.
  3. Dürrfleischdiebstahl zu Simmeringen. No. Lv:
  4. Dürrfleischdiebstahl in Hundheim. No. cxxiv.
  5. Einbruch zu Eichenbühl. No. cxxv.

10. Der kropfhalsige Jakob oder der Schnurchler

Signalement

Er ist 30 bis 32 Jahre alt, 5 Schuhe 6-7 Zoll groß, schlank gewachsen; hat blonde Haare, hohe Stirne, blonde Augen, braunen, braune Augen, kleine spitze Nase, mittelmäßigen Mund, braunen Bart, spitzes Kinn, mageres Gesicht, blasse Gesichtsfarbe und einen ziemlich dicken Hals. Er trug gewöhnlich einen Bauernhut oder eine weiße baumwollene Kappe, ein schwarzseidnes Halstuch, ein grau tuchenes Wams mit weißen kleinen runden Knöpfen, eine weiß und grün punktierte Weste von Kattun, kurze hirschlederne weiße Hosen mit viereckigen gelben Schnallen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe, jeder mit drei ledernen Riemchen gebunden; er soll vorher auf der Steinauer Chaussee Steine geklopft haben. –

Er hat eine Frau, namens Legarde von großer gesetzter Statur und seinem Alter nebst drei Kindern. Das Älteste, ein Mädchen, ist ungefähr 12-13, das zweite, ein Knabe, 9-1a, und das dritte, ebenfalls ein Knabe, ungefähr 6 Jahre alt. Sein Aufenthalt ist wie der des Vorigen. Seine Frau hat ein rundes Gesicht, runde kurze Nase, schwarzrote Haare, rote Augenbraunen, graue Augen, breiten aufgeworfenen Mund, rundes Kinn und dicke Pausbacken.

NB. Er ist höchstwahrscheinlich der unten sub No. 38. beschriebene Jakob Ziegler.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Bürgstadt bei Miltenberg. No. xLvII1.
  2. Einbruch zu Adelsheim. No. t.III.
  3. Dürrfleischdiebstahl zu Simmeringen. No. tv. –

NB. Er war zwar auch als Teilhaber am Einbruch zu Eichenkühl No. CXXV. angegeben; es zeigte sich aber später, dass nicht er, sondern der Schwarze Frieder dabei war.

11. Johannes Vogt vulgo Porzellanhannes, angeblich von Neustadt in Sachsen gebürtig.

Signalement

Er ist von mittlerer robuster Statur; hat schwarze, rundgeschnittene, tief in die Stirn herabhängende Haare, mageres Angesicht, hohe Stirne, braune Augen, große Nase, mittelmäßigen Mund, rundes Kinn und schwarzen Backenbart. Er ist gewöhnlich in Gesellschaft seines Sohnes Wilhelm und seiner Tochter Katharine, welche ein einjähriges Kind vom scheelen Postknecht (Wilhelm Rhein) hat.

Er wurde den 3ten Octbr. 1810 von dem peinlichen Gerichtshofe des Donnersberger Departements zur Todesstrafe in contumaciam, und: dass sein Bildnis 12 Stunden an den Pranger angeschlagen werden soll, verurteilt.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub auf der langen Meile. N. xLyII.
  2. Nach Vol. act. III. pag: 115. – Straßenraub bei Homburg an der Höhe.
  3. Nach Vol. act. V. pag: 12o Straßenraub hinter Bessenbach bei Rohrbrunn.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Vol. adj. V. A. pag. 321. – Einbruch auf dem Riesenhof

12. Wilhelm Vogt, Sohn des Porzellanhannes

Signalement

Er ist 22-24 Jahre alt, 5 Schuhe und einige Zoll groß, hat schwarze Haare und dergleichen Augenbraunen, graue Augen, gewöhnliche Nase und Mund, gespaltenes Kinn, vollkommenes Gesicht, feische Gesichtsfarbe. Er trug gewöhnlich einen runden Hut mit einem niedern Kopfe, einen blauleinenen Fuhrmannskittel, gelblederne Hosen und Stiefel. Er handelt mit Porzellan, und durchzieht mit seinem Pferde und einem Karren die Gegend von Darmstadt, Frankfurt, Hanau, und die nassauischen Lande.

Er ist von vorgedachtem Tribunale zum Tode verurteilt.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Raub bei Aschaffenburg auf der Spessarter Straße. No. XII.
  2. Straßenraub auf der langen Meile. No. XLVII. –
  3. Nach vol. act. III. pag: 115. – Strasenraub bei Homburg an der Höhe.

13. Kaspar Spaninger, Siebinacher von Albersbach

Signalement

Er ist 27-28 Jahre alt, 5 Schuhe 7 Zoll groß, magerer Statur; hat braune auf Bauernart geschnittene Haare, niedere Stirne, braune Augenbraunen, graue Augen, auswärts gebogene spitze Nase, mittelmäßigen Mund, braunen dünnhaarigen Bart, schmales längliches Gesicht, blasse Gesichtsfarbe.

Er trägt gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarz seidenes Halstuch, einen grautuchenen Wamms mit großen weißen platten Knöpfen, eine dunkelblaue tuchene Weste, lange leinene Hosen, Schuhe mit schmalen eisernen Schnallen, und ist seiner Profession ein Siebmacher, hat sich ehemals meistens im Rimbacher Thale bei Waldmichelbach im Odenwalde aufgehalten, und hat eine Frau, die sich jetzt noch in Albersbach aufhalten soll.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Straßenraub im Bauland. No. CI.

14. Philipp Spaninger der Fruchthüter, des vorigen (Kaspars) Bruder.

Signalement

Er ist angeblich von Abstadt bei Heilbronn im Wirtembergisschen gebürtig, ungefähr 24-25 Jahre alt, 5 Schuhe und ungefähr 7 Zoll groß; hat schwarze Haare, niedere Sine, schwarze Augenbraunen, schwarze Augen, etwas auswärts gebogene spitze Nase, gewöhnlichen Mund, rundes Kinn, schmales Gesicht, bleiche Gesichtsfarbe. Er trägt gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarz, seidenes Halstuch, einen dunkelblautuchenen Wams mit weißen runden Knöpfen und Über den Wamms meistens einen leinenen Bauernkittel, eine dunkelblau tuchene Weste, lange leinene Hosen, und unter diesen ein Paar kurze lederne verschmutzte Hosen und Stiefel.

Er ist ein Siebmacher und Aushänger, und soll sich bestimmt entweder in Abstadt oder in dem Amtsbezirke Heilbronn aufhalten.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Straßenraub im Bauland. No. CI. N

15. Jakob Baumgart vulgo alter Jakob

Signalement

Er ist 39-40 Jahre alt, 5 Schuhe 3 Zoll groß, gesetzter dicker Statur; hat schwarzbraune Haare auf Bauernart geschnitten, breite Stirne, schwarzbraune Augenbraunen, graue Augen, kurze, breite Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen mit grauen Haaren durchmischten Bart, gespaltenes Kinn, dickes, vollkommenes Gesicht, blasse Gesichtsfarbe. Er trägt gewöhnlich einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarzstoretseidenes Halstuch mit roten Streifen, einen alten dunkelblauen Wams und eine solche Weste, lange leinene Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit steinernem Geschirre, welches er abwechselnd bald auf dem Rücken trägt, bald auf einem Esel nachführt. Angeblich kauft er dasselbe in der Steinauer Fabrik, und pflegt es in der Gegend von Hanau, Gelnhausen und Aschaffenburg zu verkaufen; hat keinen bestimmten Wohnort und soll auf der linken Rheinseite in der Gegend von Coblenz gebürtig sein. Er hat eine Frau von 30 Jahren, die sehr groß ist, und 4 Kinder, wovon der Älteste Bub 13-14 Jahre alt, das 2te Kind, ein Mädchen von ungefähr 12 Jahren, ein Knabe von ungefähr 8 Jahren, und das jüngste ein Knabe von ungefähr 4 Jahren ist.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Entwendung eines Brandweinkessels zu Sprendlingen. No. LI.

16. Der kleine Joseph

Signalement

Er ist 26-28 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll groß, hagerer Statur; hat schwarze Haare, in die Stirn hängend, schwarze Augen und Augenbrauen, mittelmäßige Nase und gleichen Mund, starken schwarzen Bart, spitzes Kinn, schmales Gesicht, frische Farbe. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Rock mit dergl. gesponnenen Knöpfen, eine dergleichen Weste, kurze lederne Hosen, weißgerippte wollene Strümpfe und Bändelschuhe. Er handelt mit steinernem Geschirre im Fuldischen, in der Wetterau und im Darmstädtischen, ist ohne beständigen Aufenthalt; er trägt einen Büchsensack.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub im Königsteiner Wald. No. x.
  2. Beraubung der Metzger daselbst. No. LXI.

17. Des Leonhard Conrad vulgo der schwarze Conrad

Signalement

Er ist 23-24 Jahre alt, 5 Schuhe 3-4 Zoll hoch, dicker untersetzter Statur; hat schwarze Augen, dergleichen Augenbrauen und dergleichen in die Stirn hängende Haare, gewöhnliche Nase und Mund, schwarzen Bart, gespaltenes Kinn, vollkommenes Gesicht, frische Farbe. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Frackrock mit gelben platten Knöpfen, eine rotgestreifte Weste von Baumwollenzeuge, grautuchene lange Hosen, gerippte wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er verfertigt beinerne Knöpfe und handelt damit in der Gegend von Fulda, Frankfurt, Hanau, Schlüchtern und Saalmünster, trägt seine Handwerksinstrumente so wie seine übrige Habschaft in einem Kasten auf dem Rücken bei sich. Seine Eltern, die, wie er selbst, ohne bestimmten Wohnort sind, handeln mit Porzellan. Er führt eine Concubine, des Weingärtners Thresel, bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Einbrüche und Diebstähle:

  1. Einbruch zu Düdelsheim. No. xxv.
  2. Gewaltsamer Einbruch auf der Aumühle hinter Weihers im Fuldischen. No. cvIII.

18. Heinrich vulgo Windelwascher und Bumber, angeblich aus dem Wirtembergischen.

Signalement

Er ist 48-49 Jahre alt, 5 Schuhe 3-4 Zoll groß, gesetzter Statur; hat blonde Haare nach Bauernart geschnitten, niedere Stirne, blonde Augenbrauen, dergleichen Bart, graue Augen, dicke Nase, großen Mund, spitzes Kinn, dickes, vollkommenes Gesicht, blaß von Farbe. – Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Oberrock mit gelben platten Knöpfen, dunkelblaue tuchene lange Hosen und Stiefel.

