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Der Post-Raub in der Subach begangen von acht Straßenräubern von denen fünf am siebenten October 1824 zu Gießen durch das Schwerdt vom Leben zum Tode gebracht worden sind – Carl Franz, 1825

Von Gießen aus fährt monatlich zweimal ein Wagen, das sogenannte Geldkärrnchen, nach dem 5 Stunden davon entfernten Landstädtchen Gladenbach, um von dort die herrschaftlichen und Privatgelder, Briefe und Pakete abzuholen. Auf dem Wege dahin führt eine schöne Aue zuerst nach dem Dorfe Krofdorf, welches eine Stunde von Gießen entfernt ist; von da gelangt man in den Krofdorfer Wald, durch welchen eine schöne und breite Straße führt und der sich in der Nähe von Kirchfors mit einem andern Walde vereinigt. Von hier aus fängt der Weg an sehr beschwerlich zu werden und kann, zumal bei ungünstiger Witterung, oft nur mit Gefahr geritten oder gefahren werden; über hohe, mit Bäumen und Gesträuch bewachsene Berge, durch schauerliche Hohlwege, deren Seitenwände bedeutende Felsenmassen bilden, auf Wegen, die kaum eines Wagens Breite fassen und an tiefen Abgründen hinführen, gelangt man, meistens im Walde, über Rollshausen nach dem Dorfe Mornshausen, das eine halbe Stunde von Gladenbach liegt. Diesen Weg, der, seiner Lage nach, einer der unsichersten sein konnte, geht übrigens der Wandrer ganz ungefährdet. Und den bekannten trefflichen Polizei-Anstalten des Großherzogtums Hessen und der benachbarten Staaten hat man diese Wohltat allein zu danken.

Es war ein Sonntag, der 19. Mai 1822, als der Postillion Müller, ein Bursche von zwanzig Jahren, zu obengenanntem Behufe das Geldkärrnchen in Gießen anspannte, um 6 Uhr früh von da wegfuhr und um 11 Uhr desselben Morgens im Posthaus zu Gladenbach anlangte. Nachdem er erst seine Pferde versorgt hatte, begab er sich in sein gewöhnliches Wirtshaus und speiste fröhlich zu Mittag. Hierauf ging er, um die nötigen Anstalten zu seiner Rückreise zu treffen, in das Posthaus zurück und half daselbst in Gegenwart des Herrn Postverwalters Grünewald, das Kärrnchen mit Geld, Paketen und Briefen bepacken und um 1 Uhr Nachmittags stand der Wagen zur Abfahrt bereit. Da sich auf diesem Wagen immer eine bedeutende Summe Geldes befindet, so wird demselben von dort aus jedes Mal ein Landschütze, mit einer Flinte und einem Säbel bewaffnet, zur Eskorte beigegeben und gerade an diesem Tage traf dieses Loos den Landschützen Hamann. Guten Muths fuhren sie nun, der Landschütze auf dem Hinterteil des Wagens, Müller vorn auf sitzend, von Gladenbach ab, passierten Mornshausen, und mögten überhaupt eine Stunde Wegs zurückgelegt haben, ohne dass ihnen etwas Auffallendes begegnet wäre, als sie auf churhessischem Gebiete ein Wald, die Subach, sogenannt von einem kleinen da fließenden Bache, aufnahm und bald an einen der gefürchtetsten Hohlwege auf dem ganzen Wege gelangten, vor diesem Halt machten und abstiegen, um dadurch den Pferden einige Erleichterung zu verschaffen. Hier fährt man zwischen ungeheuren Seitenwänden, die mit hohen Bäumen und dichtem Gestrüppe bewachsen sind, einen sehr steilen Weg hinan, auf den sich mühsam ein Fuhrwerk hinauf schleppt und der nur eine Spur hat. Ehe ein Fuhrmann in diese Schlucht einfährt, gibt er durch Peitschenklatschen ein Zeichen, auf ein Gegenzeichen wartend, um nicht einem andern Fuhrwerk zu begegnen, wo wegen Enge des Wegs ein Ausweichen unmöglich wäre. Dieses Zeichen gab denn auch Müller, und da solches unbeantwortet geblieben, fuhr er getrost, nicht ahnend, was ihm bevorstand, in die Schlucht ein. Vor seinen Pferden her ging Müller, einige Schritte hinter dem Wagen der Landschütze, um an den beschwerlichsten Steilen den Pferden mit Hülfe beispringen zu können, oder doch durch Anstemmen zu verhindern, dass der Wagen wenigstens nicht zurücklaufen könne. So hatten sie mit vieler Anstrengung beinahe den Gipfel des Berges erreicht, als es der Fuhrmann für ratsam hielt, hier abermals Halt zu machen und den keuchenden Pferden zum Ausschnaufen einige Rast zu gönnen. Kaum aber wieder angefahren, da fallen zwei Schüsse und in demselben Augenblicke stürzen von beiden Seiten aus dem Gebüsche 7 bis 8 verlarvte Kerls, mit Pistolen in den Händen, zwei auf den Postillion, vier auf den Landschützen, mit dem Zurufe: „Haben wir dich, Spitzbuben, Hallunken, jetzt muss das Geld heraus!” banden ihnen die Augen zu und schleppten so die Unglücklichen in den Wald. Zuerst wollten sie den Postilion Müller rechts Wald einwärts führen, worauf er auf den Zuruf eines Kerls, der auf der Hohe des Hohlwegs stand und die Hüte und Mützen der Räuber trug: „Führt ihn da hinaus, links nach Lohra zu!” auf die linke Seite in den Wald gebracht wurde. Auf dem Wege dahin stolperte der Beklagenswerte einmal, worauf ihn diese Unmenschen mit Stößen in den Rücken misshandelten. So führten sie ihn einige hundert Schritte in den Wald, warfen ihn dann auf das Gesicht zu Boden, knebelten ihn an Händen und Füßen, und bedeuteten ihm, da er sie um Schonung seines Lebens anflehte: „es solle ihm nichts zu Leide geschehen, nur dürfe er, bei Gefahr seines Lebens, kein Maul auftun!” Nicht menschlicher verfuhren sie mit dem Landschützen. Unter den fürchterlichsten Drohungen wanden sie ihm seinen Säbel, nach dem er zur Wehre griff, aus den Händen, zerrissen ihm das Degengehänge, schnürten ihm mit einem Lumpen von einem alten Weiberrocke die Augen zu und schleiften ihn in die Nähe des Müllers. Hier warfen sie ihn auf die Erde, knebelten ihn grausam fest an Händen und Füßen, die Arme kreuzweis auf den Rücken, und donnerten ihm zu: „Hallunke, wenn du schreist, so wird dir eine Kugel vor den Kopf geschossen, es bleiben hier zwei Wachen stehn, die auf dich Acht geben!” So mit einer Höllenangst und unter den fürchterlichsten Schmerzen ihr Schicksal sprachlos erwartend, hörten sie den Wagen links in das Gebüsch fahren, worauf bald ein starker Schlag folgte, der den Deckel des Geldkastens sprengte und eine Bouteille in Stücke zerschlagen. Müller mögte ungefähr eine Viertelstunde so gelegen haben, als zwei Räuber zu ihm kamen und ihm nochmals wiederholten, „dass er augenblicklich sterben müsse, wenn er sich nicht ganz ruhig verhalten wurde.”

