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Ludwig Funk

Ludwig Funk von Selnrod, Großherzogl. Hessischen Amts Ulrichstein, vulgo Selnrödöder Ludwig.

Ludwig Funk
Ludwig Funk

Signalement

Alter 27- 28 Jahre. Größe 5 Fuß 2 Zoll 2 Strich. Statur gewöhnlich, doch stark von Körperbau. Gesichtsform länglich-breit. Haare braun. Augenbraunen bräunlich blond« Stirne gleich von den Augenbraunen an spitz zulaufend. Augen klein, graulich, länglich, etwas tiefliegend. Nase mehr klein als groß, vorne spitz, mit einem kleinen Höcker. Mund klein und dick die Lippen, besonders die obere, stark aufgeworfen. Kinn rund und breit. Bart bräunlich-blond, Gesichtsfarbe ohne Rot; im Übrigen aber frisch. Besondere Zeichen: Etwas starke Backen- und Kiefer-Knochen – auf beiden Seiten Ohrlöcher – ein zur Gewohnheit gewordenes Aufstehen des Mundes.

Schicksal

Der Vater des Inquisiten, Conrad Funk, besitzt, oder besaß wenigstens ehedem, in Selnrod ein eignes Häuschen und etwas Feldgut, und nährt sich dabei vom Obst und Fruchthandel. Von ihm ist kein Verbrechen bekannt; aber die ziemlich ausgebreitete Familie der Funke steht überhaupt, – vielleicht durch die Schuld einzelner Individuen, die sich zur Gaunerei neigten, – nicht in dem besten Rufe. Von seinem 6ten bis zum 15ten Jahre wurde Inquisit zwar zur Schule gehalten, und in der lutherischen Religion, zu der er sich bekennt, unterrichtet; allein der Schulunterricht war für ihn von wenigem Nutzen, weil sein Vater ihn häufig auf Reisen mitnahm. Auch war es ihm, wie er gesteht, eben nicht darum zu tun, etwas zu lernen. Unbedingten Glauben kann man dergleichen Äußerungen nicht beimessen; denn es ist eine bekannte List der Gauner, sich dümmer und schlechter unterrichtet zu stellen, als sie wirklich sind, und wir können nicht umhin, zu bemerken, dass Inquisit gar nicht die äußere Rohheit besitzt, welche die ohne Schulunterricht aufgewachsene Jugend gewöhnlich beim ersten Anblick bezeichnet. Inquisit war in seinem 15ten Jahre, – weil er früher nicht die nötige Kenntnis besaß, – in der lutherischen Religion konfirmiert worden. Nun gab ihn sein Vater dessen Bruder Peter Funk zu Selnrod in die Lehre. Er sollte das Maurer-Handwerk erlernen. Hier hielt er ungefähr 1 1/2 Sommer aus. In seinem 17ten Jahre lief er fort. Zuerst legte er sich auf das Betteln, und ging dann unter die Räuber.

Seine beiden Zuhälterinnen sind Angelika Kramer (s. I.) und Dorotea Strack; vulgo Lumpen-Dorth (s. XXX.)

Schon im Frühjahr 1805 wurde er in Gesellschaft von Räubern, mit tödlichem Gewehr versehen, auf dem Vogelsberg ergriffen, und im Mai desselben Jahres zum Gießer Stockhaus gebracht. Einiger Diebstähle überführt, wurde er durch Urteil vom 6ten Dezember. 1805 zu zweijähriger Zuchthausstrafe, mit zwanzig Prügeln bei der Aufnahme und ebenso viel bei der Entlassung, verdammet. Am 5ten Dezember 1807 wurde er, nach völlig verbüßter Strafe, wieder entlassen.