Er handelt mit Pfeifenköpfen, Messern, Spiegeln, Scheeren Und dergleichen. Er hält sich meistens an der bairischen und württembergischen Grenze und bei Ochsenfurt auf und trägt seine Waren gewöhnlich in einem Kasten auf dem Rücken; er hat eine Frau, ungefähr in seinem Alter bei sich, 3 Knaben und ein Mädchen, wovon die ersten 15, 2 und 3 Jahre, das Mädchen 7-18 Jahre alt ist.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Attentirter Einbruch zu Külsheim. No. xxvIII.

19. Das Wetterauer Hanneschen

Signalement

Er ist 22-23 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll groß, mittelmäßiger Statur, hat schwarze in die Stirne hängende Haare und schwarze Augenbrauen, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund, rundes Kinn, schmales Gesicht von roter Farbe. Er trägt einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelblauen Wams mit gelben Husaren-Knöpfen, eine hellblaue Weste mit weißen platten Knöpfchen, lange leinene Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe. Er handelt mit Porzellan, welches er gewöhnlich in einem Korbe auf dem Rücken in der Gegend von Hanau und in der Wetterau zum Verkaufe nachträgt, und ist ohne bestimmten Wohnort. Er hat gewöhnlich seine Frau Marie Elisabethe Vielmetter (eine Tochter des Jakob Heinrich Vielmetter) nebst 2 noch geringjährigen Kindern bei sich. –

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Grumbach. No. xxxIII.
  2. Nach Vol. act. VI. pag: 24. Einbruch auf dem Häuserhof,

20. Johannes Reis vulgo Haarbacher Hannes

Er ist ungefähr 38 Jahre alt, 5 Schuhe 3-4 Zoll hoch, gesetzter Statur, hat schwarze Haare, rund abgeschnitten, hohe Stirne, schwarze Augenbrauen, schwarze Augen, dicke einwärts gebogene Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen Bart, gespaltenes Kinn, schwarzbraune Gesichtsfarbe, längliches Gesicht. Er trägt einen dreieckigen Bauernhut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen halbleinenen grünen Bauernkittel, Über diesem einen blauen Lüken: Fuhrmannskittel, eine dunkelblaue tuchene Weste, kurze leinene weiße Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er spricht die Hessenkassel’sche Mundart. Er handelt zum Scheine mit Zunder, und macht auch Körbe. Er hat eine Frau mit 2 Kindern. Die Frau ist ungefähr 37-38 Jahre alt, mittelmäßiger Größe und gesetzter Statur. Das Älteste Kind, ein Mädchen, ist ungefähr 13 Jahre alt, das 2te ein Knabe von 8-9 Jahren. Sein meister Aufenthalt ist in der Wetterau und im Isenburgischen.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Zinndiebstahl auf der Ziegelhütte bei Ostheim. No. X.
  2. Versuchter Diebstahl zu Herchheim. No. XCIV.

21. Langer Andres

Signalement

Er ist 23-24 Jahre alt, ungefähr 5 Schuhe 8 Zoll groß, dicker Statur, hat rötliche nach Bauernart geschnittene Haare, bedeckte Stirne, rötliche Augenbrauen, graue Augen, große Nase und Mund, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht. Er trägt einen runden langhaarigen Hut, dunkelblauen Frack mit gesponnenen Knöpfen, eine weiße wollene oder baumwollene Weste mit gelben Knöpfen, ein Paar weißgraue kurze Beinkleider und Stiefel.

Er ist gewöhnlich mit einer Pistole und einem Büchsensack versehen, und zieht jetzt wahrscheinlich mit Anton Keil umher. Er spricht die Hessische, Vogelsberger, Mundart.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Raubmord zwischen Hemsbach und Laudenbach s. pag. 26.
  2. Straßenraub im Königsteiner Walde. No. x.
  3. – – bei Heubach. No. XVIII.
  4. – – an einem Fußgänger bei Gelnhausen. No. xIx.
  5. – – auf der langen Meile. xLv11.
  6. – – an zwei Metzgern im Königsteiner Walde. No. 1×1.
  7. Nach Vol. act. IV. pag. 116. Beraubung einer Chaise bei Miltenberg.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Dürrfleischdiebstahl zu Dürlesberg. No. Ix. —
  2. Attentirter Dürrfleischdiebstahl. No. xv. –
  3. Diebstahl zu Oberschönmattenwaag. No. xxr.
  4. Einbruch bei einer Frau zu Kleestadt. No. xxII. –
  5. Dürrfleischdiebstahl zu Walldürn. No. xxIII. –
  6. – – im Darmstädtischen. No. xxIv. – – – –
  7. Einbruch zu Düdelsheim. No. xxv.
  8. Diebstahl zu Gözenhain im Isenburgischen. No. LxxvII.
  9. Nach Vol. act. IV. pag 6o. Diebstahl beim Geisenhof.
  10. Einbruch zu Rommelshausen. No. LxxxvII.

22. Christian (wahrscheinlich Reipert), ein Kaiserlicher Deserteur, des großen Johanns Bruder.

Signalement

Er ist ungefähr 36 Jahre alt, 5 Schuhe 4-5 Zoll groß, schlank gewachsen; hat schwarzbraune in die Stirn hängende Haare, blonde Augenbrauen, graue Augen, spitze Nase, mittelmäßigen Mund, blonden Bart, spitzes Kinn, längliches Gesicht, frische Farbe. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Halstuch, einen dunkelgrauen Wamms mit gelben runden Knöpfen, eine gelbe Weste von Baumwollenzeuge, leinene lange Hosen, wollene Strümpfe und Bändelschuhe. Er trägt seine Habschaft in einem ledernen Büchsensack bei sich, und zieht meistens in der Gegend von Hanau, Fuld, Saalmünster und in der Wetterau herum.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Vilbel. No. xxxv1.
  2. – – bei Lohr. No. v.
  3. – – bei Steinau. No. cxxxvrr.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Diebstahl zu Waldfenster. No. Lv1. –
  2. – – zu Wernerts. No. LvII.

23. Des Michels Hannes oder das Musikanten-Hanneschen.

Signalement

Er ist ungefähr 28-29 Jahre alt, 5 Schuhe und ungefähr 2 Zoll groß, dicker Statur; hat schwarzbraune Über die Stirne hängende und hinten in einen Zopf gebundene Haare, braune Augenbrauen, schwarze Augen, kleine stumpfe Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbraunen Bart, gespaltenes Kinn, rundes Gesicht, braune Gesichtsfarbe. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein schwarzseidenes Ober – und weißes Unterhalstuch, ein graues Camisol mit vom nämlichen Tuche Überzogenen Knöpfen, rote, scharlachene Weste mit stählernen platten Knöpfchen, lange gelblederne Hosen und Stiefel.

Er ist Musikant und zuweilen auch Krämer, trägt eine feine wollene in verschiedenen Farben wie Fischgarn geflochtene Schärpe um den Leib, und beständig einen Büchsensack, in welchem eine Pistole verborgen ist.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Erbstadt ohnweit Windeken an Juden.
  2. Straßenraub in der Gegend des Leisterhofs bei Glauburg an Metzgern.
  3. Nach Vol. act. IV. pag, 1o8.
  4. – – adj. IV. – 311.
  5. – – adj. V. A. 347.

24. Heinrich Moor vulgo Hessenheinrich

Signalement

Er ist ungefähr 36-38 Jahre alt, 5 Schuhe 6-7 Zoll groß, starken Körperbaues; hat schwarzbraune Haare, dergleichen Augenbrauen, graue Augen, spitze Nase, mittelmäßigen Mund, starken schwarzbraunen Bart, rundes Kinn, volles Gesicht frische Gesichtsfarbe und starken Backenbart. Der linke Arm ist von einem Bruche etwas steif. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein kattunenes Halstuch mit gelben und weißen Punkten, unter diesem ein weißes, einen dunkelblau tuchenen Oberrock mit gelben platten Knöpfen, eine hellblau tuchene Weste mit weißen runden Knöpfen, kurze lederne Hosen und graue biberne Oberhosen und Stiefel.

Er handelt mit Porzellan, trägt gewöhnlich einen Büchsensack und führt einen weißen Pudelhund bei sich. Sein Aufenthalt ist abwechselnd bei Giesen, Marburg und im Nassau-Usingischen.

Er führt eine Frau und zwei oder drei noch kleine Kinder bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Hauswurz. No. LxIII.
  2. – – bei Lich. No. LxxvIII.
  3. – – zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhof. No.LXXX.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Steinheim in der Wetterau. No. LxxxII.
  2. Versuchter Diebstahl zu Herchheim. No. xciv.

25. Johannes Schmidt vulgo Hippel

sonst auch Schorsch (Georg) angeblich aus Oestreich gebürtig.

Signalement

Er ist ungefähr 40 Jahre alt, 5 Schuhe 4-5 Zoll groß, hat eine magere Statur, blonde Haare, hohe Stirn, blonde Augen brauen, braune Augen, dicke Nase, großen Mund, blonden Bart, spitzes Kinn, längliches mageres Gesicht, rote Gesichtsfarbe, und ist blatternarbig, trägt den linken Arm in einer weißleinenen Schlinge, unter dem Vorwande, als habe er als Soldat eine Wunde erhalten, welches er als Grund seiner Armut und Bettelei angibt. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, eine schwarz sammetne Halsbinde und unter dieser ein weißes Halstuch, einen dunkelblauen Wams mit weißen runden Husarenknöpfen, eine gelbgetupfte weiße wollene Weste mit Knöpfen, vom nämlichen Zeuge Überzogen, lange leinene Hosen, wollene Strümpfe und Bändelschuhe, auch zuweilen Stiefel, trägt seine wenige Habschaft im Nastuche bei sich.