Kurz darauf hörte er nicht weit von ihm zur Seite Jemanden jammern und erkannte an den Tönen die Stimme seines unglücklichen Gefährten. Nachdem er nun keine Tritte der Räuber mehr hörte, rief er dem Landschützen zu, worauf ihn dieser in den unsäglichsten Schmerzen bat, er möge doch versuchen, sich zu ihm zu wälzen und ihn seiner Fesseln zu entledigen. Müller bemühte sich deßhalb, um nur den Landschützen sehen zu können, durch Reiben an der Erde seine Augenbinde abzustreifen, und, nachdem ihm dieses nach vieler Anstrengung geglückt und ihn etwa zwanzig Schritte weit von sich liegen sah, wälzte er sich, da er nicht so fest wie jener geknebelt war, zu ihm hin. Darauf versuchte er nun, Rücken an Rücken liegend, die Bande desselben, die aus Grastuchseilen und seiner eigenen Peitsche bestanden, aufzulösen; das fast Unmögliche brachten hier Not und Angst zu Stande, denn, nachdem sie sich so zwei volle schreckliche Stunden abgearbeitet hatten, wurde der Landschütze frei und durch ihn wurde es Müller. Ganz betäubt und wie gelähmt an Händen und Füßen, sahen sie nun den Wagen nicht weit von ihnen stehen; die Pferde waren auf einer Seite ausgehängt und hatten Heu zum Fressen vorgeworfen. In ihrer Angst wagten sie indessen nicht, hinzugehen, sondern eilten in ihrer ersten Bestürzung nach Rollshausen, einem nahe dabei liegenden churhessischen Dorfe und zeigten in diesem Orte den Vorfall an. Auf dieses Gerücht eilte Amenhäuser, der Schultheiß des Orts, herbei, und traf die beiden Geängstigten vor seinem Hause auf einem Steine sitzend an. Nachdem sie ihn in wenigen Worten mit der Geschichte ihres Unglücks bekannt gemacht hatten, machte der Schultheiß die nötigen Anstalten, die so schnell als möglich zur Entdeckung der Räuber auf frischer Spur führen konnten. Stürmend ließ er sogleich an alle benachbarten Ortschaften ein Aufgebot ergehen und begab sich selbst, sobald er den beiden Unglücklichen, die das Fürchterliche einer ausgestandenen Todesangst fast ganz sinn- und bewusstlos gemacht, einige Erfrischungen gereicht hatte, unverzüglich, in Begleitung derselben und einer bewaffneten Mannschaft seines Orts, die sogleich in Streifzügen die ganze Umgegend durchsuchte, an den Platz, wo die Tat verübt sein sollte. Hier fanden sie indessen nicht die geringste Spur, wie man sie von einer solchen gewaltsamen Tat anzutreffen erwartet hätte. Auf die Bemerkung des Postillions Müller, dass der Wagen links Wald einwärts gefahren worden sei, schlugen sie den vorgezeichneten Weg ein und fanden nach wenigen Schritten, nicht weit von dem Platze, wo beide geknebelt gelegen, den Wagen in einem ganz zerstörten Zustande. Die Pferde, die noch ruhig standen, weil die Räuber ihnen Heu zum Fressen vorgeworfen, waren mit dem Leitriemen an die Runge gebunden und der auswendige Zugstrick war ausgehängt; hinter dem Wagen fanden sie einen tannenen Kasten, dessen Deckel aufgeschlagen war, auf demselben eine halbe Bouteille und deren Scherben umherliegend, nicht weit von dem Kasten einen blutbefleckten Sack, die Säbelklinge des Landschützen, sodann die Batte von einem Büchsenranzen, eine abgebrochene Messerklinge, alle Briefschaften, worin sich in einem derselben noch Geld befand, zerstreut umherliegend, und zuletzt an dem Rain der Hohle die Säbelscheide. Nachdem sie alle diese Effekten sorgfältig in den Wagen gelegt hatten, fuhr Müller unter einiger Begleitung denselben nach Rollshausen. Der Schultheiß hielt es für gut, mit Hamann den Wald nochmals zu durchstreifen, und fanden auf einem Wiesengründchen nach Mornshausen zu, hart an der churhessischen Granze, mehrere Halmen Heu, die sie von demselben hielten, welches der Fuhrmann auf seinem Wagen gehabt, und einige Spuren von Menschentritten, die sie bis auf die Chaussee verfolgten. Da sie sonst nichts Verdächtiges angetroffen, wurde Hamann nach Gladenbach abgesandt, um bei dem Postamte daselbst die nötige Anzeige zu machen. Abends 7 Uhr traf er da ein und das Landgericht ließ, auf die ihm von diesem Raube gemachte Anzeige im Namen des Herrn Regierungsrat Krebs, welcher gerade abwesend war, sogleich die ganze Umgebung durchstreifen und in Gladenbach selbst bei einigen verdächtigen Personen Haussuchung vornehmen. Um 9 Uhr Abends desselben Tages traf auch der Herr Postverwalter Grunewald schon auf die ihm von Hamann gemachte Anzeige mit dem Landschützen Volk und einer bewaffneten Mannschaft in Rollshausen ein und nahm sogleich über das Vorhandene ein Protokoll auf.

Damit indessen der geneigte Leser selbst die Größe des Schadens beurteilen könne, glauben wir, ehe wir weiter schreiten, schuldig zu sein, ihn von den Aufgaben zur Post in Gladenbach in Kenntnis setzen zu müssen:

Von diesem Allen fand der Herr Postverwalter Grünewald neben dem zerschlagenen Geldkasten ein schön geordnetes Paket Briefe, einen noch unversehrten Briefbeutel von Battenberg, einen dergleichen von Gladenbach, aufgerissen und die darin befindlich gewesenen Gelder bis auf zwölf Gulden geraubt. Er fand ferner sämtliche Gladenbacher Briefe in noch unversehrtem Zustande, ein unbeschädigtes Paket von Biedenkopf, fünf Pakete bios Pos 4 des Passes, die zum Teil beschädigt waren; ein leinenes Säckchen, noch unversehrt; ein ausgeleertes Geldsäckchen, bezeichnet: Obereinnehmerei Biedenkopf; einen zerrissenen Bogen Packpapier, worin die Gladenbacher Gelder, besonders eingebunden, in die dasigen versiegelt abgegangenen Briefbeutel verwahrt waren; den Postpaß, endlich Lumpen, womit dem Postillion die Augen zugebunden, und Stricke, womit sie Beide an Händen und Füßen geknebelt worden waren.

In der Hohle oder Auf dem Gleichen?

Die Nacht über blieb Müller mit Wagen und Pferden in Rollshausen, fuhr andern Tags um 7 Uhr Morgens von da weg und traf um 11 Uhr ohne weitere Anfechtung in Gießen ein. Nachdem er dem Postamte und dieses wieder dem Stadtgerichte allda die nötige Anzeige von dem Vorfall in der Subach gemacht, wurde Müller noch denselben Tag vor Gericht gezogen und von demselben aufgefordert, den Hergang der Sache getreulich zu erzählen. Er deponierte nun dasjenige, was den Lesern schon bekannt ist, und fügte noch, auf Befragen, wie die Räuber gekleidet gewesen und ob er keinen derselben gekannt hatte, hinzu, sie hätten, wie er wenigstens in seiner Angst bemerkt zu haben glaube, kurze Wämschen angehabt, und einen derselben, welcher oben auf der Hohle gestanden, einen Büchsenranzen und Schnappsack getragen und nicht maskiert gewesen sei, glaube er schon einmal gesehen zu haben, könne sich indessen nicht besinnen, wo, noch weniger denselben namhaft machen, übrigens, fuhr er fort, glaube er fest, dass die Räuber Bauern der dortigen Gegend gewesen sein müssten, indem sie dieselbe Sprache gesprochen, und, so wie ihm geschienen, sie verstellt hatten. Ferner gab er an, dass die Pistolen, welche die Räuber gehabt, mit gelben Ringen über den Läufen versehen gewesen waren. Vor das Landgericht zu Gladenbach wurde auch gleichzeitig der daselbst stationierte Landschütze Hamann gefordert und machte vor demselben eine getreue Erzählung seines gestrigen höchst traurigen Ungemachs und fügte dem uns schon Bekannten noch hinzu: Zweimal hatten die Räuber bei ihrem Angriff nach ihm geschossen, eine Kugel habe er dicht an seinen Ohren vorbeisausen hören, eine andere seine Nasenspitze, wie zu sehen, gestreift. Auch sei ihm sein Tabaksbeutel und Schnupftuch geraubt worden. Im Übrigen stimmte seine Aussage teils mit der des Müllers überein, andernteils stand sie mit ihr im Widerspruche. So z.B. behauptete Hamann, dass der Wagen beim Angriff schon auf dem Gleichen, Müller hingegen, dass derselbe noch in der Hohle gewesen sei. Ersterer will auf dem Fußpfad der Hohle auf fünfzehn bis sechszehn Schritte hinter dem Wagen hergegangen sein. Letzterer aber will ihn in der Hohle und nur auf fünf bis sechs Schritte dem Wagen haben folgen sehen. Der Eine gab an, dass die zwei Pistolenschüsse schnell, der Andere, nicht gleich aufeinander gefallen seien. Dies, in Verbindung mit andern gegen sie angegebenen Indizien, veranlasste das Gericht, diese Beiden bis zur Aufklärung und Beseitigung dieser Widersprüche verhaften zu lassen; allein die Folge rechtfertigte diese Unglücklichen als an diesem Verbrechen gänzlich schuldlos. So traurig wahr sich auch hier die Erfahrung widerholt, dass nicht nur der Schuldige die verdienten Strafen seiner Übeltat büßt, dass auch ihre Folgen der Unschuld Wunden schlägt – so herrlich wahr ist es auch, dass sie nicht immer verkannt bleibt, dass sich endlich der Zeitpunkt naht, wo ihre Ketten fallen, wo sie glorreich gerechtfertigt ausgeht. Wenn man in Betracht zieht, dass diese armen Menschen nicht mit dem Blicke eines kalten Beobachters, sie vielmehr in der größten Bestürzung gleichsam mit dem Tode ringend, diesen Vorfall auf sich niederstürzen sahen, so wird man sich gewiss diese Widersprüche erklären können. Betrachten wir indessen wieder den Standpunkt eines untersuchenden Richters, dem es aufgegeben ist, alles auf seine Untersuchung sich Beziehende und Auffallende, eine jede Indizie, die, so geringhaltig sie auch scheinen mag, ihm Aufschluss geben könnte, zu benutzen und zu beachten, so wird man auch hier sein Verfahren dieser Aufgabe entsprechend finden. Nächst dem Verbrechen ist ihm von Wichtigkeit der Täter, ihn aufzufinden und zu entlarven sein Endziel. Allein nach diesem Ziele führt kein ebener, heller Weg. Indizn, auf welche sein Geschäft beginnt, werfen sich auf, die verdächtigsten klären sich auf und rastlos nach andern forschend, kommt er in ein Dunkel, woraus er sich nicht zu finden weiß, und fordert in dieser Ungewissheit Schuld wie Unschuld vor sein Tribunal.