Den Winter über brachte er zu Haus zu. Bei herannahendem Sommer trieb er von neuem die Lebensart eines Gauners. Erst durchzog er den Mardorfer Grund. Im folgenden Jahr 1809 sehen wir ihn in der Wetterau mit den dortigen Räubern in Verbindung und voller Tätigkeit. Eine Menge wichtiger Verbrechen, die er mit Andern beging, fallen, wie wir wissen, in diese Epoche. Doch war sie nur kurz. Denn bereits im September 1809 wurde er in Gesellschaft eines andern Räubers gefangen. Man fand bei ihnen Messer, Stricke und allerlei sonstige verdächtige Sachen. Er kam damals wegen verschiedener Diebstähle in Untersuchung; leugnete aber hartnäckig. Des einen war er beinahe völlig überführt. Diesen hatte er, wie er nunmehr erst selbst gesteht, wirklich begangen. An dem andern aber war er, wie es scheint, unschuldig. Fünf Teilnehmer haben ihn nunmehr bekannt, keiner aber hat Funk als mitschuldig genannt. Wäre nicht durch Veranlassung anderer Behörden auf diesen Diebstahl, den Funk nicht begangen, damals scharf inquiriert worden, wahrscheinlich hätte er den anderen, den er begangen, nicht so lange geleugnet. Eine peinliche oder Spezial- Untersuchung über einzelne Fälle ohne vorherige genaue polizeiliche Instruktion, und hinlängliche Verdachtsgründe, ist fast durchgängig der Wahrheit nachteilig. Nicht eher darf der Richter, speziell und mit Strenge auf einen Diebstahl inquirieren, bis er moralische Überzeugung, oder höchste Wahrscheinlichkeit hat. Sonst merkt der Inquisit ihm gleich an, dass er im Finstern tappt. Er hält ihn nun in andern Stücken für ebenso unwissend, und brüstet sich halsstarrig mit dem Unrecht, das ihm getan wird. Ludwig Funk wurde am 9ten April 1810 von neuem verurteilt.

Bei seinem Leugnen wurde er wegen der beschuldigten Diebstähle zwar von der Instanz absolviert. Allein das Urteil diktierte ihm wegen seines wiederholt geführten Vagabunden-Lebens eine halbjährige Zuchthausstrafe; mit 25 Prügel zu Anfang und Ende. Am 9ten Oktober 1810 hatte er seine Strafe verbüßt, und wurde zum zweiten Mal entlassen, Damals hatte die tätige Verfolgung der Räuber in hiesiger Provinz ihren Anfang genommen. Die Burggemünder Untersuchung hatte begonnen. Dies wahrscheinlich mehr, als die ihm bei der Entlassung gegebene Ermahnung, vermochte ihn, sich nach Haus zu begeben, und dort zu arbeiten. Er war daher bei seinem Vetter, dem Maurer Ludwig Funk zu Selnrod, als er zum dritten Mal arretiert wurde. Diese Arretierung war die Folge neuer Anzeigen; die durch die große Räuber- Untersuchung an Tag kamen.

Mit dem 6ten Nov. 1810 nimmt sein dritter und letzter Arrest den Anfang. Mehrmals suchte er seitdem durchzubrechen, aber vergeblich. Die Untersuchung gegen ihn konnte nicht mit Schnelle betrieben werden. Teils waren es der Geschäfte zu viele, teils war man noch lange nicht genau genug Über ihn unterrichtet. Man beschränkte sich daher vor der Hand darauf, sich seiner Person zu versichern. Man beschloss, ihn in Ungewissheit über dasjenige was man wusste und nicht wusste, so lange zu lassen, bis man mit aller Macht der Überzeugung auf ihn lossturmen konnte. So allein hatte man Hoffnung, seinen bekannten Starrsinn zu beugen, so allein konnte man den üblen Eindruck verdrängen, der durch die vorige misslungene Untersuchung bei ihm geblieben war. Der Plan gelang. Über Erwarten wurde der bei seinem vorigen Arrest so hartnäckige Inquisit, wie er alle Hoffnung zu glaubhaften Lügen sich benommen sah, wie er wusste, dass die meisten seiner Kameraden bereits arretiert, und zum Geständnis gebracht waren, – bald des Widerstandes müde. Resignierend ergab er sich in sein Schicksal. Unaufhaltsam riss es ihn fort. Er musste seine Begangenschaft selber entschleiern.