Sein meister Aufenthalt ist im Odenwalde.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last:

1. Kleiderdiebstahl zu Heiligkreuzsteinach. No. LxxIII.

26. Joachim, des krummen Hannfriedels Bruder

Signalement

Er ist ungefähr 27 Jahre alt, 5 Schuhe 6-7 Zoll groß, dicker gesetzter Statur; hat blonde Haare, blende Augenbrauen, hohe Stirne, graue Augen, mittelmäßige Nase und dergl. Mund, lichtbraunen Bart, gespaltenes Kinn, vollkommenes rundes Gesicht, frische Gesichtsfarbe. Er trägt einen runden Hut, schwarzseidenes Ober – und weißes Unterhalstuch, einen dunkelblau tuchenen Wams mit weißen runden HusarenKnöpfen, eine hellblaue tuchene Weste mit nämlichen Knöpfen, kurze gelbe lederne Hosen mit Jarretiersschnallen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan; sein meister Aufenthalt ist im Fuldischen und Würzburgischen. Er führt sein Porzellan auf einem Esel in zwei Körben bei sich; hat eine Frau ungefähr 24 Jahre alt, und einen Knaben von 7 und ein Mädchen von 4 Jahren. Er lebte früher mit Margarethe Vogt, Tochter des Porzellan-Hannes, welche ein Kind von ihm hat.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Straßenraub im Altenkronauer Walde, nach Fasc. W. W. W.

27. Andres Fischer, Schwager des Hessen-Martin

angeblich in der Gegend von Marburg zu Hause.

Signalement

Er ist ungefähr 24-25 Jahre alt, 5 Schuhe 3-5 Zoll groß, dicker gesetzter Statur; hat blonde Haare, dergleichen Bart und Augenbrauen, schwarzbraune Augen, rundes Kinn, vollkommenes Gesicht von roter Farbe. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut von kleiner Form, schwarzseidenes Ober und weißes Unterhalstuch, einen Pfeffer und Salzfarbigen Wams mit Knöpfen, von demselben Zeuge Überzogen, eine dunkelblau tuchene Weste mit weißen runden Knöpfen, lange leinene Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit gelben messingenen Schnallen.

Er macht Körbe, und hält sich meistens bei Marburg und Giesen auf; hat eine Frau von 25-24 Jahren und 2 Mädchen von 5 und 3 Jahren.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Straßenraub zwischen Düdelsheim und Hainchen. No. cxxxIx.

28. Friedrich Holzapfel vulgo krummer oder lahmer Hanjost, oder Hanjostchen. –

Signalement

Er ist ungefähr 50 Jahre alt, 5 Schuhe 2-3 Zoll hoch, gesetzter Statur; hat blonde Haare, hohe Stirne, blonde Augenbrauen, stark blonden und großen Backenbart, welcher unter dem Kinn zusammenläuft, rote Gesichtsfarbe. Beide Hände sind etwas gelähmt. Er trägt gewöhnlich eine graue Filzkappe, dunkelblauen Wams, gelblederne Hosen und Stiefel. Er handelt mit Porzellan, welches seine Frau gewöhnlich in einem Korbe auf dem Rücken nachträgt. Er soll sich seit einem halben Jahre in der Wetterau aufhalten, und hat einen schwarzen Pudelhund mit sich laufen.

Er führt eine Frau mit 2 Kindern, ein Mädchen von 12 bis 15 Jahren und noch ein kleineres Kind, bei sich.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Lich. No. LxxvIII.
  2. – – bei Steinau. No. cv.
  3. Noch ein Straßenraub bei Steinau. No. cxxxvII.

29. Kammerdieners Hanjost, des Vorigen Schwager.

Signalement

Er ist ungefähr 22-25 Jahre alt, 5 Schuhe 4-5 Zoll groß, dicker gesetzter Statur; hat weißliche Haare, hohe Stirne, weißliche Augenbrauen, große Augen, mittelmäßige Nase und Mund, keimenden Bart, gespaltenes Kinn, volles etwas pockennarbiges Gesicht, frisch von Farbe. Er trägt einen runden Hut, schwarzseidenes Ober – und weißes Unterhalstuch, einen Bouteillengrünen Oberrock mit Knöpfen vom nämlichen Zeuge Überzogen, gelbe Piquetweste, kurze gelblederne Hosen, weiße leinene Oberhosen und Stiefel.

Er hält sich im Darmstädtischen, Isenburgischen und Fuldischen auf, gibt sich für einen Mausfänger aus, zu welchem Behufe er das nötige Gift mit sich führt, und trägt ein Gewehr und einen Büchsensack.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Steinau. No. cxxXVII.
  2. – – zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhof. No. LXXX.
  3. Nach Fasc. W. W. W. pag, 5. Straßenraub im Altenkronauer Walde.

30. Wilhelm Euler vulgo Höllenbrands Wilhelm.

Signalement

Er ist ungefähr 24-25 Jahre alt, 5 Schuhe und ungefähr 3 Zoll groß, schlank gewachsen; hat rötliche Haare, bedeckte Stirne, rötliche Augenbrauen, dergl. nicht starken Backenbart. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, dunkelblauen Oberrock mit weißen platten Knöpfen, rot und weiß gestreifte kasimirne Weste, leinene lange Hosen und Bändelschuhe.

Er trägt seine nicht am Leib habende Montirungsstücke gewöhnlich in einem blauen Sacktuche, hält sich meistens im Fuldischen, der Wetterau und im Vogelsberge auf.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Straßenraub bei Steinau. No. CXXXVII.

NB. Nach der von Fulda später eingekommenen Nachricht ist er in Giesen verhaftet.

31. Jakob N. N.

Signalement

Er ist ungefähr 22-23 Jahre alt, 5 Schuhe 4-5 Zoll hoch, untersetzter Statur; hat schwarze Haare, dergleichen Augen brauen, Augen, und, jedoch noch schwachen, Bart, gewöhnliche Nase und Mund, rundes Kinn, volles glattes Gesicht, rote Gesichtsfarbe. Er trägt meistens einen runden Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, hellblau tuchenen Wams mit weißen runden Knöpfen, dunkelblaue Weste mit derartigen Knöpfen, dunkelblaue Reithosen, auf beiden Seiten mit weißen runden Husaren-Knöpfen und Bändelschuhe.

Er handelt zum Scheine von Zeit zu Zeit mit Porzellan. Sein Aufenthalt ist im Nassau – Usingischen und in der Wetterau.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last:

1. Einbruch zu Steinheim in der Wetterau. No. CXXXII.

32. Lorenz Freitag, ein Zigeuner.

Signalement

Er ist ungefähr 40 Jahre alt, 5 Schuhe groß, magerer Statur; hat schwarze über die Stirne hängende Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, lange spitze Nase, spitzes Kinn, langes Gesicht, schwarzgelb von Farbe. Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut, schwarz-seidenes Ober – und weißes Unterhalstuch, einen Frackrock mit stählernen platten Knüpfer, grau tuchene Weste, kurze weißlederne Hosen, weiße baumwollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan; sein ehemaliger Aufenthalt war angeblich zu Hanau und Kassel in Hessen. Er hat eine Frau ungefähr 38 Jahre alt.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Einbruch zu Hettenheim. No. LXXXVI.

33. Mitanger, des Lorenz Freitag Sohn, Zigeuner.

Signalement

Er ist ungefähr 2o.-21 Jahre alt, kleiner Statur und geht etwas gebückt; hat schwarze in die Stirn hängende Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, lange spitze Nase, spitzes Kinn,

längliches Gesicht, schwarzbraun von Farbe.

Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut mit schwarzen Federn drauf, schwarzseidenes Ober und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen Wams mit kleinen weißen runden Knöpfen,

eine rotgetupfte sommermanchesterne Weste mit Knöpfen vom nämlichen Zeuge, dunkelblaue lange Hosen und Stiefel; er hält sich bei seinem Vater auf.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Einbruch zu Hettenheim. No. Lxxxv1. –

34. Peter, bald auch Andres, Tochtermann des großen Zigeuner-Ludwig, Zigeuner.

Signalement

Er ist ungefähr 35-36 Jahre alt, 5 Schuhe 3-4 Zoll groß, dicker Statur; hat schwarze Über die Stirn hängende Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, spitze Nase, rundes Kinn, längliches Gesicht, schwarzgelb von Farbe, hat auf der Brust eine ungefähr 3 bis 4 Zoll große, eiförmige, weiße, der andern Haut nicht ähnliche Platte. Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblau tuchenen Frackrock mit weißen platten Knöpfen, eine ähnliche Weste, kurze lederne weiße Hosen und Stiefel.

Er handelt mit Porzellan, hält sich meistens im Darmstädtischen und Westfälischen auf, und hat eine Frau, ungefähr 34 Jahr alt.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Einbruch zu Hettenheim. No. xxxvi.

35. Leopold, auch ein Zigeuner.

Signalement

Er ist ungefähr 32-33 Jahre alt, 5 Schuhe 6-7 Zoll groß, dicker Statur; hat in die Stirn hängende schwarze Haare, schwarze Augenbrauen, Augen und Bart, lange spitze Nase, etwas großen Mund, gespaltenes Kinn, schwarzbraunes längliches Gesicht. Er trägt einen großen dreieckigen Hut, schwarzseidenes Ober- und weißes Unterhalstuch, dunkelblau tuchenen Frack mit Knöpfen, vom nämlichen Tuche überzogen, dunkelblau tuchene Weste mit kleinen runden gelben Knöpfen, weißtuchene kurze Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe. Er hat eine ungefähr 30 Jahr alte Frau und zieht immer mit Lorenz Freitag herum.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Einbruch zu Hettenheim. No. LXXXVI.