Um uns indessen nicht zu weit von unserm Zwecke zu entfernen, nehmen wir den Faden der Erzählung wieder auf. Da man auf den vorgenommenen Streifzügen der Täter auf frischer Spur nicht habhaft werden konnte, so traf man nunmehr alle polizeilichen Maßregeln, die zur Entdeckung führen könnten. Dem Entdecker setze man, unter Verschweigung seines Namens, 500 Gulden zur Belohnung aus, und es wurden auch alle Polizeibehörden des Auslandes ersucht, dieser Sache eine gleiche Aufmerksamkeit zu schenken. Während man so bemüht war, den Tätern auf die Spur zu kommen, tat sich schon kurz nach dem Raube die Sage von einer verdächtigen Erscheinung nach der andern kund. Indizn, wahre wie falsche, häuften sich in Menge aufeinander, die wir hier dem geneigten Leser, der Folge nach, mitzuteilen unverfehlen. Um die Zeit des Raubs hielt sich in dem Krofdorfer Wald eine bedeutende Zigeuner- und Gaunerbande auf, deren Frechheit nachstehender Tatumstand schon hinlänglich darthun wird. Der Waldwärter aus Krofdorf stieß nämlich bei seinem Nachhause gehen auf dieses Gesindel, welches, um ein Feuer gelagert, sich Eier absott. Sie zwangen ihn, bis um zwei Uhr Nachts bei ihnen zu bleiben, darauf begleiteten ihn drei aus ihrer Gesellschaft bis vor den Wald, wo sie ihn nötigten, seine Flinte abzufeuern und bei seinem Weggehen zu ihm sagten: „er solle Niemanden sagen, dass er sie hier angetroffen hatte”. Sie waren alle mit blauen Kitteln bekleidet und trugen kurze runde Hüte. Eine zweite verdächtige Erscheinung war die, dass sich mehrere Kerls, ungefähr fünf an der Zahl, an demselben Tage, ganz kurz nach der Beraubung und in der Gegend, wo dieselbe geschehen, blicken ließen, die, nach den Aussagen aller der Personen, welche sie sahen, schon durch ihren Gang Verdacht erregten, indem sie, statt einen bestimmten Weg zu halten, immer querfeldein gehend, das Zusammentreffen mit andern Menschen zu vermeiden schienen. Aus dem Wald, der Lache, zwischen der Mappes- und Kitzelmühle und dem Wald Isterbach kommend, nahmen sie ihren Weg, immer die churhessische Granze haltend, über Riegenbach, Fronhausen nach Dammshausen, Landgerichts Biedenkopf, hin. Mit Ausnahme eines Einzigen, welcher einen blauen leinenen Wams getragen und eine Kappe aufgehabt, trugen sämtliche Kerls blaue Kittel und kurze runde Filzhüte. – Ein Mann aus Riegenbach, der an gedachtem Sonntag in den Wald gegangen war, um Vogelnester aufzusuchen, sah, selbst unbemerkt, zwischen 3 und 4 Uhr eben diese Kerls sich ihm bis auf einige Schritte nähern und bemerkte in dieser Nähe, dass einer von ihnen einen Sack um den Hals und über beide Schultern hängen gehabt, ein anderer einen ledernen Beutel, dessen beide Ende von der Dicke eines Kindskopfs gewesen, in der Hand, ein Dritter einen leinenen Beutel unter dem Arme und die zwei Andern voll bepackte Büchsenranzen getragen hatten. In der Meinung, dass dieselben sich verirrt haben mögen, sei er, sie anrufend, auf sie zugegangen, um ihnen den rechten Weg zu zeigen. Diese waren aber, ihm den Rücken zukehrend, beständig schnell fortgegangen, und hätten sich auch nicht durch seinen Ruf, dass mehrere Leute von unten zu ihm herauf kommen sollten, um sie zu schrecken, nicht stören lassen. Um 5 Uhr erschienen diese Kerls hinter Fronhausen, und ein Mann aus Sickertshausen, der sie zu dieser Zeit sah, nahm deutlich wahr, dass einer derselben seinen Kittel so in die Höhe gehalten, als wenn er etwas darin trüge; die andern hatten Packe auf den Schultern getragen. Ein Mann aus Fronhausen, welcher diese Kerls noch um 7 Uhr aus dem Auerbacher Wald kommen sah, bemerkte, dass einige bepackte Schnupftücher in den Händen hatten und schloss von ihrem schwerfälligen Gange auf eine schwere Last, die sie zu tragen hatten. Auch sie gingen immer auf der churhessischen Grenze nach der Gegend von Dittershausen nach Damshausen zu. An demselben Tage begab sich in der Gegend von Biedenkopf ein ähnliches Ereigniß, das, in Beziehung auf den Raub, allerdings großen Verdacht erregen musste. Zwei Weiber von Buchenau, welche von Amenau kamen, stießen auf ihrem Wege auf zwei Manns- und drei Weibspersonen, die aus einem Gebüsche des Waldes kamen, und worunter sich auch ein gewisser Mann befand, den sie für den Jost Klees von Engelbach erkannten. Eine kleine Strecke mit ihnen gehend, ließen sie sich in ein Gespräch ein, und als sie bei ihrem Weggehen bemerkten, dass gedachte fünf Personen nicht auf dem Weg, sondern wieder in den Wald zurückwollten, so äußerten sie fragend: Warum sie, da sie doch weder geraubt noch gestohlen hatten, nicht Weg hielten? Auf diese Bemerkung erhielten sie zur Antwort: „Rauben und Stehlen ist heutigen Tags erlaubt und wenn der Dieb immer gekriegt würde, müssten sie gefangen sein!” Kaum waren diese beiden Weiber einige Schritte weiter gegangen, als sie einen zweiten Trupp erblickten, unter denen sich wieder einige Männer nebst mehreren Weibern befanden, und da dieselben ihnen verdächtig schienen, so versteckten sie sich hinter einem Busch, um ihr Gespräch abzulauern. So unbemerkt, hörten sie dann eine Weibsperson zu einem Manne sagen: „Wie wird dir’s gehen, wenn’s herauskommt, du bist Soldat, deine Strafe ist doppelt hart!” Nur diese Worte, die etwas laut gesprochen, verstanden sie aus ihrer ganzen Unterredung. Zugleich aber wurden sie von einer der Weibspersonen hinter ihrem Busch bemerkt, worauf dieselbe dem übrigen Gesindel winkte, und das sich auf dieses Zeichen eiligst in den Wald zurückzog. Da dieser Vorfall dem Herrn Landrichter Klingelhöffer zu Biedenkopf, der auch schon Kunde von dem Raube in der Subach hatte, zu Ohren kam, so verhängte er über diese Personen eine Untersuchung, deren Resultat jedoch dahin ausfiel, dass Klees, nebst seinem Consortium an dem Post-Raube nicht Teil genommen, aber an diesem Tage zur Begehung eines Forstfrevels, auf das sogenannte Erlenschälen ausgegangen und an ihrem Vorhaben durch obige zwei Weiber von Buchenau gestört worden waren.