Charakter

Phlegmatisch, lügenhaft, verstockt, verdorben. Er hat äußere Politur und täuschend affektierte Treuherzigkeit. Er ist faul und doch dem Schein nach arbeitsam. Er scheint gefasst und standhaft in sein Schicksal ergeben. Sein Plan ist wohl, mehr Zutrauen zu gewinnen; um es zu missbrauchen.

Verbrechen

1.) Großer Straßenraub mit schweren Misshandlungen bei Kleinrechtenbach, auf der Landstraße zwischen Butzbach und Wetzlar. (S. XXXIV. 3.)

2.) Vorgehabter Straßenraub usw. in der Gegend von Gelnhausen. (S. XXX. 4.)

Inquisit hatte bekanntlich, als er arretiert wurde, in seinem Büchsenranzen fünf Pistolen und einen Karabiner.

3.) Versuchter Straßenraub bei Münzenberg an mehreren Juden. (S. XXXIII.7.)

Pistolen hierbei hatten Funk, Rupprecht und Birklarer Schneider.

4.) Tentierter Straßenraub an einem Juden zwischen Hainchen und Himbach, (S. XXXIII. 8.)

Der Jude Moses Marthai von Himbach wurde, wie bekannt, einige Tage später an diesem Platz wirklich beraubt. Nach Steiningers Aussage und anderen Anzeigen half Rubricat diesen Raub wirklich begangen. Er fehlt indessen an hinreichendem Beweis und Geständnis.

5.) Versuchter Straßenraub zwischen Trais oder Neustadt. (S. XXXIV. 3.)


Die Geschichte seiner Arretierungen datiert sich, so viel wir wissen, vom Frühjahr 1805. Damals wurde er mit Peter Görzel, Caspar Huthmann und Konsorten auf dem Vogelsberg ergriffen, und zwar in dem Freiherrl. von Niedeselischen Gebiet, das damals noch seine eigne peinliche Verfassung hatte. Er kam nach zunächst nach Lauterbach in Arrest, und später – weil er aus dem Großherzogl. A. Ulrichstein und im Militär Nexus war, nach Gießen gebracht, und hier auf längere Zeit unschädlich gemacht.


Außer diesen Verbrechen gesteht Inquisit noch 17 mehrenteils große- und durch Einbruch, zum Teil auch durch Waffen, qualifizierte Diebstähle. Man übergeht deren Anführung, da fast alle, welche in irgend einer Hinsicht von Bedeutung sind, bereits unter den schon beschriebenen Verbrechen Steiningers, Schwarzen Jungs und Lumpen-Jostes vorkommen. Mitgezählt unter den gedachten 17 Diebstählen ist auch ein doppelt qualifizierter Kleider-Diebstahl in Selnrod, welcher unter Heidenpeter (XXXIX, 8.-10.) näher vorkommen wird, und worüber Inquisit schon früher seine Strafe erlitten. Bei der jetzigen Untersuchung gestand er jedoch erst ein, dass er tödliche Waffen dabei geführt.

Den 4ten Juni 1812 wurden die Akten in IV Bänden zur Entscheidung an Großherzogl. Hofgericht eingeschickt. Das Urteil wird erwartet.

Urteil

Am 24ten März 1813 wurden Johann Adam Frank (XIX.), Schwarzer Jung (XXXIV.), Conrad Anschuh (XXXV.), Johann Justus Diez (XXXVII.), Ludwig Funk (XXXVI.), Heiden-Peter (XXXIX.), und Johannes Borgener (XLII.) zur Hinrichtung mit dem Schwert, und Philipp Widerspann (XL.) zu sechzehnjähriger Zuchthausstrafe, einschließlich seiner früheren Strafe, verdammet.