36. Der dickhalsige Mathes.

Signalement

Er ist ungefähr 45 Jahre alt, 5 Schuhe 2-3 Zoll groß, dicker gesetzter Statur, hat blonde Haare, dergleichen Augenbrauen, hohe Stirne, graue Augen, dicke Nase, etwas aufgeworfene Lippen, rothen-Bart, breites Kinn, rundes volles Gesicht, frisch von Farbe. Er trägt einen Bauernhut, schwarzseidenes Halstuch mit rotem Kranze, dunkelblauen Wamms mit weißen platten Knöpfen, kasimirne Weste mit blauen und weißen Streifen, und weißen zinnernen platten Knöpfchen, lederne kurze Hosen, graue wollene Strümpfe und Schuhe mit gelben messingenen Schnallen.

Er macht Körbe, hat eine Frau von 30 und zwei Mädchen von 12 und 2 Jahren bei sich, soll aus dem Hundsrück gebürtig sein, und in der Wetterau sich immer aufgehalten haben.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Einbrüche und Diebstähle

  1. Einbruch zu Katzenbach. No. CXVII.
  2. Diebstahl zu Wünschmichelbach bei Heiligkreuzsteinach. N. cxv.

37. Georg Schütz vulgo Schwabenjakob auch alter Jakob Balthasar Helds Schwiegervater.

Signalement

Er ist ungefähr 50 Jahre alt, 5 Schuhe 2 Zoll hoch, gesetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, braune Augenbrauen, graue Augen, lange Nase, kleinen Mund, gräulichen Bart, längliches Kinn, mageres bleiches Gesicht. Er trägt einen Bauernhut, dunkelblautuchenen Rock mit gesponnenen Knöpfen, hellblautuchene Weste mit weißen zinnernen platten Knöpfchen, kurze lederne Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit eisernen Schnallen.

Er macht Körbe von Stroh und Weiden, hat eine Frau von 55 bis 56 Jahren, 3 Mädchen von 18, 16 und 6, und einen Knaben von 2 Jahren. Er hält sich meistens zu Waldmichelbach im Darmstädtischen und in der Wetterau auf.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

  1. Brandweinkesseldiebstahl auf einem Hofe zwischen Lampenhain und Kreuzsteinach. No. cxv1. s
  2. Brandweinkesseldiebstahl zu Kronau. No. CXXXX.
  3. Einbruch zu Katzenbach. No. CXVII

38. Jakob Ziegler

Signalement

Er ist ungefähr 26 Jahre alt, großer Statur, hat ein längliches hageres Gesicht, rund geschnittene schwarze Haare, einen etwas dicken Hals, ist schlank gewachsen und geht aufrecht, ist angeblich

im Württembergischen ober Schwäbisch Hall zu Hause.

Er trägt einen dreieckigen Bauernhut, einen dunkelblauen Wams und gleiche lange Hosen, auch zuweilen weiße; bisweilen auch ein graues Kamisol und weite lange grüne Hosen und Bändelschuhe. Er macht Blasrohre und Stücke, die er feil trägt. Seine bei sich habende Frau heißt Legarde, hat von ihrem ersten Mann 3 Kinder, ist 30 Jahre alt, mittelmäßiger dicker Statur.

NB. Ist höchstwahrscheinlich der oben sub Nr. 10. beschriebene kropfhalsige Jakob

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

  1. Beraubung eines Sattlergesellen. No. cxx.

39. Jakob Weber

Signalement

Dieser, angeblich auch aus dem Württembergischen ober Schwäbisch Hall zu Hause, ist bis 24 Jahre alt, kleiner hagerer Statur, hat rötliche Haare, die etwas lang Über die Schultern herabhängen. Er trägt einen hohen Hut mit 2 Schnauben, inwendig mit einem Drahte versehen, ein dunkelblaues Wämschen oder auch einen dunkelblauen Überrock, lange graue Biberhosen und Stiefel. Er führt ein Weibsbild mit sich, die man die Preußen-Magdalene heißt, ein großes Weibsbild von 28 bis 29 Jahren, und 4 Kinder. Er trägt einen haarigen Ranzen und gibt sich mit Schnallen machen und Säge feilen ab.

Dieser und der Vorige geben sich an Orten, wo sie nicht gekannt sind, für Schindersknechte aus und halten sich mehrenteils auf den Grenzen von Würzburg, Würtemberg und Baden auf.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Beraubung eines Sattlergesellen. No. cxx.

40. Baier von Brezigheim

Signalement

Er ist ungefähr 26 Jahre alt, 5 Schuhe 5 bis 6 Zoll groß, dicker gesetzter Statur, hat blonde Haare, a‘ la Titus geschnitten, blonde Augenbrauen, graue Augen, etwas aufgeworfene Lippen, braunen Bart, rundes Kinn, volles Gesicht, frische Gesichtsfarbe. Er trägt einen runden Hut, rotbaumwollenes Halstuch mit weißen Punkten, einen aschgrauen tuchenen Wams mit weißen platten Knöpfen, eine gelbe Piquetweste mit geblümten Streifen, lange leinene Hosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit gelben metallenen großen Schnallen.

Er arbeitet gewöhnlich um Wochenlohn bei den Bauern in der Gegend von Buchen, hat noch eine Mutter, 50 Jahre ungefähr alt, welche in Brezigheim wohnhaft ist.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Beraubung eines Waldaschaffer Bauern. No. cxxI.

41. Konrad Eckstein vulgo des schwarzen Konrads Bube, angeblich aus dem Darmstädtischen gebürtig.

Signalement

Er ist ungefähr 35 bis 36 Jahre alt,5 Schuhe 2 bis 3 Zoll groß, gesetzter Statur, hat schwarze Haar, dergleichen Augen brauen, Augen und starken Bart, spitzes Kinn, schmales Gesicht und blasse Farbe. Er trägt einen auf städtische Art aufgeschlagenen Hut, schwarzseidenes Ober und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen tuchenen Bauernrock mit großen weißen platten Knöpfen, eine graue biberns Weste mit weißen runden Knöpfen, lange leinene Hosen, auf beiden Seiten mit beinernen Knöpfen, weiße wollene Strümpfe und ausgeschnittene Schuhe mit gelben messingenen Schnallen.

Er ist ein Korbmacher, hat eine Frau von 25 bis 26 und einen Knaben von 5 bis 6 Jahren. Sein meister Aufenthalt ist im Odenwalde und er ist gewöhnlich mit einem Passe von dem Großherzoglich Hessischen Amte Birkenau versehen.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last

1. Dürrfleischdiebstahl unweit des Bastelshofs. No. axxII.

42. Der schwarze Frieder

Signalement

Er ist ungefähr 37 bis 38 Jahre alt, 5 Schuhe und ungefähr 2 Zoll groß, gesetzter Statur, hat schwarzbraune Haare, der gleichen Augenbrauen und Augen, niedere Stirne, großen Mund, starken schwarzen Backenbart, rundes Kinn, volles blasses und blatternarbiges Gesicht. Er trägt einen Bauernhut, schwarzfloretseidenes Halstuch, einen halbleinenen blauen Rock mit gelben platten Knöpfen, eine ähnliche Weste, leinene lange Hosen, leinene Strümpfe und Bändelschuhe. Er macht Bürsten.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Einbruch zu Eichenbühl. No. cxxv.

Vid. die Note oben bei Nr. 1o. kropfhalsiger Jakob.

43. Jörg N. N. vulgo Ueber klug, des kleinen Johanns Schwager.

Signalement

Er ist ungefähr 34 bis 35 Jahre alt, 5 Schuhe 5 bis 6 Zoll groß, schlank gewachsen, hat braune Haare, dergleichen Augenbrauen, hohe Stirne, graue Augen, braunen Bart, gespaltenes Kinn, länglich mageres Gesicht von frischer Farbe. Er trägt einen Bauernhut, schwarzseidenes Ober und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen Bauernrock mit weißen platten Knöpfen, dunkelblaue Weste mit weißen runden Husaren-Knöpfen, kurze lederne gelbe Hosen und weiße seidene Oberhosen, weiße wollene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe. Er handelt mit Porzellan und hält sich meistens im Taubergrund auf; hat eine Frau von 32 bis 33 Jahren, 3 Kinder männlichen Geschlechts von 15 bis 16, von 11 bis 12 und von 9 bis

10 Jahren und ein Mädchen von 7 bis 8 Jahren.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Straßenraub bei Königshofen. No. CxxxII.

44. Heinrich Pfeiffer vulgo das Pfeifferchen, ist im Main ertrunken.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Mosbach. No. I.
  2. Beraubung des Handelsmann Schlink von Bensheim. No. II.
  3. – – der Bauernwagen bei Frankfurt. No. 1II.
  4. Straßenraub bei Gellnhausen. No. vr.
  5. – – bei Lindenfels. No. cxxIx.
  6. Beraubung eines Güterwagens bei Okarben. No. LxxxIII.
  7. Straßenranb bei Miltenberg. No. LxvIII.
  8. – – an einem französischen General. Fasc. E. E. E. E.
  9. – – zwischen Wörth und Trennfurt. No. Lxxv1.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Bienendiebstahl zu Zuzenbach, No. vIII.
  2. Einbruch zu Grumbach. No. xxxIII.
  3. Einbruch ins Lagerhaus zu Miltenberg. No. xxxIx.
  4. Diebstahl zu Götzenhain im Isenburgischen. No. LxxvII.
  5. Einbruch zu Hainstadt bei Breuberg. No. Lxv11.
  6. Kirchendiebstahl zu Breitenbiehl bei Miltenberg. No. LxIx.
  7. BienenDiebstähle zu Wilhelmsfeld und Flokenbach. No. Lxx.
  8. Kleiderdiebstahl zu Uerberach. No. Lxxxiv.

45. Zinngießers Ludwig (ist erschossen)

Ihm liegt dahier zur Last die Theilnahme an dem Straßenraub zwischen Altenhaßlau und Höchst an Ochsentreibern.