Da von Seiten der Landgerichte Biedenkopf und Gladenbach alle Versuche zur Entdeckung der Verbrecher fruchtlos blieben, und die Untersuchung gegen Müller und Hamann zu Gießen eben so wenig versprach, so fand es das Großherzoglich Hessische Hofgericht der Provinz Oberhessen zu Gießen für zweckgemäß, den Untersuchungsrichter Herrn Kriminalrichter Danz daselbst zu beauftragen, sich einmal selbst nach Gladenbach zu verfügen, um die obenerwähnten Spuren, die sich dort und in der Gegend gezeigt hatten, sorgfältig und genauer zu verfolgen. Hier angelangt, war sein erstes, sich den Weg, den die fünf Kerls am Sonntag vor Pfingsten nach dem Amt Biedenkopf zu genommen, genau zeigen zu lassen, sodann mehreren vertrauten Leuten den Auftrag zu erteilen, ganz insgeheim auf alle Büchsenranzen ein wachsames Augenmerk zu haben, und zwar aus dem Grunde, weil bekanntlich am Orte des Raubs man die Batte von einem Büchsenranzen gefunden hatte, das einzige Stück, das man, nebst der Messerklinge, als den Räubern zugehörend und von denselben verloren, in Händen hatte; endlich auf den Umlauf von Conventions-Thalern, wovon sich viele bei dem geraubten Gelde befunden, sorgfältig zu achten. Während er auf diese Art die vorhandenen Spuren verfolgte, war er zugleich bemüht, anderen, die sich zu diesen gesellten, mit demselben Eifer und gleicher Sorgfalt nachzugehen. Auf die ihm hier von dem Herrn Regierungsrat Krebs zu Ohren gebrachte Kunde, dass ihm ein Mann, welcher seinen Namen verschwiegen zu haben wünsche, gesagt habe, einigen Fischern aus Friedensdorf, welche mit Fischen an der Lahn gewesen, waren an dem besagten Sonntag fünf Kerls in der Nacht um zwölf Uhr aufgestoßen, begab sich Herr Kriminalrichter Danz, um alles Aufsehen zu vermeiden, in eigner Person, gleich andern Tags darauf nach Friedensdorf, und gab daselbst einigen Leuten den Auftrag, sich ganz im Stillen zu erkundigen, wer den Sonntag vor Pfingsten, als den 19. May, im Fischen an der Lahn gewesen sei. Als die Fischer ausfindig gemacht waren, erfuhr man von ihnen, dass Nachts um zwölf Uhr fünf ihnen unbekannte Kerls an der Lahn auf vier bis fünf Schritte auf sie gestoßen seien. Einer der Kerls habe gerufen: „Wer da?” und als sie mit: „Gut Freund!” geantwortet, habe derselbe versetzt: „sie sollten sich nicht unterstehen, näher heranzutreten, sich sogleich nach Hause begeben und keinem Menschen sagen, dass ihnen hier Jemand begegnet wäre”. Die Entzifferung dieses gewiss sehr auffallenden Umstandes brachte indessen den Herrn Kriminalrichter Danz doch seinem Ziele nicht näher, indem dieses Ereigniß, nach der eidlichen Aussage der Fischer, den 8. May, also vor Begehung des Raubs sich zugetragen hatte. Während man dort den Spuren der Räuber, die sie unmittelbar nach ihrer Tat zurückgelassen, mühsam, aber vergeblich, nachgegangen war, fanden hier auch Untersuchungen gegen einige verdächtige Personen statt. Eine begann gegen die Gebrüder Müller von Gladenbach, von denen der eine bei der Nachricht von dem Raube geäußert haben soll: „er könne diese nicht begreifen, da er nichts gesehen hatte und doch um drei Uhr durch die Subach gekommen sei”; der andere Bruder um dieselbe Zeit aus dem Walde gekommen sein soll. Die Verhören über diese beiden Personen endigten indessen mit deren völligen Unschuld.

Eine andere Untersuchung leitete man gegen zwei Männer aus Kombach ein, einen gewissen Hans Jacob Geiz und dessen Sohn. Es wurde nämlich dem Gerichte angezeigt, ein gewisser Schmidt von Allendorf sei an mehrgedachtem Sonntag in die Wohnung des Hans Jacob Geiz gekommen, um Geld bei ihm zu holen, habe denselben aber nicht zu Hause angetroffen, und dessen Frau ihm gesagt, ihr Mann sei nach Wallau gegangen, um dort eine Kuh zu bannen. Ferner soll sein Sohn Jacob Geiz seit dem letzten Biedenkopfer Markt einen neuen Büchsenranzen tragen; auch hatten in der Nacht vom Samstag auf Sonntag zwei Bursche, als sie von Dautphe nach Kombach gegangen, vor diesem letzteren Orte, zwischen 11 und 12 Uhr des Nachts sechs verdächtige Kerls gesehen, der Dunkelheit wegen jedoch nicht erkennen können. Da diese Indizn indessen nicht vollwichtig genug waren, um eine förmliche Untersuchung über diese beiden Männer von Kombach zu verhangen, so wurden sie nach ihrem ersten Verhör wieder entlassen. Herr Kriminalrichter Danz, seinem Ziele immer noch nicht naher gebracht, begab sich wieder nach Gießen zurück, und hier nach anderen Spuren forschend und die vorhandenen immer weiter verfolgend, widmete dieser verdienstvolle und rastlos tätige Mann dieser Angelegenheit auch da seine ganze Aufmerksamkeit. Wir müssen indessen, des Zusammenhangs wegen, in unserer Erzählung auf eine frühere Tatsache zurückgehen. Es wird dem Leser noch die Anzeige des Herrn Regierungsrat Krebs, in Beziehung auf die Fischer aus Friedensdorf, bekannt sein, sowie der Erfolg der darauf geschehenen Nachforschung. Das Gericht hielt es für ratsam, diese alte Spur nicht ganz aufzugeben, sondern ihr weiter nachzugehen. In dieser Absicht ließ es den Mann, von dem die Anzeige ausgegangen, dessen Namen Herr Regierungsrat Krebs anfänglich verschwiegen, jetzt aber auf Ersuchen genannt hatte, vorladen, um von ihm selbst das wahre Verhältnis in dieser Sache zu erfahren. Er erschien und gab außer dem oben von Herrn Regierungsrat Krebs Bemerkten noch Folgendes an: Bei einem Besuch, den ihm Herr Regierungsrat Krebs einstens gemacht, sei zufällig auch die Rede auf den Straßen-Raub in der Subach gekommen, wobei er geäußert, dass er so wie Jedermann, glaube, dieser Raub sei von Wilddieben der dortigen Gegend verübt worden und habe zugleich als den Grund dieser seiner Vermutung angeführt, es wäre schon einmal vorigen Jahrs von Wilddieben ein Straßen-Raub begangen worden. Auf Befragen, wie denn die Wilddiebe der dortigen Gegend hießen, machte er unter andern die beiden Geize von Kombach als sehr berüchtigte Wilddiebe namhaft. Diese unbestimmte Indiz, die sich bloß auf eine Sage gründete, verließ man einstweilen, um andern bestimmteren nachzugehen, die eher zum Ziele zu führen versprachen.

Eine der vielen Maßregeln, die man zur Entdeckung der Täter ergriffen hatte, war auch die, dass man sich in einigen Städten der Umgegend erkundigen ließ, ob vor Begehung des Postraubs Larven daselbst verkauft worden seien. Aus Marburg erhielt man nun von dem dortigen Kriminalsenat die Nachricht, dass wirklich bei zweien Kaufleuten daselbst, bei dem einen zwei Monate, bei dem andern kurz vor der Zeit des Raubes, Masken von Bauern gekauft worden seien, die jedoch nicht erkannt und nur an einem der Käufer eine für einen Mann ungewöhnlich feine Stimme wahrgenommen worden sei. Auch ein Schreiben von Herrn Regierungsrat Krebs, höchst wichtigen Inhaltes, langte kurz auf diese Nachricht ein: Eine Frau habe ihm unter Verschweigung ihres Namens eröffnet, ein Mann aus Kombach, mit dem Vornamen Johann Jost habe bei dem Müller N.N. in der Altmühle 20 fl. 24 kr. Conventionsgeld gewechselt und einige Personen zu Kombach, die der Sage nach zu einer Wilddiebsbande gehörten, nach geschehener Beraubung sich in ihren Vermögensverhältnissen bedeutend verbessert, Bauereien unternommen, Geld ausgeliehen etc. Das Gericht erwog die Gefährlichkeit der Wilddieberei, ihre bekannte Frechheit, ihre Fähigkeit zu einem solchen Verbrechen; es erwog ferner einen ungewöhnlichen Geldaufwand mehrere Leute von Kombach, vor allem aber die wichtige Aussage des einen der soeben erwähnten Kaufleute zu Marburg und das daraus hervorgehende Zusammentreffen mit den früheren gegen den schon in Untersuchung gewesenen Hans Jacob Geiz vorliegenden Verdachtsgründen, der wirklich eine sehr feine Stimme gehabt – und beschloss, den Herrn Kriminalrichter Danz zu beauftragen, diese Indizien an Ort und Stelle zu untersuchen. Er begab sich zuerst nach Gladenbach, und hier entdeckte er die Namen der ihm noch unbekannt gewesenen verdächtigen Personen von Kombach, und erhielt auch zugleich noch Kunde von einigen verdächtigen Personen aus andern Ortschaften. So z.B. soll M*** von Eckelshausen, ein unbegüteter Mann, ein Haus habe aufschlagen lassen, g*** von Wolfsgruben 60 Brabanter Thlr., ein gewisser Acker aus Kombach 50 Gulden verliehen haben und mehrerwähnter Geiz aus Kombach einen Wagen, worauf er 10 fl. bezahlt, gekauft haben. Da diese Ortschaften alle in der Nähe von Biedenkopf liegen, so beschloß der Herr Kriminalrichter Danz, seine Untersuchungen daselbst fortzusetzen. Gleich bei seiner Ankunft erkundigte er sich bei dem Herrn Landrichter Klingelhoffer nach den Vermögensverhältnissen dieser Personen und erfuhr von ihm, dass bei einigen ein solcher Geldaufwand allerdings Bedenklichkeiten erregen müßte; man könne z.B. nicht begreifen, wie B*** 60 Brabanter Thaler, noch weniger Acker, ein ganz armer Mensch 50 Gulden zu verleihen im Stande seien; M*** sei zwar kein vermögender, jedoch ein braver Mann. Hierauf erkundigte er sich nach dem Namen der dortigen Wilddiebe, unter denen ihm folgende genannt wurden:

1.) Geiz und dessen Sohn

2.) Johannes Hartmann und viele andere.

Hieraus möge der geneigte Leser selbst abnehmen, mit welchen Schwierigkeiten ein untersuchender Richter zu kämpfen habe, welche Geduld und Ausdauer, welcher Scharfsinn dazu gehöre, bei so vielen Verdachtsgründen und sich durchkreuzenden Umständen die wichtigsten und entscheidendsten herauszuheben und zu beachten. Mühsam eine Spur gefunden, worauf er die Wahrheit zu finden denkt, verlässt sie ihn, um wieder eine andere mit Mühe aufzusuchen, und vielleicht ebenso fruchtlos zu verfolgen – und findet sie dann oft da, wo er sie nicht vermutet. Eines Tages machte der Gendarmen Best zu Biedenkopf dem Herrn Kriminalrichter Danz die Anzeige, er glaube, dass ein Mann aus Kombach über den Postraub nähern Aufschluss geben könne und bemerkte dabei, dass dieser Mann aus Furcht nicht getraue, denselben zu erteilen. Sogleich wurde Best beauftragt, sich zu verkleiden, und diesen Mann auf der Stelle hierher zu bringen. Er erschien. Furchtsam und bang trat er in die Stube und eröffnete den Herrn des Gerichts: nur unter Verschweigung seines Namens, indem er sich vor den Menschen, die er jetzt nennen werde, sehr fürchte, sei er bereit, wichtige Dinge an den Tag zu bringen. Nachdem ihm nicht allein dies, sondern, im Fall seine Anzeige von Erfolg sein wurde, auch eine Belohnung versprochen worden war, so trug er nun kein Bedenken mehr, Folgendes zu offenbaren:

1) Ihm und allen Einwohnern des Dorfes sei es auffallend, dass Hans Jacob Geiz nebst seinen Söhnen seit der Beraubung des Geldkarrns größern Aufwand machten, als zuvor. Der ältere Sohn sei lange Willens gewesen zu heiraten, habe aber in Ermangelung der dazu nötigen Receptionsgelder von 200 Gulden nicht dazu gelangen können; kurz nach der Beraubung des Geldkarrns habe derselbe die 200 Gulden bezahlt und das Mädchen geheiratet. Die Ehefrau des Jost Wege habe ihm solches erzählt.

2) Der alte H.J. Geiz habe einen Wagen nach dem mehrerwähnten Vorfall für 28 Gulden, desgleichen mehrere Motten Frucht gekauft und baar bezahlt.

3) Geiz der jüngere Sohn trage seitdem eine Sackuhr und Niemand könne sich erklären, wie derselbe dazu gekommen.

4) Seine Frau habe ihm erzählt, dieser sei im Orte auf der Straße gegangen und habe einen dicken Beutel voll Geld gehabt.

5) Solle der alte Geiz, als Catharina Febbels Wittwe geklagt habe, die Steuern nicht bezahlen zu können, sogleich zu deren Berichtigung sich erboten haben.

6) In ganz Kombach sei es kein Geheimnis, auch er selbst habe es oft gesehen, wie der alte Geiz, nebst seinen beiden Sohnen, Sonntags wie Werktags auf die Jagd auszogen.

7) Auch Johann Jost Wege von Kombach habe sich nach dem Vorfall in der Subach Frucht gekauft und er habe diesen oft in der Gesellschaft der Geize gesehen.

8) Dessen ältester Sohn trage eine Sackuhr, die er vor jenem Vorfall nicht gehabt, auch Jedermann sei es unbegreiflich, wie er bei seinen bekanntlich schlechten Vermögensumständen dazu gekommen sei.

9) Ein Mann aus Engelbach, der sich als Taglöhner ernähre, sei dieses Frühjahr im Walde bei Engelbach angefallen und ihm ein Gulden geraubt worden. Diese Anzeige, die den Verdacht, der gegen diese Personen schon früher vorlag, noch immer mehr und mehr verstärkte, schien dem Herrn Kriminalrichter Danz von solcher Wichtigkeit, dass er auf sie in den Wohnungen der Verdächtigen Haussuchungen vorzunehmen beschloss. Er begab sich deshalb gleich den andern Tag in aller Frühe von Biedenkopf nach Kombach. Zuerst begann die Haussuchung in den Haupt- und Nebengebäuden des Hans Jacob Geiz und um indessen während dieser Zeit des Jost Wege versichert zu sein, beorderte man zwei Landschützen in dessen Wohnung, mit dem Befehl, alle Zugänge seines Hauses einstweilen zu besetzen, Niemanden aus- und einzulassen und ihn selbst unter scharfer Aufsicht zu halten. Bei H.J. Geiz fand man denn mehrere Flinten, Schrotbeutel, Pulverhörner, wovon das eine noch mit Pulver gefüllt, und eine Kugelform, eine Pistole, welche mit Messing beschlagen und mit einem gelben Ring über den Lauf versehen war und endlich eine silberne Uhr. An baarem Gelde fand sich nichts vor, was Verdacht hatte erregen können. Hierauf begann die Haussuchung auch bei Joh. Jost Wege, wo man, nebst wenigem Gelde, eine silberne Uhr vorfand. Alle diese Sachen wurden unter obrigkeitliche Verwahrung genommen. Die Menge der Gewehre nicht sowohl, von welchen sich bloß auf die den Geiz bezichtigte Wilddieberei schließen ließ, als vielmehr die unter denselben sich befindliche mit Messing beschlagene und mit einem messingenen Ringe über den Lauf versehene Pistole, die ganz mit der von Müller und Hamann beschriebenen übereinstimmte, veranlaßte, in Verbindung mit den übrigen Indizn, das Gericht, die beiden Geize und den Jost Wege in bürgerliche Haft nach Biedenkopf bringen zu lassen.