46. Jakob Selser, Veit Krähmers Stiefbruder, ist augeblich unter dem Isenburgischen Militair in Spanien.

Er ist da hier als Theilnehmer an dem

  1. Straßenraub zwischen Düdelsheim und Hainchen. No. cxxxIx
  2. Straßenraub bei Steinau. No. cxxxvII. angegeben.

47. Schneider

Signalement

Er ist 27 bis 28 Jahre alt, 5 Schuh und etwas darüber groß, hat schwarze Haare, niedere Stirne, schwarze Augenbrauen, graue Augen, längliche spitze Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzen Bart, rundes Kinn, volles blasses Gesicht, ist etwas pockennarbig. Er trägt einen runden Hut, schwarzseidenes Halstuch, hellblautuchenen Wams, rot- und weißgestreifte baumwollene Weste, lederne gelbe kurze Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe. Er hielt sich ehemals im Maingrund auf.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Einbruch in einem Dorfe bei Remmlingen. No. cxxXIV.

48. Schinderlorenz soll gestorben sein.

An Verbrechen liegt ihm dahier zur Last

1. Einbruch in einem Dorfe bei Remmlingen. No. cxxxIv.

49. Martin Brauch, von Moßbach gebürtig.

Signalement

Er ist 21 bis 22 Jahre alt, 5 Schuh, 5 bis 6 Zoll groß, schlank gewachsen, hat braune kurzgeschnittene, Über die Stirn hängende Haare, braune Augenbrauen, graue Augen, spitze Nase, großen Mund, keimenden Bart, spitzes Kinn, längliches Gesicht, gesunde Gesichtsfarbe, hat auf der einen Wange ein Brandmal. Er trägt gewöhnlich eine lederne Kappe, ein rothbaumwollenes Halstuch, einen dunkelblauen Wams mit weißen runden Knöpfen, weiße tuchene Weste mit Knöpfen vom nämlichen Tuche überzogen, lange leinene Hosen, weiße leinene gerippte Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit irdenem Geschirr, kauft dasselbe zu Münchberg und Wertheim, verkauft es in der Gegend von Altheim, Eubigheim und Hochstadt, woselbst er sich auch am meisten aufhält. Er hat eine Weibsperson von ungefähr 21 bis 22 Jahren bei sich.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Beraubung eines Waldaschaffer Bauen. No., cxxI.

50. Der Ruckersburger Heinrich von Ruckersburg gebürtig.

Signalement

Derselbe ist ungefähr 25 bis 24 Jahre alt, 5 Schuh 4 bis 5 Zolle groß, schlank gewachsen, hat schwarze, kurz geschnittene, Über die Stirne hängende Haare, schwarze Augenbrauen, graue Augen, mittelmäßige Nase und Mund, keimenden Bart, spitzes Kinn, schmales Gesicht und frische Gesichtsfarbe. Er trägt gewöhnlich einen runden Hut, ein gelbseidenes Halstuch mit blauen und roten Streifen, einen dunkelblauen tuchenen Wams mit kleinen weißen runden Knöpfen, eine grautuchene Weste mit Ähnlichen Knöpfen, lange leinene Hosen, weiße wollene Strümpfe und Bändelschuhe.

Er handelt mit Porzellan, kauft dasselbe zu Keltersbach bei Frankfurt a. M. ein, verkauft es im Nassauischen, wo er sich auch am meisten aufhält. Er hat eine ungefähr 25 Jahre alte Frau und ein Kind von einem Jahre bei sich. Er trägt das Porzellan gewöhnlich in einem Rückkorbe, so wie seine Frau das Kind.

An Verbrechen liegt ihm da hier zur Last

1. Versuchter Einbruch zu Herchheim. No. xciv,

51. Wilhelm Rhein vulgo Ueberrheiner Wilhelm, auch scheeler Postknecht, scheeler Hauptmann.

Er ist durch das Urteil des peinlichen Gerichtshofs des Donnersberger Departements im vorigen Jahre zu 16jähriger Galeerenstrafe verurteilt und zu deren Erstehung bereits abgeliefert worden.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen.

Straßenräubereien

  1. Straßenraub bei Hauswurz. No. LxIII.
  2. – – zwischen Rommelshausen und dem Pfaffenhofe. No. Lxxx. –
  3. Raub auf den 1oo Morgen an Juden. No. xcIX.
  4. Nach Vol. adj. IV. pag: 319. Straßenraub bei den 1oo Morgen.
  5. Ibidem pag. 118. Ermordung des Zinngießers Ludwig.
  6. Nach Vol. adj. lII. pag. 85. Raub im Haderwalder Jägerhause.
  7. Nach Vol. adj. IV. pag. 108. Raub in Alten erger Gemarkung.

Einbrüche und Diebstähle

  1. Gewaltsamer Einbruch auf der Aumühle hinter Weihers im Fuldischen. No. cy III. –
  2. Nach Vol. adj. V. A. pag. 349. Einbruch in der Judenschule zu Langenschwalbach.

52. Wilhelm Wittmann vulgo Lorenzenpeter

Signalement

Er ist ungefähr 36 Jahre alt, hat eine Habichtsnase und eine Schmarre im Gesicht. Er ist zu Hettstein, jenseits Rheins im Canton gleichen Namens geboren, ein Musikant und Fayencehändler.

Verzeichnis der ihm zur Last liegenden Verbrechen

1. Todtschlag des Zahnfranzen : Hennerle. No. xxxIv.

Dann hatte er nach der Aaktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden an den beiden Ufern des Rheins, Theil an dem Verbrechen zu Utmet und Lauffersweiler; auch schoss er den Gendarmen Andre.

53. Philipp Delis vulgo Zahn franzen Philipp

Signalement

Derselbe ist ungefähr 33 bis 34 Jahre alt, 5 Schuh 5 bis 6 Zoll hoch, schlanken Wuchses, hat schwarze kurzgeschnittene, Über die Stirne hÄngende Haare, schwarze Augenbrauen, schwarze Augen, auswÄrts gebogene spitze Nase, mittelmäßigen Mund, schwarzbrauncn Bart, spitzes Kinn, lÄnglich mageres Gesicht, blasse Gesichtsfarbe; trägt gewöhnlich einen runden Hut, schwarzseidenes Ober – und weißes Unterhalstuch, dunkelblauen tuchenen auf Bauern Art gemachten Rock, eine Ähnliche Weste, hirschlederne Strumpfhosen, weißwollene gerippte Strümpfe und Schuhe mit met tallenen großen Schnallen. Er ist ein Spengler und führt die hiezunöthigen Instrumente und Materialien auf einem kleinen Esel bei sich, hat eine ungefähr 24 Jahr alte Frau von mittlerer Weibergröße und 2 Kinder, wovon das Älteste ein Knab von 5 und das kleinste ein Mädchen von 3 Jahren ist; hat auch immerwährend seine ungefähr 64 Jahr alte Mutter bei sich, welche dunkelblaue Montirung trägt; sein meister Aufenthalt ist im Isenburgischen, in dem Amt Dreieichenhain.

Verzeichnis der ihm dahier zur Last liegenden Verbrechen

Straßenräubereien

  1. Straßenraub im Königstein. No. CXLII.

Dann hat er, nach Vol. act. VI. pag. 44. Theil gehabt

  1. An einem Einbruch auf der Straßenmühle zwischen Langstadt
  2. und Schlierbach im Darmstädtischen.
  3. An einem Brandweinkesseldiebstahl zu Hemsbach, mit Peter Heinrichs Hannadam, Martin Delis und Bürsten Friedrich, welcher letztere zur Keilischen Bande gehörte und mit ihr verurteilt wurde.

Aus der vorausgeschickten Übersicht der von den in Heidelberg einsitzenden Gaunern eingestandenen Verbrechen und aus dem Verzeichnis der jedem einzelnen von ihnen und ihren Genossen zu Last liegenden Vergehen, wird man sich, ohne dass es einer weitern Demonstration bedürfte, von selbst Überzeugen, dass diese Menschen, im eigentlichsten Sinne Räuber von Profession seien, man wird ferner daraus die unverkennbarsten Beweise ihrer Entschlossenheit, ihres Muts und ihrer Grausamkeit entnehmen; – man wird aber eben so leicht auch finden, dass zwar ihre Gesamtheit allerdings eine Räuberbande genannt werden kann, in so ferne man unter dem Ausdruck Bande, eine Anzahl in Verbindung stehender Menschen, ohne bestimmte Rücksicht auf die Dauer und Festigkeit dieser Verbindung, versteht; dass sie aber zu einer förmlich organisierten, unter einem beständigen Anführer stehenden, nur nach dessen Befehlen handelnden Bande, wie man sie in Italien findet, wie einst die des berüchtigten Pugatschew oder die des Louis Man drin waren, sich nicht vereinigt hatten; dass sie aber eben darum desto schwerer zu verfolgen und desto gefährlicher seien.
Gegen eine förmlich organisierte Bande, welche sich nicht so leicht verbergen kann, kann, wenigstens in unsern Gegenden, leichter operiert werden, als gegen eine lose Gesellschaft, welche nach jedem verübten Verbrechen zerstiebt, und so für ihre einzelnen Glieder leichter Verborgenheit findet. Auch die niederländischen Banden, auch jene des Schinderhannes und des Damian Hessel waren keine solche förmlich organisierte Banden, sondern sie bestanden, so wie die, von welcher in dieser Schrift die Rede ist, nur durch die momentanen Verbindungen der einzelnen, Übrigens frei für sich leben den, von keinem ständigen Kommandanten abhängenden Räuber.
Wenn Schinderhannes, wenn Damian Hessel als Anführer der Bande genannt werden, so hat dieses keineswegs darin seinen Grund, weil sie die von sämtlichen Räubern anerkannten, ständigen Chefs der Gesellschaft waren; sondern vielmehr nur in der Präpotenz, welche sie unter ihren übrigen Kameraden, sei es nun durch geistige oder körperliche Kraft, durch Glück oder die Menge ihrer Taten oder ihre Standhaftigkeit vor Gericht, gewonnen hatten. Die aktenmäßige Geschichte jener Banden zeigt, dass auch ihre Glieder, so wie die der gegenwärtigen, nur für den Zeitpunkt der auszuübenden Verbrechen, sich, so wie sie sich zusammengefunden oder eingeladen hatten, fester vereinigten und dabei jedem eine bestimmte, seinen erprobten Talenten angemessene Verrichtung zuteilten; dass sie aber nach jedem Raube sich meistens wieder trennten, und bei folgenden Vorfällen schon wieder in Gesellschaft anderer Räuber erschienen. So wie Schinderhannes, so wie Damian Hessel das vorzüglichere Vertrauen ihrer Kameraden besaßen und darum ein Wort mehr als andere unter ihnen sprechen durften und leichter Folgsamkeit fanden; so genossen auch die auf das diesseitige Rheinufer versprengten noch übrigen Glieder der Bande des Ersten, schon um deswillen, weil sie zu jener gehört hatten, die vorzüglichere Achtung der Gauner an den Ufern des Mains, im Odenwalde und im Spessart, und darum war es ihnen auch ein Leichtes, die Taktik ihrer Älteren Genossen unter den neuern, welche früher nur nächtliche Diebstähle, nie aber Straßenräubereien oder Einbrüche mit offener Gewalt zu verüben pflegten, einzuführen und dadurch unter diesen ihr Ansehen noch fester zu begründen.
Anton Keil oder wie er sich diesseits nannte, Barthel Bartsch, genoss unter den diesseitigen Räubern eine vorzügliche Achtung, nicht weil er ihr Anführer war, denn er war es nie, sondern weil er sich jenseits Rheins schon einen hohen Ruf erworben hatte. Ebenso werden Johann Adam Weis, Johann Adam Treber, Peter Eichler und Andere von den diesseitigen Räubern, hochgeachtet, nicht als Haupt- oder Unter Anführer, sondern wegen ihrer, in jeder Hinsicht schon erprobten, vorzüglichen Räuber – Talenten. So behauptet unter den in Heidelberg verhafteten Räubern Hölzerlips, wie schon oben bemerkt wurde, den Vorrang; dennoch aber kann man ihn nicht den Räuberhauptmann, die Bande nicht die Bande des Hölzerlips nennen, wenn man unter dem Namen Räuberhauptmann einen anerkannten, ständigen Anführer, Und Unter der Bande, eine diesem förmlich untergeordnete Räuber – Gesellschaft versteht. Wohl aber war er bei einzelnen Räubereien manchmal der Bonnheer [Anführer]. Er wollte zwar meistens dieses nicht zugeben, doch verriet er immer ein Wohlgefallen, wenn die Andern ihn dafür anerkannten oder wenn der Untersuchungsrichter ihn merken ließ, dass er ihn dafür halte. Er begehrte manchmal eine leichtere Kette; wenn man ihm aber lächelnd sagte: es würde ja für ihn selbst beschimpfend sein, wenn man ihn, den Bonheern Und Permassematter, wie jeden andern Gauner behandelte, so ließ
auch er lächelnd von seinem Begehren ab. Er wurde unmittelbar aus einem Verhöre nach Mannheim in das Zuchthaus, wohin der größte Theil der Übrigen, mehrerer Sicherheit wegen, schon gebracht war, abgeführt. Als er die Fuhre und die Militair-Escorte erblickte, sagte er: „das war kein fauler Käs, sonst hätte ich ihn gerochen!“ Es regnete, man hing ihm einen Teppich um, er warf ihn aber sogleich ab, hob beide kreuzweis mit schweren Ketten gefesselten Hände, so hoch er konnte, empor und sagte: „die Leute müssen sehen, wer ich bin!“ Der Fuhrmann trieb nun seine Pferde an und Hölzerlips sang: „Bei der Windmühl geht der Weg ‘naus, nacher Mannheim – in das Zuchthaus!“

Das Leben dieser Räuber ist durchaus nichts anderes als ein wahres Nomadenleben. Jeder ist frei, durch keine Bande gefesselt; er lebt nur für sich, er erkennt keinen Obern und nimmt darum auch keine Befehle an; bringt ihn aber der Zufall oder bringt ihn ein auszuführender Raub mit Andern seines Gleichen in Gesellschaft, so huldigt er dem Stärkeren an geistiger oder körperlicher Kraft; aber auch nur so lange, als dieser wirklich der Stärkere bleibt, und die Tat, zu welcher man sich vereinigte, es erfordert. Sie kennen sich alle unter einander, auch wenn sie sich nie gesehen haben, und es ist wirklich merkwürdig, mit wie treuem Gedächtnisse alle diese Menschen alle Verhältnisse und Taten aller Gauner kennen. Es besteht unter ihnen eine von Generation zu Generation fortgehende Tradition, welche umso leichter erhalten, berichtigt und begründet wird, weil sie außer ihren Räubereien kein bestimmtes, sie interessierendes Geschäft haben, und darum ihnen Zeit genug übrig bleibt, sich unterwegs, auf den Feuerplätzen, in den Herbergen, von ihrem Lieblingsgewerbe zu unterhalten, sich wechselseitig ihre eigenen und die Taten Anderer zu erzählen. Es würde darum zwar kein leichtes Geschäft, immer aber doch möglich sein, die Gerichte ganzer Länder in steter genauer Kenntnisse aller Räubergesellschaften und ihrer Ramifikationen zu erhalten und das durch zu ihrer dereinstigen gänzlichen Ausrottung zu wirken, wenn von in hinlänglicher Anzahl angeordneten, ständigen, nur für Gauner und ihres Gleichen angeordneten Untersuchungsgerichten die Geständnisse einzelner Räuber in ihrem ganzen Umfange benutzt, umständlich aufgenommen, geordnet, von Zeit zu Zeit verbessert, erweitert, erläutert und sich ununterbrochen mitgeteilt würden. Dass diesen Gerichten die erforderliche Anzahl von gewandten, unterrichteten und tätigen Polizeidienern beigegeben, dass diese Gerichte mit ausgedehnten Vollmachten zu allen zweckmäßigen Öffentlichen und geheimen Vorkehrungen versehen, dass sie mit allem Nachdruck, durch die militärische Gewalt, unterstützt, dass für sichere, gesonderte, jede Collussion unmöglich machende Gefängnisse gesorgt und keine Kosten gespart werden mussten, versteht sich von selbst. Dass aber auch diese Kosten nicht besonders auf die Untertanen ausgeschlagen werden dürften, ergibt sich ebenso offenbar, weil sonst der gemeine Mann, welcher zu Streifen, Patrouillen, Wachen gebraucht wird, auch den größesten Räuber lieber entfliehen lässt, als dass er, durch dessen Anhaltung, sich selbst eine neue Schatzung auf, bürdet. Ohne diese Vorkehr kann es wohl, wann einzelne bedeutende Vorfälle die Energie der Regierungen aufreizen, Verfügungen geben, welche die Räuber auf einige Zeit von ihrem gewöhnlichen Terrain verscheuchen, und momentane Ruhe schaffen; – in der Hauptsache selbst wird aber kein Zweck erreicht. Dann sowie die Energie der Regierungen erschlafft, wie der Eifer der Beamten erkaltet, und die Wachsamkeit der Untertanen abnimmt: so kehren auch nach und nach die versprengten Räuber auf ihren heimatlichen Boden zurück. Die gewöhnlichen Untersuchungen gegen die Vaganten, so wie sie beinahe allgemein geführt zu werden pflegen, taugen durchaus nur dazu, den Gaunern eine gewisse Fertigkeit in ihrem Benehmen vor Gericht zu verschaffen, ihre gewohnte Frechheit geschmeidiger, und ihre Unverschämtheit eiserner zu machen. Die wenigsten Beamten haben Zeit und sehr wenige haben Lust zu Führung weitläufiger Untersuchungen gegen Vaganten und zu Leitung der erforderlichen mühsamen und gar oft sehr verdrießlichen Korrespondenz. Bei manchem erstirbt auch der Muth, wenn er bei allem eigenen Eifer entweder von seiner eigenen Regierung oder von den benachbarten Stellen nicht gehörig unterstützt wird, und am Ende sehen muss, dass er es durch monatelange Anstrengung nicht weiter gebracht habe, als dass der Vagant, nach seinem eigenen Wunsche, auf dem Schub weiter gebracht werde.