Herr Kriminalrichter Danz, der allen Indizien seine Aufmerksamkeit schenkte, keine unbenutzt ließ, richtete ein besonderes Augenmerk auf die Anzeige, die ihm von dem Kriminalsenat zu Marburg, in Beziehung auf die Käufer von Masken, zugekommen war. Er ließ deshalb von Biedenkopf durch ein Ersuchungsschreiben die beiden Larvenhandler dahin bescheiden, um durch ein Gegenüberstellen aller bis jetzt verdächtigten Personen und der berüchtigtsten Wilddiebe mit diesen beiden Kaufleuten die Käufer der Masken vielleicht ausmitteln zu können. In dieser Absicht ließ er die Verdächtigen alle unter irgend einem Vorwand, der sich auf diese Sache nicht zu beziehen schien, durch das Landgericht vorladen, und Geiz und Wege aus ihrer Haft vorführen. Erschienen, führte man diese Personen eine nach der andern an den beiden Marburger Kaufleuten, ohne dass diese von jenen bemerkt werden konnten, vorüber. Als einer der Kaufleute des Hartmanns ansichtig wurde, so erklärte er sogleich, dass er diesen für einen der Maskenkäufer halte und verlangte, um sich noch besser davon überzeugen zu können, eine fingierte Zitation vor Gericht. Aus der Gerichtsstube wieder zurückgekehrt, erklärte er, dass er diesen Menschen nunmehr genau betrachtet und seine Vermutung sich fast bis zur Überzeugung verstärkt hatte. Dieser Tatumstand hatte die augenblickliche Verhaftung des Hartmanns zu Biedenkopf und die noch später sich dazu gesellten Verdachtsgründe bald darauf seine Einbringung in das Kriminalgefängniß zu Gießen zur Folge. Die beiden Geize und Jost Wege, die gleich nach ihrer Verhaftung ins Verhör genommen worden waren, konnten den Verdacht, der gegen sie vorlag, nur zum Teil beseitigen. H.J. Geiz suchte denselben hinsichtlich der angeblichen Aussteuer seines Sohnes von 200 fl. dadurch niederzuschlagen, dass er eine zu diesem Zweck gemachte Anleihe von 40 fl. auswies, welche er seinem Sohne baar mitgegeben und vorgab, das Fehlende durch eine ihm zugestellte Taxation seines dereinstigen Vermögensanteils ergänzt zu haben. Einen zweiten minder starken Verdacht, den der Ankauf eines Wagens in einer Barzahlung von 28 fl. erzeugt hatte, beseitigte er in so weit, dass er vorschützte, denselben nicht Baar mit 28 fl., sondern nur eine Stückzahlung von 11 fl. darauf bezahlt zu haben. Unbeseitigt dagegen ließ er alle übrigen Verdachtsgründe, indem er und sein Sohn weder den Erwerb der Uhr vor dem Zeitpunkt des Raubs beweisen, noch den früheren Besitz der Pistole abweisen konnte – und den Ankauf der Frucht für 26 fl. von selbst zugab. Jost Wege vermögte eben so wenig die Stärke des gegen ihn zeugenden Verdachtes zu entkräften; denn seine Erklärung vor Gericht, die bei ihm vorgefundene Uhr schon lange zu besitzen, konnte um so weniger Berücksichtigung verdienen, indem dieselbe nur nach der Zeit des Raubs gesehen worden war. Eben so unwiderlegt ließ er den Umstand, auf dem Biedenkopfer Markte Hände voll Geld gezeigt, so wie sein Vater den, sich bedeutend viel Frucht angeschafft zu haben. Obgleich diese Personen alle allein schon durch ihren großen Geldaufwand verdächtig erschienen, so trug das Gericht dennoch Bedenken, sie darauf schon in Kriminaluntersuchung zu ziehen; es hielt vielmehr für nötig, sich ganz genau bei dem Ortsvorstande zu erkundigen, ob ein solcher Aufwand ihren bekannten Vermögensverhältnissen entspräche, nebenbei auch, ob diese Personen am Sonntag vor Pfingsten zu Hause gesehen worden, ob sie mit Hartmann Umgang gepflegt, oder nicht. Hier erfuhr man, dass sie Alle mit Hartmann einen vertrauten Umgang gehabt – dass das Gesamtvermögen des H.J. Geiz nur 270 fl. betrage – das Vermögen des J. Wege gleichfalls sehr unbedeutend sei – dass H.J. Geiz an dem Sonntag vor Pfingsten, mit einem blauen Kittel und runden Hut bekleidet, einen Büchsenranzen tragend, aus seinem Hause gehend erblickt worden sei – und dass er und seine Söhne vor diesem Tage einheimisch gewesen, an diesem Tage aber weder von den nächsten Nachbaren, noch von irgend Jemanden gesehen, – vielmehr H.J. Geiz in den breiten Erlen von einem Manne solle erblickt worden sein. Dieser Mann nämlich, der an besagtem Sonntag von Gladenbach nach Gießen gefahren, habe einen Menschen, der mit einem blauen Kittel bekleidet, und den er für den alten Geiz gehalten, hinter seinem Wagen hergehen sehen. In der Meinung, derselbe wolle auch nach Gießen gehen, habe er still gehalten und ihm zugerufen, worauf derselbe, ohne ihm zu antworten, hinter einen Busch gegangen sei.

Nebst diesen Benachrichtigungen drängte sich eine ganz neue Indiz gegen den Jost Wege von Kombach auf. Man brachte nämlich von ihm noch Folgendes in Erfahrung: Ein Bursche habe ihn einstmals beim Branntwein angetroffen, wo er zu ihm gesagt: „Du kannst Brantwein trinken, ich bin so arm, dass ich nicht einmal in die Wetterau in’s Dreschen gehen kann!” Sogleich habe sich Wege erboten, ihm Geld zu leihen, einen Beutel aus der Tasche gezogen, ihm jedoch aus diesem nichts gegeben, sondern einen zweiten hervorgeholt und ihm daraus 2 fl. geschenkt. Die Benachrichtigungen von dem geringen Vermögensstande der verhafteten Personen, der auf einen rechtlichen Erwerb des bei ihnen wahrgenommenen Geldes nicht schließen ließ; ihren verdächtigen Umgang mit Hartmann; Geizen’s frühes Weggehen von Hause, das Tragen eines Büchsenranzens, sein Erscheinen in der Nähe des Raubplatzes – dies Alles zusammengenommen, konnte nun den Eintrit einer Kriminaluntersuchung nicht mehr hindern. Sie wurden daher unter Begleitung von acht Gendarmen, je hundert Schritte von einander getrennt, um alle Unterredung zu verhüten, in’s Kriminalgefängnis nach Gießen gebracht. Den 6. September 1822. Wiewohl Johann Jost Wege, der Vater, hinlänglich bewiesen hatte, dass er sich zur Stunde des Raubs zu Hause befunden, mithin nicht als physischer Teilnehmer an dem Verbrechen erscheint, so glaubte man doch, ihm eine intellektuelle Teilnahme daran beimessen zu müssen, da er sich kurz nach der Zeit des Raubs in Besitz einer nicht unbedeutenden Summe von Conventionsgeld befand und nicht leicht anzunehmen war, wie ihm die Handlungen seines verdächtigen Sohnes hatten fremd bleiben können – aus diesem Grunde wurde er in eine gelindere Haft, in das Spinnhaus zu Gießen gebracht.

Heinrich Geiz, der älteste Sohn des Hans Jacob Geiz, von dem bisher noch wenig die Rede war, erfuhr einige Wochen später dasselbe traurige Schicksal seines Vaters und Bruders. Derselbe stand früher als Soldat im Militärdienst zu Offenbach, woselbst er eine Bekanntschaft mit einem Dienstmädchen gemacht hatte. Nach Ablauf seiner aktiven Dienstzeit kam er als Reservist nach Mühlheim, dem Wohnorte seiner Geliebten, mit der er hier seinen Umgang fortsetzte und ein Kind außer Ehe mit ihr zeugte. Eines solchen Verhältnisses längst überdrüssig, war derselbe schon mehrmals um die Erlaubnis zu seiner Verehelichung eingekommen, ohne sie erlangen zu können, weil er als Soldat der Bedingung zu dieser, Beibringung einer Summe von 200 fl., nicht nachkommen konnte. In dem Sommer 1822 – bald nach dem Straßenraub in der Subach – beseitigte er dies Hindernis und heiratete das Mädchen. Diese Heirat musste um so auffallender erscheinen, da der Grund, der ihr seit Jahren entgegengestanden, jetzt auf einmal verschwand. Da sein Vater und Bruder einen so großen Verdacht dieses Raubes gegen sich hatten, so konnte dieser Umstand, so auffallend er auch scheinen mögte, allein genommen, doch nur auf eine Mitwissenschaft an diesem Verbrechen hinweisen, wenn sich nicht noch ein anderer dazu gesellt hätte, der seine persönliche Teilnahme an demselben sogar vermuthen ließ. Heinrich Geiz war nämlich einige Wochen vor Pfingsten bei seinem Vater in Kombach auf Besuch und während dieser Zeit von den Leuten in dem Orte täglich und auch noch am Sonntag vor dem Ereignis in der Subach gesehen worden; am Tage des Ereignisses selbst aber blieb er, gleich seinem Vater und Bruder, unbemerkt. Das Kriminalgericht zu Gießen, welches, wie wir wissen, von Allem dem schon Kunde hatte, ließ ihn, gleich nach der Verhaftung seines Vaters und Bruders, durch seinen kompetenten Richter, Landgericht Steinheim, zur Verantwortung ziehen. Vor Gericht erschienen, gelang es ihm nicht, diese Verdachtsgründe niederzuschlagen, sondern verstärkte sie nur durch die auffallendsten Widersprüche. In Betreff seiner bewirkten Verehelichung, gab er dieses an.