Eben dieser sogenannte Schub oder das Weiterschieben der Vaganten von einem Amte in das andere bis in ihren angegebenen Geburtsort, ist die verderblichste Operation. Hätte der Vagant in seinem Geburtsorte bleiben können oder wollen: so würde er nicht unstet umherziehen. Kann aber durch das Zurückschieben jenes Hindernis des Könnens gehoben, kann dadurch der böse Wille gebessert werden? – gewiss nicht. Wozu also das mit bedeutenden Kosten verbundene Weiterschieben? Die Gauner finden darin ihr Heil. Nach ihrer einstimmigen Angabe behaupten nur darum seit dem eingeführten Schubsysteme alle von ihnen, welche vor Gericht kommen, sie seien aus entfernten Kaiserlich Österreichischen oder Königlich Preußischen Landen, damit der Schub dahin, und nicht in ihre wahre Heimat, wo man sie bereits als schlechte Menschen kennt, gerichtet werde; sind sie dann auf dem ersten Österreichischen oder Preußischen Grenzamte angelangt, so geben sie an, sie könnten ihren Geburtsort nicht mit Zuverlässigkeit angeben oder sie seien unter Wegs oder im Lager geboren und werden dann, weil man sie rückwÄrts nicht auf dem Schub annimmt, mit einem Laufpass zurückgejagt. Der Laufpass wird hinweggeworfen, der Gauner arbeitet sich auf Nebenwegen durch, findet auch wohl einen Mann, der ihm ums Geld einen linken Flebben (falschen Pass) macht, und tritt bald wieder in seinem alten Zirkel auf. Selbst in ihrer Mitte
mangelt es ihnen an Pass Verfertigern nicht; so war der nun in Eberbach einsitzende Gauner Philipp Hög derjenige, welcher die Odenwälder Räuber mit Pässen versah. Er graviert selbst die Amtssiegel auf Schiefer oder Blei, und schreibt auch die Pässe selbst.
Ein Glück ist es noch, dass diese Art Menschen gewöhnlich nicht Geschicklichkeit und Erfahrung genug haben, sonst würde die ohne hin schon so lästige Pass Polizei auch noch vollends ganz fruchtlos sein. Bei alle diesem Mangel helfen doch solche Pässe bei dem gemeinen Mann, und die Erfahrung hat es bewiesen, selbst bei manchem Amte durch. Ein weiteres Mittel der Räuber, um der wohlverdienten Strafe zu entgehen und bloß auf den Schub zu kommen, besteht in dem steten Verändern ihrer Nahmen. Sie sind darum, wie schon in der aktenmäßigen Geschichte der Räuber banden auf den beiden Rheinufern richtig bemerkt wurde, nur durch ihre Spitz – oder Gaunernamen mit Zuverlässigkeit zu entdecken.
Über die Art, wie gegen die eingefangenen oder ihre Strafe Über standen habenden Gauner, ihre Weiber und Kinder zu verfahren sei, spreche ich hier nichts, da schon anderwärts häufig und neuerlich noch geeignete Vorschläge gemacht worden sind, und Frankreich hierin mit seinem großen Beispiele vorangegangen ist. Ebenso wenig liegt es in meiner Absicht, Über die Strafgattungen, welche gegen diese Menschenklasse zu wählen seien, mich weitläufig zu Äußern, da es einer solchen Äußerung, sobald man die Gauner genau kennt, nicht weiter bedarf; und da schon gar manche Gouvernements und darunter namentlich jenes des Großherzogtums Baden, bereits hierunter die zweckmäßigsten Bestimmungen erlassen haben. Nur das sei mir noch erlaubt: den Wunsch zu Äußern, welchen gewiss noch Mancher mit mir hegen wird, dass man nämlich bei Beurteilung der Complicität der Räuber und der Modifikationen derselben, alle juristischen Subtilitäten beseitigen und von dem Grundsatze ausgehen möge, welchen nach der vorallegirten aktenmäßigen Geschichte der Räuberbanden am Rhein, Th. 1. No. 1. Moselbande, pag. 37 und 38, die Urtheilsgeschwornen gegen den Raubmörder Christian Hoscheid angenommen haben.


Bei aller Freiheit, welche diese Nomaden genießen, sind sie doch, wie sonst die leibeigenen Bauern, an den Boden gebunden; das heißt: sie können nicht wohl auf einem andern Flecke, als auf dem gewohnten ihr Wesen mit Erfolg und lange treiben. Die Gründe hievon sind schon oben aufgeführt worden. Um so leichter würde es daher sein, durch zusammengreifende, fortwährende Maßregeln, in vielen oder allen Nachbarstaaten zugleich ausgeübt, sie unschädlich zu machen. Dass dabei die vorzüglichste Rücksicht auf die Verminderung und sukzessive gänzliche Vertilgung der vertrauten Häuser genommen werden müsse, versteht sich wohl von selbst. Diese vertrauten Häuser sind es, wie schon in der aktenmäßigen Geschichte der Hesselschen Bande richtig bemerkt wurde, einzig, welche den Gaunern ihre Existenz, besonders im Winter, möglich machen. Würde es den Regierungen gelingen, alle diese Häuser mit einem Mahle zu vertilgen, so würden im andern Augenblicke die Räuber verschwunden sein. Diese plötzliche Vertilgung ist nicht möglich, aber die Prozedur gegen die Vertrauten der Räuber muss diese, und wechselseitig muss die Prozedur gegen die Räuber selbst, auch jene vermindern, denn entweder sind die Besitzer der sogenannten kochemen Bayes aus Furcht vor den Räubern, oder aus Gewinnsucht Kochem. Die Furcht nimmt ab, in dem Maße, in welchem die Anzahl der Räuber abnimmt; und der Reiz des Gewinnstes erschwindet durch die drohende Gefahr der nahen Entdeckung.
Schon die gewöhnliche Lebensweise der Gauner muss, wenn es ernstlich darauf angelegt wird, sie auszurotten, die Erreichung dieses Zwecks erleichtern helfen. “Sie haben nicht den Vorteil, welchen andere Diebe dadurch für sich haben, dass sie als angesessene, irgend ein Gewerb treibende Menschen nicht so leicht entdeckbar sind, vielmehr macht sie eben ihr Herumziehen und das Nichttreiben eines Gewerbes oder das nur zum Aushängeschild dienende Treiben eines sie und ihre gewöhnlich zahlreichen Familien offenbar – nicht ernähren könnenden Geschäftes schon im Voraus verdächtig.
Dazu kommt nun noch das, dass sie die geraubten Sachen schnell nach der Tat absetzen müßen, teils weil sie selbige nicht lange und sicher genug verbergen können, denn gar oft werden sie von ihren Hehlern selbst, am meisten aber von den Scherfenspielern (Käufern gestohlener Waaren) geprellt; theils weil ihre Bedürfnisse schnellen Absatz erfordern; vorzüglich aber muss sie die Art verraten, mit welcher sie das Geraubte vergeuden. Sie leben nämlich, sobald sie Geld haben, hellauf Ohne nur im mindesten für die Zukunft zu sorgen, wird so lange fortgezecht, bis alles aufgezehrt ist, und dann wird wieder zu neuen Räubereien geschritten. Nicht einmal auf Anschaffung von Kleidungsstücken sind sie bedacht, vielmehr ist ihnen das Geld dazu viel zu lieb, und sie ziehen lieber in Lumpen so lange umher, bis sie ein ihnen passendes Kleidungsstück bei einem Raub oder Diebstahl erhalten. Beinahe alle in Heidelberg verhaftete Räuber waren in geraubte Kleider gehüllt.
Selbst die Weiber erhalten gewöhnlich nur die gestohlenen Lebensmittel, vom baren Gelde aber nichts, oder doch nur sehr wenig.
Sie müssen sich und die Kinder und oft auch die Männer selbst, durch Betteln und Marktdiebstähle ernähren. Doch hatte Veit Krähmer, nach der Versicherung des Hölzerlips, die Gewohnheit, dass er nach jedem Straßenraub seiner Konkubine 20 kr. gab, das mit sie dafür eine Messe lesen lasse. Muss es also nicht leicht zum Verdacht und zu Entdeckungen führen, wenn man ganze Truppen solcher in Lumpen gehüllten Gauner, öffentlich in Wirtshäusern große Summen verzehren oder verspielen sieht ? Auch arten diese ihre Sauf- und Spielgelage gewöhnlich in Streitigkeiten aus, bei
welchen es an wechselseitigen Beschuldigungen nie fehlt, die einer instruierten, sorgfältigen Gerichtsstelle nicht unbekannt bleiben würden. Über die Verbindung der Räuber und Diebe mit den Steif und andern Bettlern, mit falschen Spielern, falschen Collectanten, falschen Freimauren (Massen – Stapplern) und andern Betrügern aller Art bemerke ich hier nichts weiter, da schon in andern Schriften und neuerlich noch im Märzhefte des Verkündigers von 1811 darüber gar Manches gesagt wurde; nur muss ich das hier anführen, dass man sich dadurch, dass der ebengedachte Aufsatz im Verkündiger, System der Diebe und Räuber unserer Zeit genannt wird, nicht dürfe verleiten lassen zu glauben, als ob, (was auch dort von weitem nicht nachgewiesen wurde) ein förmliches festes System der Räuber existiere. Der Zufall ist auch hier, so wie Überall und zu allen Zeiten die Veranlassung der engeren Verbindungen und ihrer Resultate. Aber auch ohne festes System existieren dergleichen temporäre engere Verbindungen und er zeugen gewöhnlich schreckliche Folgen.


Bei aller sonstigen Freiheit, welche diese Gauner genießen, und obschon sie sich selbst vom Bande der Ehe frei zu erhalten suchen, leben sie doch gewöhnlich in großer Abhängigkeit von ihren Konkubinen. Nicht gerade als ob sie von diesen offenbar beherrscht würden, nicht als ob jene Weibsleute nichts von ihnen zu erdulden hätten, nein! Sie erhalten vielmehr so gut ihre Schläge, wie gar manche andere Weiber und würden die unter sich, wie jene Bäuerin die Pfarrerin, nicht für eine ehrliche Frau halten, welche behauptete, sie bekomme von ihrem Manne keine Schläge; aber dennoch suchen die Gauner ihnen, obschon sie durch kein kirchliches Band an sie gebunden sind, auf alle Weise nachzugeben und zu schmeicheln. Diese Konkubinen sind zwar im Allgemeinen, wie sich auch bei dieser Untersuchung abermals bestätigt hat, mit dem wahren Gewerbe ihrer Zuhälter bekannt, sie sind sogar gewöhnlich selbst Marktdiebinnen oder werden zum Ausersehen der Gelegenheiten benutzt; dessen ungeachtet aber sind sie mit den speziellen Räubereien der Männer meistens unbekannt und es wird gewöhnlich nur in ihrer Abwesenheit unter den Männern davon gesprochen. Der Grund hievon ist doppelt, einmal: damit die Frau nicht so leicht erfahre, wie viel der Mann erbeutet und für sich behalten habe; dann, damit die Frau, wann sie auch ergriffen oder vom Manne verstoßen wird, selbst wenn sie wollte, nichts verraten kann. Diese Furcht vor dem Verraten ist es wahrscheinlich auch, welche ihren Konkubinaten Dauer gibt und die Nachgiebigkeit der Männer erzeugt. Zum Unterschiede von den Konkubinen, welche auch Frauen heißen, werden die wirklich Getrauten kopulierte Weiber genannt.
Übrigens sind es gewöhnlich diese Weibspersonen, durch welche die versprengten Banden wieder gebildet werden. Hölzerlips sagte einst selbst, im Verhöre sei es unklug, dass man die Weibsleute geringer als die Männer bestrafe, sie seien gewöhnlich eben so schuldig als die Männer; wenn aber auch dieses nicht wäre, so sollte man sie wenigstens nicht früher als ihre Zuhälter loslassen; denn, kämen sie früher los, so suchten sie, der antiplatonischen Liebe gewöhnt und nicht Willens, noch Jahre lang auf Befriedigung, durch ihre alten Liebhaber, zu warten, junge, unerfahrene Pursche zu verführen; bildeten dann diese zu Marktdieben, und ehe ein Jahr vergehe, würden förmliche Räuber aus ihnen; und so bildeten sich, während man die alten Glieder zurückhalte, neue Räuberbanden. – –