Das Kriegskommando in Offenbach habe zu dieser, statt der Beibringung von 200 fl. an barem Gelde, eine Kaution von 600 fl., die er geleistet, für hinlänglich gehalten. Diese enthalte:

  1. Eine Schätzung seines dereinstigen Vermögensanteils von 350 fl., ausgestellt von dem Ortsvorstande zu Kombach;
  2. eine Zusage seines Vaters, die Aussteuer von 100 fl., worauf er 40 fl. bar erhalten;
  3. eine Bescheinigung des Vermögensanteils seiner Frau von 80 fl.;
  4. eine Schuldverschreibung seines Schwagers Soldan uber 200 fl., deren eine Hälfte er sich als Bedienter in seinem Militairdienst erspart, die andere ihm eine verstorbene Base, ohne Vorwissen seines Vaters, vermacht habe.

So suchte er allen Schein des Verdachts gegen seine Verehelichung zu entfernen und zu erweisen, dass sie nicht mehr als Grund eines solchen erscheinen konnte. Als er befragt wurde, ob er im May in Kombach gewesen, leugnete er zuerst, in diesem Monate eine Reise dahin gemacht zu haben, gab jedoch endlich zu, in der Mitte dieses Monats in der Gegend von Kombach, in Eckelshausen, gewesen zu sein, um sich seinen Taufschein zu holen, der zu seiner Trauung verlangt worden. Da man ihm hierauf einwendete, warum er bei der kleinen Entfernung dieses Orts von Kombach seinen Vater nicht besucht habe, so suchte er diesen Einwand dadurch zu widerlegen, dass er vorgab, er habe sich mit seinem Vater wegen eines „schändlichen Briefs”, den ihm derselbe kurz vorher geschrieben, überworfen. Wer wird nicht über dieses Gewebe von Lügen und Widersprüchen erstaunen, wenn man bemerkt, dass dieser erst vom 30. Mai datierte Brief, der nichts „Schändliches” enthielt, auch selbst unter der Voraussetzung eines solchen Inhalts, damals noch kein Grund der Entzweiung sein konnte, und noch ferner anführt, dass das Gesamtvermögen seines Vaters nach gerichtlicher Taxation nur 270 fl. beträgt – er indessen in seiner obigen Sicherheitsleistung eine Schätzung von 350 fl. seines Vermögensanteils allein angibt. Die nichts weniger als beseitigte Verdachtsgründe machten ihn zu einer Kriminaluntersuchung reif, und er wurde deshalb den 13. September 1822 in das Kriminalgefängnis zu Gießen gebracht.

Ludwig Acker von Kombach, der, wie schon bekannt, eine Anleihe von 50 fl. gemacht haben sollte und dadurch, mit Rücksicht auf seine Dürftigkeit, die Aufmerksamkeit des Gerichts erregt, zog dieselbe nun völlig auf sich, nachdem Hartmann in seinem zweiten Specialverhöre das wichtige Bekenntnis abgelegt hatte: „dass Acker ihm vor ungefähr sechs Wochen die Summe von 152 fl. geliehen habe”. Auf dieses Bekenntnis suchte man seiner habhaft zu werden; sogleich sandte man zwei Gendarmen nach seinem Wohnorte ab, mit dem Befehl, ihn unverzüglich nach Gießen vor Gericht zu bringen. Allein man traf ihn nicht. Er war seit einiger Zeit in’s Dreschen gegangen, ohne zu sagen, wohin. Alle Nachrichten von ihm blieben aus, alle Nachforschungen fruchtlos — Auf einmal erschien er und stellte sich freiwillig vor die Schranken des Gerichts – den 4. Oktober 1822. Auf diese Art entwirrt sich der Knäul eines Komplotts, so zerreißt Faden für Faden das Gewebe, in das sich dunkel verschwiegen der Übeltäter hüllt. Zerfallen mit dem Gesetze, das sich ihm als heilig anzuerkennen aufzwingt, sucht er dessen spähendes Auge zu umgehen und rettet, ihm entronnen, einen mit sich selbst zerfallenen Menschen. Das ewige Mahnen seines Gewissens, die Strafen seines innern Richters, sind ihm qualvoller, als Kerker und Fesseln, als Tod. Die Menschheit, die er geschändet, die Gesetze, die er beleidigt, zu versöhnen, wirft er sich, Vergeltung als Wohltat fordernd, in die Arme der Gerechtigkeit.

Während man in den Specialverhören gegen die Inquisiten schon bereits mehrere Monate fortgerückt war, ohne sie einer Teilnahme an dem Verbrechen überführen zu können, zeigte sich ganz unerwartet eine neue Spur. Ein Mensch, der uns selbst dem Namen nach noch unbekannt ist, wälzte auf sich einen Verdacht, der den der schon Verhafteten an Stärke und Größe noch bei weitem übertraf. Jost Wege von Wolfsgruben, der Sohn des dortigen Schultheißen Jacob Wege, diente daselbst schon mehrere Jahre als Knecht zur völligen Zufriedenheit seines Brotherrn und stand auch sonst im Rufe der Redlichkeit. Zu diesem Wege kam eines Tages ein Bekannter, um eine Pfeife, die er ihm geliehen, wieder zu holen. Da er ihn nicht zu Hause traf, so sah er sich selbst in dessen Stube nach der Pfeife um, konnte sie indessen nirgends finden. Endlich suchte er auch einmal in dem Bette nach, und fand, zu seinem großen Erstaunen, statt der Pfeife eine Geldkatze, die bis an die Schnalle vollgefüllt, einige 100 fl. einschloss. Kurz nach diesem Vorfall äußerte sich einmal Wege bei demselben Mann, der dies Geld gefunden: „Wenn es in Gießen schief geht, so wollen wir zusammen weggehen,” worauf ihm Jener erwidert: „Wie kann ich das, da ich kein Geld habe?” Dagegen ihm Wege versetzt: „Dafür lasse du mich nur sorgen, ich habe dessen genug!” Auf Weihnachten sahen ihn ferner auch mehrere Leute in einem Wirtshause zu Eckelshausen Hände voll Preußische Thaler zeigen und damit groß tun. Alle diese Vorfalle gelangten zu den Ohren des Gerichts, und es glaubte, da es auch noch erfuhr, dass Wege auch einen Wanderschein von seinem Brotherrn zu erhalten gesucht, sich dieser verdächtigen Person so schnell als möglich versichern zu müssen. Den 6. Februar wurde er nach Gießen gebracht. Allein er blieb nicht lange in seiner Haft. In der Nacht von 11. auf den 12. April 1823 entfloh er, ohne dass man seiner wieder habhaft werden konnte. Wir verlassen jetzt auf einige Zeit diese Inquisiten, um die wichtigsten Indizien nach ihrer Verhaftung dem Leser mitzuteilen und kehren in ihren Verhören wieder auf sie zurück. Während man in der Specialuntersuchung rastlos auf ein endliches Resultat hinarbeitete, drängten sich dieser Indizien immer mehr und mehr aufeinander, die die Vermutung ihrer Teilnahme am Raube fast bis zur Gewissheit erhoben, und auch die Verhaftung noch einiger andern Personen zur Folge hatten. Man ließ den Personen, welche am Tag der Beraubung jene fünf verdächtige Kerls vom Orte des Raubplatzes auf churhessischer Grenze nach dem Amte Biedenkopf hinziehend gesehen hatten, die Inquisiten der Reihe nach entgegenstellen, um zu erforschen, ob sie in ihnen einen oder den andern der fünf Kerls an Gang, Figur, oder an irgend einem Merkmal wiedererkennen würden. Hier erklärte eine der Personen auf seinen geleisteten Eid, dass sie den Jost Wege für einen derselben halte. Auch dem Landschützen Hamann und dem Postillion Müller stellte man die Inquisiten vor, wo ersterer erklärte, dass er den dritten ihm Vorgeführten, Johannes Hartmann, der Gestalt nach für denjenigen von den Räubern halte, der auf den Müller eingesprungen sei. Eine andere Indiz warf sich auf gegen Jacob Geiz und Jost Wege von Kombach. Man erfuhr, dass beide kurz nach Pfingsten in Mühlheim gewesen seien und auf ihrer Rückreise in Butzbach, wo sie übernachtet, einen großen Aufwand gemacht, die ganze Nacht hindurch vom besten Wein gezecht und dabei Hände voll Geld hatten blicken lassen. Ihren erstaunten Mitzechern schlugen sie die Kosten ihrer Reise selbst auf 50 fl. an. Auch soll Heinrich Geiz auf einem Sonntag Abend vierzehn Tage vor Pfingsten zu Wolfsgruben mit einem schwarz gemachten Gesichte im Orte herumgegangen sein und nachdem er sich wieder abgewaschen, seine Kameraden gefragt haben: Kennt ihr mich nun jetzt? Ihr müsst wissen, dass ich dem Geiz sein Ältester bin.” Am auffallendsten von allen bisher angeführten Verdachtsgründen erschien folgende Anzeige – eine Anzeige, die an Gewicht alle andern überwog und alle früheren fast überflüssig machte. Ein gewisses Mädchen sah, als es sich eines Abends in der Küche des Johann Jost Wege von Kombach befand, zufällig in einem Aschenhaufen einen irdenen Topf stehen. Neugierig, was er enthalten möge, ging sie hin und fand in demselben einen großen leinenen Beutel voll Geld. Sie ward versucht, einige Stücke herauszunehmen, die sie ihrer Mutter brachte. Da ihre Mutter diesen Vorfall weiter erzählte und das Gerücht davon auch zu den Ohren der Wegeschen und Soldanschen Ehefrau drang, so riefen beide Weiber das Mädchen zu sich und baten es, es solle, wenn es vor Gericht darüber zur Rede gestellt würde, sagen, ihre Mutter habe sich bei einer Beerdigung, wo sie diesen Vorfall erzählte, so betrunken, dass sie nicht gewusst, was sie gesprochen. Betrachtet man das auffallende Betragen dieser Weiber, ihr Stillschweigen über das von dem Mädchen entwendete Geld, dessen rechtlicher Erwerb sich eben darum nicht annehmen lässt, und bemerkt man noch hier, dass die Wege den Aufenthalt ihres ältesten Sohnes am Sonntage vor Pfingsten bei verschiedenen Leuten eben so verschieden angegeben, so wird die Verhaftung der Letzteren als Mitwisserin des ihren Sohn beschuldigten Verbrechens als ganz natürliche Folge erscheinen.

Auch eine Haussuchung in den Wohnungen dieser beiden Weiber, die wir als erfolglos ganz mit Stillschweigen übergehen konnten, wurde vorgenommen, hatte sie nicht beiläufig zu einem Verdacht gegen einen Menschen Anlass gegeben, der bisher noch unberührt geblieben und mit der ganzen Sache in gar keiner Verbindung zu stehen schien. Johannes Soldan von Kombach, Schwiegersohn des verhafteten Hans Jacob Geiz, in dessen Haus er auch wohnte, war am Tage der Haussuchung in aller Frühe in den Wald gefahren, um Holz zu holen. Als er bei seiner Rückkehr von der Haussuchung hörte, so fuhr er mit den Wagen vor das Haus und schlich sich heimlich davon, ohne an diesem Tage wieder zurückzukehren.

Die Ehefrau des Jost Wege wurde gleich nach ihrer Verhaftung in’s Kriminalgefangnift nach Gießen gebracht. In ihren Verhören bestand dieselbe fest darauf, dass das in der Asche gefundene Geld ihrem jüngsten Sohne gehöre, der es auf dem Tagelohn zu Biedenkopf verdient und es deshalb, wie er ihr nachher selbst gesagt, dahin versteckt habe, weil er befürchtet, sie würde ihm davon etwas fordern. Hartnackig leugnete sie übrigens die mit der Finderin des Geldes statt gehabte Unterredung. Zwei Monate nach diesem Bekenntnis begehrte dieselbe freiwillig ein Verhör, mit dem Bemerken, sie wolle, wenn ihr heilig versprochen, dass ihrem Sohne nichts am Leben geschehe, ihn, wenn er dabei gewesen, zu einem Geständnis zu bringen suchen. In diesem Verhöre gab sie nun Folgendes an: Sie sei einmal vor Weihnachten in dem Geizischen Hause gewesen und habe daselbst, vor der Stubentüre stehend, folgende Unterredung zwischen dem Soldan und der alten Geizin gehört: „Wenn nichts auf unsere Leute herauskommt, so haben wir Geld genug; wir haben auf einem Kornacker auf der Dotterstahl vier Topfe mit Geld stehen, wobei nicht einmal dem Heinrich sein’s ist und haben auch schon einen Topf voll vertan. Unsere Leute müssen sitzen und der garstige David von Dexbach, der doch an Allem schuld ist, geht frei herum.” Das war ihre Aussage in diesem Verhöre. Zwei Tage darauf verlangte sie wieder aus freien Stücken ein Verhör, worin sie Folgendes eröffnete: Diese Unterredung zwischen dem Soldan und der alten Geizin habe sie einstens dem Wege von Wolfsgruben wieder erzählt und ihn gefragt, ob ihr Sohn auch bei dem Raube gewesen sei? worauf ihr derselbe erwidert: „Sie solle still schweigen, indem ihres Sohnes Geld auf der Dotterstahl bei dem übrigen liege, wovon sie auch einen Teil bekommen würde.” Auf ihr Verlangen, habe er sie nun an ihren Buchwegsacker auf der Dotterstahl geführt und ihr nicht weit von zwei Eichen einen Fleck an einer Furche gezeigt, wo das Geld vergraben liege.

Fast um dieselbe Zeit, als die Wegesche Ehefrau dieses höchst wichtige Bekenntnis vor dem Kriminalgericht zu Gießen ablegte, erschienen vor dem Landgerichte zu Biedenkopf zwei Männer von Buchenau und überbrachten dem Herrn Landrichter Klingelhoffer einen irdenen mit 169 fl. beschwerten Topf, mit der Angabe: Der aus seiner Haft zu Gießen entflohene Jost Wege von Wolfsgruben sei auf seiner Flucht einige Tage in Traißbach bei seinen Verwandten gewesen und habe sich verlauten lassen: „dass das Geld, welches auf dem Buchwegsacker und um Kombach herum liege, mehr wert sei, als ganz Kombach.” Dieser Umstand, der auch ihnen bekannt geworden, habe sie verleitet, bei Nachtzeit auf dem Buchwegsacker nachzusuchen, wo sie denn den so eben überbrachten Topf voll Geld gefunden hätten. Dieser Vorfall, so wie die erheblichen Aussagen der Wegeschen Ehefrau, bestimmten das Gericht, den Soldan und den jüngeren Wege sogleich verhaften zu lassen. Herr Kriminalrichter Danz, der dazu beauftragt war, begab sich unverzüglich nach Kombach und von da auf die genannten Stellen. Hier ließ er den in der Dotterstahl liegenden Geizischen Acker, der mit Kartoffeln bepflanzt war, durch zwei ganz tiefgestellte Pflüge umackern und noch jede Furche durchhacken und durchstoßen, und traf in der Mitte des Ackers auf ein zwei Fuß tiefes Loch, in welchem, so wie auf dem ganzen Acker, sich aber nichts vorfand. Sodann wurde ein anderer Acker des Geiz, welcher mit Korn bestellt war, auf dieselbe Art und mit demselben Erfolg durchsucht. Die Reise des Herrn Kriminalrichters Danz nach Kombach würde also ganz fruchtlos gewesen sein, hätte sich hier nicht eine neue Indiz aufgeworfen und wäre ihm nicht eine Nachricht zugekommen, die ihn Geld finden ließ an einem Orte, wo er es nicht gesucht hatte. Ein gewisser Mann zeigte ihm nämlich zu Kombach an: Der aus seiner Haft entflohene Wege von Wolfsgruben habe sich bei einem Burschen, dem er auf seiner Flucht begegnet, verlauten lassen: „dass er in einem Garten, welcher in der Lustwiese liege, Geld vergraben, das er von seinem Vetter, dem ältesten Sohn des Johann Jost Wege von Kombach habe.” Herr Kriminalrichter Danz begab sich auf diese Anzeige sogleich nach Wolfsgruben, ließ da die bezeichnete Stelle sorgfältig durchsuchen und fand wirklich in einem tiefen Loch einen blauen linnenen Beutel mit 33 Kronenthalern. Die Indiz, die ihm hier noch zugekommen, war folgende. Man zeigte ihm an: Der inhaftierte Acker habe, bevor er in’s Dreschen gegangen, dem jüngeren Wege von Kombach Geld eingehändigt und ihn gebeten, dasselbe seinem Mädchen K*** zu Eckelshausen zur Bestreitung von Baukosten zuzustellen. Um sich von der Wahrheit dieser Anzeige zu überzeugen, wurde dieses Mädchen vorgeladen, welches zuerst diesen ganzen Umstand leugnete, ihn jedoch nachher mit dem Beifügen zugab: „dass sie dieses Geld, das ungefähr 50 fl. betragen, auf einem Acker vergraben, es nachher aber daselbst nicht wieder gefunden habe”. So entsteht, so baut sich allmählig das Gebäude einer peinlichen Untersuchung auf, in solchen Labyrinthen sucht der Richter den Grundstein, auf den er es baut. Auf ihm schreitet langsam, doch sicherer, das Werk unter des Meisters Händen seiner Vollendung entgegen, woran kein Stein fehlen, keine Lücke offen bleiben darf und nackte Wahrheit krönt seine letzte Hand, sie ist der Schlussstein seines Werks.