So vorsichtig sie in dem ob gedachten Punkte gegen ihre Weiber sind, so äußerst unvorsichtig sind sie dagegen gegen ihre Kameraden. Jeder rühmt sich gegen den Andern, seiner Taten und lügt sich prahlend gar manchmal Verbrechen zu, die nie verübt worden sind. Schon manchem hat die – Unvorsichtigkeit geschadet, aber des Ruhms lockender Silberton tönt zu lieblich auch in das Ohr des Räubers, als dass er schweigen könnte – und darum wird es, wenn einer von ihnen gefangen und zum Geständnisse gebracht wird, für den Richter, welchen die Mühe nicht verdrießt, kein allzu schweres Geschäft sein, die Verhältnisse und Taten der ganzen Rotte zu erfahren; besonders da Treulosigkeit und Schadenfreude die Grundzüge in den Charakteren dieser Menschen sind. Sie, die ihre Räubereien mit derselben Kaltblütigkeit, mit derselben Gewissensruhe, wie die Handwerker ihre Professionen, treiben, die nie an die Folgen, welche ihre Taten für die Beraubten haben, denken; sie, die sich als Kocheme, im erlaubten Kriege mit den Wittischen (ehrlichen Leuten) betrachten; sie wissen den noch, dass Strafen auf ihre Taten gesetzt sind. Diesen zu entgehen, ist ihr eifrigstes Bestreben; sobald sie aber in dem Falle sind, dass sie der Strafe nicht mehr entgehen zu Können glauben, Ärgert sie es, dass die Andern frei ausgehen, und am Ende wohl gar sie jenen zum Gespötte dienen sollen; sie sind darum, in solchen Momenten, leicht zum Verrat zu bringen und wenn sie etwas abhält, nicht so leicht dazu zu schreiten, so ist es nicht Anhänglichkeit an ihre Gefährten, sondern die Furcht, nach der Loslassung von den Andern verachtet und verfolgt zu werden. Die meisten der in Heidelberg verhafteten Räuber suchten, wann sie ihre Geständnisse einem andern unter das Gesicht behaupten mussten, dieses zuvor durch die meistens unwahre Angabe zu entschuldigen: sie hätten es nicht zuerst angegeben, es sei schon früher durch Andere verraten gewesen. Selbst Peter Eichler rühmte sich, in der Konfrontation damit, dass er sieben Jahre lang in den abscheulichsten Kerkern ausgehalten, Schläge und Martern erduldet und nur dann erst gestanden habe, als alle die Andern gegen ihn schon eingestanden gehabt hätten. Veit Krähmer wurde von allen Andern, seiner Geständnisse wegen, so wie sie ihn erblickten, geschimpft, wenn es unbemerkt geschehen konnte. Manne Friederich, welcher nach seiner Ablieferung in das Mannheimer Zuchthaus (wohin er mit den Andern, sicherer und minder kostspieliger, Verwahrung wegen, abgeliefert worden war) in seinem Gefängnisse, neben Crucifiren, Schutzengeln und dem Ritter St. Georg, sich und seine Kameraden abkonterfeit, auch die Ablieferung des schwarzen Peter, des Zahnfranzen: Martin und der Hölzerlipsin nach Mainz, an die Wand gemalt und sich darüber sehr lustig gemacht hatte, machte dennoch dem Veit Krähmer bittere Vorwürfe darüber, dass er diese Leute ins Unglück gebracht habe. In dem nämlichen Augenblicke, in welchem die Räuber einander in den Konfrontationen Vorwürfe machten, söhnten sie sich auch lachend wieder aus; und kaum war dieses geschehen, so verriet wieder einer den Andern. Und was war gewöhnlich die Ursache? Der hatte eine leichtere Kette, jener ein besseres Gefängnisse, ein anderer ein neues Kleidungsstück erhalten; er sollte aber alles das nicht haben; er sollte dem andern gleich, er sollte schlimmer als dieser gehalten sein. Darum wurden neue Verbrechen gegen ihn angegeben, damit er sie entweder leugne und dadurch, wie man hoffte, den Richter aufbringe oder sie gestehe und dann, als größerer Verbrecher behandelt werde. Über die Art, wie Menschen dieser Art vor Gericht zu behandeln seien, schweige ich, teils weil es außerhalb den Grenzen der Absicht dieser Schrift liegt, eine Anweisung zum gerichtlichen Verfahren liefern zu wollen, teils weil sich auch wirklich eine allgemeine für jedes Individuum, für jeden einzelnen Fall, passende Art nicht angeben lässt, teils aber auch darum, weil in andern Schriften schon Fingerzeige genug gegeben sind, welche deutlicher auszuführen nicht räthlich ist; denn auch Gauner und Räuber Können solche Schriften lesen und ihre Gegenvorkehr treffen, wenn sie dadurch von allem, was gegen sie geschehen kann und soll, unterrichtet werden. Aus gleichem Grunde schweige ich auch Über die Art, sie zu verwahren und zu bewachen, und bemerke nur das noch, dass sich, besonders gegen das Ende dieser Untersuchung, mancherlei Spuren zeigten, dass von außen Anschläge zu Befreiung der Verhafteten, durch Brandstiftung, im Werke seien, welche jedoch glücklich vereitelt wurden. Das Einzige erlaube ich mir nur noch hier zu bemerken, dass bei notwendig werdenden Konfrontationen, auf die Gauner selbst die höchste Vorsicht, die gespannteste Aufmerksamkeit nötig sei. Sie haben ihre geheimen Zeichen, ein nur ihnen vernehmliches leises Murmeln, wodurch sie sich unterrichten. Hat man sich dessen, welcher
gegen den Andern zeugen soll, nicht völlig vergewissert, so wird gar oft die Konfrontation vereitelt.


Auch von der eigenen Sprache der Gauner bemerke ich hier nichts, da ihre Existenz eine bekannte Sache ist. Doch rate ich jeden Richter, sich mit dieser Sprache vertraut zu machen, weil sie ihm gar manchen Vorteil gewähren kann. Auch der Gauner wird leichter vertraulich und offener, wann er in seiner wahren Muttersprache sprechen kann, und auch in dieser, ohne Affektation und Ostentation mit ihm gesprochen wird. Ich sage und wiederhole noch einmal, ohne Affektation und Ostentation. Beide müssen dem Richter in den Augen des Gauners schaden, weil sie ihn von einer lächerlichen oder wohl gar von einer verächtlichen Seite zeigen. Von einer lächerlichen: weil der Gauner leicht merken kann und wird, dass der Richter nicht so ganz vertraut mit jener Sprache sei und sie nicht geläufig spreche, und weil dann das Jenische des Richters ebenso auf ihn wirkt, wie das gebrochene Teutsch eines Franzosen. Von einer verächtlichen Seite: weil der Gauner wohl begreifen muss, dass die Ostentation des Richters mit seiner Kenntnis der Gaunersprache, ihm zugleich das Ansehen gebe, als setze er einen Ruhm darein, diesen Menschen wenigstens in der Sprache gleich zu kommen. Der Richter darf durchaus nicht mehr tun, als die Gauner merken lassen, dass er ihre Sprache verstehe,
das Andere gibt sich dann von selbst, wenn der Richter Vertraulichkeit mit Ernst zu paaren versteht, und es dahin zu bringen weiß, dass der Gauner, ohne familiär mit ihm zu werden, sein Zutrauen ihm schenkt. Dieses kann nur durch Studium der Charaktere und Benutzung der Resultate hieraus, und der Besonderen, momentanen Eindrücke auf das Gemüt der in Untersuchung Befangenen erzielt werden. Ich beziehe mich wegen der Benutzung der Gemütsstimmung der Verbrecher, besonders wegen zweckmäßiger Benutzung des Augenblickes ihrer ersten Erscheinung vor Gericht, auf das, was ich desfalls an einem andern Orte *) schon umständlicher früher gesagt und seither wiederholt durch neuere Erfahrungen bestätigt gefunden habe.


Ich könnte noch einmal so viele Bogen füllen, wenn ich all den abscheulichen Mutwillen, alle die verworfene Rachsucht und alle die teuflische Bosheit in einzelnen Zügen darstellen wollte, welche diese Menschen in den Verhören und besonders bei den Konfrontationen zeigten. Allein ich fürchte, die Leser würden eben so sehr ermüden, diese hässliche Schilderung weiter ausgeführt zu sehen, als ich ermüden müßte, sie zu entwerfen. Das Gesagte wird genug sein, diese Menschenklasse in ihrer ganzen Verworfenheit, Abscheulichkeit und Gefährlichkeit zu zeigen, dem so oft schädlichen Mitleid, der noch schädlicheren Nachsicht der Vorgesetzten, Einhalt zu tun und die allgemeine Überzeugung zu begründen, dass keine Maßregeln der Regierungen gegen diese Menschenklasse zu streng sein Können; dass sie aber alle ohne vollkommenen Erfolg bleiben müssen, wann sie nicht von allen benachbarten Staaten zugleich, mit vereinter Kraft, ohne alle pekuniäre Rücksicht und mit Ausdauer vollführt werden.

*) Im Archive des Criminal-Rechts von Klein 5ter Band, 1tes Stück, No. IV. pag. 72. u. folg.